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Vereinbarung über den Verkauf von Wertholz [Download,*.pdf

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VwV PKWald vom 15. Mai 2003 Anlage 6<br />

Für <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst<br />

Forstbezirk:<br />

, <strong>den</strong><br />

( Siegel )<br />

................................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Erklärung<br />

Zur Anerkennung unterzeichnen:<br />

, <strong>den</strong><br />

Waldbesitzer<br />

( Stempel )<br />

....................................................<br />

(Unterschrift)<br />

Der Waldbesitzer erklärt, dass er auf folgende Sachverhalte hingewiesen wurde:<br />

1. Der Waldbesitzer informiert <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst unverzüglich <strong>über</strong> <strong>den</strong> erfolgten Zahlungseingang.<br />

2. Wird der Rechnungsbetrag nicht oder nicht in voller Höhe innerhalb der Zahlungsfrist <strong>über</strong>wiesen, informiert<br />

der Waldbesitzer gleichfalls <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst unverzüglich.<br />

3. Die Geltendmachung der vertraglichen Rechte gegen<strong>über</strong> dem Käufer obliegt dem Waldbesitzer (§ 1,<br />

Nr. 7). Dazu gehört auch eine eventuelle Forderungsbeitreibung. Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird<br />

<strong>den</strong> Waldbesitzer dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.<br />

, <strong>den</strong><br />

....................................................<br />

(Unterschrift)<br />

4 Stand: 30.06.2008

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