und Bauverein eG - Spar
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T a g e s o r d n u n g<br />
1. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2009<br />
2. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009<br />
3. Verlesen des Prüfungsergebnisses des Verbandes der Wohnungs- <strong>und</strong><br />
Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. über das Geschäftsjahr 2009<br />
4. Genehmigung des Jahresabschlusses 2009 <strong>und</strong> Beschlussfassung über<br />
die Gewinnverteilung<br />
5. Entlastung der Vorstandsmitglieder Franz-Bernd Große-Wilde,<br />
Friedrich W. Reckermann, Michael Ruwe <strong>und</strong> Heinrich Wellen für die<br />
Berichtszeit sowie die Verweigerung der Entlastung für den Berichtszeit-<br />
raum für das Vorstandsmitglied Friedrich Schulte. Es wird dazu auf das<br />
allen Vertretern zugegangene Schreiben des Vorstandes vom 31.03.2010<br />
verwiesen.<br />
6. Entlastung des Aufsichtsrates für die Berichtszeit<br />
7. Beschlussfassung zur evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem<br />
ehemaligen nebenamtlichen Vorstandsmitglied Friedrich Schulte gemäß<br />
§ 35 (1) l) der Satzung<br />
8. Wahlen zum Aufsichtsrat<br />
Satzungsgemäß (§ 24 Abs. 3) scheiden folgende Mitglieder aus:<br />
Klaus Liebermann, Hans-Werner Reckmann, Claudia Ruwe,<br />
Hans-Robert Sarach, Martin Winterkamp<br />
- Wiederwahl ist zulässig -<br />
Bernd Harnacke ist zum 31.12.2009 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.<br />
Herbert Mackowiak scheidet nach 27 Jahren Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat<br />
gemäß § 24 Abs. 1 aus, so dass zwei Neuwahlen vorzunehmen sind.<br />
- Siehe hierzu anliegende Erläuterungen -
SPAR- UND BAUVEREIN EG 44137 DORTMUND, 20.05.2010 I/R.<br />
Kampstraße 51 (Westentor) . Telefon (0231) 18 20 30<br />
An die<br />
Damen <strong>und</strong> Herren<br />
der Vertreterversammlung<br />
Ergänzende Informationen zu TOP 8 (Wahlen zum Aufsichtsrat)<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren Vertreter,<br />
insgesamt sind im Rahmen der diesjährigen Vertreterversammlung 7<br />
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Aus dem Kreise der satzungsgemäß (§ 24<br />
Abs. 3) ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates stellen sich dabei 5 Mitglieder<br />
zur Wiederwahl. Im Falle einer Wiederwahl sind folglich für die Besetzung von 2<br />
Aufsichtsratsmandaten Neuwahlen vorzunehmen. Für Ihre Überlegungen zur<br />
Benennung geeigneter Kandidaten weisen wir auf folgendes hin:<br />
Seit 2009 besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht der Genossenschaft bei<br />
Bestellung eines Mitglieds des Aufsichtsorgans unter Angabe der zur<br />
Beurteilung seiner Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e erforderlichen Tatsachen (§<br />
24 Abs. 1 Nr. 15 KWG neu).<br />
Als eine Folge aus der Finanzmarktkrise ist im Herbst 2009 das „Gesetz zur<br />
Stärkung der Finanzmarkt- <strong>und</strong> der Versicherungsaufsicht“ verkündet worden. Im<br />
Gesetzestext ist sinngemäß für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat (Geltungsbereich auch<br />
für Wohnungsgenossenschaften mit <strong>Spar</strong>einrichtung) festgeschrieben worden, dass<br />
Aufsichtsratsmitglieder besondere Eignungsvoraussetzungen erfüllen müssen,<br />
insbesondere zuverlässig <strong>und</strong> geeignet sind, die vom Institut getätigten Geschäfte zu<br />
verstehen, deren Risiken für das Unternehmen zu beurteilen <strong>und</strong> nötigenfalls<br />
Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen.
