Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand
Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand
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Publikationen vom 29. März 2012<br />
Baugesuche<br />
Bauherrschaft: <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong>, <strong>5634</strong><br />
<strong>Merenschwand</strong><br />
Grundeigentümer: Kanton Aargau, <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong>,<br />
Elektro Keller Netz AG <strong>Merenschwand</strong>, Keller Werner<br />
Aristau<br />
Bauvorhaben: Kanalisationsumlegung aus der Liegenschaft Elektro<br />
Keller auf öffentlichen Grund<br />
Bauplatz: Parzellen 271, 343, 348 und 437, Luzernstrasse und<br />
Moosstrasse (dreigeschossige Wohn- und<br />
Gewerbezone, Kernzone)<br />
Auflage: vom 30. März 2012 bis 30. April 2012 während den<br />
Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Meren-<br />
schwand<br />
Bauherrschaft: Marco Sciacca und Rina Cimino, Mühlauerstrasse 11,<br />
5636 Benzenschwil<br />
Bauvorhaben: Eingangsvordach und Sitzplatzüberdachung<br />
Bauplatz: Parzelle 2433, Geb.-Nr. 1745, Mühlauerstrasse 11<br />
(zweigeschossige Wohnzone)<br />
Auflage: vom 30. März 2012 bis 30. April 2012 während den<br />
Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Meren-<br />
schwand
Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong>,<br />
<strong>5634</strong> <strong>Merenschwand</strong>, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes<br />
Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden.<br />
Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm<br />
bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine<br />
Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende<br />
anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen<br />
Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt.<br />
Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten<br />
werden.<br />
Leserbrief Max Käppelis zu Kreisel „Hirschen“ und neuem<br />
Gemeindeverwaltungsgebäude: Entgegnung des Gemeinderates <strong>Merenschwand</strong><br />
Am 16. März 2012 erschien in den Regionalzeitungen „Der Freischütz“ und „Anzeiger für das<br />
Oberfreiamt“ ein von Max Käppeli, <strong>Merenschwand</strong>, signierter Leserbrief, worin der<br />
Gemeinderat aufgefordert wurde, Abklärungen zum östlichsten Abschnitt der Büelstrasse zu<br />
treffen. Der Gemeinderat hat die Ausführungen so verstanden, dass es um den Abschnitt<br />
Luzernstrasse bis Mehrfamilienhaus Büelstr. 7 gehe, dass es auch nach dem Bau des<br />
Kreisels „Hirschen“ möglich und erlaubt sein solle, von der Büel- in die Luzernstrasse<br />
einzumünden und die Fahrt nach links, also zu diesem Kreisel, fortzusetzen und dass<br />
alternativ die Verlegung des umschriebenen Büelstrassen-Abschnittes dergestalt zu<br />
untersuchen sei, die Strasse vom erwähnten Mehrfamilienhaus in gerader Richtung nach<br />
Norden zu ziehen und sie nach einer Rechtskurve direkt in den Kreisel „Hirschen“ münden<br />
zu lassen.<br />
Der Gemeinderat hat die Ausführungen im Leserbrief anhand seiner Akten überprüft und<br />
festgestellt, dass einzelne Passagen der geltenden Rechtslage nicht standhalten. Deshalb<br />
sieht er sich zu folgender Entgegnung veranlasst:<br />
1. Es ist zwischen den drei folgenden Verfahren zu unterscheiden, die im Hinblick auf den<br />
Bau des Kreisels „Hirschen“ (Bauherr = Staat Aargau) und des neuen<br />
Gemeindeverwaltungsgebäudes westlich davon (Bauherr = <strong>Einwohnergemeinde</strong><br />
<strong>Merenschwand</strong>) durchgeführt wurden bzw. noch anstehen:
- Genehmigungsverfahren für Bauprojekt Kreisel „Hirschen“ des Staates Aargau;<br />
- Planungsverfahren zum Erlass des Erschliessungsplanes „Hirschen“ durch<br />
Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong> und Regierungsrat Aargau;<br />
- Studienauftrag der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> für neues<br />
Gemeindeverwaltungsgebäude.<br />
Bei jedem dieser Verfahren ist auch zu unterscheiden zwischen zu genehmigendem und<br />
orientierendem Inhalt. Das heisst beispielsweise, dass der gemeindliche Studienauftrag<br />
für das Gemeindeverwaltungsgebäude sich nicht auf den Kreisel „Hirschen“ beziehen<br />
konnte und erstrecken durfte, weil die Planungshoheit dafür beim Staat Aargau liegt, oder<br />
dass dieser zwar einen Kreisel projektiert (seine Kantonsstrassen 260 und 353 sind<br />
