Antrag komplett.DOC - Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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(Absender-Stempel)<br />
<strong>Landwirtschaftskammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Pflanzenschutzamt<br />
Postfach 91 08 10<br />
30428 Hannover<br />
__________________________<br />
Ort, Datum<br />
A n t r a g auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln<br />
außerhalb von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch<br />
genutzten Flächen gemäß § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes<br />
Erstantrag / Wiederholungsantrag ________________________<br />
1. Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter der zu behandelnden Flächen oder Objekte:<br />
Name, Vorname/<br />
Firma/Körperschaft etc.: ________________________________________<br />
Straße: ________________________________________<br />
PLZ, Ort: ________________________________________<br />
Telefon/Telefax: ________________________________________<br />
Aktenzeichen / Geschäftszeichen: ________________________________________<br />
Sachbearbeiter / Telefonnebenstelle: ________________________________________<br />
Pflanzenschutzmittel sollen angewandt werden<br />
a) durch eigenes Personal<br />
b) durch eine beauftragte Firma<br />
2. Beauftragter Anwender der Pflanzenschutzmittel:<br />
(Ausfüllen, wenn b) angekreuzt worden ist)<br />
Name, Vorname/Firma: ________________________________________<br />
Straße: ________________________________________<br />
PLZ, Ort: ________________________________________<br />
Telefon/Telefax: ________________________________________<br />
Aktenzeichen/Geschäftszeichen: ________________________________________<br />
Sachbearbeiter / Telefonnebenstelle: ________________________________________
- 2 -<br />
3. Angaben zum Anwender der Pflanzenschutzmittel<br />
3.1 Name und Anschrift derjenigen sachkundigen Person(en) gemäß der Nieders. Sachkundeverordnung<br />
2) , welche die Pflanzenschutzmittelanwendungen durchführen soll(en):<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
___________________________________________________________________________<br />
3.2 Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (sofern noch nicht eingereicht,<br />
sind dem <strong>Antrag</strong> Kopien der Sachkundenachweise der unter 3.1 genannten Person(en)<br />
beizufügen)<br />
Der/die Kopien der Sachkundenachweis(e) der unter 3.1 genannten Person(en) sind dem <strong>Antrag</strong><br />
als Kopie beigefügt<br />
Der/ die Sachkundenachweis(e) der unter 3.1 genannten Person(en) liegt/liegen dem Pflanzenschutzamt<br />
bereits vor<br />
4. Ort(e) der Anwendung und deren Umgebung:<br />
4.1 Zu den Einzelflächen bzw. -objekten, auf bzw. an denen Pflanzenschutzmittel angewendet werden<br />
sollen, sind unbedingt nähere Angaben auf dem Anlagen 1 a und 1 b dieses <strong>Antrag</strong>es zu machen.<br />
Die Behandlungsflächen bzw. –objekte sind auf dem Kartenmaterial mit einem Maßstab<br />
von 1 : 5.000 (Deutsche Grundkarte) bis höchstens 1 : 10.000 (andere Maßstäbe nur nach Absprache)<br />
zu kennzeichnen und dort mit der entsprechenden lfd. Nr. zu versehen. (Falls uns bereits<br />
das Kartenmaterial aus zurückliegenden Anträgen vorliegt und sich keine Änderungen ergeben<br />
haben, ist eine erneute Übermittlung nicht erforderlich)<br />
4.2 Sind gefährdete Objekte wie oberirdische Gewässer, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete,<br />
Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile<br />
in der Nähe der Behandlungsflächen oder geschützte Pflanzen- und Tierarten vorhanden?<br />
ja *) nein<br />
*) wenn ja, sind diese farbig markiert auf dem anliegenden Kartenmaterial mit Entfernungsangabe<br />
zu den zu behandelnden Flächen bzw. Objekten einzuzeichnen
- 3 -<br />
5. Zweck der Anwendung (ausführlich begründen, ggf. auf gesondertem Blatt)<br />
1. Warum vordringlich?<br />
2. Warum nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand erreichbar?:<br />
______________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
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______________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
