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sjr - Zuschussrichtlinien 2010 (pdf) - Stadtjugendring Ulm e.V.

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1. Allgemeine Grundsätze<br />

1.1. Gefördert wird die Arbeit im <strong>Stadtjugendring</strong> <strong>Ulm</strong> e.V. (<strong>sjr</strong>) mit und für junge Menschen,<br />

die noch nicht 27 Jahre alt sind.<br />

1.2. Anträge sind an den <strong>sjr</strong> zu richten. Mit der Antragstellung werden diese Richtlinien anerkannt.<br />

1.3. Über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet der Hauptausschuss nach Maßgabe des<br />

Budgetansatzes.<br />

1.4. Auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.<br />

1.5. Wird im Folgenden kein anderer Termin genannt, gilt als<br />

Antragsschluss der 1. März des betreffenden Jahres.<br />

1.6. Zur Antragsstellung und nach Abschluss einer Maßnahme sind die jeweils erforderlichen<br />

Unterlagen einzureichen. Ein angemessener Eigenanteil ist in der Regel vom<br />

Antragsteller zu tragen.<br />

1.7. Die Abrechnungsunterlagen sind spätestens 6 Wochen nach Beendigung der<br />

Maßnahme einzureichen. Maßnahmen am Jahresende müssen<br />

bis spätestens 20. Januar<br />

des darauf folgenden Jahres abgerechnet werden.<br />

1.8. Der <strong>sjr</strong> ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses durch Einsicht<br />

in die Bücher und sonstige Unterlagen nachzuprüfen. Der Zuschussempfänger<br />

ist zu jeder Auskunft hinsichtlich der Verwendung des Zuschusses verpflichtet.<br />

Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung können Zuschüsse zurück gefordert werden.<br />

Die Belege sind mindestens 6 Jahre aufzubewahren.<br />

1.9. Die Antragsteller sind aufgefordert, die weiteren Fördermöglichkeiten von Bund,<br />

Land, EU bzw. Stiftungen zu nutzen. Nähere Informationen sind bei der Geschäftsstelle<br />

des <strong>sjr</strong> zu erhalten.<br />

Dabei sind Anträge über den <strong>sjr</strong> bis zum 20. Januar des laufenden Jahres einzureichen.<br />

1.10. Über verspätet eingereichte Anträge wird je nach Budgetlage des <strong>sjr</strong> entschieden.<br />

1.11. Anträge können nur aus einem ‚Zuschusstopf’ gefördert werden (Ausnahme 3.9).<br />

1.12. Um die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung<br />

vertreten zu können (§2, Abs. 3 der Satzung des <strong>sjr</strong>) werden jährlich mittels<br />

Fragebogen die dafür wichtigen Daten erhoben. Mitglieder, die trotz Mahnung diesen<br />

nicht ausgefüllt bis zum 1. März zurück senden, erhalten keine Zuwendungen<br />

nach den <strong>Zuschussrichtlinien</strong>. Bereits bewilligte Zuschüsse können einbehalten werden.<br />

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