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Antrag komplett.DOC - Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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(Absender-Stempel)<br />

<strong>Landwirtschaftskammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Pflanzenschutzamt<br />

Postfach 91 08 10<br />

30428 Hannover<br />

__________________________<br />

Ort, Datum<br />

A n t r a g auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />

außerhalb von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch<br />

genutzten Flächen gemäß § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes<br />

Erstantrag / Wiederholungsantrag ________________________<br />

1. Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter der zu behandelnden Flächen oder Objekte:<br />

Name, Vorname/<br />

Firma/Körperschaft etc.: ________________________________________<br />

Straße: ________________________________________<br />

PLZ, Ort: ________________________________________<br />

Telefon/Telefax: ________________________________________<br />

Aktenzeichen / Geschäftszeichen: ________________________________________<br />

Sachbearbeiter / Telefonnebenstelle: ________________________________________<br />

Pflanzenschutzmittel sollen angewandt werden<br />

a) durch eigenes Personal<br />

b) durch eine beauftragte Firma<br />

2. Beauftragter Anwender der Pflanzenschutzmittel:<br />

(Ausfüllen, wenn b) angekreuzt worden ist)<br />

Name, Vorname/Firma: ________________________________________<br />

Straße: ________________________________________<br />

PLZ, Ort: ________________________________________<br />

Telefon/Telefax: ________________________________________<br />

Aktenzeichen/Geschäftszeichen: ________________________________________<br />

Sachbearbeiter / Telefonnebenstelle: ________________________________________


- 2 -<br />

3. Angaben zum Anwender der Pflanzenschutzmittel<br />

3.1 Name und Anschrift derjenigen sachkundigen Person(en) gemäß der Nieders. Sachkundeverordnung<br />

2) , welche die Pflanzenschutzmittelanwendungen durchführen soll(en):<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

3.2 Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (sofern noch nicht eingereicht,<br />

sind dem <strong>Antrag</strong> Kopien der Sachkundenachweise der unter 3.1 genannten Person(en)<br />

beizufügen)<br />

Der/die Kopien der Sachkundenachweis(e) der unter 3.1 genannten Person(en) sind dem <strong>Antrag</strong><br />

als Kopie beigefügt<br />

Der/ die Sachkundenachweis(e) der unter 3.1 genannten Person(en) liegt/liegen dem Pflanzenschutzamt<br />

bereits vor<br />

4. Ort(e) der Anwendung und deren Umgebung:<br />

4.1 Zu den Einzelflächen bzw. -objekten, auf bzw. an denen Pflanzenschutzmittel angewendet werden<br />

sollen, sind unbedingt nähere Angaben auf dem Anlagen 1 a und 1 b dieses <strong>Antrag</strong>es zu machen.<br />

Die Behandlungsflächen bzw. –objekte sind auf dem Kartenmaterial mit einem Maßstab<br />

von 1 : 5.000 (Deutsche Grundkarte) bis höchstens 1 : 10.000 (andere Maßstäbe nur nach Absprache)<br />

zu kennzeichnen und dort mit der entsprechenden lfd. Nr. zu versehen. (Falls uns bereits<br />

das Kartenmaterial aus zurückliegenden Anträgen vorliegt und sich keine Änderungen ergeben<br />

haben, ist eine erneute Übermittlung nicht erforderlich)<br />

4.2 Sind gefährdete Objekte wie oberirdische Gewässer, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete,<br />

Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile<br />

in der Nähe der Behandlungsflächen oder geschützte Pflanzen- und Tierarten vorhanden?<br />

ja *) nein<br />

*) wenn ja, sind diese farbig markiert auf dem anliegenden Kartenmaterial mit Entfernungsangabe<br />

zu den zu behandelnden Flächen bzw. Objekten einzuzeichnen


- 3 -<br />

5. Zweck der Anwendung (ausführlich begründen, ggf. auf gesondertem Blatt)<br />

1. Warum vordringlich?<br />

2. Warum nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand erreichbar?:<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

______________________________________________________________________________<br />

Ich beantrage die Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von landwirtschaftlich,<br />

forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, wie in dem <strong>Antrag</strong> nebst Anlagen aufgeführt.<br />

