Publikationen vom 05. April 2012 Baugesuch sowie Gesuch um ...

Publikationen vom 05. April 2012 Baugesuch sowie Gesuch um ... Publikationen vom 05. April 2012 Baugesuch sowie Gesuch um ...

29.09.2012 Aufrufe

Publikationen vom 05. April 2012 Baugesuch sowie Gesuch um Ausnahmebewilligung (Abstandsunterschreitung Kantonsstrasse 352) Bauherrschaft: Möbel Fischer AG, Dorfstrasse 2, Merenschwand (Post 5636 Benzenschwil) Bauvorhaben: 4 Autoabstellplätze (bereits ausgeführt) Bauplatz: Parzelle 2142, Dorfstrasse 2 (zweigeschossige Wohnzone) Auflage: vom 10. April 2012 bis 09. Mai 2012 während den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Merenschwand Baugesuch und Gesuch um Ausnahmebewilligung (Unterschreitung Abstand zur Gemeindestrasse) Bauherrschaft: Spielhofer Patrick und Karin, Moosstrasse 25, 6033 Buchrain Bauvorhaben: Änderung Umgebung und neue Stützmauer Bauplatz: Parzelle 658, Feldstrasse 51 (zweigeschossige Wohnzone) Auflage: vom 10. April 2012 bis 09. Mai 2012 während den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Merenschwand Baugesuche Bauherrschaft: Armin und Jolanda Leuthard, Straussrain 19, 6344 Meierskappel, vertreten durch Baubüro Jürg Zurfluh, Oberdorf 11/13, 6342 Baar Grundeigentümer: Leuthard Armin, Straussrain 19, 6344 Meierskappel Bauvorhaben: Abbruch Gartenhaus, Holzschopf sowie Vordach bei Einstellraum; Umbau von Wohnhaus Nr. 357 und Anbau Bestehend aus Büro/Wohnteil mit gedeckter Terrasse, Entrée, Werkstatt und Doppelgarage Bauplatz: Parzelle 603, Geb. Nr. 357 + 57, Sieben- eichenstrasse 12, (zweigeschossige Wohnzone) Auflage: vom 10. April 2012 bis 09. Mai 2012 während den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Merenschwand

<strong>Publikationen</strong> <strong>vom</strong> <strong>05.</strong> <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

<strong>Baugesuch</strong> <strong>sowie</strong> <strong>Gesuch</strong> <strong>um</strong> Ausnahmebewilligung (Abstandsunterschreitung<br />

Kantonsstrasse 352)<br />

Bauherrschaft: Möbel Fischer AG, Dorfstrasse 2, Merenschwand (Post<br />

5636 Benzenschwil)<br />

Bauvorhaben: 4 Autoabstellplätze (bereits ausgeführt)<br />

Bauplatz: Parzelle 2142, Dorfstrasse 2 (zweigeschossige<br />

Wohnzone)<br />

Auflage: <strong>vom</strong> 10. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> bis 09. Mai <strong>2012</strong> während den<br />

Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />

Merenschwand<br />

<strong>Baugesuch</strong> und <strong>Gesuch</strong> <strong>um</strong> Ausnahmebewilligung (Unterschreitung Abstand zur<br />

Gemeindestrasse)<br />

Bauherrschaft: Spielhofer Patrick und Karin, Moosstrasse 25,<br />

6033 Buchrain<br />

Bauvorhaben: Änderung Umgebung und neue Stützmauer<br />

Bauplatz: Parzelle 658, Feldstrasse 51 (zweigeschossige<br />

Wohnzone)<br />

Auflage: <strong>vom</strong> 10. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> bis 09. Mai <strong>2012</strong> während den<br />

Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />

Merenschwand<br />

<strong>Baugesuch</strong>e<br />

Bauherrschaft: Armin und Jolanda Leuthard, Straussrain 19,<br />

6344 Meierskappel, vertreten durch Baubüro Jürg<br />

Zurfluh, Oberdorf 11/13, 6342 Baar<br />

Grundeigentümer: Leuthard Armin, Straussrain 19, 6344 Meierskappel<br />

Bauvorhaben: Abbruch Gartenhaus, Holzschopf <strong>sowie</strong> Vordach bei<br />

