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Reglemente zur Benutzung des ... - Gemeinde Lalden

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Kanton Wallis<br />

________________________________________________________________________<br />

<strong>Reglemente</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Benutzung</strong> <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>aales<br />

und der Mehrzweckanlage<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong><br />

<strong>Benutzung</strong>sreglemente öffentlicher Lokalitäten


<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 2<br />

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A) <strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>aales<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Die Räumlichkeiten <strong>des</strong> Gemein<strong>des</strong>aales werden grundsätzlich nur<br />

Vereinen, in <strong>Lalden</strong> wohnhaften Personen und Institutionen <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellt.<br />

1.2 Der Gemein<strong>des</strong>aal wird den Vereinen, sowie den Kirchen- und<br />

<strong>Gemeinde</strong>behörden nach einem Belegungsplan zugeteilt. Dieser wird vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />

1.3 Für Anlässe jeglicher Art ist gemäss Beschluss der Urversammlung vom<br />

18. März 1993 fünfzehn Tage vor der Veranstaltung ein schriftliches<br />

Gesuch an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu stellen. (Antragsformulare können<br />

auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden).<br />

1.4 Der Betrieb obliegt dem zuständigen <strong>Gemeinde</strong>rat und dem Abwart.<br />

2. <strong>Benutzung</strong> Gemein<strong>des</strong>aal, Küche, Garderobe, WC<br />

2.1. Jeder Verein oder Veranstalter ist besorgt, dass der Saal, die Küche, die<br />

Garderoben und die WC-Anlagen am Ende der Veranstaltung in<br />

geordnetem Zustand hinterlassen werden.<br />

2.2 Verstösse gegen das Reglement werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat geahndet.<br />

2.3 Für defektes und fehlen<strong>des</strong> Material haftet der Veranstalter.<br />

2.4 Den Anordnungen <strong>des</strong> Abwarts ist strikte Folge zu leisten.<br />

3. Veranstaltungen:


<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 3<br />

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DV, Vereinsanlässe, Apéros, Taufen, Geburtstagsfeiern usw.<br />

3.1 Bestuhlung, Aufbau, Abräumen und Reinigung der Anlagen sind Sache<br />

<strong>des</strong> Veranstalters. Der Abwart überwacht diese Arbeiten.<br />

3.2 Der Abwart erstellt bei Benützung der Küche ein Übergabe- und<br />

Rücknahme-Protokoll.<br />

3.3 Alle zusätzlichen Installationen wie z.B. Getränkestand, Bars usw. in und<br />

vor dem Saal sowie anderweitige Installationen bedürfen einer<br />

Bewilligung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

3.4 Die Kehrichtentsorgung bei Anlässen ist Sache <strong>des</strong> Veranstalters.<br />

3.5 Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden. Es steht ihm frei, hiefür eine<br />

Versicherung abzuschliessen.<br />

3.6 Der Preis für Veranstaltungen beträgt: - Saal: Fr. 70.--<br />

- Küche: Fr. 30.--<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> stellt den Saal für Hochzeits-Apéros nur <strong>zur</strong> Verfügung,<br />

wenn min<strong>des</strong>tens ein Partner seinen Wohnsitz in <strong>Lalden</strong> hat.<br />

Wird der Abwart pro Anlass vom Veranstalter mehr als zwei Stunden<br />

benötigt, wird der Aufwand mit Fr. 50.-- pro Stunde in Rechnung<br />

gestellt.<br />

3.7 Für die Bühnenbeleuchtung und die Benützung der Lautsprecheranlagen<br />

ist der Abwart zu konsultieren.<br />

3.8 Für den Ordnungsdienst im Saal, sowie der Umgebung ist der<br />

Veranstalter verantwortlich. Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jede Haftung ab.<br />

3.9 Für Vereinsanlässe und Generalversammlungen der Vereine und der<br />

Institutionen von <strong>Lalden</strong>, die keine kommerziellen Zwecke verfolgen,<br />

werden die Räumlichkeiten unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Öffentliche<br />

Unterhaltungsveranstaltungen mit Eintritt und Verkauf von Getränken<br />

und Speisen sind gebührenpflichtig. Die Durchführung von<br />

Vereinslottos sind nicht gebührenpflichtig. Die Reinigung ist Sache <strong>des</strong><br />

Veranstalters. Für regionale und in diesem Reglement nicht speziell<br />

benannte Anlässe entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat von Fall zu Fall.