betroffen), dabei aber von den Gemeindestrassen nur ihre direkten Anschlüsse ans<br />
Kantonsstrassennetz mitberücksichtigt (und nicht auch hinterliegende Abschnitte beurteilt,<br />
weil ihm dafür die Planungshoheit fehlt).<br />
Der Studienauftrag für ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude ist insofern<br />
abgeschlossen, als ein erstrangiertes Projekt vorliegt, das weiterbearbeitet werden soll,<br />
sofern der Souverän die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen wird<br />
(Planungskredit).<br />
Der von Anfang November bis Anfang Dezember 2009 öffentlich aufgelegte<br />
Erschliessungsplan „Hirschen“ (der auf Kreisel-Konzeptstudien des Kantons aufbaute)<br />
wurde anfangs 2010 vom Gemeinderat beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.<br />
Er ist rechtskräftig und bestimmt Baulinien, Zwangsbaulinien für Hauptgebäude,<br />
Strassenlinien und Grundstückszu- bzw. -ausfahrten, wobei die genaue Lage des Kreisels<br />
„Hirschen“ nach definitivem Projekt des Kantons vorbehalten wurde. Der ganze übrige<br />
Inhalt des Erschliessungsplanes dient der Orientierung und hat keine<br />
Rechtsverbindlichkeit.<br />
Das kantonale Bauprojekt für den Kreisel „Hirschen“, das öffentlich aufzulegen wäre,<br />
liegt dem Gemeinderat bis heute nicht vor.<br />
2. Der Verfasser des Leserbriefes schreibt, „wenn wir das Projekt Hirschenkreisel genauer<br />
unter die Lupe nehmen, kann festgestellt werden, dass nach dessen Bau die Einfahrt der<br />
Büelstrasse in die Luzernstrasse Richtung Dorf nicht mehr möglich ist“. Der Gemeinderat<br />
kann zu diesem angeblichen Wegfall der beschriebenen Linksabbiegemöglichkeit<br />
folgendes festhalten:
- Er weiss nichts davon, und die ihm aus den erwähnten Verfahren vorliegenden Akten<br />
und Pläne zeigen keine solche Lösung auf.<br />
- Er würde sich einem Linksabbiegeverbot oder einer baulichen Verunmöglichung des<br />
Linksabbiegens an dieser Stelle widersetzen.<br />
- Der Erschliessungsplan „Hirschen“ zeigt - als Ergebnis der damaligen Gespräche<br />
zwischen Kanton und Gemeinde - in orientierendem Sinne bei der Einmündung der<br />
Büelstrasse in die Luzernstrasse den heutigen Fussgängerstreifen auf dieser, neu<br />
allerdings mit einer Insel in der Fahrbahnmitte, und von dieser Insel bis zum Kreisel<br />
einen begeh- und befahrbaren Mehrzweckstreifen, womit die volle Benützbarkeit der<br />
Einmündung Büelstrasse nicht nur sichergestellt, sondern verbessert wird, weil der<br />
Mehrzweckstreifen einen Warteraum darstellt (z. B. für Linksabbieger aus Richtung<br />
Luzern).<br />
- Die erwähnte Insel im Fussgängerstreifen verunmöglicht keinerlei<br />
Linksabbiegemanöver. Die Feststellung des Leserbriefschreibers „Linksabbiegen wird<br />
durch eine Insel verhindert“ ist falsch, ebenso jene, vom Quartier Büel-Nord werde<br />
künftig über die Benzenschwilerstrasse gefahren werden müssen, um ins Dorfzentrum<br />
zu gelangen.<br />
3. Max Käppeli regt im weiteren an, die Büelstrasse mit eingangs erwähnter Verlegung<br />
ihres östlichsten Abschnittes direkt in den Kreisel „Hirschen“ münden zu lassen. Dieser<br />
Vorschlag war von anderer Seite bereits im Verfahren auf Erlass des<br />
Erschliessungsplanes „Hirschen“ eingebracht und später mittels Einsprache weiterverfolgt<br />
worden. Aus dem damals öffentlich aufgelegten Planungsbericht und Mitwirkungsbericht<br />
vom Mai 2009 wird hier dazu folgendes zitiert: „... Der Bestand der schutzwürdigen<br />
Bauten im Bereich des Kreisels erlaubt keinen ersatzlosen Abbruch des ‚Hirschens‘. Eine<br />
direkte Einführung hätte zur Folge, dass auf dem heute mit einer Scheune überbauten<br />
Grundstück zwischen dem Schutzobjekt ‚Engelhof‘ (...) und dem unter Volumenschutz<br />
stehenden Haus der ehemaligen Bäckerei (Vers. Nr. 148) ein offener Strassenraum<br />
entstehen würde. Dies würde den von der Abteilung Ortsbildschutz und von der<br />
Denkmalpflege angestrebten Ersatzbau für die Scheune (...) verunmöglichen. Die<br />
Gemeinde hat dieses Grundstück im Hinblick auf eine solche Neuüberbauung zu<br />
Baulandpreisen erworben. Auf dem Areal ist eine grössere Baute möglich. Mit einer<br />
neuen Strassenführung würde dies verunmöglicht, respektive nur noch eine<br />
eingeschränkte Ueberbauung auf der Parzelle Nr. 265 möglich sein. Die bautechnische<br />
Lösung der Idee ist nicht ohne Erwerb der überbauten Parzelle Nr. 281 (Häuser Vers. Nr.<br />
144 und 65) und nur mit sehr aufwändigen Stützmauern und unter Inanspruchnahme der<br />