Einstellra<strong>um</strong>; Umbau von Wohnhaus Nr. 357 und Anbau<br />

Bestehend aus Büro/Wohnteil mit gedeckter Terrasse,<br />

Entrée, Werkstatt und Doppelgarage<br />

Bauplatz: Parzelle 603, Geb. Nr. 357 + 57, Sieben-<br />

eichenstrasse 12, (zweigeschossige Wohnzone)<br />

Auflage: <strong>vom</strong> 10. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> bis 09. Mai <strong>2012</strong> während den<br />

Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />

Merenschwand


Bauherrschaft: Heiner Stierli Baggerbetrieb AG, Herdmattenstr. 1,<br />

5636 Benzenschwil (Gde. Merenschwand)<br />

Bauvorhaben: Werkgebäude mit Wohnung und Autoabstellplätzen<br />

(Projektänderung; neuer Standort)<br />

Bauplatz: Parzelle 2461, Herdmattenstrasse 1 (Gewerbezone)<br />

Auflage: <strong>vom</strong> 10. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> bis 09. Mai <strong>2012</strong> während den<br />

Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei<br />

Merenschwand<br />

Gegen diese <strong>Baugesuch</strong>e kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Merenschwand,<br />

5634 Merenschwand, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes<br />

Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden.<br />

Die Einwendungen müssen <strong>vom</strong> Einwendenden selbst oder von einer von ihm<br />

bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine<br />

Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende<br />

anstelle der nachge-<br />

suchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen<br />

anderen Entscheid verlangt.<br />

Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten<br />

werden.<br />

Gemeinderatsnachrichten<br />

1. Kindertagesstätte „PekiLand“<br />

Im vergangenen Herbst nahm die <strong>vom</strong> ortsansässigen Verein „Kita (Kindertagesstätte)<br />

PekiLand“ ins Leben gerufene Kindertagesstätte an der Bremgartenstrasse 11 ihren Betrieb<br />

auf, und dies auf der Grundlage einer provisorischen Bewilligung des Gemeinderates als<br />

Vormundschaftsbehörde. Inzwischen ist eine definitive solche ausgesprochen worden, und<br />

zwar für maximal 12 Kinder pro Tag. Die Einrichtung untersteht behördlicher Aufsicht;<br />

wahrgenommen wird sie durch die Jugend-, Ehe- und Familienberatung des Bezirks Muri.<br />

Der Gemeinderat freut sich, dass mit dieser auf privater Initiative gründenden<br />

Kindertagesstätte das Angebot an familienergänzender Betreuung von (Klein)Kindern in<br />

Merenschwand bedeutend erweitert worden ist.<br />

2. Allgemeine Nutzungsplanung; Aenderungen, Rechtskraft<br />

Die Einwohnergemeindeversammlung <strong>vom</strong> 27. Juni 2011 hatte - für den Gemeindebann<br />

Merenschwand, wie er bis Ende 2011 bestand - einen neuen Kulturlandplan erlassen <strong>sowie</strong><br />

Aenderungen an der Bau- und Nutzungsordnung <strong>sowie</strong> am Bauzonenplan beschlossen.<br />

Nach unbenütztem Ablauf der Referend<strong>um</strong>sfrist war Ende September die (im Bau- und<br />

Ra<strong>um</strong>planungsrecht vorgesehene) Beschwerdefrist ausgelöst worden. In der Folge war dem<br />

Regierungsrat eine Beschwerde gegen den Versammlungsbeschluss eingereicht worden,<br />

die später zurückgezogen wurde. Mitte Dezember genehmigte er die ihm unterbreitete<br />

Vorlage. Gegen diesen Regierungsratsbeschluss ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der<br />

neue Kulturlandplan <strong>sowie</strong> die Aenderungen an Bau- und Nutzungsordnung und<br />

Bauzonenplan, wie sie die Stimmberechtigten Ende Juni 2011 beschlossen, sind also<br />

rechtskräftig geworden.