<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 4<br />

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B) <strong>Benutzung</strong>sreglement der Mehrzweckanlage<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Die Räumlichkeiten der MZA werden grundsätzlich nur Vereinen, in<br />

<strong>Lalden</strong> wohnhaften Personen und Institutionen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

1.2 Die Räumlichkeiten der MZA werden den Vereinen nach einem<br />

Belegungsplan zugeteilt. Dieser wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />

1.3 Für Anlässe jeglicher Art ist gemäss Beschluss der Urversammlung vom<br />

18. März 1993 fünfzehn Tage vor der Veranstaltung ein schriftliches<br />

Gesuch an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu stellen. (Antragsformulare können<br />

auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei bezogen werden).<br />

1.4 Der Betrieb obliegt dem zuständigen <strong>Gemeinde</strong>rat und dem Abwart.<br />

2. Turnhalle, Garderobenanlage, WC-Anlagen<br />

2.1 Für sportliche Zwecke darf die Halle nur mit hellen Schuhsohlen benutzt<br />

werden.<br />

2.2 Jeder Verein ist besorgt, dass Halle, Garderoben- und WC-Anlagen am<br />

Ende der Veranstaltung in geordnetem Zustand hinterlassen werden.<br />

2.3 Verstösse gegen das Reglement werden vom <strong>Gemeinde</strong>rat geahndet.<br />

2.4 Für jegliche Beschädigungen haftet der Veranstalter.<br />

2.5 Den Anordnungen <strong>des</strong> Abwartes ist strikte Folge zu leisten.<br />

3. Veranstaltungen: DV, Vereinsanlässe, Konzerte, Tänze usw.


<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 5<br />

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3.1 Bei öffentlichen Tänzen und Veranstaltungen muss der Boden abgedeckt<br />

werden.<br />

3.2 Bestuhlung, Aufbau der mobilen Bühne, Abräumen und Reinigung der<br />

Anlage ist Sache <strong>des</strong> Veranstalters. Der Abwart überwacht diese<br />

Arbeiten.<br />

3.3 Der Abwart erstellt ein Übergabe- und Rücknahme-Protokoll.<br />

3.4 Alle zusätzlichen Installationen wie z.B. Getränkestand, Bars usw. in und<br />

vor der MZA sowie anderweitige Installationen bedürfen einer<br />

Bewilligung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

3.5 Die Kehrichtentsorgung bei Anlässen ist Sache <strong>des</strong> Veranstalters.<br />

3.6 Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden. Es steht ihm frei, hiefür eine<br />

Versicherung abzuschliessen.<br />

3.7 Der Preis für Veranstaltungen beträgt:<br />

- Halle: Fr. 300.--<br />

- Küche: Fr. 150.--<br />

- Unterkunft: Fr. 8.-- pro Person und Nacht<br />

- Schlussreinigung: Fr. 150.-- (nur bei Benützung<br />

der Unterkunft)<br />

In den Preisen sind die Gebühren für Tische, Stühle, Geschirr, Strom usw.<br />

enthalten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> stellt den Saal für Apéros und Hochzeitsfeiern nur <strong>zur</strong><br />

Verfügung, wenn min<strong>des</strong>tens ein Partner seinen Wohnsitz in <strong>Lalden</strong> hat.<br />

Wird der Abwart pro Anlass vom Veranstalter mehr als zwei Stunden<br />

benötigt, wird der Aufwand mit Fr. 50.-- pro Stunde in Rechnung<br />

gestellt.<br />

3.8 Für die Bühnenbeleuchtung und die Benützung der Lautsprecheranlagen<br />

ist der Abwart zu konsultieren.<br />

3.9 Für den Ordnungsdienst im Saal, sowie der Umgebung ist der<br />

Veranstalter verantwortlich. Die <strong>Gemeinde</strong> lehnt jede Haftung ab.<br />

3.10 Für Vereinsanlässe und Generalversammlungen der Vereine und der<br />

Institutionen von <strong>Lalden</strong>, die keine kommerziellen Zwecke verfolgen,


<strong>Benutzung</strong>sreglement <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lalden</strong> Seite 6<br />

___________________________________________________________________________<br />

werden die Räumlichkeiten unentgeltlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Öffentliche<br />

Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen mit Eintritt und Verkauf<br />

von Getränken und Speisen sind gebührenpflichtig. Die Reinigung ist<br />

Sache <strong>des</strong> Veranstalters. Für regionale Anlässe und in diesem Reglement<br />

nicht speziell benannte Anlässe entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat von Fall zu<br />

Fall.<br />

Die vorliegenden <strong>Benutzung</strong>sreglemente sind vom <strong>Gemeinde</strong>rat an seiner<br />

Sitzung vom 21. Januar 1998 und vom 24. Juni 1998 durchberaten und<br />

genehmigt worden.<br />

Die <strong>Reglemente</strong> werden am 01. Juli 1998 in Kraft gesetzt.<br />

GEMEINDEVERWALTUNG LALDEN<br />

Der Präsident: Der Schreiber:<br />

Walter Kuonen René Gasser

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