Aktuelles Amtsblatt - Penig
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<strong>Penig</strong>er <strong>Amtsblatt</strong> 15. Juni 2012<br />
Ausgabe 6<br />
WAS SONST NOCH<br />
INTERESSIERT...<br />
Das neue Telekommunikationsgesetz<br />
– ein Plus an<br />
Verbraucherschutz<br />
Nun kommt sie, die lange diskutierte Novelle<br />
zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem<br />
Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, sollen<br />
fortan Warteschleifen reguliert und der Netzausbau<br />
gefördert werden.<br />
Unter dem Schlagwort der gebührenfreien Warteschleife<br />
ist ein Ende der entstehenden Kosten<br />
für Warteschleifen von Hotlines über Sonderrufnummern<br />
geplant. Infolge der Novelle dürfen<br />
Anrufern hierfür keine Gebühren mehr in Rechnung<br />
gestellt werden – nach einer einjährigen<br />
Übergangszeit. Auch eine Verbesserung des Datenschutzes,<br />
die Mitteilung über Standortermittlungen<br />
von Mobilfunknutzern umfasst, sowie der<br />
Breitbandausbau im ländlichen Raum sind Gegenstand<br />
der Novelle.<br />
Offi ziell wurde das „Gesetz zur Änderung<br />
telekommunika tionsrechtlicher Regelungen“<br />
in einem Bundesgesetzblatt vom<br />
9. Mai 2012 vorgestellt, nachdem es am 3. Mai<br />
2012 beschlossen worden war. Laut Angaben<br />
des Bundeswirtschaftsministe riums sollen mittels<br />
dieses Gesetztes umfangreiche Änderungen<br />
gemäß europäischer Vorgaben und Richtlinien<br />
zur Telekommunikation nun verstärkt im deutschen<br />
Recht umgesetzt werden.<br />
Mehr Rechte für den Verbraucher<br />
Zwei wichtige Punkte des neuen Gesetzes sollen<br />
zum Verbraucherschutz beitragen: Ein vereinfachtes<br />
Wechselverfahren bei Umzug und eine<br />
erleichterte Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich.<br />
Die bislang auftretenden Probleme<br />
bei einem Wohnungswechsel während eines<br />
laufenden Vertragszeitrahmens sollen beseitigt<br />
werden. So können Festnetzanschlüsse und<br />
DSL zukünftig leichter mit umgezogen werden.<br />
Erläuternd heißt es in § 46 Absatz (8): „Der<br />
Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten,<br />
der mit einem Verbraucher<br />
einen Vertrag über öffentlich zugängliche<br />
Telekommunikationsdienste geschlossen hat,<br />
ist verpfl ichtet, wenn der Verbraucher seinen<br />
Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete<br />
Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers<br />
ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit<br />
und der sonstigen Vertragsinhalte<br />
zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.“<br />
Auch eine Kündigung bei Umzug wird erleichtert:<br />
„Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht<br />
angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung<br />
des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
von drei Monaten zum Ende eines<br />
Kalendermonats berechtigt.“ Somit können alle<br />
DSL-Nutzer, die in eine Region ziehen, welche<br />
ihr aktueller Internet-Anbieter nicht mit DSL<br />
versorgt, mit einer dreimonatigen Frist ihren<br />
laufenden Vertrag kündigen.<br />
Des Weiteren wird die Mitnahme von Rufnummern<br />
fortan unabhängig von der konkreten<br />
Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Ebenso wie<br />
die vorzeitige Portierung der Handynummer zu<br />
einem anderen Anbieter vor Ende der Vertragslaufzeit.<br />
„Um den Anbieterwechsel nach<br />
Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Betreiber<br />
öffentlicher Telekommunikationsdienste in ihren<br />
Netzen insbesondere sicherstellen, dass<br />
Teilnehmer ihre Rufnummern unabhängig von<br />
dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt,<br />
wie folgt beibehalten können: 1. im Fall<br />
geografi sch gebundener Rufnummern an einem<br />
bestimmten Standort und 2. im Fall nicht geografi<br />
sch gebundener Rufnummern an jedem<br />
Standort“, so der Gesetzestext.<br />
Regulierung kostenpfl ichtiger<br />
Warteschleifen und mehr<br />
Preistransparenz<br />
Um die versteckten Kosten bei so genannten<br />
Warteschleifen zu minimieren und den Verbrauchern<br />
mehr Transparenz zu gewährleisten,<br />
werden die Entgelte für Wartezeiten reguliert.<br />
Warteschleifen können zukünftig dann eingesetzt<br />
werden, wenn ein klar defi nierter Festpreis<br />
pro Anruf vorliegt oder der Angerufene<br />
die während des Wartens entstehenden Kosten<br />
übernimmt. In beiden Fällen muss der Anrufer<br />
über die Dauer des Wartens und die zugrunde<br />
liegenden Modi informiert werden, bevor er<br />
in eine Warteschleife eingeschleust wird. Dadurch<br />
erhoffen sich die Gesetzgeber eine höhere<br />
Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit<br />
