Kundeninformationen für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford
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Allgem<strong>eine</strong> Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital<br />
(Stand 01.01.2012)<br />
lage sämtlicher erforderlicher Unterlagen entsprechend dieser<br />
Bedingungen zur Leistung verpflichtet.<br />
§ 21 Wann können diese Bedingungen angepasst werden?<br />
(1) Ist <strong>eine</strong> Bestimmung in unseren Versicherungsbedingungen<br />
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen<br />
Verwaltungsakt <strong>für</strong> unwirksam erklärt worden, können wir<br />
sie durch <strong>eine</strong> neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung<br />
des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag<br />
ohne neue Regelung <strong>für</strong> <strong>eine</strong> Vertragspartei auch unter Berücksichtigung<br />
der Interessen der anderen Vertragspartei <strong>eine</strong><br />
unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur<br />
wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange<br />
der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.<br />
(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir<br />
Ihnen die neue Regelung und die hier<strong>für</strong> maßgeblichen Gründe<br />
mitgeteilt haben, Vertragsbestandteil.<br />
(3) Sollte <strong>eine</strong> Bestimmung dieses Bedingungswerkes ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht.<br />
*) Nähere Hinweise zu den <strong>für</strong> Ihre Versicherung zutreffenden Börsentagen<br />
finden Sie in den beigefügten Fondsinformationen.<br />
Setzt die Kapitalanlagegesellschaft die Errechnung des Ausgabebzw.<br />
Rücknahmepreises sowie die Rücknahme der Anteile bzw.<br />
setzt die Deutsche Börse den Handel von ETFs an dem maßgeblichen<br />
Börsentag aus, ist <strong>für</strong> die Bewertung der Anteile der nächste<br />
Börsentag maßgeblich, an dem ein Rücknahmepreis ermittelt wird<br />
bzw. an dem die Deutsche Börse den ETF wieder handelt.<br />
**) Eine Deckungsrückstellung müssen wir <strong>für</strong> jeden Versicherungsvertrag<br />
bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz<br />
gewährleisten zu können. Deren Berechnung wird nach § 65 des<br />
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und § 341e und § 341f des<br />
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen<br />
geregelt.<br />
***) Nähere Angaben zur Höhe der Kosten können Sie Ihrem Versorgungsvorschlag<br />
entnehmen.<br />
****) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist die Differenz<br />
zwischen dem betreffenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr<br />
der versicherten Person.