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Seite 1 von 2 Stellungnahme zum Blick-Artikel ... - Kinderheim Brugg

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<strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> <strong>Blick</strong>-<strong>Artikel</strong> vom 29. November 2010<br />

Die Mutter eines 7-jährigen Knabens, welcher in der Tagessonderschule auf Grund seines auffälligen<br />

Verhaltens nicht mehr tragbar war, wandte sich an den <strong>Blick</strong>:<br />

Zwei <strong>Blick</strong>-Journalistinnen erkundigten sich am 24. November 2010 persönlich im <strong>Kinderheim</strong> nach<br />

der Situation <strong>von</strong> diesem Knaben. Der Gesamtleiter erklärte den beiden Journalistinnen, er sei zur Zeit<br />

unabkömmlich, werde sich aber wieder melden.<br />

Gleichentags um 17.00 Uhr ging folgende <strong>Stellungnahme</strong> vom <strong>Kinderheim</strong> an die Redaktion des <strong>Blick</strong>:<br />

„Das <strong>Kinderheim</strong> <strong>Brugg</strong> eröffnete im Sommer 2010 eine Tagessonderschule. Das Konzept für diese<br />

Tagessonderschule wurde gemeinsam mit einer Fachhochschule entwickelt und basiert auf den<br />

aktuellen Grundsätzen der Pädagogik. Das Konzept wurde <strong>von</strong> den zuständigen Stellen im Kanton<br />

Aargau genehmigt. In schwierigen Situationen besteht die Möglichkeit, die Kinder über eine gewisse<br />

Zeit aus dem Gruppenunterricht herauszunehmen, Einzelunterricht zu erteilen und / oder die Kinder in<br />

Bereichen ausserhalb der Schule (im Sinne eines „time-out“) einzusetzen.<br />

Beim Knaben R. Z. orientierte die Schule schon bald nach dem Schuleintritt die Eltern und die<br />

einweisenden Stellen darüber, dass für R. Z. sehr rasch eine andere Platzierung gefunden werden<br />

müsse. Die Auffälligkeiten <strong>von</strong> R. Z. könnten im Rahmen des erwähnten Konzeptes nicht aufgefangen<br />

werden. Die Tagessonderschule zeigte sich aber bereit, vorübergehend eine Tages- bzw.<br />

Halbtagesstruktur anzubieten. Entsprechende Regelungen wurden in Absprache mit den Eltern und<br />

den einweisenden Stellen getroffen. Im gegenseitigen Einvernehmen (inklusive Eltern) wurden auch<br />

die Rahmenbedingungen für den weiteren Aufenthalt <strong>von</strong> R. Z. in der Tagessonderschule vereinbart.<br />

Am Mittag des 4. November 2010 wurde der Leiter der Tagessonderschule <strong>von</strong> einem Angestellten<br />

über eine Auseinandersetzung mit R. Z. am Bahnhof <strong>Brugg</strong> informiert. Am Abend informierten die<br />

Eltern <strong>von</strong> R. Z. per E-Mail den Schulleiter über diesen Vorfall. Im Weiteren teilten die Eltern mit, dass<br />

sie Strafanzeige eingereicht hätten. Am 5. November 2010 wurden vom Gesamtleiter des<br />

<strong>Kinderheim</strong>s <strong>Brugg</strong> die Aufsichtsbehörde des Kantons und der Präsident des Stiftungsrats über den<br />

Vorfall und die laufenden Abklärungen informiert. Die internen Abklärungen sind in der Zwischenzeit<br />

abgeschlossen. Die Untersuchungsbehörde hat bis heute weder mit der Leitung des <strong>Kinderheim</strong>s<br />

<strong>Brugg</strong> noch mit dem involvierten Angestellten Kontakt aufgenommen. Auf Grund des laufenden<br />

Verfahrens ist es dem <strong>Kinderheim</strong> <strong>Brugg</strong> zur Zeit nicht möglich, zur Sache und zu den Vorwürfen<br />

materiell Stellung zu nehmen. Das <strong>Kinderheim</strong> <strong>Brugg</strong> legt jedoch grossen Wert darauf, dass der<br />

Vorfall und die konkreten Umstände genau abgeklärt werden.“<br />

Die Journalistin wurde am 25. November 2010 per E-Mail gebeten, einen allfälligen Bericht vorgängig<br />

zur Publikation <strong>zum</strong> Gegenlesen zuzustellen. Die zuständige Journalistin lehnte dies ab, da dies beim<br />

<strong>Blick</strong> grundsätzlich nicht üblich sei.<br />

Heute erschien im <strong>Blick</strong> ein Beitrag, welcher in keiner Art und Weise die effektiven Tatsachen und<br />

