Donau GB 2001
Donau GB 2001 Donau GB 2001
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva I. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde dadurch entsprochen, dass nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst worden sind. Die Zahlenangaben erfolgen grundsätzlich in tausend Euro (TEUR). Vorjahreswerte sind als solche bezeichnet bzw. in Klammer gesetzt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Grundstücke werden zu Anschaffungskosten, Bauten werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Instandsetzungsaufwendungen für Wohngebäude, die an nicht betriebszugehörige Personen vermietet sind, werden grundsätzlich auf zehn Jahre verteilt. Die Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung sind nach dem Tageswertgrundsatz bewertet. Die Kapitalanlage in der fondsgebundenen Lebensversicherung erfolgt in folgende Fonds: Vorsorge-Rentenfonds, Capital Invest Austria Stock (Vienna Top), Intertrend, Fondis, CI Master Fonds „Traditionelles Portfolio“, CI Master Fonds „Dynamisches Portfolio“, CI Master Fonds „Progressives Portfolio“, VIF Versicherung International Fonds T, Julius Baer Swiss Stock Fund, DONAU Star-Fonds, GT Invesco GF Top Fonds, GT Invesco GF Balanced Fonds, GT Invesco GF Basic Fonds, Ringturm Blue Chips Dachfonds. Alle übrigen Wertpapiere einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen sind nach dem strengen Niederstwertgrundsatz bewertet; die außerplanmäßigen Abschreibungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 57.123 (TEUR 29.595). Hypothekenforderungen und sonstige Ausleihungen einschließlich jener an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag der aushaftenden Forderungen bewertet. Ein Zuzählungsdisagio wird auf die Laufzeit der Darlehen verteilt und auf der Passivseite der Bilanz unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Zu Forderungen, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden ausreichende Einzelwertberichtigungen gebildet, die von den Nennbeträgen abgezogen werden. Die Bewertung der Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben. 46 | Donau Jahresabschluss 2001 Anhang
Die Prämienüberträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden im Wesentlichen zeitanteilig unter Abzug eines Kostenabschlages in Höhe von TEUR 1.670 (TEUR 1.683) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und TEUR 6.241 (TEUR 6.123) in allen übrigen Versicherungszweigen berechnet. In der Lebensversicherung werden Prämienüberträge in der im Geschäftsplan vorgeschriebenen Höhe gebildet, wobei keine Kostenabschläge in Abzug gebracht werden. Die Deckungsrückstellung wird nach den Berechnungsformeln, die in den durch die Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigten oder der Versicherungsaufsichtsbehörde vorgelegten Geschäftsplänen festgelegt sind, unter Verwendung der geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich die prospektive Methode angewendet. Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln sind: für Kapitalversicherungen: DM 24/26, ÖVM 80/82, ÖVM 90/92 für Rentenversicherungen: die 1985 erarbeiteten EROM/EROF, AVÖM/AVÖF 1996 R Für den überwiegenden Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins von 3,00 Prozent p.a. berechnet, bei einem Teil der neueren Tarife unterliegt die Berechnung der Deckungsrückstellung einem Rechnungszinssatz von 4,00 Prozent p.a. Ab 1.07.2000 wird für den größten Teil des Neugeschäfts die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent p.a. berechnet. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung und der Lebensversicherung wird für die bis zum Bilanzstichtag gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten Schadensfälle bemessen und um pauschale Sicherheitszuschläge für nicht erkennbare, größere Schäden ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit bemessene Pauschalrückstellungen gebildet. Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2000 bzw. 31. Dezember 2001. Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wurde. Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl Nr. 545/1991 in der Fassung BGBl II Nr. 66/1997 berechnet. Donau Jahresabschluss 2001 | 47 Passiva
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Die Prämienüberträge in der Schaden- und Unfallversicherung werden im Wesentlichen zeitanteilig<br />
unter Abzug eines Kostenabschlages in Höhe von TEUR 1.670 (TEUR 1.683) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
und TEUR 6.241 (TEUR 6.123) in allen übrigen Versicherungszweigen<br />
berechnet.<br />
In der Lebensversicherung werden Prämienüberträge in der im Geschäftsplan vorgeschriebenen<br />
Höhe gebildet, wobei keine Kostenabschläge in Abzug gebracht werden.<br />
Die Deckungsrückstellung wird nach den Berechnungsformeln, die in den durch die Versicherungsaufsichtsbehörde<br />
genehmigten oder der Versicherungsaufsichtsbehörde vorgelegten<br />
Geschäftsplänen festgelegt sind, unter Verwendung der geschäftsplanmäßigen Rechnungsgrundlagen<br />
berechnet.<br />
Die Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall individuell berechnet, dabei wird fast<br />
ausschließlich die prospektive Methode angewendet.<br />
Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln sind:<br />
für Kapitalversicherungen: DM 24/26, ÖVM 80/82, ÖVM 90/92<br />
für Rentenversicherungen: die 1985 erarbeiteten EROM/EROF, AVÖM/AVÖF 1996 R<br />
Für den überwiegenden Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszins<br />
von 3,00 Prozent p.a. berechnet, bei einem Teil der neueren Tarife unterliegt die<br />
Berechnung der Deckungsrückstellung einem Rechnungszinssatz von 4,00 Prozent p.a. Ab<br />
1.07.2000 wird für den größten Teil des Neugeschäfts die Deckungsrückstellung mit einem<br />
Rechnungszins von 3,25 Prozent p.a. berechnet.<br />
Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im direkten<br />
Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung und der Lebensversicherung wird für die bis<br />
zum Bilanzstichtag gemeldeten Schäden durch Einzelbewertung der noch nicht erledigten<br />
Schadensfälle bemessen und um pauschale Sicherheitszuschläge für nicht erkennbare,<br />
größere Schäden ergänzt. Für Spätschäden werden nach den Erfahrungen der Vergangenheit<br />
bemessene Pauschalrückstellungen gebildet.<br />
Im indirekten Geschäft beruhen die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle<br />
überwiegend auf den Meldungen der Zedenten zum Stichtag 31. Dezember 2000<br />
bzw. 31. Dezember <strong>2001</strong>. Die gemeldeten Beträge wurden um Zuschläge ergänzt, wenn dies<br />
nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wurde.<br />
Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der Verordnung des Bundesministers<br />
für Finanzen B<strong>GB</strong>l Nr. 545/1991 in der Fassung B<strong>GB</strong>l II Nr. 66/1997 berechnet.<br />
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