Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand

Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand

29.09.2012 Aufrufe

- Er weiss nichts davon, und die ihm aus den erwähnten Verfahren vorliegenden Akten und Pläne zeigen keine solche Lösung auf. - Er würde sich einem Linksabbiegeverbot oder einer baulichen Verunmöglichung des Linksabbiegens an dieser Stelle widersetzen. - Der Erschliessungsplan „Hirschen“ zeigt - als Ergebnis der damaligen Gespräche zwischen Kanton und Gemeinde - in orientierendem Sinne bei der Einmündung der Büelstrasse in die Luzernstrasse den heutigen Fussgängerstreifen auf dieser, neu allerdings mit einer Insel in der Fahrbahnmitte, und von dieser Insel bis zum Kreisel einen begeh- und befahrbaren Mehrzweckstreifen, womit die volle Benützbarkeit der Einmündung Büelstrasse nicht nur sichergestellt, sondern verbessert wird, weil der Mehrzweckstreifen einen Warteraum darstellt (z. B. für Linksabbieger aus Richtung Luzern). - Die erwähnte Insel im Fussgängerstreifen verunmöglicht keinerlei Linksabbiegemanöver. Die Feststellung des Leserbriefschreibers „Linksabbiegen wird durch eine Insel verhindert“ ist falsch, ebenso jene, vom Quartier Büel-Nord werde künftig über die Benzenschwilerstrasse gefahren werden müssen, um ins Dorfzentrum zu gelangen. 3. Max Käppeli regt im weiteren an, die Büelstrasse mit eingangs erwähnter Verlegung ihres östlichsten Abschnittes direkt in den Kreisel „Hirschen“ münden zu lassen. Dieser Vorschlag war von anderer Seite bereits im Verfahren auf Erlass des Erschliessungsplanes „Hirschen“ eingebracht und später mittels Einsprache weiterverfolgt worden. Aus dem damals öffentlich aufgelegten Planungsbericht und Mitwirkungsbericht vom Mai 2009 wird hier dazu folgendes zitiert: „... Der Bestand der schutzwürdigen Bauten im Bereich des Kreisels erlaubt keinen ersatzlosen Abbruch des ‚Hirschens‘. Eine direkte Einführung hätte zur Folge, dass auf dem heute mit einer Scheune überbauten Grundstück zwischen dem Schutzobjekt ‚Engelhof‘ (...) und dem unter Volumenschutz stehenden Haus der ehemaligen Bäckerei (Vers. Nr. 148) ein offener Strassenraum entstehen würde. Dies würde den von der Abteilung Ortsbildschutz und von der Denkmalpflege angestrebten Ersatzbau für die Scheune (...) verunmöglichen. Die Gemeinde hat dieses Grundstück im Hinblick auf eine solche Neuüberbauung zu Baulandpreisen erworben. Auf dem Areal ist eine grössere Baute möglich. Mit einer neuen Strassenführung würde dies verunmöglicht, respektive nur noch eine eingeschränkte Ueberbauung auf der Parzelle Nr. 265 möglich sein. Die bautechnische Lösung der Idee ist nicht ohne Erwerb der überbauten Parzelle Nr. 281 (Häuser Vers. Nr. 144 und 65) und nur mit sehr aufwändigen Stützmauern und unter Inanspruchnahme der Gärten inklusive Speicherbaute (...) des ‚Engelhofes‘ möglich. Dadurch würde der Engelhof ganz wesentlich entwertet, da er praktisch auf allen Seiten mit Strassen umgeben wäre. Eine völlige Schliessung der heutigen Einmündung der Büelstrasse in die Luzernerstrasse würde den Schulweg, der in diesem Bereich künftig mit einem

Fussgängerstreifen gesichert und auf kürzestem Weg zur Schule führt, unnötig komplizierter und weniger sicher machen. Die relativ hohen Baukosten für ein kurzes Strassenstück mit grosser Höhendifferenz und den vorgenannten Nachteilen und Folgekosten sind auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass das Büelquartier nicht allein auf diese Einmündung angewiesen ist, sondern über die Benzenschwilerstrasse gut erreicht werden kann. Der Umweg ist für Automobile unerheblich.“ An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, auch wenn das erwähnte Haus Nr. 148 inzwischen abgebrannt ist (und nach dem Ergebnis des Studienauftrages „Gemeindeverwaltungsgebäude“ in Form eines Ersatzbaues „wiederauferstehen“ soll). Immerhin aber vermag die gegenwärtige Situation einen (weiteren) Eindruck von jener Leere zu vermitteln, die entsteht, wenn ein Dorfzentrum durch Gebäudeabbrüche ohne Ersatzbauten so „ausgeräumt“ wird, dass es seinen Namen nicht mehr verdient. Vergleichbares entstünde, wenn die benachbarte Scheune Nr. 147 abgebrochen und das Gelände für eine Strasse und/oder das ehemalige Restaurant Hirschen (welches heute dem Staat Aargau gehört) entfernt und das nach dem Kreiselbau verbleibende Restareal zum Beispiel als Parkplatz genutzt würden. Dazu bieten die kantonalen Abteilungen für Ortsbild- und Denkmalpflege, die ein Mitspracherecht haben, nicht Hand. Wenn der Gemeinderat die gleiche Ansicht vertritt, so tut er dies allerdings nicht nur mit Blick auf Denkmäler und Ortsbild, sondern eben auch aus finanziellen Ueberlegungen: Die beschriebene Verlegung der Büelstrasse (= Gemeindestrasse) würde die Einwohnergemeinde Merenschwand auf jeden Fall eine erkleckliche, siebenstellige Summe kosten, denn zum aus topographischen Gründen anspruchsvollen Strassenbau kämen die weitgehende Abschreibung des Kaufpreises der Baulandparzelle 270 sowie der Kauf der überbauten Parzelle 281 hinzu (wenn diese denn erworben werden könnte). Weil der heutige Ostabschnitt der Büelstrasse trotzdem nicht vollumfänglich entwidmet und privatisiert werden könnte (Schulweg), wäre kein ins Gewicht fallender Veräusserungserlös erzielbar. Wenn er dazu seit Jahrzehnten als Erschliessungsstrasse für das Büel-Quartier taugt (neben Benzenschwiler- resp. Chilefeldstrasse als zweiter solcher) und im Zusammenhang mit dem Kreisel „Hirschen“ keine Einschränkungen in seiner Benützbarkeit erleiden wird, so kann seine ins Feld geführte Verlegung aus der Sicht des Steuerzahlers nicht verantwortet werden. 4. Was Max Käppelis Bitte, „das Projekt Gemeindehaus und das Projekt Hirschenkreisel auf der Homepage der Gemeinde aufzuschalten“, angeht, kann ihr der Gemeinderat im Falle des letzteren nicht folgen, weil es ihm bisher nicht vorliegt (und dürfte es im übrigen nur mit dem Einverständnis des projektierenden Kantons tun). Das aus dem Studienauftrag hervorgegangene, der Oeffentlichkeit erläuterte erstrangige Projekt für ein neues Gemeindeverwaltngsgebäude bedarf - wie erwähnt - der Weiterbearbeitung und sagt zu Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Strassennetz nichts aus, weshalb sich die Präsentation im Internet erübrigt.

