Reglemente zur Benutzung des ... - Gemeinde Lalden
Reglemente zur Benutzung des ... - Gemeinde Lalden
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Kanton Wallis<br />
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<strong>Reglemente</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Benutzung</strong> <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>aales<br />
und der Mehrzweckanlage<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong><br />
<strong>Benutzung</strong>sreglemente öffentlicher Lokalitäten
<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 2<br />
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A) <strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>aales<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Die Räumlichkeiten <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>aales werden grundsätzlich nur<br />
Vereinen, in <strong>Lalden</strong> wohnhaften Personen und Institutionen <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellt.<br />
1.2 Der Gemein<strong>des</strong>aal wird den Vereinen, sowie den Kirchen- und<br />
<strong>Gemeinde</strong>behörden nach einem Belegungsplan zugeteilt. Dieser wird vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />
1.3 Für Anlässe jeglicher Art ist gemäss Beschluss der Urversammlung vom<br />
18. März 1993 fünfzehn Tage vor der Veranstaltung ein schriftliches<br />
Gesuch an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu stellen. (Antragsformulare können<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden).<br />
1.4 Der Betrieb obliegt dem zuständigen <strong>Gemeinde</strong>rat und dem Abwart.<br />
2. <strong>Benutzung</strong> Gemein<strong>des</strong>aal, Küche, Garderobe, WC<br />
2.1. Jeder Verein oder Veranstalter ist besorgt, dass der Saal, die Küche, die<br />
Garderoben und die WC-Anlagen am Ende der Veranstaltung in<br />
geordnetem Zustand hinterlassen werden.<br />
2.2 Verstösse gegen das Reglement werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat geahndet.<br />
2.3 Für defektes und fehlen<strong>des</strong> Material haftet der Veranstalter.<br />
2.4 Den Anordnungen <strong>des</strong> Abwarts ist strikte Folge zu leisten.<br />
3. Veranstaltungen:
<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 3<br />
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DV, Vereinsanlässe, Apéros, Taufen, Geburtstagsfeiern usw.<br />
3.1 Bestuhlung, Aufbau, Abräumen und Reinigung der Anlagen sind Sache<br />
<strong>des</strong> Veranstalters. Der Abwart überwacht diese Arbeiten.<br />
3.2 Der Abwart erstellt bei Benützung der Küche ein Übergabe- und<br />
Rücknahme-Protokoll.<br />
3.3 Alle zusätzlichen Installationen wie z.B. Getränkestand, Bars usw. in und<br />
vor dem Saal sowie anderweitige Installationen bedürfen einer<br />
Bewilligung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
3.4 Die Kehrichtentsorgung bei Anlässen ist Sache <strong>des</strong> Veranstalters.<br />
3.5 Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden. Es steht ihm frei, hiefür eine<br />
Versicherung abzuschliessen.<br />
3.6 Der Preis für Veranstaltungen beträgt: - Saal: Fr. 70.--<br />
- Küche: Fr. 30.--<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> stellt den Saal für Hochzeits-Apéros nur <strong>zur</strong> Verfügung,<br />
wenn min<strong>des</strong>tens ein Partner seinen Wohnsitz in <strong>Lalden</strong> hat.<br />
Wird der Abwart pro Anlass vom Veranstalter mehr als zwei Stunden<br />
benötigt, wird der Aufwand mit Fr. 50.-- pro Stunde in Rechnung<br />
gestellt.<br />
3.7 Für die Bühnenbeleuchtung und die Benützung der Lautsprecheranlagen<br />
ist der Abwart zu konsultieren.<br />
3.8 Für den Ordnungsdienst im Saal, sowie der Umgebung ist der<br />
Veranstalter verantwortlich. Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jede Haftung ab.<br />
3.9 Für Vereinsanlässe und Generalversammlungen der Vereine und der<br />
Institutionen von <strong>Lalden</strong>, die keine kommerziellen Zwecke verfolgen,<br />
werden die Räumlichkeiten unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Öffentliche<br />
Unterhaltungsveranstaltungen mit Eintritt und Verkauf von Getränken<br />
und Speisen sind gebührenpflichtig. Die Durchführung von<br />
Vereinslottos sind nicht gebührenpflichtig. Die Reinigung ist Sache <strong>des</strong><br />
Veranstalters. Für regionale und in diesem Reglement nicht speziell<br />
benannte Anlässe entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat von Fall zu Fall.
