Kundeninformationen für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford
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Bestimmungen zur Überschussbeteiligung <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit<br />
Garantiekapital (zusätzliche Angaben) (Stand 01.01.2012)<br />
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik jeweils zu Beginn <strong>eine</strong>s<br />
Versicherungsjahres neu aus der Verrentung der Summe aus dem<br />
Deckungskapital <strong>für</strong> die gesamte vereinbarte Rente und der Rückstellung<br />
<strong>für</strong> die Zusatzrente. Diese Berechnung erfolgt mit der Sterbetafel,<br />
die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung***)<br />
<strong>für</strong> die vereinbarte Rente zu verwenden ist, und mit <strong>eine</strong>m Zinssatz<br />
2. Ordnung (Rechnungszinssatz zuzüglich des <strong>für</strong> die Berechnung<br />
der Zusatzrente festgelegten Zinsüberschussanteilsatzes). Die Zusatzrente<br />
ist die Differenz zwischen der sich aus dieser Verrentung ergebenden<br />
Gesamtrente und der gesamten vereinbarten Rente. Die Höhe der<br />
Zusatzrente wird jeweils nur <strong>für</strong> ein Versicherungsjahr zugesichert.<br />
Die Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente zu Beginn <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres<br />
ergibt sich ab dem zweiten Versicherungsjahr nach Beginn der Rentenzahlung<br />
aus ihrer Fortschreibung nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.<br />
Infolge der jährlich neuen Festlegung kann die Zusatzrente steigen, unverändert<br />
bleiben oder auch sinken.<br />
Sofern neben dem <strong>für</strong> die Berechnung der Zusatzrente festgelegten<br />
Zinsüberschussanteil ein weiterer Überschussanteilsatz erklärt ist, wird<br />
die Zusatzrente am Ende <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres entsprechend erhöht.<br />
Bemessungsgröße <strong>für</strong> diesen Überschussanteil ist die jeweilige<br />
Gesamtrente.<br />
Ist <strong>eine</strong> Rentengarantiezeit vereinbart, hat die Zusatzrente die gleiche<br />
restliche Rentengarantiezeit wie die vereinbarte Rente.<br />
Wenn <strong>für</strong> den Todesfall nach Rentenbeginn die Rückzahlung der Kapitalabfindung<br />
abzüglich der bereits gezahlten Renten vereinbart ist, wird<br />
die versicherte Todesfallleistung durch die Zusatzrente nicht verändert.<br />
Im Falle <strong>eine</strong>r Kapitalentnahme gemäß § 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen<br />
kann aus der Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente kein Kapital entnommen<br />
werden.<br />
Die neue Zusatzrente nach der Kapitalentnahme berechnet sich aus dem<br />
verbleibenden Deckungskapital der verminderten gesamten vereinbarten<br />
Rente und der Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente nach dem oben beschriebenen<br />
Verfahren.<br />
1.5.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Beginn der Rentenzahlung<br />
Auch nach Beginn der Rentenzahlung erhält Ihr Vertrag nach § 2 Absatz<br />
1.b und 2.b der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>eine</strong> Beteiligung an den überschussbeteiligungsrelevanten<br />
Bewertungsreserven. Für die Höhe der<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Beginn der Rentenzahlung<br />
ist die unter Ziffer 1.5.3.2 beschriebene Bemessungsgröße wesentlich.<br />
1.5.3.1 Grundsätzliches zur Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
nach Beginn der Rentenzahlung<br />
Während der Rentenzahlung wird Ihrem Vertrag jeweils zum Jahrestag,<br />
erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, die Hälfte der den<br />
Rentenzahlungen des abgelaufenen Versicherungsjahres rechnerisch<br />
zugeordneten Bewertungsreserven zugeteilt und ausgezahlt. Die Bewertungsreserven<br />
werden anhand des Teils der Bemessungsgröße rechnerisch<br />
zugeordnet, der dem Anteil der Rentenzahlung des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres am Vertragsguthaben entspricht.<br />
Bei <strong>eine</strong>r einmaligen Todesfallleistung oder im Falle <strong>eine</strong>r Kapitalentnahme<br />
gemäß § 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen erfolgt die Beteiligung<br />
an den Bewertungsreserven anhand des Anteils der Bemessungsgröße,<br />
der dem Anteil der Zahlung am Vertragsguthaben entspricht. Die dann<br />
zugeteilten Bewertungsreserven werden zusammen mit der fällig werdenden<br />
Versicherungsleistung ausgezahlt.<br />
1.5.3.2 Bemessungsgröße <strong>für</strong> die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
nach Beginn der Rentenzahlung<br />