Fussgängerstreifen gesichert und auf kürzestem Weg zur Schule führt, unnötig<br />

komplizierter und weniger sicher machen. Die relativ hohen Baukosten für ein kurzes<br />

Strassenstück mit grosser Höhendifferenz und den vorgenannten Nachteilen und<br />

Folgekosten sind auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass das Büelquartier nicht allein<br />

auf diese Einmündung angewiesen ist, sondern über die Benzenschwilerstrasse gut<br />

erreicht werden kann. Der Umweg ist für Automobile unerheblich.“<br />

An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, auch wenn das erwähnte Haus Nr. 148<br />

inzwischen abgebrannt ist (und nach dem Ergebnis des Studienauftrages<br />

„Gemeindeverwaltungsgebäude“ in Form eines Ersatzbaues „wiederauferstehen“ soll).<br />

Immerhin aber vermag die gegenwärtige Situation einen (weiteren) Eindruck von jener<br />

Leere zu vermitteln, die entsteht, wenn ein Dorfzentrum durch Gebäudeabbrüche ohne<br />

Ersatzbauten so „ausgeräumt“ wird, dass es seinen Namen nicht mehr verdient.<br />

Vergleichbares entstünde, wenn die benachbarte Scheune Nr. 147 abgebrochen und das<br />

Gelände für eine Strasse und/oder das ehemalige Restaurant Hirschen (welches heute<br />

dem Staat Aargau gehört) entfernt und das nach dem Kreiselbau verbleibende Restareal<br />

zum Beispiel als Parkplatz genutzt würden. Dazu bieten die kantonalen Abteilungen für<br />

Ortsbild- und Denkmalpflege, die ein Mitspracherecht haben, nicht Hand.<br />

Wenn der Gemeinderat die gleiche Ansicht vertritt, so tut er dies allerdings nicht nur mit<br />

Blick auf Denkmäler und Ortsbild, sondern eben auch aus finanziellen Ueberlegungen:<br />

Die beschriebene Verlegung der Büelstrasse (= Gemeindestrasse) würde die<br />

<strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> auf jeden Fall eine erkleckliche, siebenstellige<br />

Summe kosten, denn zum aus topographischen Gründen anspruchsvollen Strassenbau<br />

kämen die weitgehende Abschreibung des Kaufpreises der Baulandparzelle 270 sowie<br />

der Kauf der überbauten Parzelle 281 hinzu (wenn diese denn erworben werden könnte).<br />

Weil der heutige Ostabschnitt der Büelstrasse trotzdem nicht vollumfänglich entwidmet<br />

und privatisiert werden könnte (Schulweg), wäre kein ins Gewicht fallender<br />

Veräusserungserlös erzielbar. Wenn er dazu seit Jahrzehnten als Erschliessungsstrasse<br />

für das Büel-Quartier taugt (neben Benzenschwiler- resp. Chilefeldstrasse als zweiter<br />

solcher) und im Zusammenhang mit dem Kreisel „Hirschen“ keine Einschränkungen in<br />

seiner Benützbarkeit erleiden wird, so kann seine ins Feld geführte Verlegung aus der<br />

Sicht des Steuerzahlers nicht verantwortet werden.<br />

4. Was Max Käppelis Bitte, „das Projekt Gemeindehaus und das Projekt Hirschenkreisel auf<br />

der Homepage der Gemeinde aufzuschalten“, angeht, kann ihr der Gemeinderat im Falle<br />

des letzteren nicht folgen, weil es ihm bisher nicht vorliegt (und dürfte es im übrigen nur<br />

mit dem Einverständnis des projektierenden Kantons tun). Das aus dem Studienauftrag<br />

hervorgegangene, der Oeffentlichkeit erläuterte erstrangige Projekt für ein neues<br />

Gemeindeverwaltngsgebäude bedarf - wie erwähnt - der Weiterbearbeitung und sagt zu<br />

Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Strassennetz nichts aus, weshalb sich<br />

die Präsentation im Internet erübrigt.

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