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Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand

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- Er weiss nichts davon, und die ihm aus den erwähnten Verfahren vorliegenden Akten<br />

und Pläne zeigen keine solche Lösung auf.<br />

- Er würde sich einem Linksabbiegeverbot oder einer baulichen Verunmöglichung des<br />

Linksabbiegens an dieser Stelle widersetzen.<br />

- Der Erschliessungsplan „Hirschen“ zeigt - als Ergebnis der damaligen Gespräche<br />

zwischen Kanton und Gemeinde - in orientierendem Sinne bei der Einmündung der<br />

Büelstrasse in die Luzernstrasse den heutigen Fussgängerstreifen auf dieser, neu<br />

allerdings mit einer Insel in der Fahrbahnmitte, und von dieser Insel bis zum Kreisel<br />

einen begeh- und befahrbaren Mehrzweckstreifen, womit die volle Benützbarkeit der<br />

Einmündung Büelstrasse nicht nur sichergestellt, sondern verbessert wird, weil der<br />

Mehrzweckstreifen einen Warteraum darstellt (z. B. für Linksabbieger aus Richtung<br />

Luzern).<br />

- Die erwähnte Insel im Fussgängerstreifen verunmöglicht keinerlei<br />

Linksabbiegemanöver. Die Feststellung des Leserbriefschreibers „Linksabbiegen wird<br />

durch eine Insel verhindert“ ist falsch, ebenso jene, vom Quartier Büel-Nord werde<br />

künftig über die Benzenschwilerstrasse gefahren werden müssen, um ins Dorfzentrum<br />

zu gelangen.<br />

3. Max Käppeli regt im weiteren an, die Büelstrasse mit eingangs erwähnter Verlegung<br />

ihres östlichsten Abschnittes direkt in den Kreisel „Hirschen“ münden zu lassen. Dieser<br />

Vorschlag war von anderer Seite bereits im Verfahren auf Erlass des<br />

Erschliessungsplanes „Hirschen“ eingebracht und später mittels Einsprache weiterverfolgt<br />

worden. Aus dem damals öffentlich aufgelegten Planungsbericht und Mitwirkungsbericht<br />

vom Mai 2009 wird hier dazu folgendes zitiert: „... Der Bestand der schutzwürdigen<br />

Bauten im Bereich des Kreisels erlaubt keinen ersatzlosen Abbruch des ‚Hirschens‘. Eine<br />

direkte Einführung hätte zur Folge, dass auf dem heute mit einer Scheune überbauten<br />

Grundstück zwischen dem Schutzobjekt ‚Engelhof‘ (...) und dem unter Volumenschutz<br />

stehenden Haus der ehemaligen Bäckerei (Vers. Nr. 148) ein offener Strassenraum<br />

entstehen würde. Dies würde den von der Abteilung Ortsbildschutz und von der<br />

Denkmalpflege angestrebten Ersatzbau für die Scheune (...) verunmöglichen. Die<br />

Gemeinde hat dieses Grundstück im Hinblick auf eine solche Neuüberbauung zu<br />

Baulandpreisen erworben. Auf dem Areal ist eine grössere Baute möglich. Mit einer<br />

neuen Strassenführung würde dies verunmöglicht, respektive nur noch eine<br />

eingeschränkte Ueberbauung auf der Parzelle Nr. 265 möglich sein. Die bautechnische<br />

Lösung der Idee ist nicht ohne Erwerb der überbauten Parzelle Nr. 281 (Häuser Vers. Nr.<br />

144 und 65) und nur mit sehr aufwändigen Stützmauern und unter Inanspruchnahme der<br />

Gärten inklusive Speicherbaute (...) des ‚Engelhofes‘ möglich. Dadurch würde der<br />

Engelhof ganz wesentlich entwertet, da er praktisch auf allen Seiten mit Strassen<br />

umgeben wäre. Eine völlige Schliessung der heutigen Einmündung der Büelstrasse in die<br />

Luzernerstrasse würde den Schulweg, der in diesem Bereich künftig mit einem

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