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Funguran® - Spiess-Urania

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<strong>Funguran®</strong><br />

Fungizid<br />

Wirkstoff: 756 g Kupferoxychlorid /kg<br />

(75,6 Gew.-%)<br />

Wasserdispergierbares Pulver (WP)<br />

(Kupfergehalt 450 g/kg)<br />

Gefahrensymbol: Xn, N<br />

Bienen: nicht bienengefährlich (B4)<br />

Versandgebinde: 10 x 1 kg Faltschachtel<br />

1 x 5 kg Eimer<br />

1 x 25 kg Sack<br />

Spritzpulver gegen pilzliche und bakterielle Krankheiten.<br />

Anwendung<br />

Wirkungsweise<br />

Funguran ist ein Kontaktfungizid und -bakterizid, das eine vorbeugende Wirkung gegen<br />

pilzliche und bakterielle Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von<br />

Pilz- bzw. Bakterieninfektionen.<br />

Bei einem Kontakt mit dem Spritzbelag von Funguran nimmt der Krankheitserreger in starkem<br />

Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird.<br />

Wichtig für die Wirksamkeit von Funguran ist, dass ein möglichst lückenloser Belag die<br />

Pflanzenoberfläche bedeckt. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran auf der Pflanze<br />

sehr haftfähig.<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />

• Kragenfäule (Phytophthora cactorum) an Kernobst<br />

Eingeschränkte Zulassungen bis zum 30.06.2012:<br />

• Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffel,<br />

• Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) an Futterrübe,<br />

Zuckerrübe,<br />

• Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate,<br />

• Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) an Tomate,<br />

• Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) an Tomate,<br />

• Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) an Knollensellerie,<br />

• Schorf (Venturia spp.) an Kernobst,<br />

• Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst,<br />

• Baumsterben (Valsa leucostoma) an Steinobst,<br />

• Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) an Steinobst,<br />

220<br />

050723-00


• Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich,<br />

• Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe,<br />

• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen.”<br />

<strong>Funguran®</strong><br />

„Von der Zulassungsbehörde nach §18 Abs. 1 PflSchG genehmigte<br />

Anwendungsgebiete:<br />

• Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) an Erdbeere.”<br />

(Im Freiland eingeschränkte Zulassungen bis zum 30.06.2012.)<br />

Ackerbau<br />

Kartoffeln<br />

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) (Anwendung zugelassen bis<br />

30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha<br />

spritzen.<br />

Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />

bzw. je Jahr.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />

Futter- und Zuckerrüben - Samenträger<br />

Gegen Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) (Anwendung zugelassen bis<br />

30.06.2012) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3 kg/ha in 200 bis<br />

400 l Wasser/ha spritzen.<br />

Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />

bzw. je Jahr.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />

Gemüsebau<br />

Tomaten im Freiland (Anwendungen zugelassen bis 30.06.2012)<br />

Gegen Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani)<br />

Gegen Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici)<br />

Gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans)<br />

bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen.<br />

Bei Pflanzengröße bis 50 cm 2,1 kg/ha in 600 l Wasser/ha<br />

bei Pflanzengröße zwischen 50 cm<br />

und 125 cm 3,15 kg/ha in 900 l Wasser/ha<br />

bei Pflanzengröße über 125 cm 4,2 kg/ha in 1.200 l Wasser/ha.<br />

Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in der jeweiligen Anwendung und für<br />

die Kultur bzw. je Jahr.<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />

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<strong>Funguran®</strong><br />

Obstbau<br />

Kernobst<br />

Gegen Schorf (Venturia spp.) (Anwendungen zugelassen bis 30.06.2012)<br />

vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen,<br />

vor der Blüte: 1,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal<br />

500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe<br />

abfallend zur Blüte: 0,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal<br />

500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe.<br />

Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />

je Jahr.<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

In Abhängigkeit von der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer sind Berostungen an den<br />

Früchten möglich.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607.<br />

Ab Walnussgröße der Früchte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder<br />

sprühen, 1,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe.<br />

Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />

je Jahr.<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

In Abhängigkeit von der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer sind Berostungen an den<br />

Früchten möglich.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607.<br />

Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Blattfall<br />

nach der Ernte 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m<br />

Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />

Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung im Abstand von 14 - 28 Tagen, maximal 4<br />

Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />

Gegen Kragenfäule (Phytophthora cactorum) vor der Blüte oder nach der Ernte punktuelle<br />

Behandlung am Infektionsort mit 2,5 kg/ha in maximal 500 l Wasser spritzen oder streichen.<br />

