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Einwohnergemeinde Merenschwand, 5634 Merenschwand

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Publikationen vom 29. März 2012<br />

Baugesuche<br />

Bauherrschaft: <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong>, <strong>5634</strong><br />

<strong>Merenschwand</strong><br />

Grundeigentümer: Kanton Aargau, <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong>,<br />

Elektro Keller Netz AG <strong>Merenschwand</strong>, Keller Werner<br />

Aristau<br />

Bauvorhaben: Kanalisationsumlegung aus der Liegenschaft Elektro<br />

Keller auf öffentlichen Grund<br />

Bauplatz: Parzellen 271, 343, 348 und 437, Luzernstrasse und<br />

Moosstrasse (dreigeschossige Wohn- und<br />

Gewerbezone, Kernzone)<br />

Auflage: vom 30. März 2012 bis 30. April 2012 während den<br />

Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Meren-<br />

schwand<br />

Bauherrschaft: Marco Sciacca und Rina Cimino, Mühlauerstrasse 11,<br />

5636 Benzenschwil<br />

Bauvorhaben: Eingangsvordach und Sitzplatzüberdachung<br />

Bauplatz: Parzelle 2433, Geb.-Nr. 1745, Mühlauerstrasse 11<br />

(zweigeschossige Wohnzone)<br />

Auflage: vom 30. März 2012 bis 30. April 2012 während den<br />

Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Meren-<br />

schwand


Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong>,<br />

<strong>5634</strong> <strong>Merenschwand</strong>, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes<br />

Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden.<br />

Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm<br />

bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine<br />

Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende<br />

anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen<br />

Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt.<br />

Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten<br />

werden.<br />

Leserbrief Max Käppelis zu Kreisel „Hirschen“ und neuem<br />

Gemeindeverwaltungsgebäude: Entgegnung des Gemeinderates <strong>Merenschwand</strong><br />

Am 16. März 2012 erschien in den Regionalzeitungen „Der Freischütz“ und „Anzeiger für das<br />

Oberfreiamt“ ein von Max Käppeli, <strong>Merenschwand</strong>, signierter Leserbrief, worin der<br />

Gemeinderat aufgefordert wurde, Abklärungen zum östlichsten Abschnitt der Büelstrasse zu<br />

treffen. Der Gemeinderat hat die Ausführungen so verstanden, dass es um den Abschnitt<br />

Luzernstrasse bis Mehrfamilienhaus Büelstr. 7 gehe, dass es auch nach dem Bau des<br />

Kreisels „Hirschen“ möglich und erlaubt sein solle, von der Büel- in die Luzernstrasse<br />

einzumünden und die Fahrt nach links, also zu diesem Kreisel, fortzusetzen und dass<br />

alternativ die Verlegung des umschriebenen Büelstrassen-Abschnittes dergestalt zu<br />

untersuchen sei, die Strasse vom erwähnten Mehrfamilienhaus in gerader Richtung nach<br />

Norden zu ziehen und sie nach einer Rechtskurve direkt in den Kreisel „Hirschen“ münden<br />

zu lassen.<br />

Der Gemeinderat hat die Ausführungen im Leserbrief anhand seiner Akten überprüft und<br />

festgestellt, dass einzelne Passagen der geltenden Rechtslage nicht standhalten. Deshalb<br />

sieht er sich zu folgender Entgegnung veranlasst:<br />

1. Es ist zwischen den drei folgenden Verfahren zu unterscheiden, die im Hinblick auf den<br />

Bau des Kreisels „Hirschen“ (Bauherr = Staat Aargau) und des neuen<br />

Gemeindeverwaltungsgebäudes westlich davon (Bauherr = <strong>Einwohnergemeinde</strong><br />

<strong>Merenschwand</strong>) durchgeführt wurden bzw. noch anstehen:


- Genehmigungsverfahren für Bauprojekt Kreisel „Hirschen“ des Staates Aargau;<br />

