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Kundeninformationen für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford

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Bestimmungen zur Überschussbeteiligung <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit<br />

Garantiekapital (zusätzliche Angaben) (Stand 01.01.2012)<br />

anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik jeweils zu Beginn <strong>eine</strong>s<br />

Versicherungsjahres neu aus der Verrentung der Summe aus dem<br />

Deckungskapital <strong>für</strong> die gesamte vereinbarte Rente und der Rückstellung<br />

<strong>für</strong> die Zusatzrente. Diese Berechnung erfolgt mit der Sterbetafel,<br />

die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung***)<br />

<strong>für</strong> die vereinbarte Rente zu verwenden ist, und mit <strong>eine</strong>m Zinssatz<br />

2. Ordnung (Rechnungszinssatz zuzüglich des <strong>für</strong> die Berechnung<br />

der Zusatzrente festgelegten Zinsüberschussanteilsatzes). Die Zusatzrente<br />

ist die Differenz zwischen der sich aus dieser Verrentung ergebenden<br />

Gesamtrente und der gesamten vereinbarten Rente. Die Höhe der<br />

Zusatzrente wird jeweils nur <strong>für</strong> ein Versicherungsjahr zugesichert.<br />

Die Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente zu Beginn <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres<br />

ergibt sich ab dem zweiten Versicherungsjahr nach Beginn der Rentenzahlung<br />

aus ihrer Fortschreibung nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik.<br />

Infolge der jährlich neuen Festlegung kann die Zusatzrente steigen, unverändert<br />

bleiben oder auch sinken.<br />

Sofern neben dem <strong>für</strong> die Berechnung der Zusatzrente festgelegten<br />

Zinsüberschussanteil ein weiterer Überschussanteilsatz erklärt ist, wird<br />

die Zusatzrente am Ende <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres entsprechend erhöht.<br />

Bemessungsgröße <strong>für</strong> diesen Überschussanteil ist die jeweilige<br />

Gesamtrente.<br />

Ist <strong>eine</strong> Rentengarantiezeit vereinbart, hat die Zusatzrente die gleiche<br />

restliche Rentengarantiezeit wie die vereinbarte Rente.<br />

Wenn <strong>für</strong> den Todesfall nach Rentenbeginn die Rückzahlung der Kapitalabfindung<br />

abzüglich der bereits gezahlten Renten vereinbart ist, wird<br />

die versicherte Todesfallleistung durch die Zusatzrente nicht verändert.<br />

Im Falle <strong>eine</strong>r Kapitalentnahme gemäß § 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen<br />

kann aus der Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente kein Kapital entnommen<br />

werden.<br />

Die neue Zusatzrente nach der Kapitalentnahme berechnet sich aus dem<br />

verbleibenden Deckungskapital der verminderten gesamten vereinbarten<br />

Rente und der Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente nach dem oben beschriebenen<br />

Verfahren.<br />

1.5.3 Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Auch nach Beginn der Rentenzahlung erhält Ihr Vertrag nach § 2 Absatz<br />

1.b und 2.b der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>eine</strong> Beteiligung an den überschussbeteiligungsrelevanten<br />

Bewertungsreserven. Für die Höhe der<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Beginn der Rentenzahlung<br />

ist die unter Ziffer 1.5.3.2 beschriebene Bemessungsgröße wesentlich.<br />

1.5.3.1 Grundsätzliches zur Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Während der Rentenzahlung wird Ihrem Vertrag jeweils zum Jahrestag,<br />

erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, die Hälfte der den<br />

Rentenzahlungen des abgelaufenen Versicherungsjahres rechnerisch<br />

zugeordneten Bewertungsreserven zugeteilt und ausgezahlt. Die Bewertungsreserven<br />

werden anhand des Teils der Bemessungsgröße rechnerisch<br />

zugeordnet, der dem Anteil der Rentenzahlung des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres am Vertragsguthaben entspricht.<br />

Bei <strong>eine</strong>r einmaligen Todesfallleistung oder im Falle <strong>eine</strong>r Kapitalentnahme<br />

gemäß § 1 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen erfolgt die Beteiligung<br />

an den Bewertungsreserven anhand des Anteils der Bemessungsgröße,<br />

der dem Anteil der Zahlung am Vertragsguthaben entspricht. Die dann<br />

zugeteilten Bewertungsreserven werden zusammen mit der fällig werdenden<br />

Versicherungsleistung ausgezahlt.<br />

1.5.3.2 Bemessungsgröße <strong>für</strong> die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Die Bemessungsgröße <strong>für</strong> die Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

nach Beginn der Rentenzahlung ist die Summe der jeweiligen Vertragsguthaben<br />

am Ende der zurückgelegten Versicherungsjahre seit Beginn<br />

der Rentenzahlung; unvollständige Versicherungsjahre tragen auf<br />

Grundlage des Vertragsguthabens am Ende des Versicherungsjahres<br />

zeitanteilig zur Bemessungsgrundlage bei. Bei unvollständigen Versicherungsjahren<br />

werden zusätzlich die <strong>für</strong> das Jahr noch nicht gezahlten<br />

Renten berücksichtigt.<br />

Als Vertragsguthaben gelten dabei das Deckungskapital <strong>für</strong> die vereinbarte<br />

