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Trebon® 30 EC - Spiess-Urania

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Gewässerorganismen<br />

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.<br />

<strong>Trebon®</strong> <strong>30</strong> <strong>EC</strong><br />

Bienen und andere Nützlinge<br />

NB662-1 - Das Mittel wird als bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende<br />

des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es<br />

darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht<br />

werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22.Juli 1992, BGBl.<br />

I S.1410, beachten.<br />

NN400 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.<br />

Lagerung<br />

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Säuren; Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.<br />

Entsorgung<br />

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten<br />

Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben.<br />

Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der<br />

regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll<br />

geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.<br />

Kennzeichnung nach EG­Richtlinien/GefStoffV<br />

Kennzeichnungssymbol: Xi, N<br />

R38 - Reizt die Haut.<br />

R41 - Gefahr ernster Augenschäden.<br />

R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />

R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.<br />

S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.<br />

S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.<br />

S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.<br />

S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichts<br />

schutz tragen.<br />

S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung<br />

oder Etikett vorzeigen.<br />

S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten<br />

Behälter verwenden.<br />

SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die<br />

Ge brauchs anleitung einzuhalten.<br />

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.<br />

Sicherheits datenblatt<br />

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