Trebon® 30 EC - Spiess-Urania
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Gewässerorganismen<br />
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />
<strong>Trebon®</strong> <strong>30</strong> <strong>EC</strong><br />
Bienen und andere Nützlinge<br />
NB662-1 - Das Mittel wird als bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende<br />
des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es<br />
darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht<br />
werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22.Juli 1992, BGBl.<br />
I S.1410, beachten.<br />
NN400 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.<br />
Lagerung<br />
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Säuren; Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.<br />
Entsorgung<br />
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />
Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />
regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll<br />
geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />
Kennzeichnung nach EGRichtlinien/GefStoffV<br />
Kennzeichnungssymbol: Xi, N<br />
R38 - Reizt die Haut.<br />
R41 - Gefahr ernster Augenschäden.<br />
R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />
R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.<br />
S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />
S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.<br />
S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />
S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichts<br />
schutz tragen.<br />
S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung<br />
oder Etikett vorzeigen.<br />
S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten<br />
Behälter verwenden.<br />
SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die<br />
Ge brauchs anleitung einzuhalten.<br />
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />
Sicherheits datenblatt<br />
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