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Abschlussbericht - Spiekermann & Wegener Stadt- und ...

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Fahrzeugförderung<br />

- 21 -<br />

Strukturanalyse <strong>und</strong> Kenngrößen: Finanzierung<br />

Nach § 13 ÖVG NRW können die Verkehrsunternehmen für die Beschaffung von Fahrzeugen,<br />

die im ÖV eingesetzt werden, bis zu 80% der Investitionssumme als Förderung erhalten. 50% der<br />

Gesamtfördersumme können allerdings auch für sonstige Investitionen im ÖV verausgabt werden.<br />

Die Verteilung der Mittel erfolgt über die Aufgabenträger, die das Geld über einen Schlüssel<br />

aus geleisteten Wagenkilometern, -betriebsst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Äquivalenzkennziffern vom Land erhalten.<br />

Die gesamte Förderung belief sich in NRW im Jahr 2006 auf 109,8 Mio. Euro <strong>und</strong> war an die<br />

Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt.<br />

Neben dem Verwaltungs- <strong>und</strong> Prüfungsaufwand liegt der große Nachteil dieses Instrumentes in<br />

der Zweckbindung auf Investitionen. Es werden zum einen Anreize geschaffen, den Fahrzeugpark<br />

deutlich häufiger durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, zum anderen besteht die Tendenz,<br />

teure <strong>und</strong> individuelle Lösungen zu bevorzugen. Eine Standardisierung ist in diesem Markt dementsprechend<br />

kaum ausgeprägt, <strong>und</strong> das Preisniveau für Busse ist in Deutschland im europäischen<br />

Vergleich sehr hoch. Wie bei allen Nachfragesubventionen versickert auch hier ein beträchtlicher<br />

Teil der Mittel bei den Anbietern, d.h. den Busherstellern. Das Qualitätsniveau der<br />

Fahrzeuge ist zwar in der Regel entsprechend hoch <strong>und</strong> der ÖV in dieser Hinsicht attraktiv, doch<br />

stellt sich die Frage, ob es das ist, was die K<strong>und</strong>en wünschen. Entsprechende Befragungen lassen<br />

den Schluss zu, dass ein Gr<strong>und</strong>qualitätsniveau zwar notwendig ist, ansonsten aber die Reisezeit<br />

der wichtigste Parameter bei der Verkehrsmittelwahl ist. Dazu nötige Taktverdichtungen,<br />

Bedienungsdauerverlängerungen <strong>und</strong> Fahrplanoptimierungen sind allerdings nicht förderfähig.<br />

Wie geplant, sollte dieses Förderinstrument aufgehoben <strong>und</strong> durch eine pauschale Mittelzuweisung<br />

an die Aufgabenträger ersetzt werden. Außerdem sollte es keine investive Zweckbindung<br />

mehr geben, um den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit zu geben, eine Verbesserung des<br />

ÖV-Angebots entsprechend den K<strong>und</strong>enwünschen <strong>und</strong> den regionalen Besonderheiten vorzunehmen.<br />

Investitionsförderung<br />

Im ÖV steht eine ganze Reihe von Finanzierungsinstrumenten zur Förderung von Investitionsvorhaben<br />

zur Verfügung. Dazu gehören die B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesprogramme des GVFG <strong>und</strong> Investitionszuschüsse<br />

nach § 12 ÖVG NRW, die sich wiederum aus Mitteln nach § 8 Abs. 2 RegG speisen<br />

<strong>und</strong> zu maximal 50% auch für SPNV - Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können.<br />

Im GVFG-B<strong>und</strong>esprogramm waren 2006 in NRW 60,8 Mio. Euro verfügbar, im Landesprogramm<br />

129,1 Mio. Euro. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 181,5 Mio. Euro für Investitionszuschüsse<br />

nach § 12 ÖVG NRW.<br />

Es greifen ähnliche Kritikpunkte wie bei der Fahrzeugförderung. Die Investitionsfokussierung führt<br />

zu Über- <strong>und</strong> Fehlinvestitionen <strong>und</strong> zu kostenintensiven Projekten. Unnötige Tunnel- <strong>und</strong> Brückenbauten,<br />

überdimensionierte Betriebshöfe, „vergoldete“ Wartehäuschen ohne Verkehr sind<br />

die klassischen Beispiele für eine ausgaben- <strong>und</strong> nicht bedarfsgeleitete Infrastrukturförderung.<br />

Dass die gesetzlich geforderte „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ auch<br />

durch nicht-investive Maßnahmen erreicht werden kann, steht völlig außer Frage.<br />

Auch wenn die momentanen gesetzlichen Regelungen mittelfristig die Investitionszweckbindung<br />

aufrecht erhalten, ist aus ökonomischer Perspektive darauf hinzuarbeiten, diese Mittel allgemein<br />

zur Förderung des ÖV ausgeben zu können <strong>und</strong> langfristig ebenfalls in den Gesamttopf öffentlicher<br />

Fördergelder einfließen zu lassen.

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