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Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand

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- Genehmigungsverfahren für Bauprojekt Kreisel „Hirschen“ des Staates Aargau;<br />

- Planungsverfahren zum Erlass des Erschliessungsplanes „Hirschen“ durch<br />

Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong> und Regierungsrat Aargau;<br />

- Studienauftrag der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> für neues<br />

Gemeindeverwaltungsgebäude.<br />

Bei jedem dieser Verfahren ist auch zu unterscheiden zwischen zu genehmigendem und<br />

orientierendem Inhalt. Das heisst beispielsweise, dass der gemeindliche Studienauftrag<br />

für das Gemeindeverwaltungsgebäude sich nicht auf den Kreisel „Hirschen“ beziehen<br />

konnte und erstrecken durfte, weil die Planungshoheit dafür beim Staat Aargau liegt, oder<br />

dass dieser zwar einen Kreisel projektiert (seine Kantonsstrassen 260 und 353 sind<br />

betroffen), dabei aber von den Gemeindestrassen nur ihre direkten Anschlüsse ans<br />

Kantonsstrassennetz mitberücksichtigt (und nicht auch hinterliegende Abschnitte beurteilt,<br />

weil ihm dafür die Planungshoheit fehlt).<br />

Der Studienauftrag für ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude ist insofern<br />

abgeschlossen, als ein erstrangiertes Projekt vorliegt, das weiterbearbeitet werden soll,<br />

sofern der Souverän die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen wird<br />

(Planungskredit).<br />

Der von Anfang November bis Anfang Dezember 2009 öffentlich aufgelegte<br />

Erschliessungsplan „Hirschen“ (der auf Kreisel-Konzeptstudien des Kantons aufbaute)<br />

wurde anfangs 2010 vom Gemeinderat beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.<br />

Er ist rechtskräftig und bestimmt Baulinien, Zwangsbaulinien für Hauptgebäude,<br />

Strassenlinien und Grundstückszu- bzw. -ausfahrten, wobei die genaue Lage des Kreisels<br />

„Hirschen“ nach definitivem Projekt des Kantons vorbehalten wurde. Der ganze übrige<br />

Inhalt des Erschliessungsplanes dient der Orientierung und hat keine<br />

Rechtsverbindlichkeit.<br />

Das kantonale Bauprojekt für den Kreisel „Hirschen“, das öffentlich aufzulegen wäre,<br />

liegt dem Gemeinderat bis heute nicht vor.<br />

2. Der Verfasser des Leserbriefes schreibt, „wenn wir das Projekt Hirschenkreisel genauer<br />

unter die Lupe nehmen, kann festgestellt werden, dass nach dessen Bau die Einfahrt der<br />

Büelstrasse in die Luzernstrasse Richtung Dorf nicht mehr möglich ist“. Der Gemeinderat<br />

kann zu diesem angeblichen Wegfall der beschriebenen Linksabbiegemöglichkeit<br />

folgendes festhalten:

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