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Aktuelles Amtsblatt - Penig

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<strong>Penig</strong>er <strong>Amtsblatt</strong> 15. Juni 2012<br />

Ausgabe 6<br />

WAS SONST NOCH<br />

INTERESSIERT...<br />

Das neue Telekommunikationsgesetz<br />

– ein Plus an<br />

Verbraucherschutz<br />

Nun kommt sie, die lange diskutierte Novelle<br />

zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit dem<br />

Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, sollen<br />

fortan Warteschleifen reguliert und der Netzausbau<br />

gefördert werden.<br />

Unter dem Schlagwort der gebührenfreien Warteschleife<br />

ist ein Ende der entstehenden Kosten<br />

für Warteschleifen von Hotlines über Sonderrufnummern<br />

geplant. Infolge der Novelle dürfen<br />

Anrufern hierfür keine Gebühren mehr in Rechnung<br />

gestellt werden – nach einer einjährigen<br />

Übergangszeit. Auch eine Verbesserung des Datenschutzes,<br />

die Mitteilung über Standortermittlungen<br />

von Mobilfunknutzern umfasst, sowie der<br />

Breitbandausbau im ländlichen Raum sind Gegenstand<br />

der Novelle.<br />

Offi ziell wurde das „Gesetz zur Änderung<br />

telekommunika tionsrechtlicher Regelungen“<br />

in einem Bundesgesetzblatt vom<br />

9. Mai 2012 vorgestellt, nachdem es am 3. Mai<br />

2012 beschlossen worden war. Laut Angaben<br />

des Bundeswirtschaftsministe riums sollen mittels<br />

dieses Gesetztes umfangreiche Änderungen<br />

gemäß europäischer Vorgaben und Richtlinien<br />

zur Telekommunikation nun verstärkt im deutschen<br />

Recht umgesetzt werden.<br />

Mehr Rechte für den Verbraucher<br />

Zwei wichtige Punkte des neuen Gesetzes sollen<br />

zum Verbraucherschutz beitragen: Ein vereinfachtes<br />

Wechselverfahren bei Umzug und eine<br />

erleichterte Rufnummernmitnahme im Mobilfunkbereich.<br />

Die bislang auftretenden Probleme<br />

bei einem Wohnungswechsel während eines<br />

laufenden Vertragszeitrahmens sollen beseitigt<br />

werden. So können Festnetzanschlüsse und<br />

DSL zukünftig leichter mit umgezogen werden.<br />

Erläuternd heißt es in § 46 Absatz (8): „Der<br />

Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten,<br />

der mit einem Verbraucher<br />

einen Vertrag über öffentlich zugängliche<br />

Telekommunikationsdienste geschlossen hat,<br />

ist verpfl ichtet, wenn der Verbraucher seinen<br />

Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete<br />

Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers<br />

ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit<br />

und der sonstigen Vertragsinhalte<br />

zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.“<br />

Auch eine Kündigung bei Umzug wird erleichtert:<br />

„Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht<br />

angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung<br />

des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von drei Monaten zum Ende eines<br />