Mit ihrem Beschluss wich die erwähnte Gemeindeversammlung in einem wesentlichen Teil<br />

von der kantonal vorgeprüften und öffentlich aufgelegten Vorlage ab: Sie lehnte die<br />

Vergrösserung der Landschaftsschutzzone gegenüber dem alten Kulturlandplan generell ab.<br />

Eines der Ziele der vorgenommenen Teilrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung -<br />

nämlich die Umsetzung der im kantonalen Richtplan festgesetzten Landschaften von<br />

kantonaler Bedeutung (LkB) als Landschaftsschutzzonen - wurde damit nicht erreicht. Zwar<br />

bleiben die im alten Kulturlandplan ausgeschiedenen Landschaftsschutzzonen nach dem<br />

Versammlungsbeschluss bestehen, doch sind die Abweichungen von den LkB in den Augen<br />

des Regierungsrates noch immer erheblich. Weil die LkB auch in der Benzenschwiler<br />

Nutzungsplanung noch nicht <strong>um</strong>gesetzt sind, weil sich Merenschwand und Benzenschwil<br />

anfangs <strong>2012</strong> zur neuen Gemeinde Merenschwand zusammengeschlossen haben (was eine<br />

neuerliche Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung nach sich zieht) und weil der<br />

Gemeinderat Merenschwand zugesichert hatte, für die Ausscheidung der<br />

Landschaftsschutzzonen im nötigen Umfang ein neues Verfahren (das eben erwähnte) zu<br />

eröffnen, konnte der Regierungsrat im Dezember seine Genehmigung aussprechen. Er hat<br />

also davon abgesehen, die Vorlage nur teilweise gutzuheissen und sie im übrigen zur<br />

Ueberarbeitung zurückzuweisen. Das Thema „LkB-Umsetzung / Landschaftsschutzzone“<br />

aber wird den Gemeinderat und dereinst die Stimmberechtigten weiterbeschäftigen.<br />

3. Baubewilligungen<br />

Baubewilligungen haben erhalten:<br />

- Thomas Heggli, Merenschwand, für eine Photovoltaik-Anlage auf Remise Nr. 1553,<br />

Parzelle 2009, Hohlweid 1, Benzenschwil;<br />

- François Kaufmann, Rümikon, für drei Einfamilienhäuser, je mit gedecktem Sitzplatz<br />

(Pergola), Doppelgarage und Vorplatz, <strong>sowie</strong> für Einfriedigung auf Parzellen 1347 und<br />

1348, Weingarten 26, 28 und 30;<br />

- Roger Maurer, Hedingen, für den Abbruch des Schopfes Nr. 318, Parzelle 621,<br />

Zürichstrasse 45;<br />

- Hans Roggwiler, Zwillikon, für den Einbau von Garagentor und Fenster in der<br />

Westfassade, die Einrichtung einer Autowerkstatt <strong>sowie</strong> den Ersatz des Holzgaragentors<br />

auf der Südostseite durch ein Metalltor mit Glaseinsätzen, Gebäude Nr. 276, <strong>sowie</strong> für<br />

den Badezimmer-Einbau im Erdgeschoss, die Umnutzung des südöstlichen<br />

Gewerbeteiles als Wohnung und für Sichtschutzwände bei Balkon und Terrasse auf der<br />

Westseite, Gebäude Nr. 91, Parzelle 335, Zürichstrasse 15;<br />

- Elektrizitäts-Genossenschaft Benzenschwil für Photovoltaik-Anlage auf Werkgebäude Nr.<br />

1778 der H. Stierli Baggerbetrieb AG, Parzelle 2461, Herdmattenstrasse 1, Benzenschwil;<br />

- Ortsbürgergemeinde Merenschwand, Swisscom (Schweiz) AG, Zürich, und Elektrizitäts-<br />

Genossenschaft Merenschwand für Umlegung der Werkleitungen bzw. Aenderung der<br />

Werkleitungs-Erschliessung des Landwirtschaftsbetriebes „Heugaden“, Parzellen 984,<br />

985, 986, 992, 994, 1057, Grossmoos / Heugaden.<br />

4. Wald-Betriebsplan 2009 - 2024<br />

Waldeigentümerinnen und -eigentümer sind gesetzlich z<strong>um</strong> Erstellen von Betriebsplänen<br />

verpflichtet, die in der Regel eine 15jährige Planungsperiode <strong>um</strong>fassen. Das galt auch für die<br />

Ortsbürgergemeinden Merenschwand und Benzenschwil, die bedeutende Waldflächen<br />

besassen und auf den 1. Januar <strong>2012</strong> zur neuen Ortsbürgergemeinde Merenschwand<br />

vereinigt worden sind, womit nun dieser das Eigent<strong>um</strong> an diesen Waldungen zusteht.<br />

