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Nachrichtenblatt - Gemeinde Sontheim an der Brenz

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Herzlichen Glückwunsch<br />

<strong>an</strong> alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in dieser o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

nächsten Woche ihren Geburtstag feiern können, wünschen<br />

wir auf diesem Wege alles Gute, Gesundheit und persönliches<br />

Wohlergehen.<br />

Namentlich gratulieren wir:<br />

Ortsteil <strong>Sontheim</strong><br />

Samstag, 23. Juni 2012<br />

Dürr, Hilde, Wassergasse 3/1 84 Jahre<br />

Dienstag, 26. Juni 2012<br />

Kröner, Georg, Neustraße 34 87 Jahre<br />

Ortsteil <strong>Brenz</strong><br />

Montag, 25. Juni 2012<br />

Klein, Anna, <strong>Sontheim</strong>er Straße 46 85 Jahre<br />

St<strong>an</strong>desamtliche Nachrichten<br />

Geburt<br />

in Esslingen am Neckar:<br />

29. Mai Salih, Sohn von Emine und Ahmet Ög˘retmen,<br />

Hohweiherstraße 31<br />

Wir wünschen dem Kind und den Eltern für Ihre Zukunft<br />

alles Gute und viel Glück.<br />

Eheschließung<br />

in <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong>:<br />

15. Juni Lena Sarah Gogg und D<strong>an</strong>iel Wolfg<strong>an</strong>g Kahlau<br />

beide <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />

Wir wünschen dem Ehepaar für Ihre Zukunft alles Gute<br />

und viel Glück.<br />

St<strong>an</strong>desamt<br />

vom 25. Juni bis 29. Juni 2012<br />

geschlossen.<br />

Ab Montag, dem 2. Juli 2012 sind wir wie<strong>der</strong> zu den<br />

gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.<br />

Vielen D<strong>an</strong>k für Ihr Verständnis.<br />

- Ihr St<strong>an</strong>desamt -<br />

Nochmaliger Aufruf<br />

Für die Zukunft k<strong>an</strong>n sich <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat eine Wohnbebauung<br />

im Gebiet „Weiherbraike“ (zw. Mühl- / L<strong>an</strong>ge- /<br />

Christophstraße und Am Meilenstein) vorstellen.<br />

Ein entsprechen<strong>der</strong> städtebaulicher Entwurf wurde bereits<br />

erstellt und vorbereitende Gespräche mit den Grundstückseigentümern<br />

sind bereits aufgenommen. Eine Aussage<br />

darüber, w<strong>an</strong>n letztendlich die Bauplätze und zu<br />

welchem Preis zur Verfügung stehen, k<strong>an</strong>n noch nicht getroffen<br />

werden.<br />

Gleichwohl möchten wir nochmals mögliche Bauinteressenten<br />

für den Erwerb eines Bauplatzes ermuntern und aufrufen,<br />

sich bereits jetzt bei Herrn Frühsammer (Tel. 17-43)<br />

o<strong>der</strong> Herrn Hoppe (Tel. 17-41) zu melden.<br />

4<br />

Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen<br />

Haben Solarzellen Einfluss auf die Rente?<br />

Sind Einnahmen aus einer Photovoltaik<strong>an</strong>lage Einkommen<br />

und werden diese Einkünfte auf eine Rente <strong>an</strong>gerechnet?<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt<br />

dazu folgende Informationen:<br />

Grundsätzlich gilt: Wer vor seiner individuellen Regelaltersgrenze<br />

eine vorgezogene Altersrente o<strong>der</strong> eine volle Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

bezieht, darf nur bis zu 400 Euro<br />

monatlich hinzuverdienen. Bei <strong>der</strong> teilweisen Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen.<br />

Verwitwete Hinterbliebenenrentner haben einen Nettofreibetrag<br />

ihrer Einkünfte von <strong>der</strong>zeit 725,21 Euro in den alten<br />

und 643,37 Euro in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Egal welche Rente bezogen wird: Rentner, die mit einer Solarstrom<strong>an</strong>lage<br />

(Photovoltaik<strong>an</strong>lage) auf dem Dach Strom<br />

erzeugen und <strong>an</strong> ein Energieversorgungsunternehmen verkaufen,<br />

müssen die Einnahmen daraus versteuern. Bei<br />

<strong>der</strong>en Bewertung folgt das Rentenrecht dem Steuerrecht.<br />

Nachzuweisen sind die Einnahmen durch den jeweiligen<br />

Einkommensteuerbescheid. Sind sie darin als Einkünfte aus<br />

einem Gewerbebetrieb, einer selbstständigen Arbeit o<strong>der</strong><br />

aus L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft ausgewiesen, werden sie auf<br />

die Rente <strong>an</strong>gerechnet.<br />

Ob es sich bei den Einnahmen um solche Einkünfte o<strong>der</strong><br />

doch um eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e steuerliche Einkunftsart h<strong>an</strong>delt, können<br />

nach dem Steuerberatungsgesetz nur ein Steuerberater,<br />

<strong>der</strong> Lohnsteuerhilfeverein o<strong>der</strong> das Fin<strong>an</strong>zamt beurteilen.<br />

Die Rentenversicherung ist <strong>an</strong> die steuerliche Beurteilung<br />

gebunden. Betroffene Rentner sollten klären, wie<br />

hoch ihre Einnahmen aus einer Solarstrom<strong>an</strong>lage tatsächlich<br />

sind, wie sie steuerlich bewertet werden und sich d<strong>an</strong>n<br />

mit <strong>der</strong> Rentenversicherung in Verbindung setzen.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Häck von <strong>der</strong> Rentenstelle<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sontheim</strong>, Zimmer 002,<br />

Telefon 1727 von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis<br />

12.00 Uhr und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr gerne<br />

zur Verfügung.<br />

Aus <strong>der</strong> Kämmerei<br />

3. Abschlagszahlung auf die Wasserversorgung-/<br />

Abwassergebühren 2012<br />

Der dritte Abschlag auf die Wasserversorgungs-/Abwassergebühren<br />

2012 wird zum 1. Juli 2012 zur Zahlung fällig.<br />

Die Höhe des Abschlags können Sie jeweils Ihrer Abrechnung<br />

für 2011 entnehmen. Bei Abgabepflichtigen, die sich<br />

am Lastschrift-Einzugsverfahren beteiligen, ver<strong>an</strong>lasst die<br />

<strong>Gemeinde</strong>kasse die Abbuchung <strong>der</strong> fälligen Beträge vom<br />

<strong>an</strong>gegebenen Girokonto.<br />

Bei Überweisung o<strong>der</strong> Scheckeinzahlung ist zur richtigen<br />

Verbuchung die Angabe des Kassenzeichens unbedingt<br />

erfor<strong>der</strong>lich; dadurch lassen sich Rückfragen und<br />

Missverständnisse vermeiden.<br />

Bitte beachten Sie den Zahlungstermin, da sonst Säumniszuschläge<br />

und Mahngebühren fällig werden.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Wacker (Tel. 07325/1749)<br />

gerne zur Verfügung.

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