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Kundeninformationen für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford

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Seite 13 von 13<br />

Allgem<strong>eine</strong> Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital<br />

(Stand 01.01.2012)<br />

lage sämtlicher erforderlicher Unterlagen entsprechend dieser<br />

Bedingungen zur Leistung verpflichtet.<br />

§ 21 Wann können diese Bedingungen angepasst werden?<br />

(1) Ist <strong>eine</strong> Bestimmung in unseren Versicherungsbedingungen<br />

durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen<br />

Verwaltungsakt <strong>für</strong> unwirksam erklärt worden, können wir<br />

sie durch <strong>eine</strong> neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung<br />

des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag<br />

ohne neue Regelung <strong>für</strong> <strong>eine</strong> Vertragspartei auch unter Berücksichtigung<br />

der Interessen der anderen Vertragspartei <strong>eine</strong><br />

unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur<br />

wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange<br />

der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.<br />

(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem wir<br />

Ihnen die neue Regelung und die hier<strong>für</strong> maßgeblichen Gründe<br />

mitgeteilt haben, Vertragsbestandteil.<br />

(3) Sollte <strong>eine</strong> Bestimmung dieses Bedingungswerkes ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht.<br />

*) Nähere Hinweise zu den <strong>für</strong> Ihre Versicherung zutreffenden Börsentagen<br />

finden Sie in den beigefügten Fondsinformationen.<br />

Setzt die Kapitalanlagegesellschaft die Errechnung des Ausgabebzw.<br />

Rücknahmepreises sowie die Rücknahme der Anteile bzw.<br />

setzt die Deutsche Börse den Handel von ETFs an dem maßgeblichen<br />

Börsentag aus, ist <strong>für</strong> die Bewertung der Anteile der nächste<br />

Börsentag maßgeblich, an dem ein Rücknahmepreis ermittelt wird<br />

bzw. an dem die Deutsche Börse den ETF wieder handelt.<br />

**) Eine Deckungsrückstellung müssen wir <strong>für</strong> jeden Versicherungsvertrag<br />

bilden, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz<br />

gewährleisten zu können. Deren Berechnung wird nach § 65 des<br />

Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und § 341e und § 341f des<br />

Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen<br />

geregelt.<br />

***) Nähere Angaben zur Höhe der Kosten können Sie Ihrem Versorgungsvorschlag<br />

entnehmen.<br />

****) Das rechnungsmäßige Alter der versicherten Person ist die Differenz<br />

zwischen dem betreffenden Kalenderjahr und dem Geburtsjahr<br />

der versicherten Person.

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