Während der Betriebsplan der früheren Ortsbürgergemeinde Merenschwand von 1990/91


stammte und damit überaltert war, wurde derjenige der ehemaligen Ortsbürgergemeinde<br />

Benzenschwil 1997/98 erstellt. Man kam mit Blick auf die erwähnte Gemeinde-Vereinigung<br />

überein, den neuen Betriebsplan 2009 - 2024 auf den Besitzstand ab <strong>2012</strong> abzustimmen. Er<br />

ist nunmehr auch von der kantonalen Abteilung Wald gutgeheissen worden und damit<br />

rückwirkend auf den 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.<br />

Die neue Ortsbürgergemeinde Merenschwand nennt 125,43 ha Wald ihr Eigen, wovon 1,17<br />

ha nicht eingerichtet (nicht bestockt) sind und 6,85 ha nicht bewirtschaftet werden. Der Plan<br />

basiert auf der bestockten Waldfläche von 124,26 ha. Er sieht einen Hiebsatz pro Jahr von<br />

1‘500 Erntefestmetern (Efm) vor, entsprechend 22‘500 Efm in der 15jährigen<br />

Planungsperiode bzw. 12,8 Efm pro ha.<br />

An den Wald werden von verschiedener Seite Ansprüche gestellt: Der Gesetzgeber pocht<br />

auf die Erhaltung von Wald und naturnahen Lebensrä<strong>um</strong>en, für die Bevölkerung stellt er<br />

einen Erholungsra<strong>um</strong> dar und für den Waldeigentümer ein wirtschaftlich nutzbares Gut, er<br />

dient den Zielen von Natur- und Landschaftsschutz und bietet schliesslich Schutz vor<br />

Naturgefahren. Damit er diese vielfältigen Funktionen zu erfüllen vermag, ist eine<br />

regelmässige Bewirtschaftung sicherzustellen. Weil sich der ortsbürgereigene Wald<br />

überwiegend an hoch produktiven und sehr gut erschlossenen Standorten befindet, steht die<br />

Rohholz-Produktion im Vordergrund. Bis z<strong>um</strong> Ende der Wirtschaftsperiode soll der<br />

Laubholzanteil auf mindestens 45 % erhöht werden (bisher 42 %). Es wird ein vielfältiges<br />

Ba<strong>um</strong>arten-Spektr<strong>um</strong> angestrebt, wobei Buche, Esche, Ahorn, Fichte und Tanne die<br />

Hauptba<strong>um</strong>arten sind, aber auch der Eiche und anderen Edellaubhölzern <strong>sowie</strong> der<br />

Douglasie eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung zukommen wird. Durch gezielte Pflege<br />

gefördert werden daneben natürlich vorkommende Nebenba<strong>um</strong>arten wie Hagebuche,<br />

Kirsche, Linde, Spitz- oder Feldahorn <strong>sowie</strong> seltene Ba<strong>um</strong>arten.<br />

4 ½-Zimmer-Maisonette-Dachwohnung zu vermieten<br />

In Merenschwand AG vermietet die Einwohnergemeinde eine sehr schöne, grosszügige,<br />

rustikale 4 1/2-Zimmer-Maisonette-Dachwohnung. Mietzins pro Monat Fr. 1640.—(inkl. NK).<br />

Zentrale Lage, Lift, grosses Wohnzimmer 55 m“ mit Cheminée, 2 Schlafzimmer, offenes<br />

Arbeitszimmer, sep. Gäste-WC usw.; Garage auf Wunsch.<br />

Weitere Auskünfte unter 056 675 53 25 (Bauverwaltung, Anton Grob)<br />

Krankenkassenprämienverbilligung 2013<br />

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat für das Jahr 2013 Anspruch auf<br />

Verbilligungsbeiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.<br />

Antragsformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA bezogen werden. Die<br />

ausgefüllten Anmeldeformulare sind bis spätestens 31. Mai <strong>2012</strong> der Gemeindezweigstelle<br />

SVA einzureichen. Es sind Kopien der Krankenkassenpolicen <strong>2012</strong> und der letzten<br />

definitiven Steuerveranlagung beizulegen. Nach dem 31. Mai <strong>2012</strong> können keine Anträge<br />

mehr für das Jahr 2013 berücksichtigt werden.

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