Funguran® - Spiess-Urania
Funguran® - Spiess-Urania
Funguran® - Spiess-Urania
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<strong>Funguran®</strong><br />
Fungizid<br />
Wirkstoff: 756 g Kupferoxychlorid /kg<br />
(75,6 Gew.-%)<br />
Wasserdispergierbares Pulver (WP)<br />
(Kupfergehalt 450 g/kg)<br />
Gefahrensymbol: Xn, N<br />
Bienen: nicht bienengefährlich (B4)<br />
Versandgebinde: 10 x 1 kg Faltschachtel<br />
1 x 5 kg Eimer<br />
1 x 25 kg Sack<br />
Spritzpulver gegen pilzliche und bakterielle Krankheiten.<br />
Anwendung<br />
Wirkungsweise<br />
Funguran ist ein Kontaktfungizid und -bakterizid, das eine vorbeugende Wirkung gegen<br />
pilzliche und bakterielle Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von<br />
Pilz- bzw. Bakterieninfektionen.<br />
Bei einem Kontakt mit dem Spritzbelag von Funguran nimmt der Krankheitserreger in starkem<br />
Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird.<br />
Wichtig für die Wirksamkeit von Funguran ist, dass ein möglichst lückenloser Belag die<br />
Pflanzenoberfläche bedeckt. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran auf der Pflanze<br />
sehr haftfähig.<br />
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:<br />
• Kragenfäule (Phytophthora cactorum) an Kernobst<br />
Eingeschränkte Zulassungen bis zum 30.06.2012:<br />
• Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffel,<br />
• Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) an Futterrübe,<br />
Zuckerrübe,<br />
• Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate,<br />
• Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) an Tomate,<br />
• Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) an Tomate,<br />
• Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) an Knollensellerie,<br />
• Schorf (Venturia spp.) an Kernobst,<br />
• Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst,<br />
• Baumsterben (Valsa leucostoma) an Steinobst,<br />
• Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) an Steinobst,<br />
220<br />
050723-00
• Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich,<br />
• Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe,<br />
• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen.”<br />
<strong>Funguran®</strong><br />
„Von der Zulassungsbehörde nach §18 Abs. 1 PflSchG genehmigte<br />
Anwendungsgebiete:<br />
• Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae) an Erdbeere.”<br />
(Im Freiland eingeschränkte Zulassungen bis zum 30.06.2012.)<br />
Ackerbau<br />
Kartoffeln<br />
Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) (Anwendung zugelassen bis<br />
30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha<br />
spritzen.<br />
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />
bzw. je Jahr.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />
Futter- und Zuckerrüben - Samenträger<br />
Gegen Falscher Mehltau (Peronospora farinosa f. sp. betae) (Anwendung zugelassen bis<br />
30.06.2012) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 3 kg/ha in 200 bis<br />
400 l Wasser/ha spritzen.<br />
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />
bzw. je Jahr.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />
Gemüsebau<br />
Tomaten im Freiland (Anwendungen zugelassen bis 30.06.2012)<br />
Gegen Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani)<br />
Gegen Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici)<br />
Gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans)<br />
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen.<br />
Bei Pflanzengröße bis 50 cm 2,1 kg/ha in 600 l Wasser/ha<br />
bei Pflanzengröße zwischen 50 cm<br />
und 125 cm 3,15 kg/ha in 900 l Wasser/ha<br />
bei Pflanzengröße über 125 cm 4,2 kg/ha in 1.200 l Wasser/ha.<br />
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in der jeweiligen Anwendung und für<br />
die Kultur bzw. je Jahr.<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Obstbau<br />
Kernobst<br />
Gegen Schorf (Venturia spp.) (Anwendungen zugelassen bis 30.06.2012)<br />
vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen,<br />
vor der Blüte: 1,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal<br />
500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe<br />
abfallend zur Blüte: 0,5 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal<br />
500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe.<br />
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />
je Jahr.<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
In Abhängigkeit von der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer sind Berostungen an den<br />
Früchten möglich.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607.<br />
Ab Walnussgröße der Früchte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder<br />
sprühen, 1,0 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe.<br />
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />
je Jahr.<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
In Abhängigkeit von der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer sind Berostungen an den<br />
Früchten möglich.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607.<br />
Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) bei Blattfall<br />
nach der Ernte 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m<br />
Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung im Abstand von 14 - 28 Tagen, maximal 4<br />
Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr.<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />
Gegen Kragenfäule (Phytophthora cactorum) vor der Blüte oder nach der Ernte punktuelle<br />
Behandlung am Infektionsort mit 2,5 kg/ha in maximal 500 l Wasser spritzen oder streichen.<br />
Maximal 4 Anwendungen im Abstand von 10 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />
bzw. je Jahr.<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Steinobst<br />
Gegen Baumsterben (Valsa leucostoma) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012) vor der Blüte<br />
oder nach der Ernte 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m<br />
Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />
je Jahr.<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />
Gegen Schrotschußkrankheit (Stigmina carpophila) (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)<br />
vor der Blüte, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe<br />
in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.<br />
Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />
je Jahr<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />
Gegen Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich (Anwendung zugelassen bis<br />
30.06.2012) beim Knospenschwellen 2,25 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l<br />
Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe im Abstand von 7 - 8 Tagen spritzen oder sprühen.<br />
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung, maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw.<br />
je Jahr<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT106, NW607.<br />
Erdbeeren<br />
Gegen Eckige Blattfleckenkrankheit (Xanthomonas fragariae)<br />
vor der Blüte oder nach der Ernte, im Gewächshaus, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha<br />
spritzen als Reihenbehandlung.<br />
Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur<br />
bzw. je Jahr.<br />
ab BBCH 15 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen<br />
bis Ende der Blüte, im Gewächshaus, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha spritzen als<br />
Reihenbehandlung.<br />
Max. 4 Behandlungen im Abstand von 7 - 10 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw.<br />
je Jahr.<br />
ab BBCH 15 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen<br />
bis Ende der Blüte, im Freiland, 1 kg/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha spritzen als<br />
Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel.Max. 4 Behandlungen im Ab stand von 7 - 10 Tagen in<br />
223
<strong>Funguran®</strong><br />
dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: NW608.<br />
(Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)<br />
Weinbau<br />
Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, Nutzung als Tafel- und<br />
Keltertraube (Anwendung zugelassen bis 30.06.2012)<br />
bei Infektionsgefahr spritzen oder sprühen,<br />
Basisaufwand: 1 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha<br />
ES 61 2 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha<br />
ES 71 3 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha<br />
ES 75 4 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha<br />
Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.<br />
Insgesamt dürfen nicht mehr als 6,7 kg Funguran auf der gleichen Fläche pro Hektar und Jahr<br />
angewendet werden.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606.<br />
Hopfenbau<br />
Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli), Sekundärinfektion (Anwendung<br />
zugelassen bis 30.06.2012) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder<br />
sprühen.<br />
Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.<br />
Bis BBCH 37: 3,96 kg/ha<br />
bis BBCH 55: 5,9 kg/ha<br />
über BBCH 55: 8,8 kg/ha.<br />
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).<br />
• Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607.<br />
Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen<br />
Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen<br />
Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die<br />
Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.<br />
Hinweis für die Anwendungsgebiete: Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Tomaten im<br />
Freiland, Knollensellerie, Kernobst (Schorf), Hopfen- und Weinbau:<br />
WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen<br />
eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten.<br />
Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen<br />
verwenden.<br />
Verträglichkeit (WH915)<br />
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Funguran in den empfohlenen Aufwandmengen<br />
von allen Kulturen gut vertragen wird.<br />
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie Feuchtigkeit und Kälte, können im Obstbau<br />
kupferempfindliche Kulturarten und -sorten durch Funguran unterschiedlich beeinflusst<br />
werden. Es können Blattflecken auftreten, auch Berostungen sind möglich. Deshalb die<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Verträglichkeit des Mittels vor Spritzung des gesamten Bestandes an einzelnen Pflanzen bei<br />
gegebenen Bedingungen testen!<br />
Herstellung der Spritzbrühe<br />
Funguran mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der<br />
erforderlichen Wassermenge zusetzen.<br />
Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.<br />
Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf<br />
allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.<br />
Wartezeiten<br />
Weinrebe 35 Tage<br />
Futter- und Zuckerrüben 21 Tage<br />
Kernobst, Kartoffeln, Knollensellerie 14 Tage<br />
Tomaten (Freiland), Hopfen 7 Tage<br />
Steinobst, Pfirsich, Erdbeere<br />
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit<br />
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung<br />
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).<br />
Unterkulturen<br />
Von der Spritzbrühe getroffene Unterkulturen, für die keine Wartezeit festgelegt ist, dürfen nicht<br />
genutzt werden.<br />
Hinweise für den sicheren Umgang<br />
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:<br />
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse<br />
oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen<br />
lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie<br />
Regen- und Abwasserkanäle.<br />
NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenbau:<br />
4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit<br />
anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.<br />
NH621 - Der Reinkupfergehalt von Funguran beträgt 450 g Kupfer / kg.<br />
NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern<br />
festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen<br />
Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.<br />
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch<br />
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten<br />
Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu<br />
Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen<br />
ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern<br />
§ 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Für die Anwendungen in Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Knollensellerie gilt:<br />
reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *.<br />
Für die Anwendungen in Weinreben, Tomaten gilt:<br />
reduzierte Abstände: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m.<br />
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei<br />
der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch<br />
wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit<br />
einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />
Für die Anwendungen in Kartoffeln, Futter- und Zuckerrüben, Knollensellerie gilt: 5 m.<br />
Für die Anwendungen in Weinreben, Tomaten gilt: 20 m.<br />
NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern<br />
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Verzeichnis<br />
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der<br />
jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten<br />
aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden<br />
genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten<br />
Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen<br />
Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.<br />
Für die Anwendung in Kernobst (Schorf, ab Walnußgröße der Früchte) gilt:<br />
reduzierte Abstände: 50% 20m, 75% 15m, 90% 10m.<br />
Für die Anwendungen in Hopfen, Kernobst (Schorf, vor der Blüte, Obstbaumkrebs), Steinobst<br />
(Baumsterben, Schrotschußkrankheit), Pfirsich (Kräuselkrankheit) gilt:<br />
reduzierter Abstand: 90% 20m.<br />
Für die Anwendung in Erdbeeren im Freiland gilt:<br />
NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern -<br />
ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender<br />
Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig<br />
davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu<br />
Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können<br />
mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. 5 m.<br />
Für die Anwendung in Kernobst (Schorf, ab Walnußgröße der Früchte) gilt:<br />
NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ein Verzicht<br />
auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist möglich, wenn ein Abstand von mindestens<br />
5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten wird. Bei der Anwendung des Mittels ist weder<br />
der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens<br />
5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder<br />
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />
die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />
im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem<br />
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des<br />
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn<br />
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich<br />
oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />
Für die Anwendungen in Hopfen, Kernobst (Schorf, vor der Blüte) gilt:<br />
NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ein Verzicht<br />
auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist möglich, wenn ein Abstand von mindestens 5<br />
m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten wird. Bei der Anwendung des Mittels ist weder<br />
der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens<br />
5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder<br />
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />
die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />
im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem<br />
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des<br />
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn<br />
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich<br />
oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.<br />
Für die Anwendungen in Kernobst (Obstbaumkrebs), Steinobst (Baumsterben, Schrot schußkrankheit),<br />
Pfirsich (Kräuselkrankheit) gilt:<br />
NT106 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden<br />
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen,<br />
Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis<br />
“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils<br />
geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ein Verzicht<br />
auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist möglich, wenn ein Abstand von mindestens 5<br />
m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte<br />
Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten wird. Bei der Anwendung des Mittels ist weder<br />
der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens<br />
5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder<br />
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt<br />
im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger<br />
Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem<br />
ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des<br />
Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn<br />
angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich<br />
oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.”<br />
Für das nach §18 Abs. 1 PflSchG genehmigte Anwendungsgebiet - Eckige Blattfleckenkrankheit<br />
(Xanthomonas fragariae) an Erdbeere - gilt folgender Hinweis:<br />
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen<br />
können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem<br />
Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen<br />
zu prüfen.<br />
Hinweise zum Schutz des Anwenders<br />
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden<br />
führen.<br />
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz<br />
„Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für<br />
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.<br />
SF194 - Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der<br />
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz)<br />
zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24<br />
Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche<br />
sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe<br />
(Pflanzenschutz) zu tragen.<br />
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten<br />
Mittel.<br />
SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung<br />
des anwendungsfertigen Mittels.<br />
SS220-3 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung<br />
des Mittels.<br />
SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/<br />
Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.<br />
ST110-2 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe:<br />
weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im<br />
Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten<br />
Mittel.<br />
EO005-2 - SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach<br />
Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.<br />
Nach Einatmen<br />
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in<br />
stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.<br />
Nach Hautkontakt<br />
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife.<br />
Nach Augenkontakt<br />
Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt<br />
konsultieren.<br />
Nach Verschlucken<br />
Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen.<br />
Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.<br />
Hinweise für den Arzt<br />
Behandlung<br />
Symptomatisch behandeln.<br />
Gewässerorganismen<br />
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.<br />
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
Bienen und andere Nützlinge<br />
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge<br />
oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht<br />
bienengefährlich eingestuft (B4).<br />
NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri<br />
(Raubmilbe) eingestuft.<br />
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer)<br />
eingestuft.<br />
NN180 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae<br />
(Erzwespe) eingestuft.<br />
NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi<br />
(Brackwespe) eingestuft.<br />
NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)<br />
eingestuft.<br />
NO686 - Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.<br />
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<strong>Funguran®</strong><br />
Lagerung<br />
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
Entsorgung<br />
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />
regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.<br />
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung<br />
Ihres Wohnortes anliefern.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV<br />
Kennzeichnungssymbol: Xn, N<br />
R20/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.<br />
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen<br />
haben.<br />
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />
S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.<br />
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung<br />
ein zuhalten.<br />
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />
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Sicherheits datenblatt