Kalendermonats berechtigt.“ Somit können alle<br />

DSL-Nutzer, die in eine Region ziehen, welche<br />

ihr aktueller Internet-Anbieter nicht mit DSL<br />

versorgt, mit einer dreimonatigen Frist ihren<br />

laufenden Vertrag kündigen.<br />

Des Weiteren wird die Mitnahme von Rufnummern<br />

fortan unabhängig von der konkreten<br />

Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Ebenso wie<br />

die vorzeitige Portierung der Handynummer zu<br />

einem anderen Anbieter vor Ende der Vertragslaufzeit.<br />

„Um den Anbieterwechsel nach<br />

Absatz 1 zu gewährleisten, müssen Betreiber<br />

öffentlicher Telekommunikationsdienste in ihren<br />

Netzen insbesondere sicherstellen, dass<br />

Teilnehmer ihre Rufnummern unabhängig von<br />

dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt,<br />

wie folgt beibehalten können: 1. im Fall<br />

geografi sch gebundener Rufnummern an einem<br />

bestimmten Standort und 2. im Fall nicht geografi<br />

sch gebundener Rufnummern an jedem<br />

Standort“, so der Gesetzestext.<br />

Regulierung kostenpfl ichtiger<br />

Warteschleifen und mehr<br />

Preistransparenz<br />

Um die versteckten Kosten bei so genannten<br />

Warteschleifen zu minimieren und den Verbrauchern<br />

mehr Transparenz zu gewährleisten,<br />

werden die Entgelte für Wartezeiten reguliert.<br />

Warteschleifen können zukünftig dann eingesetzt<br />

werden, wenn ein klar defi nierter Festpreis<br />

pro Anruf vorliegt oder der Angerufene<br />

die während des Wartens entstehenden Kosten<br />

übernimmt. In beiden Fällen muss der Anrufer<br />

über die Dauer des Wartens und die zugrunde<br />

liegenden Modi informiert werden, bevor er<br />

in eine Warteschleife eingeschleust wird. Dadurch<br />

erhoffen sich die Gesetzgeber eine höhere<br />

Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit<br />

entstehender Gebühren für die Verbraucher. Für<br />

den Fall einer Nichteinhaltung der beschlossenen<br />

Regeln entfällt die Entgelt-Zahlungspfl icht<br />

des Anrufers für den gesamten Anruf, auch für<br />

die eventuell entgeltpfl ichtige Auskunftszeit.<br />

Generell bezieht sich das Warteschleifen-Verbot<br />

auf Warteschleifen vor einer Erstvermittlung mit<br />

einem Hotline-Berater oder Ähnlichem, aber<br />

auch auf die zwischen zwei Beratern realisierten<br />

Warteschleifen. Damit müssen Nutzer von<br />

Hotlines künftig nicht mehr für Zeiträume bezahlen,<br />

in denen sie keine Leistung erhalten. Kritiker<br />

allerdings befürchten für die Zukunft eine<br />

eingeschränkte Erreichbarkeit kostenpfl ichtiger<br />

Hotlines. Nach ihrer Ansicht könnten Anrufer<br />

vermehrt aus der Leitung geworfen werden, um<br />

Wartezeiten künstlich zu verkürzen.<br />

Aktuell gelten Übergangsregelungen, bis die<br />

Beschlüsse im Mai nächsten Jahres endgültig in<br />

Kraft treten sollen. Inhalt dieser Übergangslösung<br />

ist eine Kombination aus kostenfrei und<br />

kostenpfl ichtiger Warteschleife: Solange mindestens<br />

zwei Minuten kostenfrei sind, dürfen<br />

Anbieter für die restliche Dauer der Warteschleife<br />

die Kosten auf den Anrufer abwälzen. Gegenstand<br />

der Übergangsregelung: Nach einer<br />

Einrichtungsfrist von drei Monaten werden bei<br />

Sonderrufnummer ohne einmaligem Festpreis<br />

zunächst die ersten beiden Minuten zwingend<br />

kostenfrei sein.<br />

Parallel wird eine höhere Preistransparenz bei<br />

mobilen Datendiensten und so genannten<br />

Call-by-Call Gesprächen angestrebt. Ab dem<br />

1. August 2012 sind Call-by-Call Anbieter in<br />

der Pfl icht, alle Informationen über anfallende<br />

Gebühren sowie Tarifwechsel während des Gesprächs<br />

unmittelbar an den Anrufer weiterzugeben.<br />

Hierzu soll das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi) gemeinsam mit<br />

dem Bundesverbraucherministerium (BMELV)<br />

die Bundesnetzagentur zum Erlass einer Rechtsverordnung<br />

ermächtigen können, um Verbraucher<br />

besser zu informieren. Gegenstand ist eine<br />

verbesserte Übersichtlichkeit wichtiger Informationen<br />

sowie exakte Angaben zu Mindestqualität<br />

beispielsweise bei Datenverbindungen und vertraglich<br />

vereinbarten Leistungen.<br />

Anita Grall<br />

Quelle für die Novelle des Telekommunikationsgesetzes:<br />

http://gesetzgebung.beck.de/node/1013128<br />

Ausstellung „Achtzig Tonnen<br />

Keltengrab“ in Waldenbuch<br />

eröffnet<br />

Das neu entdeckte frühkeltische Prunkgrab<br />

von der Heuneburg: Bergung, Funde und<br />

erste Ergebnisse<br />

Zahlreiche Ausgrabungen der letzten Jahrzehnte<br />

haben den frühkeltischen Fürstensitz „Heuneburg“<br />

bei Herbertingen im Kreis Sigmaringen<br />

aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. immer wieder<br />

ins Zentrum des Interesses der internationalen<br />

Forschung gerückt. Doch mit dem Fund eines<br />

2.600 Jahre alten Prunkgrabes ist den Archäologen<br />

des Landesamts für Denkmalpfl ege im<br />

Regierungspräsidium Stuttgart eine außergewöhnliche<br />

und wissenschaftlich herausragende<br />

Entdeckung gelungen. Die achtzig Tonnen<br />

schwere Grabkammer wurde im Dezember<br />

2010 als gigantischer Block geborgen. Derzeit<br />

wird es unter Laborbedingungen freipräpariert,<br />

da neben den sehr gut erhaltenen und qualitätsvollen<br />

Funden aus Gold und Bernstein zahlreiche<br />

stark abgebaute organische Materialien vorhanden<br />

sind. Das Landesamt für Denkmalpfl ege<br />

im Regierungspräsi dium Stuttgart präsentiert im<br />

Museum der Alltagskultur - Schloss Waldenbuch<br />

erste Ergebnisse, besonders wertvolle Funde<br />

aus Gold und Bernstein sowie eine fi lmische<br />

Dokumentation der spektakulären Bergung. Die<br />

Ausstellung wurde am 16. Mai 2012 eröffnet<br />

und ist noch bis 17. Juni 2012 zu sehen.<br />

Bei der Eröffnung der Ausstellung begrüßten<br />

Prof. Dr. Cornelia Ewigleben, Direktorin des<br />

Landesmuseums Württemberg, und Johannes<br />

Schmalzl, Regierungspräsident des Regierungspräsidiums<br />

Stuttgart, gefolgt von einem Grußwort<br />

von Michael Lutz, Bürgermeister der Stadt<br />

Waldenbuch, sowie Thomas Brune, Leiter des<br />

Museums der Alltagskultur. Danach präsentierten<br />

Prof. Dr. Dirk Krausse, Landesarchäologe<br />

beim Landesamt für Denkmalpfl ege, und Diplomrestauratorin<br />

Nicole Ebinger-Rist, Leiterin<br />

der Archäologischen Restaurierung beim Landesamt<br />

für Denkmalpfl ege, die spannenden<br />

Ergebnisse der sensationellen Neuentdeckung.<br />

Quelle: Regierungspräsidium Stuttgart<br />

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