Hiermit erkläre ich, dass alle Flächen, auf die sich dieser <strong>Antrag</strong> bezieht, in dem beiliegenden Kartenmaterial<br />

(Anlage 2) und auf den beigefügten Formblättern (Anlage 1 a und 1 b) aufgeführt und alle Angaben<br />

auch bezüglich gefährdeter Objekte ordnungsgemäß gemacht worden sind.<br />

_______________________________________<br />

(Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers und Stempel)<br />

_______________________________________<br />

(Name des <strong>Antrag</strong>stellers in Druckschrift)<br />

Anlagen<br />

_____________________________________________________________________________<br />

= Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

1) = Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) i.d.F. vom 14.05.1998<br />

(BGBl. I S. 971, 1527, 3512)<br />

2) = Verordnung über die Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und das Verfahren für die<br />

Sachkundeprüfung (Niedersächsische Sachkundeverordnung) vom 14. Oktober 1988 (Nieders. GVBl.<br />

S. 170)


Anlage 1a<br />

- 4 -<br />

zum <strong>Antrag</strong> auf Genehmigung zur Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von landwirtschaftlich,<br />

forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen<br />

<strong>Antrag</strong> vom:___________________________<br />

(Datum)<br />

Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter: __________________________________________________<br />

Zu behandelnde Fläche(n)<br />

lfd. Flächenbezeichnung und Lage der Fläche/ ggf. Ort Größe<br />

Nr. Funktion der Fläche Straße Länge


- 5 -<br />

Anlage 1b<br />

Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter:_______________________________________________________ <strong>Antrag</strong> vom:______________________<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

*)<br />

Nähere Angaben zu den in der Anlage 1 a genannten Flächen bzw. Objekten (unbedingt auszufüllen)<br />

Befestigungsart der Fläche<br />

(z. B. gepflasterte Fläche,<br />

Schotterfläche, wassergebundene<br />

Decke)<br />

Wo verbleibt das auf<br />

der Fläche anfallende<br />

Oberflächenwasser?<br />

(z.B. Versickerung, Ableitung<br />

in Oberflächenge-<br />

Besteht eine Abschwemmungsgefahr<br />

des Pflanzenschutzmittels in Oberflächengewässer/<br />

die Kanalisation?<br />

- Bitte ankreuzen und eintragen (Gewässer =<br />

G, Kanalisation = K)-<br />

wässer oder Kanalisation) nein ja teilweise<br />

Geplante Anwendungszeit,<br />

-<br />

häufigkeit<br />

(Monat/ Jahr,<br />

Anzahl/ Jahr)<br />

Pflanzenschutzmittel,<br />

geplante Aufwandmenge <br />

Pflanzenschutzgerät<br />

**);<br />

Bemerkungen<br />

*) aus Anlage 1 a übernehmen<br />

**) z.B.: Feldspritzgerät, tragbare Rückenspritze (mit / ohne Spritzschirm); Dochtstreichgerät (tragbar / als Anbaugerät); Karrenspritzgerät


Vor dem Ausfüllen des Formblattes sind folgende Hinweise zur <strong>Antrag</strong>stellung<br />

für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 3 PflSchG zu beachten:<br />

zu 1 u. 2: Zur Bearbeitung Ihres <strong>Antrag</strong>es benötigen wir die aus dem <strong>Antrag</strong>sformular ersichtlichen Angaben. Der<br />

<strong>Antrag</strong> kann vom Nutzungsberechtigten der Flächen oder von einem beauftragten Unternehmen gestellt werden.<br />

Bei Wiederholungsanträgen bitte Genehmigungsdatum und Aktenzeichen angeben.<br />

zu 3: Die Pflanzenschutzmittelanwendung darf nur von Personen durchgeführt werden, die über einen Sachkundenachweis<br />

für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügen. Das heißt, die Anwender müssen entweder<br />

eine Sachkundeprüfung oder eine vergleichbare Prüfung (z.B. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische<br />

Berufsabschlussprüfung) abgelegt haben (siehe auch im Internet unter ‚Sachkundenachweise Pflanzenschutz’).<br />

