Vereinbarung über den Verkauf von Wertholz [Download,*.pdf
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VwV PKWald vom 15. Mai 2003 Anlage 6<br />
Für <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst<br />
Forstbezirk:<br />
, <strong>den</strong><br />
( Siegel )<br />
................................................................<br />
(Unterschrift)<br />
Erklärung<br />
Zur Anerkennung unterzeichnen:<br />
, <strong>den</strong><br />
Waldbesitzer<br />
( Stempel )<br />
....................................................<br />
(Unterschrift)<br />
Der Waldbesitzer erklärt, dass er auf folgende Sachverhalte hingewiesen wurde:<br />
1. Der Waldbesitzer informiert <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst unverzüglich <strong>über</strong> <strong>den</strong> erfolgten Zahlungseingang.<br />
2. Wird der Rechnungsbetrag nicht oder nicht in voller Höhe innerhalb der Zahlungsfrist <strong>über</strong>wiesen, informiert<br />
der Waldbesitzer gleichfalls <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst unverzüglich.<br />
3. Die Geltendmachung der vertraglichen Rechte gegen<strong>über</strong> dem Käufer obliegt dem Waldbesitzer (§ 1,<br />
Nr. 7). Dazu gehört auch eine eventuelle Forderungsbeitreibung. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird<br />
<strong>den</strong> Waldbesitzer dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.<br />
, <strong>den</strong><br />
....................................................<br />
(Unterschrift)<br />
4 Stand: 30.06.2008