Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand
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- Genehmigungsverfahren für Bauprojekt Kreisel „Hirschen“ des Staates Aargau;<br />
- Planungsverfahren zum Erlass des Erschliessungsplanes „Hirschen“ durch<br />
Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong> und Regierungsrat Aargau;<br />
- Studienauftrag der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> für neues<br />
Gemeindeverwaltungsgebäude.<br />
Bei jedem dieser Verfahren ist auch zu unterscheiden zwischen zu genehmigendem und<br />
orientierendem Inhalt. Das heisst beispielsweise, dass der gemeindliche Studienauftrag<br />
für das Gemeindeverwaltungsgebäude sich nicht auf den Kreisel „Hirschen“ beziehen<br />
konnte und erstrecken durfte, weil die Planungshoheit dafür beim Staat Aargau liegt, oder<br />
dass dieser zwar einen Kreisel projektiert (seine Kantonsstrassen 260 und 353 sind<br />
betroffen), dabei aber von den Gemeindestrassen nur ihre direkten Anschlüsse ans<br />
Kantonsstrassennetz mitberücksichtigt (und nicht auch hinterliegende Abschnitte beurteilt,<br />
weil ihm dafür die Planungshoheit fehlt).<br />
Der Studienauftrag für ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude ist insofern<br />
abgeschlossen, als ein erstrangiertes Projekt vorliegt, das weiterbearbeitet werden soll,<br />
sofern der Souverän die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen wird<br />
(Planungskredit).<br />
Der von Anfang November bis Anfang Dezember 2009 öffentlich aufgelegte<br />
Erschliessungsplan „Hirschen“ (der auf Kreisel-Konzeptstudien des Kantons aufbaute)<br />
wurde anfangs 2010 vom Gemeinderat beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.<br />
Er ist rechtskräftig und bestimmt Baulinien, Zwangsbaulinien für Hauptgebäude,<br />
Strassenlinien und Grundstückszu- bzw. -ausfahrten, wobei die genaue Lage des Kreisels<br />
„Hirschen“ nach definitivem Projekt des Kantons vorbehalten wurde. Der ganze übrige<br />
Inhalt des Erschliessungsplanes dient der Orientierung und hat keine<br />
Rechtsverbindlichkeit.<br />
Das kantonale Bauprojekt für den Kreisel „Hirschen“, das öffentlich aufzulegen wäre,<br />
liegt dem Gemeinderat bis heute nicht vor.<br />
2. Der Verfasser des Leserbriefes schreibt, „wenn wir das Projekt Hirschenkreisel genauer<br />
unter die Lupe nehmen, kann festgestellt werden, dass nach dessen Bau die Einfahrt der<br />
Büelstrasse in die Luzernstrasse Richtung Dorf nicht mehr möglich ist“. Der Gemeinderat<br />
kann zu diesem angeblichen Wegfall der beschriebenen Linksabbiegemöglichkeit<br />
folgendes festhalten: