Abschlussbericht - Spiekermann & Wegener Stadt- und ...
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Aufgabenträgerpauschale<br />
- 22 -<br />
Strukturanalyse <strong>und</strong> Kenngrößen: Finanzierung<br />
Gemäß § 14 Abs. 2 ÖVG NRW erhalten die Aufgabenträger eine jährliche Pauschale zur Planung,<br />
Organisation <strong>und</strong> Ausgestaltung des ÖV. Darüber hinaus werden die Koordinierungsaufgaben<br />
der Zweckverbände <strong>und</strong> Bürgerbusvorhaben unterstützt. Das Fördervolumen beläuft sich im<br />
Jahr 2006 insgesamt auf 24,1 Mio. Euro.<br />
Dieses Förderinstrument ist der erste Baustein einer zusammengefassten <strong>und</strong> pauschalierten Unterstützung<br />
der Aufgabenträger zur Finanzierung des ÖV in NRW.<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Insgesamt standen dem ÖV in NRW im Jahr 2006 Finanzmittel des Landes in Höhe von gut 800<br />
Mio. Euro zur Verfügung, wovon ein Teil der Infrastrukturförderung allerdings auch dem SPNV<br />
zugute kam. Hinzu kamen weitere 800 Mio. Euro, die für den SPNV bestimmt waren. Die Städte,<br />
Kreise <strong>und</strong> Gemeinden brachten ihrerseits inklusive der Ausgaben der Schulträger für die Schülerbeförderung<br />
ca. 900 Mio. Euro auf, so dass in NRW insgesamt etwa 2,5 Mrd. Euro an öffentlichen<br />
Geldern jedes Jahr in den ÖV flossen.<br />
Das gegenwärtige ÖV-Fördersystem zeichnet sich durch drei wesentliche Merkmale aus, die den<br />
Reformbedarf verdeutlichen:<br />
− Komplexität: Die Fördervorschriften <strong>und</strong> Regelungen sind selbst für Fachleute schwer zu<br />
durchschauen <strong>und</strong> binden bei den Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> in der Verwaltung erhebliche personelle<br />
<strong>und</strong> finanzielle Ressourcen.<br />
− Intransparenz: Die Förderinstrumente bieten erhebliche Anreize für opportunistisches Verhalten<br />
der Verkehrsunternehmen. Da sie einen Informationsvorsprung besitzen <strong>und</strong> eine genaue<br />
Überprüfung durch die Behörden aus strukturellen oder personellen Gründen kaum möglich ist,<br />
können die Verkehrsunternehmen alle Möglichkeiten nutzen, die Fördermittelhöhe in ihrem<br />
Sinne positiv zu beeinflussen.<br />
− Ineffizienz: Neben dem überhöhten Verwaltungsaufwand <strong>und</strong> der Fehlsteuerung der Mittel führt<br />
des weiteren vor allem die Investitionslastigkeit zu einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Gelder,<br />
da davon auszugehen ist, dass durch eine flexiblere, nachfrageorientierte Mittelverwendung<br />
höhere Nutzen im Sinne eines angemessenen ÖV gestiftet werden können.<br />
Aus diesen Gründen bedarf die Förderstruktur des ÖV einer gr<strong>und</strong>legenden Reformierung, wozu<br />
die Neuregelung des ÖVG NRW bereits erste Schritte eingeleitet hat. Die Finanzierungsinstrumente<br />
sollten so weit wie möglich gestrichen <strong>und</strong> durch eine pauschalierte Förderung ersetzt<br />
werden. Diese wird den Aufgabenträgern direkt zugeleitet, die damit die Finanzierung des ÖV sicherstellen.<br />
Dadurch könnte der Großteil der Förderung nicht mehr an den Aufgabenträgern vorbeifließen<br />
<strong>und</strong> sich ihre finanzielle <strong>und</strong> organisatorische Verantwortung erhöhen. Eine solche<br />
Umstellung bedingt, dass die Aufgabenträger viel mehr als bisher eine Bestellerfunktion wahrnehmen,<br />
bei der die Verkehrsunternehmen durch Verkehrsverträge mit der Erstellung einer Leistung<br />
beauftragt werden. Im ökonomischen Idealfall wird dieser Auftrag im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens<br />
konstituiert.<br />
Durch diese Pauschalierung entstünden neue Freiräume, da die Finanzmittel nicht mehr für Investitionsprojekte<br />
ausgegeben werden müssten, sondern dort eingesetzt werden könnten, wo sie<br />
entsprechend den regionalen Gegebenheiten den größten Nutzen für den ÖV stiften.