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Vereinbarung über den Verkauf von Wertholz [Download,*.pdf

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VwV PKWald vom 15. Mai 2003 Anlage 6<br />

6. Der Staatsbetrieb Sachsenforst stellt auf <strong>den</strong> Namen des Waldbesitzers die jeweiligen Rechnungen. Der<br />

Waldbesitzer informiert <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst unverzüglich <strong>über</strong> <strong>den</strong> Zahlungseingang, damit<br />

die Abfuhrfreigaben erteilt wer<strong>den</strong> können.<br />

7. Die Geltendmachung der vertraglichen Rechte gegen<strong>über</strong> dem Käufer obliegt dem Waldbesitzer. Der Staatsbetrieb<br />

Sachsenforst wird <strong>den</strong> Waldbesitzer dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.<br />

Bei Rechnungsstellung durch <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst gilt:<br />

Der Waldbesitzer erklärt gegen<strong>über</strong> dem Staatsbetrieb Sachsenforst, dass er<br />

nach der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 Umsatzsteuerge-<br />

setz) veranlagt wird.<br />

abweichend da<strong>von</strong> nach folgendem Umsatzsteuerverfahren besteuert wird:<br />

Steuernummer: Umsatzsteuer I<strong>den</strong>titäts-Nr.:<br />

(wenn vorhan<strong>den</strong>)<br />

Die Bankverbindung des Waldbesitzers lautet:<br />

Kreditinstitut:<br />

Konto-Nr.: BLZ:<br />

7. Für Holzverkäufe im Rahmen dieser <strong>Vereinbarung</strong> gelten sinngemäß die Allgemeinen <strong>Verkauf</strong>s- und Zahlungsbedingungen<br />

für die Holzverkäufe im Staatswald des Freistaates Sachsens in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Abweichend dazu wird jedem Kun<strong>den</strong> 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb <strong>von</strong> 14 Tagen nach Beginn<br />

der Zahlungsfrist gewährt.<br />

8. Der Waldbesitzer beauftragt <strong>den</strong> Staatsbetrieb Sachsenforst mit der Überwachung der ordnungsgemäßen<br />

Abfuhr.<br />

§ 2 Kostenersatz<br />

1. Der Staatsbetrieb Sachsenforst berechnet für seine Dienstleistungen im Rahmen dieser <strong>Vereinbarung</strong> ein<br />

Entgelt in Höhe <strong>von</strong> 5,00 €/m 3 (fm) für die zum <strong>Verkauf</strong> vorgesehene Menge:<br />

Der genannte Kostensatz beinhaltet nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese ist vom Waldbesitzer zusätzlich<br />

zu bezahlen.<br />

Das Entgelt beinhaltet folgende Leistungen:<br />

Durchführung der notwendigen besonderen Dienstleistungen des Staatsbetriebes Sachsenforst im Rahmen<br />

des <strong>Verkauf</strong>sverfahrens (insbesondere Herrichtung des <strong>Verkauf</strong>splatzes, Zusammenstellung der <strong>Verkauf</strong>slose,<br />

Fertigung der <strong>Verkauf</strong>sunterlagen, Rechnungslegung, Durchführung des Submissions-/ Versteigerungstermins<br />

und Überwachung der Abwicklung), Erteilung der Abfuhrfreigabe und Überwachung der Abfuhr<br />

nach Zahlungseingang beim Waldbesitzer.<br />

Transport und Rückung sind in der Leistung nicht enthalten.<br />

2 Stand: 30.06.2008

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