Gärten inklusive Speicherbaute (...) des ‚Engelhofes‘ möglich. Dadurch würde der<br />
Engelhof ganz wesentlich entwertet, da er praktisch auf allen Seiten mit Strassen<br />
umgeben wäre. Eine völlige Schliessung der heutigen Einmündung der Büelstrasse in die<br />
Luzernerstrasse würde den Schulweg, der in diesem Bereich künftig mit einem
Fussgängerstreifen gesichert und auf kürzestem Weg zur Schule führt, unnötig<br />
komplizierter und weniger sicher machen. Die relativ hohen Baukosten für ein kurzes<br />
Strassenstück mit grosser Höhendifferenz und den vorgenannten Nachteilen und<br />
Folgekosten sind auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass das Büelquartier nicht allein<br />
auf diese Einmündung angewiesen ist, sondern über die Benzenschwilerstrasse gut<br />
erreicht werden kann. Der Umweg ist für Automobile unerheblich.“<br />
An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, auch wenn das erwähnte Haus Nr. 148<br />
inzwischen abgebrannt ist (und nach dem Ergebnis des Studienauftrages<br />
„Gemeindeverwaltungsgebäude“ in Form eines Ersatzbaues „wiederauferstehen“ soll).<br />
Immerhin aber vermag die gegenwärtige Situation einen (weiteren) Eindruck von jener<br />
Leere zu vermitteln, die entsteht, wenn ein Dorfzentrum durch Gebäudeabbrüche ohne<br />
Ersatzbauten so „ausgeräumt“ wird, dass es seinen Namen nicht mehr verdient.<br />
Vergleichbares entstünde, wenn die benachbarte Scheune Nr. 147 abgebrochen und das<br />
Gelände für eine Strasse und/oder das ehemalige Restaurant Hirschen (welches heute<br />
dem Staat Aargau gehört) entfernt und das nach dem Kreiselbau verbleibende Restareal<br />
zum Beispiel als Parkplatz genutzt würden. Dazu bieten die kantonalen Abteilungen für<br />
Ortsbild- und Denkmalpflege, die ein Mitspracherecht haben, nicht Hand.<br />
Wenn der Gemeinderat die gleiche Ansicht vertritt, so tut er dies allerdings nicht nur mit<br />
Blick auf Denkmäler und Ortsbild, sondern eben auch aus finanziellen Ueberlegungen:<br />
Die beschriebene Verlegung der Büelstrasse (= Gemeindestrasse) würde die<br />
<strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> auf jeden Fall eine erkleckliche, siebenstellige<br />
Summe kosten, denn zum aus topographischen Gründen anspruchsvollen Strassenbau<br />
kämen die weitgehende Abschreibung des Kaufpreises der Baulandparzelle 270 sowie<br />
der Kauf der überbauten Parzelle 281 hinzu (wenn diese denn erworben werden könnte).<br />
Weil der heutige Ostabschnitt der Büelstrasse trotzdem nicht vollumfänglich entwidmet<br />
und privatisiert werden könnte (Schulweg), wäre kein ins Gewicht fallender<br />
Veräusserungserlös erzielbar. Wenn er dazu seit Jahrzehnten als Erschliessungsstrasse<br />
für das Büel-Quartier taugt (neben Benzenschwiler- resp. Chilefeldstrasse als zweiter<br />
solcher) und im Zusammenhang mit dem Kreisel „Hirschen“ keine Einschränkungen in<br />
seiner Benützbarkeit erleiden wird, so kann seine ins Feld geführte Verlegung aus der<br />
Sicht des Steuerzahlers nicht verantwortet werden.<br />
4. Was Max Käppelis Bitte, „das Projekt Gemeindehaus und das Projekt Hirschenkreisel auf<br />
der Homepage der Gemeinde aufzuschalten“, angeht, kann ihr der Gemeinderat im Falle<br />
des letzteren nicht folgen, weil es ihm bisher nicht vorliegt (und dürfte es im übrigen nur<br />
mit dem Einverständnis des projektierenden Kantons tun). Das aus dem Studienauftrag<br />
hervorgegangene, der Oeffentlichkeit erläuterte erstrangige Projekt für ein neues<br />
Gemeindeverwaltngsgebäude bedarf - wie erwähnt - der Weiterbearbeitung und sagt zu<br />
Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Strassennetz nichts aus, weshalb sich<br />
die Präsentation im Internet erübrigt.
Altmetallsammlung<br />
Wie bereits vorangekündet findet am Freitag, 30. März 2012, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />
am Samstag, 31. März 2012, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr wieder eine Altmetallsammlung<br />
statt, und zwar bei der Entsorgungsstelle am Allmendweg 5 in <strong>Merenschwand</strong>. Das Material<br />
kann in den dort bereitstehenden Containern deponiert werden. Neben dem Altmetall werden<br />
auch Haushaltgrossgeräte wie Waschmaschinen, Tumbler, Backöfen, Kochherde und<br />
Kühlschränke angenommen. Unterhaltungselektronik- und andere elektrische Geräte jedoch<br />
gehören nicht zum Altmetall. Sie können gratis bei solchen Verkaufsstellen abgegeben<br />
werden.