Abschlussbericht - Spiekermann & Wegener Stadt- und ...

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22.03.2013 Aufrufe

Klassifizierung von ÖV- Verkehrsregionen/Verbindungen Strukturanalyse und Kenngrößen: Nachfrage und Raum Auch für eine Ausrichtung der kleineren Gemeinden auf die nächstgelegenen Zentren, lassen sich die Berufspendlerzahlen verwenden. Gemeinden werden als Zentren oder Horizontskerne identifiziert, wenn mindestens 7500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht in dieser Gemeinde wohnen, dort tätig sind. Eine Gemeinde wird einem Verkehrshorizont zugeordnet, wenn mindestens ein Promille der Einwohner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in dessen Kern nachgeht. Über das Ziel der größten Pendlerströme aus jeder Gemeinde ergeben sich so genannte Verkehrshaupthorizonte (Abbildung 2-8). In den ländlichen Gebieten sind diese relativ flächengroß, und sie spiegeln die monozentrale Ausrichtung der Region wieder. Im Agglomerationsraum Rhein-Ruhr sind die Flächen der Verkehrshaupthorizonte dagegen eher klein, entsprechend der polyzentralen Struktur dieser Region. Beim Vergleich der Anzahl der Horizontskerne (Abbildung 2-9), die aus den jeweiligen Gemeinden angesteuert werden, wird die starke Vernetzung der Agglomerationsräume noch mal besonders deutlich. Die Verkehrshorizonte ermöglichen die Überprüfung von Verkehrsverbundsgrenzen und Tarifzonengrenzen. Alle Gemeinden innerhalb eines Verkehrshorizontes sollten möglichst mit ihrem Horizontskern durch den ÖV im gleichen Verbundgebiet verbunden sein. Abbildung 2-8 Verkehrshaupthorizonte und zugehörige Horizontskerne - 11 -

Strukturanalyse und Kenngrößen: Nachfrage und Raum Abbildung 2-9 Anzahl der Zuordnungen der Gemeinden zu Horizontskernen - 12 -

Klassifizierung von ÖV- Verkehrsregionen/Verbindungen<br />

Strukturanalyse <strong>und</strong> Kenngrößen: Nachfrage <strong>und</strong> Raum<br />

Auch für eine Ausrichtung der kleineren Gemeinden auf die nächstgelegenen Zentren, lassen<br />

sich die Berufspendlerzahlen verwenden. Gemeinden werden als Zentren oder Horizontskerne<br />

identifiziert, wenn mindestens 7500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die nicht in dieser<br />

Gemeinde wohnen, dort tätig sind. Eine Gemeinde wird einem Verkehrshorizont zugeordnet,<br />

wenn mindestens ein Promille der Einwohner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in<br />

dessen Kern nachgeht.<br />

Über das Ziel der größten Pendlerströme aus jeder Gemeinde ergeben sich so genannte Verkehrshaupthorizonte<br />

(Abbildung 2-8). In den ländlichen Gebieten sind diese relativ flächengroß,<br />

<strong>und</strong> sie spiegeln die monozentrale Ausrichtung der Region wieder. Im Agglomerationsraum<br />

Rhein-Ruhr sind die Flächen der Verkehrshaupthorizonte dagegen eher klein, entsprechend der<br />

polyzentralen Struktur dieser Region.<br />

Beim Vergleich der Anzahl der Horizontskerne (Abbildung 2-9), die aus den jeweiligen Gemeinden<br />

angesteuert werden, wird die starke Vernetzung der Agglomerationsräume noch mal besonders<br />

deutlich.<br />

Die Verkehrshorizonte ermöglichen die Überprüfung von Verkehrsverb<strong>und</strong>sgrenzen <strong>und</strong> Tarifzonengrenzen.<br />

Alle Gemeinden innerhalb eines Verkehrshorizontes sollten möglichst mit ihrem Horizontskern<br />

durch den ÖV im gleichen Verb<strong>und</strong>gebiet verb<strong>und</strong>en sein.<br />

Abbildung 2-8 Verkehrshaupthorizonte <strong>und</strong> zugehörige Horizontskerne<br />

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