Der im Gesetzestext verwendete diesbezügliche Begriff der „Sachk<strong>und</strong>e“<br />
bedeutet also, dass die betreffende Person im Zweifel nachweisen muss, dass sie<br />
über eine Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen <strong>und</strong> rechtlichen Abläufe im<br />
Tagesgeschehen eines Instituts verfügt. Nach Einschätzung des GdW<br />
B<strong>und</strong>esverband der Wohnungs- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft eV Berlin ist die<br />
erforderliche Sachk<strong>und</strong>e mit nachfolgend genannten Qualifikationen <strong>und</strong> beruflichen<br />
Erfahrungen ausreichend vorhanden, wenn z.B. folgende Voraussetzungen gegeben<br />
sind:<br />
- Mehrjährige Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens<br />
- Berufliche Ausbildung, die kaufmännische Gr<strong>und</strong>lagen vermittelt <strong>und</strong><br />
anschließende mehrjährige Tätigkeit in einem Unternehmen oder in der<br />
öffentlichen Verwaltung oder<br />
- Mehrjährige selbstständige Tätigkeit<br />
- Personen ohne wirtschaftliche Kenntnisse aus der Berufsausbildung oder<br />
beruflichen Tätigkeit, die nach der Wahl zum Aufsichtsrat durch Teilnahme an<br />
Fortbildungsmaßnahmen ausreichend Sachk<strong>und</strong>e erwerben<br />
Konsequenzen aus der Gesetzesänderung <strong>und</strong> Organisation:<br />
Es wird davon ausgegangen, dass der Nachweis der Sachk<strong>und</strong>e durch<br />
Vorlage eines Lebenslaufes erfolgen kann, in dem insbesondere auf die oben<br />
genannten Punkte eingegangen wird. Inwieweit die BaFin Berlin weitere Unterlagen<br />
(z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitszeugnis,….) zur Prüfung der<br />
Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e eines Mitglieds des Aufsichtsrats einfordert, bleibt<br />
abzuwarten.<br />
Für die erstmalige Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds entsteht eine<br />
Anzeigepflicht an die BaFin gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, .d.h. Lebenslauf sowie<br />
ggf. weitere Unterlagen sind der BaFin nach Wahl vorzulegen.<br />
Eine Bestandsmeldung der zur Zeit im Amt befindlichen<br />
Aufsichtsratsmitglieder unter Angabe der zur Beurteilung der Zuverlässigkeit <strong>und</strong><br />
Sachk<strong>und</strong>e erforderlichen Tatsachen sowie der Aufsichtsratsmitglieder, die zur<br />
Wiederwahl stehen, ist nicht erforderlich. Die Anzeigenpflicht besteht ausschließlich<br />
bei erstmaliger Bestellung.
Im Ergebnis bitten wir Sie, sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren Vertreter,<br />
aufgr<strong>und</strong> der oben geschilderten Sachlage, Ihre Vorschläge von Kandidaten für eine<br />
Neuwahl in den Aufsichtsrat nach Möglichkeit schriftlich<br />
bis 15. Juni 2010<br />
an den Aufsichtsratsvorsitzer Peter Lauber<br />
c/o <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> <strong>eG</strong><br />
Kampstraße 51, 44137 Dortm<strong>und</strong>,<br />
zu richten. Wir bitten dabei um einen Lebenslauf des Kandidaten, in dem auf die<br />
Aspekte Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e eingegangen wird. Die Unterlagen würden<br />
dann nach ggf. erfolgter Wahl an die BaFin weitergeleitet (Stichwort: Anzeigepflicht).<br />
Kandidatenvorschläge in der Vertreterversammlung bleiben zwar weiterhin möglich,<br />
jedoch müssten die Kandidaten im Rahmen der Sitzung ausführlich zu oben<br />
genannten Themen berichten können.<br />
Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehen wir für deren Beantwortung<br />
selbstverständlich gern zur Verfügung.<br />
Peter Lauber Franz-Bernd Große-Wilde<br />
Aufsichtsratsvorsitzer Vorstandsvorsitzender