Die Bemessungsgröße <strong>für</strong> die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
nach Beginn der Rentenzahlung ist die Summe der jeweiligen Vertragsguthaben<br />
am Ende der zurückgelegten Versicherungsjahre seit Beginn<br />
der Rentenzahlung; unvollständige Versicherungsjahre tragen auf<br />
Grundlage des Vertragsguthabens am Ende des Versicherungsjahres<br />
zeitanteilig zur Bemessungsgrundlage bei. Bei unvollständigen Versicherungsjahren<br />
werden zusätzlich die <strong>für</strong> das Jahr noch nicht gezahlten<br />
Renten berücksichtigt.<br />
Als Vertragsguthaben gelten dabei das Deckungskapital <strong>für</strong> die vereinbarte<br />
Rente und, sofern vorhanden, auch das Vertragsguthaben <strong>eine</strong>r<br />
etwaigen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowie beim Überschusssystem<br />
Zusatzrente die Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente.<br />
Wird die Rentenversicherung durch den Tod <strong>eine</strong>r versicherten Person<br />
nicht beendet, sondern geht dann in <strong>eine</strong> Zeitrente oder <strong>eine</strong> laufende<br />
Hinterbliebenenrente über, bleibt die Bemessungsgröße anteilig entsprechend<br />
des Verhältnisses des verbleibenden Vertragsguthabens zum<br />
Vertragsguthaben vor Tod erhalten.<br />
2. Zusatzversicherungen<br />
2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />
2.1.1 Solange k<strong>eine</strong> Berufsunfähigkeit vorliegt<br />
2.1.1.1 Beitragspflichtige Versicherungen<br />
Die BUZ erhält bei jeder Beitragsfälligkeit <strong>eine</strong>n laufenden Überschussanteil,<br />
der in Prozent des Beitrags <strong>für</strong> die BUZ bemessen wird.<br />
Der jeweils zugeteilte laufende Überschussanteil wird entsprechend der<br />
vertraglichen Vereinbarung verwendet. In Abhängigkeit von den tariflichen<br />
Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende Überschussverwendungsformen<br />
möglich:<br />
a) Verrechung mit den Beiträgen<br />
Der laufende Überschussanteil wird mit dem jeweils fällig werdenden<br />
Beitrag verrechnet.<br />
b) Verzinsliche Ansammlung<br />
Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />
Das Ansammlungsguthaben wird zusammen mit der Leistung<br />
aus der Hauptversicherung, spätestens zu Beginn der Rentenzahlung<br />
aus der Hauptversicherung fällig.<br />
c) Verwendung der Überschussanteile bei der Hauptversicherung<br />
Der laufende Überschussanteil wird zur Erhöhung der Überschussbeteiligung<br />
der Hauptversicherung verwendet.<br />
2.1.1.2 Beitragsfreie Versicherungen<br />
Jeweils zu Beginn <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres wird <strong>für</strong> die BUZ <strong>eine</strong> Überschussbeteiligung<br />
in Form <strong>eine</strong>r zusätzlichen Rente zugesagt. Diese<br />
zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt<br />
<strong>eine</strong>r Leistungspflicht aus der BUZ zu denselben Terminen und so<br />
lange wie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Die Höhe der<br />
ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente<br />
festgelegt. Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit ist die ZÜB <strong>für</strong> die<br />
Dauer der Berufsunfähigkeit der Höhe nach vereinbart.<br />
2.1.2 Während der Dauer der Berufsunfähigkeit<br />
Der BUZ wird jeweils am Ende <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil<br />
zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem die Berufsunfähigkeit<br />
eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig<br />
fällig. Bemessungsgröße <strong>für</strong> den Zinsüberschussanteil ist das Deckungskapital<br />
<strong>für</strong> die jeweilige Leistung (Beitragsbefreiung bzw. Berufsunfähigkeitsrente)<br />
aus der BUZ am Zuteilungstermin.<br />
Der Überschussanteil, der auf die Berufsunfähigkeitsrente entfällt, wird<br />
zur Erhöhung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verwendet. Die<br />
durch die Erhöhung erreichte Berufsunfähigkeitsrente ist ab diesem<br />
Zeitpunkt jeweils vereinbart.<br />
Der auf die Beitragsbefreiung entfallende Überschussanteil wird entsprechend<br />
der vertraglichen Vereinbarung verwendet. In Abhängigkeit<br />
von den tariflichen Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende<br />
Überschussverwendungsformen möglich:<br />
a) Verwendung der Überschussanteile bei der Hauptversicherung<br />
Der laufende Überschussanteil wird zur Erhöhung der Überschussbeteiligung<br />
der Hauptversicherung verwendet.<br />
b) Verzinsliche Ansammlung<br />
Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />
Das Ansammlungsguthaben wird zusammen mit der Lei-