Sofern die Anwendung Dritten übertragen wird, die gewerbsmäßig oder sonst für andere Pflanzenschutzmittel<br />

anwenden, ist es erforderlich, dass diese Betriebe die Tätigkeit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für<br />

andere der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> gemäß § 9 des Pflanzenschutzgesetzes angezeigt haben.<br />

Über einen Ausnahmegenehmigungsantrag wird erst dann entschieden, wenn für diese Betriebe die Anzeige<br />

über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere und der Nachweis der Sachkunde der vorgesehenen<br />

Pflanzenschutzmittelanwender bei uns vorliegen (siehe auch im Internet unter ‚Anzeigen’).<br />

zu 4: Aus einem beizufügenden Landkarten (Maßstab 1 : 5.000 bis 1 : 10.000 ) muss zu entnehmen sein, welche<br />

Flächen, Strecken oder Objekte behandelt werden sollen. In dem Landkartenausschnitt sind gefährdete Objekte<br />

einzuzeichnen, wie z.B. oberirdische Gewässer, Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />

Nationalparke, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile. Auf in der Nähe liegende gefährdete<br />

Objekte und vorkommende geschützte Pflanzen- und Tierarten ist ggf. mit Entfernungsangabe hinzuweisen. Für<br />

Pflanzenschutzmittelanwendungen in diesen Bereichen können zusätzlich zu einem <strong>Antrag</strong> gemäß § 6 Abs. 3<br />

des Pflanzenschutzgesetzes naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.<br />

zu 5: Die Vordringlichkeit ist im <strong>Antrag</strong> ausreichend zu begründen. Ebenfalls muss begründet werden, warum<br />

andere Verfahrensweisen im Vergleich zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einen unzumutbaren Aufwand<br />

verursachen.<br />

zu den Anlagen: Jede Einzelfläche ist in Anlage 1a mit der genauen Ortsangabe einzutragen.<br />

Wenn auf den verschiedenen Flächen unterschiedliche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden sollen, muss<br />

dieses durch die entsprechende Auflistung in der Anlage 1b des <strong>Antrag</strong>sformulars erkennbar gemacht werden.<br />

Im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes werden gemäß Erlass<br />

des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Anwendungen nur dann genehmigt, wenn solche<br />

Pflanzenschutzmittel angewandt werden sollen:<br />

• für die kein Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten gemäß Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung<br />

erteilt wurde, und<br />

• für die auch im Rahmen der Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft<br />

keine aus der Gebrauchsanleitung ersichtliche Auflage erteilt wurde, wonach eine Anwendung in Zuflussbereichen<br />

(Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren<br />

sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen nicht erlaubt ist.<br />

Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist darauf zu achten, dass die amtliche Zulassung des Mittels den<br />

vorgesehenen Anwendungszweck abdeckt und dass nicht Zulassungsauflagen oder Anwendungsbeschränkungen<br />

die beabsichtigte Anwendung einengen oder unmöglich machen. Entsprechende Angaben sind den jeder<br />

Packung aufgedruckten Anwendungsbestimmungen, der Gebrauchsanleitung und den Vorsichtsmaßnahmen zu<br />

entnehmen. Die Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung von vornherein<br />

ausschließen. Eine von Zeit zu Zeit aktualisierte Liste mit Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden) ohne Anwendungsbeschränkung<br />

für Wasserschutzgebiete bzw. Zuflussbereiche von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen<br />

kann bei Bedarf bei der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> angefordert werden. Aufgrund von Zulassungsänderungen bei<br />

Pflanzenschutzmitteln ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne der dort aufgelisteten Pflanzenschutzmittel zum<br />

Zeitpunkt des Versandes der Liste an Sie nicht mehr zugelassen sind, bzw. dass einige Pflanzenschutzmittel,<br />

die die Anforderungen für eine Anwendung im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen erfüllen, zusätzlich neu<br />

zugelassen wurden und damit ebenfalls genehmigungsfähig für Ausnahmegenehmigungen sind. Im Bedarfsfall<br />

sind wir bei der Auswahl geeigneter Pflanzenschutzmittel für Ausnahmegenehmigungen behilflich.<br />

Die weiteren in Anlage 1b geforderten Angaben müssen für jede Fläche ebenfalls vollständig gemacht werden!

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