- Planungsverfahren zum Erlass des Erschliessungsplanes „Hirschen“ durch<br />

Gemeinderat <strong>Merenschwand</strong> und Regierungsrat Aargau;<br />

- Studienauftrag der <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> für neues<br />

Gemeindeverwaltungsgebäude.<br />

Bei jedem dieser Verfahren ist auch zu unterscheiden zwischen zu genehmigendem und<br />

orientierendem Inhalt. Das heisst beispielsweise, dass der gemeindliche Studienauftrag<br />

für das Gemeindeverwaltungsgebäude sich nicht auf den Kreisel „Hirschen“ beziehen<br />

konnte und erstrecken durfte, weil die Planungshoheit dafür beim Staat Aargau liegt, oder<br />

dass dieser zwar einen Kreisel projektiert (seine Kantonsstrassen 260 und 353 sind<br />

betroffen), dabei aber von den Gemeindestrassen nur ihre direkten Anschlüsse ans<br />

Kantonsstrassennetz mitberücksichtigt (und nicht auch hinterliegende Abschnitte beurteilt,<br />

weil ihm dafür die Planungshoheit fehlt).<br />

Der Studienauftrag für ein neues Gemeindeverwaltungsgebäude ist insofern<br />

abgeschlossen, als ein erstrangiertes Projekt vorliegt, das weiterbearbeitet werden soll,<br />

sofern der Souverän die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen wird<br />

(Planungskredit).<br />

Der von Anfang November bis Anfang Dezember 2009 öffentlich aufgelegte<br />

Erschliessungsplan „Hirschen“ (der auf Kreisel-Konzeptstudien des Kantons aufbaute)<br />

wurde anfangs 2010 vom Gemeinderat beschlossen und vom Regierungsrat genehmigt.<br />

Er ist rechtskräftig und bestimmt Baulinien, Zwangsbaulinien für Hauptgebäude,<br />

Strassenlinien und Grundstückszu- bzw. -ausfahrten, wobei die genaue Lage des Kreisels<br />

„Hirschen“ nach definitivem Projekt des Kantons vorbehalten wurde. Der ganze übrige<br />

Inhalt des Erschliessungsplanes dient der Orientierung und hat keine<br />

Rechtsverbindlichkeit.<br />

Das kantonale Bauprojekt für den Kreisel „Hirschen“, das öffentlich aufzulegen wäre,<br />

liegt dem Gemeinderat bis heute nicht vor.<br />

2. Der Verfasser des Leserbriefes schreibt, „wenn wir das Projekt Hirschenkreisel genauer<br />

unter die Lupe nehmen, kann festgestellt werden, dass nach dessen Bau die Einfahrt der<br />

Büelstrasse in die Luzernstrasse Richtung Dorf nicht mehr möglich ist“. Der Gemeinderat<br />

kann zu diesem angeblichen Wegfall der beschriebenen Linksabbiegemöglichkeit<br />

folgendes festhalten:


- Er weiss nichts davon, und die ihm aus den erwähnten Verfahren vorliegenden Akten<br />

und Pläne zeigen keine solche Lösung auf.<br />

- Er würde sich einem Linksabbiegeverbot oder einer baulichen Verunmöglichung des<br />

Linksabbiegens an dieser Stelle widersetzen.<br />

- Der Erschliessungsplan „Hirschen“ zeigt - als Ergebnis der damaligen Gespräche<br />

zwischen Kanton und Gemeinde - in orientierendem Sinne bei der Einmündung der<br />

Büelstrasse in die Luzernstrasse den heutigen Fussgängerstreifen auf dieser, neu<br />

allerdings mit einer Insel in der Fahrbahnmitte, und von dieser Insel bis zum Kreisel<br />

einen begeh- und befahrbaren Mehrzweckstreifen, womit die volle Benützbarkeit der<br />

Einmündung Büelstrasse nicht nur sichergestellt, sondern verbessert wird, weil der<br />