______________________________________________________________________________<br />
Ich beantrage die Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von landwirtschaftlich,<br />
forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, wie in dem <strong>Antrag</strong> nebst Anlagen aufgeführt.<br />
Hiermit erkläre ich, dass alle Flächen, auf die sich dieser <strong>Antrag</strong> bezieht, in dem beiliegenden Kartenmaterial<br />
(Anlage 2) und auf den beigefügten Formblättern (Anlage 1 a und 1 b) aufgeführt und alle Angaben<br />
auch bezüglich gefährdeter Objekte ordnungsgemäß gemacht worden sind.<br />
_______________________________________<br />
(Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers und Stempel)<br />
_______________________________________<br />
(Name des <strong>Antrag</strong>stellers in Druckschrift)<br />
Anlagen<br />
_____________________________________________________________________________<br />
= Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
1) = Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) i.d.F. vom 14.05.1998<br />
(BGBl. I S. 971, 1527, 3512)<br />
2) = Verordnung über die Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und das Verfahren für die<br />
Sachkundeprüfung (Niedersächsische Sachkundeverordnung) vom 14. Oktober 1988 (Nieders. GVBl.<br />
S. 170)
Anlage 1a<br />
- 4 -<br />
zum <strong>Antrag</strong> auf Genehmigung zur Anwendung<br />
von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von landwirtschaftlich,<br />
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen<br />
<strong>Antrag</strong> vom:___________________________<br />
(Datum)<br />
Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter: __________________________________________________<br />
Zu behandelnde Fläche(n)<br />
lfd. Flächenbezeichnung und Lage der Fläche/ ggf. Ort Größe<br />
Nr. Funktion der Fläche Straße Länge
- 5 -<br />
Anlage 1b<br />
Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter:_______________________________________________________ <strong>Antrag</strong> vom:______________________<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
*)<br />
Nähere Angaben zu den in der Anlage 1 a genannten Flächen bzw. Objekten (unbedingt auszufüllen)<br />
Befestigungsart der Fläche<br />
(z. B. gepflasterte Fläche,<br />
Schotterfläche, wassergebundene<br />
Decke)<br />
Wo verbleibt das auf<br />
der Fläche anfallende<br />
Oberflächenwasser?<br />
(z.B. Versickerung, Ableitung<br />
in Oberflächenge-<br />
Besteht eine Abschwemmungsgefahr<br />
des Pflanzenschutzmittels in Oberflächengewässer/<br />
die Kanalisation?<br />
- Bitte ankreuzen und eintragen (Gewässer =<br />
G, Kanalisation = K)-<br />
wässer oder Kanalisation) nein ja teilweise<br />
Geplante Anwendungszeit,<br />
-<br />
häufigkeit<br />
(Monat/ Jahr,<br />
Anzahl/ Jahr)<br />
Pflanzenschutzmittel,<br />
geplante Aufwandmenge <br />
Pflanzenschutzgerät<br />
**);<br />
Bemerkungen<br />
*) aus Anlage 1 a übernehmen<br />
**) z.B.: Feldspritzgerät, tragbare Rückenspritze (mit / ohne Spritzschirm); Dochtstreichgerät (tragbar / als Anbaugerät); Karrenspritzgerät
Vor dem Ausfüllen des Formblattes sind folgende Hinweise zur <strong>Antrag</strong>stellung<br />
für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 3 PflSchG zu beachten:<br />
zu 1 u. 2: Zur Bearbeitung Ihres <strong>Antrag</strong>es benötigen wir die aus dem <strong>Antrag</strong>sformular ersichtlichen Angaben. Der<br />
<strong>Antrag</strong> kann vom Nutzungsberechtigten der Flächen oder von einem beauftragten Unternehmen gestellt werden.<br />
Bei Wiederholungsanträgen bitte Genehmigungsdatum und Aktenzeichen angeben.<br />
zu 3: Die Pflanzenschutzmittelanwendung darf nur von Personen durchgeführt werden, die über einen Sachkundenachweis<br />
für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügen. Das heißt, die Anwender müssen entweder<br />
eine Sachkundeprüfung oder eine vergleichbare Prüfung (z.B. landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische<br />
Berufsabschlussprüfung) abgelegt haben (siehe auch im Internet unter ‚Sachkundenachweise Pflanzenschutz’).<br />
Sofern die Anwendung Dritten übertragen wird, die gewerbsmäßig oder sonst für andere Pflanzenschutzmittel<br />
anwenden, ist es erforderlich, dass diese Betriebe die Tätigkeit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für<br />