entstehender Gebühren für die Verbraucher. Für<br />
den Fall einer Nichteinhaltung der beschlossenen<br />
Regeln entfällt die Entgelt-Zahlungspfl icht<br />
des Anrufers für den gesamten Anruf, auch für<br />
die eventuell entgeltpfl ichtige Auskunftszeit.<br />
Generell bezieht sich das Warteschleifen-Verbot<br />
auf Warteschleifen vor einer Erstvermittlung mit<br />
einem Hotline-Berater oder Ähnlichem, aber<br />
auch auf die zwischen zwei Beratern realisierten<br />
Warteschleifen. Damit müssen Nutzer von<br />
Hotlines künftig nicht mehr für Zeiträume bezahlen,<br />
in denen sie keine Leistung erhalten. Kritiker<br />
allerdings befürchten für die Zukunft eine<br />
eingeschränkte Erreichbarkeit kostenpfl ichtiger<br />
Hotlines. Nach ihrer Ansicht könnten Anrufer<br />
vermehrt aus der Leitung geworfen werden, um<br />
Wartezeiten künstlich zu verkürzen.<br />
Aktuell gelten Übergangsregelungen, bis die<br />
Beschlüsse im Mai nächsten Jahres endgültig in<br />
Kraft treten sollen. Inhalt dieser Übergangslösung<br />
ist eine Kombination aus kostenfrei und<br />
kostenpfl ichtiger Warteschleife: Solange mindestens<br />
zwei Minuten kostenfrei sind, dürfen<br />
Anbieter für die restliche Dauer der Warteschleife<br />
die Kosten auf den Anrufer abwälzen. Gegenstand<br />
der Übergangsregelung: Nach einer<br />
Einrichtungsfrist von drei Monaten werden bei<br />
Sonderrufnummer ohne einmaligem Festpreis<br />
zunächst die ersten beiden Minuten zwingend<br />
kostenfrei sein.<br />
Parallel wird eine höhere Preistransparenz bei<br />
mobilen Datendiensten und so genannten<br />
Call-by-Call Gesprächen angestrebt. Ab dem<br />
1. August 2012 sind Call-by-Call Anbieter in<br />
der Pfl icht, alle Informationen über anfallende<br />
Gebühren sowie Tarifwechsel während des Gesprächs<br />
unmittelbar an den Anrufer weiterzugeben.<br />
Hierzu soll das Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWi) gemeinsam mit<br />
dem Bundesverbraucherministerium (BMELV)<br />
die Bundesnetzagentur zum Erlass einer Rechtsverordnung<br />
ermächtigen können, um Verbraucher<br />
besser zu informieren. Gegenstand ist eine<br />
verbesserte Übersichtlichkeit wichtiger Informationen<br />
sowie exakte Angaben zu Mindestqualität<br />
beispielsweise bei Datenverbindungen und vertraglich<br />
vereinbarten Leistungen.<br />
Anita Grall<br />
Quelle für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes:<br />
http://gesetzgebung.beck.de/node/1013128<br />
Ausstellung „Achtzig Tonnen<br />
Keltengrab“ in Waldenbuch<br />
eröffnet<br />
Das neu entdeckte frühkeltische Prunkgrab<br />
von der Heuneburg: Bergung, Funde und<br />
erste Ergebnisse<br />
Zahlreiche Ausgrabungen der letzten Jahrzehnte<br />
haben den frühkeltischen Fürstensitz „Heuneburg“<br />
bei Herbertingen im Kreis Sigmaringen<br />
aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. immer wieder<br />
ins Zentrum des Interesses der internationalen<br />
Forschung gerückt. Doch mit dem Fund eines<br />
2.600 Jahre alten Prunkgrabes ist den Archäologen<br />
des Landesamts für Denkmalpfl ege im<br />
Regierungspräsidium Stuttgart eine außergewöhnliche<br />
und wissenschaftlich herausragende<br />
Entdeckung gelungen. Die achtzig Tonnen<br />
schwere Grabkammer wurde im Dezember<br />
2010 als gigantischer Block geborgen. Derzeit<br />
wird es unter Laborbedingungen freipräpariert,<br />
da neben den sehr gut erhaltenen und qualitätsvollen<br />
Funden aus Gold und Bernstein zahlreiche<br />
stark abgebaute organische Materialien vorhanden<br />
sind. Das Landesamt für Denkmalpfl ege<br />
im Regierungspräsi dium Stuttgart präsentiert im<br />
Museum der Alltagskultur - Schloss Waldenbuch<br />
erste Ergebnisse, besonders wertvolle Funde<br />
aus Gold und Bernstein sowie eine fi lmische<br />
Dokumentation der spektakulären Bergung. Die<br />
Ausstellung wurde am 16. Mai 2012 eröffnet<br />
und ist noch bis 17. Juni 2012 zu sehen.<br />
Bei der Eröffnung der Ausstellung begrüßten<br />
Prof. Dr. Cornelia Ewigleben, Direktorin des<br />
Landesmuseums Württemberg, und Johannes<br />
Schmalzl, Regierungspräsident des Regierungspräsidiums<br />
Stuttgart, gefolgt von einem Grußwort<br />
von Michael Lutz, Bürgermeister der Stadt<br />
Waldenbuch, sowie Thomas Brune, Leiter des<br />
Museums der Alltagskultur. Danach präsentierten<br />
Prof. Dr. Dirk Krausse, Landesarchäologe<br />
beim Landesamt für Denkmalpfl ege, und Diplomrestauratorin<br />
Nicole Ebinger-Rist, Leiterin<br />
der Archäologischen Restaurierung beim Landesamt<br />
für Denkmalpfl ege, die spannenden<br />
Ergebnisse der sensationellen Neuentdeckung.<br />
Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart<br />
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