Maximal 4 Anwendungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />

bzw. je Jahr.<br />

222


<strong>Funguran®</strong><br />

Steinobst<br />

Gegen Baumsterben (Valsa leucostoma) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) vor der Blüte<br />

oder nach der Ernte 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m<br />

Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />

Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />

je Jahr.<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />

Gegen Schrotschußkrankheit (Stigmina carpophila) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)<br />

vor der Blüte, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe<br />

in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />

Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />

je Jahr<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />

Gegen Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich (Anwendung zugelassen bis<br />

30.06.2012) beim Knospenschwellen 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l<br />

Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe im Abstand von 7 - 8 Tagen spritzen oder sprühen.<br />

Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />

je Jahr<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />

Erdbeeren<br />

Gegen Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae)<br />

vor der Blüte oder nach der Ernte, im Gewächshaus, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha<br />

spritzen als Reihenbehandlung.<br />

Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />

bzw. je Jahr.<br />

ab BBCH 15 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen<br />

bis Ende der Blüte, im Gewächshaus, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha spritzen als<br />

Reihenbehandlung.<br />

Max. 4 Behandlungen im Abstand von 7 - 10 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw.<br />

je Jahr.<br />

ab BBCH 15 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen<br />

bis Ende der Blüte, im Freiland, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha spritzen als<br />

Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel.Max. 4 Behandlungen im Ab stand von 7 - 10 Tagen in<br />

223


<strong>Funguran®</strong><br />

dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: NW608.<br />

(Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)<br />

Weinbau<br />

Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, Nutzung als Tafel- und<br />

Keltertraube (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)<br />

bei Infektionsgefahr spritzen oder sprühen,<br />

Basisaufwand: 1 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha<br />

ES 61 2 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha<br />

ES 71 3 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha<br />

ES 75 4 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha<br />

Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.<br />

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />

angewendet werden.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />

Hopfenbau<br />

Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli), Sekundärinfektion (Anwendung<br />

zugelassen bis 30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder<br />

sprühen.<br />

Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.<br />

Bis BBCH 37: 3,96 kg/ha<br />

bis BBCH 55: 5,9 kg/ha<br />

über BBCH 55: 8,8 kg/ha.<br />

Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />

• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607.<br />

Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen<br />

Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen<br />

Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die<br />

Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.<br />

Hinweis für die Anwendungsgebiete: Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Tomaten im<br />

Freiland, Knollensellerie, Kernobst (Schorf), Hopfen- und Weinbau:<br />

WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen<br />

eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.<br />

Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen<br />

verwenden.<br />

Verträglichkeit (WH915)<br />

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Funguran in den empfohlenen Aufwandmengen<br />

von allen Kulturen gut vertragen wird.<br />

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie Feuchtigkeit und Kälte, können im Obstbau<br />

kupferempfindliche Kulturarten und -sorten durch Funguran unterschiedlich beeinflusst<br />

werden. Es können Blattflecken auftreten, auch Berostungen sind möglich. Deshalb die<br />

224


<strong>Funguran®</strong><br />

Verträglichkeit des Mittels vor Spritzung des gesamten Bestandes an einzelnen Pflanzen bei<br />

gegebenen Bedingungen testen!<br />

Herstellung der Spritzbrühe<br />

Funguran mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der<br />

erforderlichen Wassermenge zusetzen.<br />

Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.<br />

Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf<br />

allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.<br />

Wartezeiten<br />

Weinrebe 35 Tage<br />

Futter- und Zuckerrüben 21 Tage<br />

Kernobst, Kartoffeln, Knollensellerie 14 Tage<br />

Tomaten (Freiland), Hopfen 7 Tage<br />

Steinobst, Pfirsich, Erdbeere<br />

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit<br />

abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung<br />

einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />

Unterkulturen<br />

Von der Spritzbrühe getroffene Unterkulturen, für die keine Wartezeit festgelegt ist, dürfen nicht<br />

genutzt werden.<br />

Hinweise für den sicheren Umgang<br />

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse<br />

oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen<br />

lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie<br />

Regen- und Abwasserkanäle.<br />

NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenbau:<br />

4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit<br />

anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.<br />

NH621 - Der Reinkupfergehalt von Funguran beträgt 450 g Kupfer / kg.<br />

NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern<br />

festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen<br />

Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.<br />

NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch<br />

wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten<br />

Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu<br />

Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />

ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern<br />

§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

225


<strong>Funguran®</strong><br />

Für die Anwendungen in Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Knollensellerie gilt:<br />

reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *.<br />

Für die Anwendungen in Weinreben, Tomaten gilt:<br />

reduzierte Abstände: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m.<br />

NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei<br />

der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch<br />

wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit<br />

einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />

Für die Anwendungen in Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Knollensellerie gilt: 5 m.<br />