<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 4<br />
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B) <strong>Benutzung</strong>sreglement der Mehrzweckanlage<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Die Räumlichkeiten der MZA werden grundsätzlich nur Vereinen, in<br />
<strong>Lalden</strong> wohnhaften Personen und Institutionen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
1.2 Die Räumlichkeiten der MZA werden den Vereinen nach einem<br />
Belegungsplan zugeteilt. Dieser wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />
1.3 Für Anlässe jeglicher Art ist gemäss Beschluss der Urversammlung vom<br />
18. März 1993 fünfzehn Tage vor der Veranstaltung ein schriftliches<br />
Gesuch an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu stellen. (Antragsformulare können<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden).<br />
1.4 Der Betrieb obliegt dem zuständigen <strong>Gemeinde</strong>rat und dem Abwart.<br />
2. Turnhalle, Garderobenanlage, WC-Anlagen<br />
2.1 Für sportliche Zwecke darf die Halle nur mit hellen Schuhsohlen benutzt<br />
werden.<br />
2.2 Jeder Verein ist besorgt, dass Halle, Garderoben- und WC-Anlagen am<br />
Ende der Veranstaltung in geordnetem Zustand hinterlassen werden.<br />
2.3 Verstösse gegen das Reglement werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat geahndet.<br />
2.4 Für jegliche Beschädigungen haftet der Veranstalter.<br />
2.5 Den Anordnungen <strong>des</strong> Abwartes ist strikte Folge zu leisten.<br />
3. Veranstaltungen: DV, Vereinsanlässe, Konzerte, Tänze usw.
<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 5<br />
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3.1 Bei öffentlichen Tänzen und Veranstaltungen muss der Boden abgedeckt<br />
werden.<br />
3.2 Bestuhlung, Aufbau der mobilen Bühne, Abräumen und Reinigung der<br />
Anlage ist Sache <strong>des</strong> Veranstalters. Der Abwart überwacht diese<br />
Arbeiten.<br />
3.3 Der Abwart erstellt ein Übergabe- und Rücknahme-Protokoll.<br />
3.4 Alle zusätzlichen Installationen wie z.B. Getränkestand, Bars usw. in und<br />
vor der MZA sowie anderweitige Installationen bedürfen einer<br />
Bewilligung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
3.5 Die Kehrichtentsorgung bei Anlässen ist Sache <strong>des</strong> Veranstalters.<br />
3.6 Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden. Es steht ihm frei, hiefür eine<br />
Versicherung abzuschliessen.<br />
3.7 Der Preis für Veranstaltungen beträgt:<br />
- Halle: Fr. 300.--<br />
- Küche: Fr. 150.--<br />
- Unterkunft: Fr. 8.-- pro Person und Nacht<br />
- Schlussreinigung: Fr. 150.-- (nur bei Benützung<br />
der Unterkunft)<br />
In den Preisen sind die Gebühren für Tische, Stühle, Geschirr, Strom usw.<br />
enthalten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> stellt den Saal für Apéros und Hochzeitsfeiern nur <strong>zur</strong><br />
Verfügung, wenn min<strong>des</strong>tens ein Partner seinen Wohnsitz in <strong>Lalden</strong> hat.<br />
Wird der Abwart pro Anlass vom Veranstalter mehr als zwei Stunden<br />
benötigt, wird der Aufwand mit Fr. 50.-- pro Stunde in Rechnung<br />
gestellt.<br />
3.8 Für die Bühnenbeleuchtung und die Benützung der Lautsprecheranlagen<br />
ist der Abwart zu konsultieren.<br />
3.9 Für den Ordnungsdienst im Saal, sowie der Umgebung ist der<br />
Veranstalter verantwortlich. Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jede Haftung ab.<br />
3.10 Für Vereinsanlässe und Generalversammlungen der Vereine und der<br />
Institutionen von <strong>Lalden</strong>, die keine kommerziellen Zwecke verfolgen,
<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 6<br />
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werden die Räumlichkeiten unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Öffentliche<br />
Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen mit Eintritt und Verkauf<br />
von Getränken und Speisen sind gebührenpflichtig. Die Reinigung ist<br />
Sache <strong>des</strong> Veranstalters. Für regionale Anlässe und in diesem Reglement<br />
nicht speziell benannte Anlässe entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat von Fall zu<br />
Fall.<br />
Die vorliegenden <strong>Benutzung</strong>sreglemente sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat an seiner<br />
Sitzung vom 21. Januar 1998 und vom 24. Juni 1998 durchberaten und<br />
genehmigt worden.<br />
Die <strong>Reglemente</strong> werden am 01. Juli 1998 in Kraft gesetzt.<br />
GEMEINDEVERWALTUNG LALDEN<br />
Der Präsident: Der Schreiber:<br />
Walter Kuonen René Gasser