Abschlussbericht - Spiekermann & Wegener Stadt- und ...

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spiekermannwegener
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22.03.2013 Aufrufe

Maßstäbe der Mittelvergabe - Verteilschlüssel Der zweite, nutzwertanalytische Verteilschlüssels berücksichtigt ebenfalls eine Grundförderung, beinhaltet aber zusätzlich ein Anreizsystem durch die Förderung von Aufgabenträgern, die einen überdurchschnittlichen ÖV umsetzen. Dazu ist ein Kontroll- und Messsystem der erbrachten Leistungen im ÖV erforderlich, dass in diesem Fall über die Auswertung der Fahrpläne erfolgt. Klare Vorgaben für die Ausgestaltung des ÖV sind die Grundlage für den dritten Verteilschlüssel. Hier wird zunächst in Abhängigkeit vom Nutzerpotenzial ein angemessenes Mindestangebot definiert, aus dem die Förderung abgeleitet wird. Zur Vergleichbarkeit werden alle Verteilschlüssel nach Punkten je Einwohner und Gemeinde normiert. 7.1 Verteilungsschlüssel „Ist“ Bei der aktuellen Landesmittelverteilung (Abbildung 7-2) zeigt sich eine Konzentration der Mittel auf die Großstädte im Rhein-Ruhr-Raum. Bei den ländlichen Kreisen lässt sich ein Nord-Süd- Gefälle beobachten. Generell bedeutet dies eine Abhängigkeit der Mittel vom vorhandenen Angebot und den vorhandenen Strukturen. Hochwertiger ÖV mit Stadt- und Straßenbahnen in den Städten erfordert den größten Mitteleinsatz. Ländliche Kreise mit kleinteiligen Siedlungsstrukturen im Norden von NRW erhalten die geringste Förderung. Abbildung 7-2 Landesmittelverteilung nach Punkten je Einwohner - 49 -

7.2 Verteilungsschlüssel nach „Einwohner und Fläche“ Maßstäbe der Mittelvergabe - Verteilschlüssel Datengrundlage für die Verteilung der Fördermittel sind die Zahl der Einwohner und die Flächen der Kreise und kreisfreien Städte. Diese Werte werden von den statistischen Landesämtern aktuell und sicher zur Verfügung gestellt. Mit diesen Daten ist das Verfahren sehr einfach und schnell umzusetzen. Sowohl die zu bedienende Fläche, als auch die Einwohnerzahl beeinflussen den Aufwand für den ÖV, wobei beide Werte unterschiedlich wirken. Der Aufwand für die Flächenerschließung dient der Gewährleistung eines Grundangebots, während bei großen Einwohnerdichten, die Bereitstellung eines attraktiven Angebots angesichts des großen Nutzerpotentials im Vordergrund steht. Zunächst erhalten alle Kreise und kreisfreien Städte abhängig von ihrer Fläche eine Grundförderung, durch die der Aufwand für die Flächenerschließung abgedeckt werden soll. Die Förderpunkte Pges werden nach folgenden Formeln ermittelt, die sich aus einer Standardeinwohnerzahl EWF in Abhängigkeit von der Gemeindefläche F, einem Metropolenzuschlag EWMZ für Gemeinden mit mehr als 200.000 Einwohnern (EW) und einem Einwohnerausgleich EW∆, der von der Einwohnerdichte abhängig ist, zusammensetzen: P ges = ( EWF + EW∆ + EWMZ ) (7.1) 0, 8 EWF = 1000 × F (7.2) EWMZ = 0, 75 × ( EW − 200. 000) (7.3) EW∆ = α × ( EW − EWF ) (7.4) Im Verfahren werden die Kreise und kreisfreien Städte in vier Kategorien A-D unterteilt: A: Kreise und kreisfreie Städte durchschnittlicher Besiedelungsdichte erhalten nur eine Förderung auf der Basis Ihrer Fläche. B: Städtische Bereiche höherer Dichte (EW-Dichte > 250 EW/qkm) erhalten eine zusätzliche Förderung für ihre städtisch geprägten Gebietsanteile, um eine dichtere und attraktivere Erschließung zu sichern. Derjenige Teil der EW-Anzahl, der nicht bereits durch die Flächenförderung „abgedeckt“ ist, wird mit dem Gewichtungsfaktor α = 1,5 bewertet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bei höherer (funktionaler) Verdichtung der Siedlungsflächen die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Wege mit dem ÖV zurückgelegt werden, weil sich dadurch per ÖV mehr Ziele erreichen lassen und der ÖV – auch im Vergleich zum MIV – attraktiver wird. C: Metropolen und größere kreisfreie Städte mit mehr als 200.000 EW erhalten einen zusätzlichen einwohnerabhängigen Zuschlag, um die besonderen Anforderungen aus oberzentralen, regional „ausstrahlenden“ Funktionen zu erfüllen und überproportional hohen Systemaufwand auszugleichen. Die EW-Anzahl „jenseits“ der Marke 200.000 wird mit dem Faktor α = 0,75 gewichtet. D: Kreise besonders geringer Besiedelungsdichte erhalten – je Einwohner – einen Zuschlag für die besondere Erschwernis, die Flächenerschließung zu gewährleisten. Einwohner, die zu einer bestimmten Einwohnerdichte fehlen werden dazu mit dem Faktor α = 0,3 belegt. Im NRW-Vergleich (Abbildung 7-3) erhalten Großstädte mit U-Bahnsystemen je Einwohner die meisten Förderpunkte. Ausnahmen bilden Krefeld, Mülheim und Oberhausen, die gegenüber den Städten Aachen und Mönchengladbach, die keine U-Bahn unterhalten, weniger Förderpunkte erhalten. Im Übrigen werden die Kreise im Ballungsraum Rhein-Ruhr in gleicher Weise gefördert wie die kreisfreien Städte. - 50 -

Maßstäbe der Mittelvergabe - Verteilschlüssel<br />

Der zweite, nutzwertanalytische Verteilschlüssels berücksichtigt ebenfalls eine Gr<strong>und</strong>förderung,<br />

beinhaltet aber zusätzlich ein Anreizsystem durch die Förderung von Aufgabenträgern, die einen<br />

überdurchschnittlichen ÖV umsetzen. Dazu ist ein Kontroll- <strong>und</strong> Messsystem der erbrachten Leistungen<br />

im ÖV erforderlich, dass in diesem Fall über die Auswertung der Fahrpläne erfolgt.<br />

Klare Vorgaben für die Ausgestaltung des ÖV sind die Gr<strong>und</strong>lage für den dritten Verteilschlüssel.<br />

Hier wird zunächst in Abhängigkeit vom Nutzerpotenzial ein angemessenes Mindestangebot definiert,<br />

aus dem die Förderung abgeleitet wird.<br />

Zur Vergleichbarkeit werden alle Verteilschlüssel nach Punkten je Einwohner <strong>und</strong> Gemeinde<br />

normiert.<br />

7.1 Verteilungsschlüssel „Ist“<br />

Bei der aktuellen Landesmittelverteilung (Abbildung 7-2) zeigt sich eine Konzentration der Mittel<br />

auf die Großstädte im Rhein-Ruhr-Raum. Bei den ländlichen Kreisen lässt sich ein Nord-Süd-<br />

Gefälle beobachten. Generell bedeutet dies eine Abhängigkeit der Mittel vom vorhandenen Angebot<br />

<strong>und</strong> den vorhandenen Strukturen. Hochwertiger ÖV mit <strong>Stadt</strong>- <strong>und</strong> Straßenbahnen in den<br />

Städten erfordert den größten Mitteleinsatz. Ländliche Kreise mit kleinteiligen Siedlungsstrukturen<br />

im Norden von NRW erhalten die geringste Förderung.<br />

Abbildung 7-2 Landesmittelverteilung nach Punkten je Einwohner<br />

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