andere der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> gemäß § 9 des Pflanzenschutzgesetzes angezeigt haben.<br />
Über einen Ausnahmegenehmigungsantrag wird erst dann entschieden, wenn für diese Betriebe die Anzeige<br />
über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere und der Nachweis der Sachkunde der vorgesehenen<br />
Pflanzenschutzmittelanwender bei uns vorliegen (siehe auch im Internet unter ‚Anzeigen’).<br />
zu 4: Aus einem beizufügenden Landkarten (Maßstab 1 : 5.000 bis 1 : 10.000 ) muss zu entnehmen sein, welche<br />
Flächen, Strecken oder Objekte behandelt werden sollen. In dem Landkartenausschnitt sind gefährdete Objekte<br />
einzuzeichnen, wie z.B. oberirdische Gewässer, Wasserschutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete,<br />
Nationalparke, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile. Auf in der Nähe liegende gefährdete<br />
Objekte und vorkommende geschützte Pflanzen- und Tierarten ist ggf. mit Entfernungsangabe hinzuweisen. Für<br />
Pflanzenschutzmittelanwendungen in diesen Bereichen können zusätzlich zu einem <strong>Antrag</strong> gemäß § 6 Abs. 3<br />
des Pflanzenschutzgesetzes naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sein.<br />
zu 5: Die Vordringlichkeit ist im <strong>Antrag</strong> ausreichend zu begründen. Ebenfalls muss begründet werden, warum<br />
andere Verfahrensweisen im Vergleich zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einen unzumutbaren Aufwand<br />
verursachen.<br />
zu den Anlagen: Jede Einzelfläche ist in Anlage 1a mit der genauen Ortsangabe einzutragen.<br />
Wenn auf den verschiedenen Flächen unterschiedliche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden sollen, muss<br />
dieses durch die entsprechende Auflistung in der Anlage 1b des <strong>Antrag</strong>sformulars erkennbar gemacht werden.<br />
Im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes werden gemäß Erlass<br />
des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Anwendungen nur dann genehmigt, wenn solche<br />
Pflanzenschutzmittel angewandt werden sollen:<br />
• für die kein Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten gemäß Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung<br />
erteilt wurde, und<br />
• für die auch im Rahmen der Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft<br />
keine aus der Gebrauchsanleitung ersichtliche Auflage erteilt wurde, wonach eine Anwendung in Zuflussbereichen<br />
(Einzugsgebieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren<br />
sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen nicht erlaubt ist.<br />
Bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel ist darauf zu achten, dass die amtliche Zulassung des Mittels den<br />
vorgesehenen Anwendungszweck abdeckt und dass nicht Zulassungsauflagen oder Anwendungsbeschränkungen<br />
die beabsichtigte Anwendung einengen oder unmöglich machen. Entsprechende Angaben sind den jeder<br />
Packung aufgedruckten Anwendungsbestimmungen, der Gebrauchsanleitung und den Vorsichtsmaßnahmen zu<br />
entnehmen. Die Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung von vornherein<br />
ausschließen. Eine von Zeit zu Zeit aktualisierte Liste mit Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden) ohne Anwendungsbeschränkung<br />
für Wasserschutzgebiete bzw. Zuflussbereiche von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen<br />
kann bei Bedarf bei der <strong>Landwirtschaftskammer</strong> angefordert werden. Aufgrund von Zulassungsänderungen bei<br />
Pflanzenschutzmitteln ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne der dort aufgelisteten Pflanzenschutzmittel zum<br />
Zeitpunkt des Versandes der Liste an Sie nicht mehr zugelassen sind, bzw. dass einige Pflanzenschutzmittel,<br />
die die Anforderungen für eine Anwendung im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen erfüllen, zusätzlich neu<br />
zugelassen wurden und damit ebenfalls genehmigungsfähig für Ausnahmegenehmigungen sind. Im Bedarfsfall<br />
sind wir bei der Auswahl geeigneter Pflanzenschutzmittel für Ausnahmegenehmigungen behilflich.<br />
Die weiteren in Anlage 1b geforderten Angaben müssen für jede Fläche ebenfalls vollständig gemacht werden!