Für die Anwendungen in Weinreben, Tomaten gilt: 20 m.<br />

NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />

- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Verzeichnis<br />

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der<br />

jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten<br />

aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden<br />

genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten<br />

Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen<br />

Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />

Für die Anwendung in Kernobst (Schorf, ab Walnußgröße der Früchte) gilt:<br />

reduzierte Abstände: 50% 20m, 75% 15m, 90% 10m.<br />

Für die Anwendungen in Hopfen, Kernobst (Schorf, vor der Blüte, Obstbaumkrebs), Steinobst<br />

(Baumsterben, Schrotschußkrankheit), Pfirsich (Kräuselkrankheit) gilt:<br />

reduzierter Abstand: 90% 20m.<br />

Für die Anwendung in Erdbeeren im Freiland gilt:<br />

NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern -<br />

ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />

Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig<br />

davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu<br />

Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können<br />

mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. 5 m.<br />

Für die Anwendung in Kernobst (Schorf, ab Walnußgröße der Früchte) gilt:<br />

NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />

Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ein Verzicht<br />

auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist möglich, wenn ein Abstand von mindestens<br />

5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />

226


<strong>Funguran®</strong><br />

Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten wird. Bei der Anwendung des Mittels ist weder<br />

der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens<br />

5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder<br />

angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />

die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />

im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />

Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem<br />

ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des<br />

Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn<br />

angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich<br />

oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

Für die Anwendungen in Hopfen, Kernobst (Schorf, vor der Blüte) gilt:<br />

NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />

Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ein Verzicht<br />

auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist möglich, wenn ein Abstand von mindestens 5<br />

m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />

Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten wird. Bei der Anwendung des Mittels ist weder<br />

der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens<br />

5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder<br />

angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />

die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />

im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />

Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem<br />

ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des<br />

Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn<br />

angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich<br />

oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />

Für die Anwendungen in Kernobst (Obstbaumkrebs), Steinobst (Baumsterben, Schrot schußkrankheit),<br />

Pfirsich (Kräuselkrankheit) gilt:<br />

NT106 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />

Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />

Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ein Verzicht<br />

auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist möglich, wenn ein Abstand von mindestens 5<br />

m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />

Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten wird. Bei der Anwendung des Mittels ist weder<br />

der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens<br />

5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder<br />

angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />

227


<strong>Funguran®</strong><br />

die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />

im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />

Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem<br />

ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des<br />

Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn<br />

angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich<br />

oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.”<br />

Für das nach §18 Abs. 1 PflSchG genehmigte Anwendungsgebiet - Eckige Blattfleckenkrankheit<br />

(Xanthomonas fragariae) an Erdbeere - gilt folgender Hinweis:<br />

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen<br />

können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem<br />

Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen<br />

zu prüfen.<br />

Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden<br />

führen.<br />

SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz<br />

„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für<br />

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />

SF194 - Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der<br />

Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz)<br />

zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24<br />

Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche<br />

sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe<br />

(Pflanzenschutz) zu tragen.<br />

SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten<br />

Mittel.<br />

SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung<br />

des anwendungsfertigen Mittels.<br />

SS220-3 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung<br />

des Mittels.<br />

SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/<br />

Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.<br />

ST110-2 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe:<br />

weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im<br />

Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten<br />

Mittel.<br />

EO005-2 - SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.<br />

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<strong>Funguran®</strong><br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach<br />

Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.<br />

Nach Einatmen<br />

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in<br />

stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.<br />

Nach Hautkontakt<br />

Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />

Nach Augenkontakt<br />

Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt<br />

konsultieren.<br />

Nach Verschlucken<br />

Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen.<br />

Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.<br />

Hinweise für den Arzt<br />

Behandlung<br />

Symptomatisch behandeln.<br />

Gewässerorganismen<br />

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.<br />

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

Bienen und andere Nützlinge<br />

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge<br />

oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht<br />

bienengefährlich eingestuft (B4).<br />

NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri<br />

(Raubmilbe) eingestuft.<br />

NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)<br />

eingestuft.<br />

NN180 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae<br />

(Erzwespe) eingestuft.<br />

NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi<br />

(Brackwespe) eingestuft.<br />

NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)<br />

eingestuft.<br />

NO686 - Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.<br />

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<strong>Funguran®</strong><br />

Lagerung<br />

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

Entsorgung<br />

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />

Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />

Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />

regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.<br />

Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung<br />

Ihres Wohnortes anliefern.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV<br />

Kennzeichnungssymbol: Xn, N<br />

R20/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.<br />

R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen<br />

haben.<br />

S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />

S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />

S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />

S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />

SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />

ein zuhalten.<br />

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />

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Sicherheits datenblatt

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