Mehrzweckstreifen einen Warteraum darstellt (z. B. für Linksabbieger aus Richtung<br />

Luzern).<br />

- Die erwähnte Insel im Fussgängerstreifen verunmöglicht keinerlei<br />

Linksabbiegemanöver. Die Feststellung des Leserbriefschreibers „Linksabbiegen wird<br />

durch eine Insel verhindert“ ist falsch, ebenso jene, vom Quartier Büel-Nord werde<br />

künftig über die Benzenschwilerstrasse gefahren werden müssen, um ins Dorfzentrum<br />

zu gelangen.<br />

3. Max Käppeli regt im weiteren an, die Büelstrasse mit eingangs erwähnter Verlegung<br />

ihres östlichsten Abschnittes direkt in den Kreisel „Hirschen“ münden zu lassen. Dieser<br />

Vorschlag war von anderer Seite bereits im Verfahren auf Erlass des<br />

Erschliessungsplanes „Hirschen“ eingebracht und später mittels Einsprache weiterverfolgt<br />

worden. Aus dem damals öffentlich aufgelegten Planungsbericht und Mitwirkungsbericht<br />

vom Mai 2009 wird hier dazu folgendes zitiert: „... Der Bestand der schutzwürdigen<br />

Bauten im Bereich des Kreisels erlaubt keinen ersatzlosen Abbruch des ‚Hirschens‘. Eine<br />

direkte Einführung hätte zur Folge, dass auf dem heute mit einer Scheune überbauten<br />

Grundstück zwischen dem Schutzobjekt ‚Engelhof‘ (...) und dem unter Volumenschutz<br />

stehenden Haus der ehemaligen Bäckerei (Vers. Nr. 148) ein offener Strassenraum<br />

entstehen würde. Dies würde den von der Abteilung Ortsbildschutz und von der<br />

Denkmalpflege angestrebten Ersatzbau für die Scheune (...) verunmöglichen. Die<br />

Gemeinde hat dieses Grundstück im Hinblick auf eine solche Neuüberbauung zu<br />

Baulandpreisen erworben. Auf dem Areal ist eine grössere Baute möglich. Mit einer<br />

neuen Strassenführung würde dies verunmöglicht, respektive nur noch eine<br />

eingeschränkte Ueberbauung auf der Parzelle Nr. 265 möglich sein. Die bautechnische<br />

Lösung der Idee ist nicht ohne Erwerb der überbauten Parzelle Nr. 281 (Häuser Vers. Nr.<br />

144 und 65) und nur mit sehr aufwändigen Stützmauern und unter Inanspruchnahme der<br />

Gärten inklusive Speicherbaute (...) des ‚Engelhofes‘ möglich. Dadurch würde der<br />

Engelhof ganz wesentlich entwertet, da er praktisch auf allen Seiten mit Strassen<br />

umgeben wäre. Eine völlige Schliessung der heutigen Einmündung der Büelstrasse in die<br />

Luzernerstrasse würde den Schulweg, der in diesem Bereich künftig mit einem


Fussgängerstreifen gesichert und auf kürzestem Weg zur Schule führt, unnötig<br />

komplizierter und weniger sicher machen. Die relativ hohen Baukosten für ein kurzes<br />

Strassenstück mit grosser Höhendifferenz und den vorgenannten Nachteilen und<br />

Folgekosten sind auch unter dem Aspekt zu betrachten, dass das Büelquartier nicht allein<br />

auf diese Einmündung angewiesen ist, sondern über die Benzenschwilerstrasse gut<br />

erreicht werden kann. Der Umweg ist für Automobile unerheblich.“<br />

An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, auch wenn das erwähnte Haus Nr. 148<br />

inzwischen abgebrannt ist (und nach dem Ergebnis des Studienauftrages<br />

„Gemeindeverwaltungsgebäude“ in Form eines Ersatzbaues „wiederauferstehen“ soll).<br />