Fakten wiedergibt. Die an die Redaktion <strong>Blick</strong> gemailte <strong>Stellungnahme</strong> erläutert die wichtigsten Punkte<br />

des Vorfalls - sie wurde aber in keiner Weise im <strong>Artikel</strong> berücksichtigt.<br />

Ohne einer allfälligen Strafuntersuchung vorgreifen zu wollen, ergab die interne Untersuchung des<br />

Vorfalls ein völlig anderes Bild als im <strong>Blick</strong> dargestellt wurde:<br />

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In der ersten Hälfte Oktober 2010 wurde an einer gemeinsamen Sitzung mit den Eltern, der<br />

zuständigen Schulpflege Eiken, einer Fachperson vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst und<br />

der Tagessonderschule einheitlich festgestellt, dass für diesen Schüler dringend ein anderes Angebot<br />

gesucht werden muss, da er in der Tagessonderschule auf Grund seines auffälligen und aggressiven<br />

Verhaltens nicht tragbar war. Im gegenseitigen Einvernehmen - auch mit dem Einverständnis der<br />

Eltern - bot die Tagessonderschule als Übergangslösung ein spezielles Schulprogramm an, damit der<br />

Schüler weiterhin eine Tagesstruktur ausserhalb seiner Familie hatte. Auch in diesem speziellen<br />

Programm war der Knabe wegen seinem aggressiven Verhalten kaum tragbar.<br />

Konkret erlauben wir uns zu den <strong>zum</strong> Teil falschen Aussagen im <strong>Blick</strong> folgende Klarstellungen:<br />

Unzutreffend ist, dass der Schüler <strong>von</strong> einem Mitarbeiter der Tagessonderschule ins Gesicht<br />

geschlagen und geschüttelt wurde. Gemäss den Schilderungen des Mitarbeiters, die <strong>von</strong> einem<br />

Begleiter als Zeuge bestätigt werden, spielte sich der Vorfall vom 4. November 2010 wie folgt ab:<br />

Der Schüler hatte vor dem Abmarsch <strong>zum</strong> Bahnhof auf den Boden gespuckt und einen Praktikanten<br />

derart beschimpft, dass dieser eine ausgebildete Person bat, ihn zu begleiten. Diese beiden<br />

Mitarbeitenden der Tagessonderschule begleiteten demgemäss den Knaben, der sie weiter<br />

beschimpfte, <strong>zum</strong> Bahnhof. Auf dem Perron war für beide anwesenden Mitarbeitenden nicht klar, ob<br />

der Knabe sich allenfalls auf Grund des Bahnverkehrs noch in Gefahr bringen würde, weshalb er am<br />

Arm gehalten wurde. Nachdem er auf dem Perron weiter spuckte, wurde ihm vom begleitenden<br />

Pädagogen der Mund kurz zugehalten. Der Schüler wurde dabei nicht geschlagen, was auch <strong>von</strong> der<br />

Begleitperson bestätigt wird.<br />

Bis heute besteht keine Gewissheit darüber, ob die Eltern die in Aussicht gestellte Strafanzeige<br />

gemacht haben.<br />

In der Tagessonderschule werden keine Kinder gedemüdigt, misshandelt oder geschlagen. Es werden<br />

auch keine Kinder eingesperrt.<br />

Der betroffene Schüler wurde jeweils bei besonders aggressivem Verhalten in den eigens dafür<br />

eingerichteten „Austobe-Raum“ gesetzt, einem Raum mit Kugelbad. Eine Aufsichtsperson wartete in<br />

solchen Situationen im Nebenraum, bis sich der Knabe wieder beruhigt hatte. Zur Entlastung <strong>von</strong><br />

schwierigen Situationen ist im Konzept vorgesehen, Schüler zeitlich befristet aus dem Umfeld zu<br />

nehmen und im geeigneten Rahmen ausserhalb der Schule zu beschäftigen.<br />

Der betroffene Mitarbeitende wurde nicht freigestellt, weil sich seine Aussagen und die Angaben des<br />

Zeugens in keiner Weise mit den Schilderungen des Knaben und seiner Mutter decken. Unmittelbar<br />

nach dem Vorkommnis wurde vom betreffenden Angestellten der Vorfall seinem Vorgesetzten<br />

gemeldet und geschildert. Im Weiteren wurden interne Abklärungen vorgenommen und Befragungen<br />

durchgeführt. Die bei solchen Problemen vorgesehene Reflektion in der Institution ergab, dass zurzeit<br />

keine Gründe für eine Freistellung gegeben sind. Ergänzend sei einmal mehr festgehalten, dass in der<br />

Tagessonderschule keinerlei Gewalt geduldet wird.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen folgende Person zur Verfügung:<br />

Rolf <strong>von</strong> Moos, Gesamtleiter, <strong>Kinderheim</strong> <strong>Brugg</strong> 056 460 71 71<br />

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