Rente und, sofern vorhanden, auch das Vertragsguthaben <strong>eine</strong>r<br />

etwaigen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowie beim Überschusssystem<br />

Zusatzrente die Rückstellung <strong>für</strong> die Zusatzrente.<br />

Wird die Rentenversicherung durch den Tod <strong>eine</strong>r versicherten Person<br />

nicht beendet, sondern geht dann in <strong>eine</strong> Zeitrente oder <strong>eine</strong> laufende<br />

Hinterbliebenenrente über, bleibt die Bemessungsgröße anteilig entsprechend<br />

des Verhältnisses des verbleibenden Vertragsguthabens zum<br />

Vertragsguthaben vor Tod erhalten.<br />

2. Zusatzversicherungen<br />

2.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />

2.1.1 Solange k<strong>eine</strong> Berufsunfähigkeit vorliegt<br />

2.1.1.1 Beitragspflichtige Versicherungen<br />

Die BUZ erhält bei jeder Beitragsfälligkeit <strong>eine</strong>n laufenden Überschussanteil,<br />

der in Prozent des Beitrags <strong>für</strong> die BUZ bemessen wird.<br />

Der jeweils zugeteilte laufende Überschussanteil wird entsprechend der<br />

vertraglichen Vereinbarung verwendet. In Abhängigkeit von den tariflichen<br />

Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende Überschussverwendungsformen<br />

möglich:<br />

a) Verrechung mit den Beiträgen<br />

Der laufende Überschussanteil wird mit dem jeweils fällig werdenden<br />

Beitrag verrechnet.<br />

b) Verzinsliche Ansammlung<br />

Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

Das Ansammlungsguthaben wird zusammen mit der Leistung<br />

aus der Hauptversicherung, spätestens zu Beginn der Rentenzahlung<br />

aus der Hauptversicherung fällig.<br />

c) Verwendung der Überschussanteile bei der Hauptversicherung<br />

Der laufende Überschussanteil wird zur Erhöhung der Überschussbeteiligung<br />

der Hauptversicherung verwendet.<br />

2.1.1.2 Beitragsfreie Versicherungen<br />

Jeweils zu Beginn <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres wird <strong>für</strong> die BUZ <strong>eine</strong> Überschussbeteiligung<br />

in Form <strong>eine</strong>r zusätzlichen Rente zugesagt. Diese<br />

zusätzliche Rente aus der Überschussbeteiligung (ZÜB) wird nach Eintritt<br />

<strong>eine</strong>r Leistungspflicht aus der BUZ zu denselben Terminen und so<br />

lange wie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Die Höhe der<br />

ZÜB wird jährlich im Voraus in Prozent der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente<br />

festgelegt. Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit ist die ZÜB <strong>für</strong> die<br />

Dauer der Berufsunfähigkeit der Höhe nach vereinbart.<br />

2.1.2 Während der Dauer der Berufsunfähigkeit<br />

Der BUZ wird jeweils am Ende <strong>eine</strong>s Versicherungsjahres ein Zinsüberschussanteil<br />

zugeteilt. Am Ende des Versicherungsjahres, in dem die Berufsunfähigkeit<br />

eingetreten ist, wird der Überschussanteil zeitanteilig<br />

fällig. Bemessungsgröße <strong>für</strong> den Zinsüberschussanteil ist das Deckungskapital<br />

<strong>für</strong> die jeweilige Leistung (Beitragsbefreiung bzw. Berufsunfähigkeitsrente)<br />

aus der BUZ am Zuteilungstermin.<br />

Der Überschussanteil, der auf die Berufsunfähigkeitsrente entfällt, wird<br />

zur Erhöhung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente verwendet. Die<br />

durch die Erhöhung erreichte Berufsunfähigkeitsrente ist ab diesem<br />

Zeitpunkt jeweils vereinbart.<br />

Der auf die Beitragsbefreiung entfallende Überschussanteil wird entsprechend<br />

der vertraglichen Vereinbarung verwendet. In Abhängigkeit<br />

von den tariflichen Bestimmungen sind dabei grundsätzlich folgende<br />

Überschussverwendungsformen möglich:<br />

a) Verwendung der Überschussanteile bei der Hauptversicherung<br />

Der laufende Überschussanteil wird zur Erhöhung der Überschussbeteiligung<br />

der Hauptversicherung verwendet.<br />

b) Verzinsliche Ansammlung<br />

Die laufenden Überschussanteile werden verzinslich angesammelt.<br />

Das Ansammlungsguthaben wird zusammen mit der Lei-

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