Immerhin aber vermag die gegenwärtige Situation einen (weiteren) Eindruck von jener<br />

Leere zu vermitteln, die entsteht, wenn ein Dorfzentrum durch Gebäudeabbrüche ohne<br />

Ersatzbauten so „ausgeräumt“ wird, dass es seinen Namen nicht mehr verdient.<br />

Vergleichbares entstünde, wenn die benachbarte Scheune Nr. 147 abgebrochen und das<br />

Gelände für eine Strasse und/oder das ehemalige Restaurant Hirschen (welches heute<br />

dem Staat Aargau gehört) entfernt und das nach dem Kreiselbau verbleibende Restareal<br />

zum Beispiel als Parkplatz genutzt würden. Dazu bieten die kantonalen Abteilungen für<br />

Ortsbild- und Denkmalpflege, die ein Mitspracherecht haben, nicht Hand.<br />

Wenn der Gemeinderat die gleiche Ansicht vertritt, so tut er dies allerdings nicht nur mit<br />

Blick auf Denkmäler und Ortsbild, sondern eben auch aus finanziellen Ueberlegungen:<br />

Die beschriebene Verlegung der Büelstrasse (= Gemeindestrasse) würde die<br />

<strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Merenschwand</strong> auf jeden Fall eine erkleckliche, siebenstellige<br />

Summe kosten, denn zum aus topographischen Gründen anspruchsvollen Strassenbau<br />

kämen die weitgehende Abschreibung des Kaufpreises der Baulandparzelle 270 sowie<br />

der Kauf der überbauten Parzelle 281 hinzu (wenn diese denn erworben werden könnte).<br />

Weil der heutige Ostabschnitt der Büelstrasse trotzdem nicht vollumfänglich entwidmet<br />

und privatisiert werden könnte (Schulweg), wäre kein ins Gewicht fallender<br />

Veräusserungserlös erzielbar. Wenn er dazu seit Jahrzehnten als Erschliessungsstrasse<br />

für das Büel-Quartier taugt (neben Benzenschwiler- resp. Chilefeldstrasse als zweiter<br />

solcher) und im Zusammenhang mit dem Kreisel „Hirschen“ keine Einschränkungen in<br />

seiner Benützbarkeit erleiden wird, so kann seine ins Feld geführte Verlegung aus der<br />

Sicht des Steuerzahlers nicht verantwortet werden.<br />

4. Was Max Käppelis Bitte, „das Projekt Gemeindehaus und das Projekt Hirschenkreisel auf<br />

der Homepage der Gemeinde aufzuschalten“, angeht, kann ihr der Gemeinderat im Falle<br />

des letzteren nicht folgen, weil es ihm bisher nicht vorliegt (und dürfte es im übrigen nur<br />

mit dem Einverständnis des projektierenden Kantons tun). Das aus dem Studienauftrag<br />

hervorgegangene, der Oeffentlichkeit erläuterte erstrangige Projekt für ein neues<br />

Gemeindeverwaltngsgebäude bedarf - wie erwähnt - der Weiterbearbeitung und sagt zu<br />

Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Strassennetz nichts aus, weshalb sich<br />

die Präsentation im Internet erübrigt.


Altmetallsammlung<br />

Wie bereits vorangekündet findet am Freitag, 30. März 2012, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und<br />

am Samstag, 31. März 2012, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr wieder eine Altmetallsammlung<br />

statt, und zwar bei der Entsorgungsstelle am Allmendweg 5 in <strong>Merenschwand</strong>. Das Material<br />

kann in den dort bereitstehenden Containern deponiert werden. Neben dem Altmetall werden<br />

auch Haushaltgrossgeräte wie Waschmaschinen, Tumbler, Backöfen, Kochherde und<br />

Kühlschränke angenommen. Unterhaltungselektronik- und andere elektrische Geräte jedoch<br />

gehören nicht zum Altmetall. Sie können gratis bei solchen Verkaufsstellen abgegeben<br />

werden.

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