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und Bauverein eG - Spar

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T a g e s o r d n u n g<br />

1. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2009<br />

2. Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009<br />

3. Verlesen des Prüfungsergebnisses des Verbandes der Wohnungs- <strong>und</strong><br />

Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. über das Geschäftsjahr 2009<br />

4. Genehmigung des Jahresabschlusses 2009 <strong>und</strong> Beschlussfassung über<br />

die Gewinnverteilung<br />

5. Entlastung der Vorstandsmitglieder Franz-Bernd Große-Wilde,<br />

Friedrich W. Reckermann, Michael Ruwe <strong>und</strong> Heinrich Wellen für die<br />

Berichtszeit sowie die Verweigerung der Entlastung für den Berichtszeit-<br />

raum für das Vorstandsmitglied Friedrich Schulte. Es wird dazu auf das<br />

allen Vertretern zugegangene Schreiben des Vorstandes vom 31.03.2010<br />

verwiesen.<br />

6. Entlastung des Aufsichtsrates für die Berichtszeit<br />

7. Beschlussfassung zur evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem<br />

ehemaligen nebenamtlichen Vorstandsmitglied Friedrich Schulte gemäß<br />

§ 35 (1) l) der Satzung<br />

8. Wahlen zum Aufsichtsrat<br />

Satzungsgemäß (§ 24 Abs. 3) scheiden folgende Mitglieder aus:<br />

Klaus Liebermann, Hans-Werner Reckmann, Claudia Ruwe,<br />

Hans-Robert Sarach, Martin Winterkamp<br />

- Wiederwahl ist zulässig -<br />

Bernd Harnacke ist zum 31.12.2009 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.<br />

Herbert Mackowiak scheidet nach 27 Jahren Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat<br />

gemäß § 24 Abs. 1 aus, so dass zwei Neuwahlen vorzunehmen sind.<br />

- Siehe hierzu anliegende Erläuterungen -


SPAR- UND BAUVEREIN EG 44137 DORTMUND, 20.05.2010 I/R.<br />

Kampstraße 51 (Westentor) . Telefon (0231) 18 20 30<br />

An die<br />

Damen <strong>und</strong> Herren<br />

der Vertreterversammlung<br />

Ergänzende Informationen zu TOP 8 (Wahlen zum Aufsichtsrat)<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren Vertreter,<br />

insgesamt sind im Rahmen der diesjährigen Vertreterversammlung 7<br />

Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Aus dem Kreise der satzungsgemäß (§ 24<br />

Abs. 3) ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates stellen sich dabei 5 Mitglieder<br />

zur Wiederwahl. Im Falle einer Wiederwahl sind folglich für die Besetzung von 2<br />

Aufsichtsratsmandaten Neuwahlen vorzunehmen. Für Ihre Überlegungen zur<br />

Benennung geeigneter Kandidaten weisen wir auf folgendes hin:<br />

Seit 2009 besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht der Genossenschaft bei<br />

Bestellung eines Mitglieds des Aufsichtsorgans unter Angabe der zur<br />

Beurteilung seiner Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e erforderlichen Tatsachen (§<br />

24 Abs. 1 Nr. 15 KWG neu).<br />

Als eine Folge aus der Finanzmarktkrise ist im Herbst 2009 das „Gesetz zur<br />

Stärkung der Finanzmarkt- <strong>und</strong> der Versicherungsaufsicht“ verkündet worden. Im<br />

Gesetzestext ist sinngemäß für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat (Geltungsbereich auch<br />

für Wohnungsgenossenschaften mit <strong>Spar</strong>einrichtung) festgeschrieben worden, dass<br />

Aufsichtsratsmitglieder besondere Eignungsvoraussetzungen erfüllen müssen,<br />

insbesondere zuverlässig <strong>und</strong> geeignet sind, die vom Institut getätigten Geschäfte zu<br />

verstehen, deren Risiken für das Unternehmen zu beurteilen <strong>und</strong> nötigenfalls<br />

Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen.


Der im Gesetzestext verwendete diesbezügliche Begriff der „Sachk<strong>und</strong>e“<br />

bedeutet also, dass die betreffende Person im Zweifel nachweisen muss, dass sie<br />

über eine Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen <strong>und</strong> rechtlichen Abläufe im<br />

Tagesgeschehen eines Instituts verfügt. Nach Einschätzung des GdW<br />

B<strong>und</strong>esverband der Wohnungs- <strong>und</strong> Immobilienwirtschaft eV Berlin ist die<br />

erforderliche Sachk<strong>und</strong>e mit nachfolgend genannten Qualifikationen <strong>und</strong> beruflichen<br />

Erfahrungen ausreichend vorhanden, wenn z.B. folgende Voraussetzungen gegeben<br />

sind:<br />

- Mehrjährige Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat eines Unternehmens<br />

- Berufliche Ausbildung, die kaufmännische Gr<strong>und</strong>lagen vermittelt <strong>und</strong><br />

anschließende mehrjährige Tätigkeit in einem Unternehmen oder in der<br />

öffentlichen Verwaltung oder<br />

- Mehrjährige selbstständige Tätigkeit<br />

- Personen ohne wirtschaftliche Kenntnisse aus der Berufsausbildung oder<br />

beruflichen Tätigkeit, die nach der Wahl zum Aufsichtsrat durch Teilnahme an<br />

Fortbildungsmaßnahmen ausreichend Sachk<strong>und</strong>e erwerben<br />

Konsequenzen aus der Gesetzesänderung <strong>und</strong> Organisation:<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der Nachweis der Sachk<strong>und</strong>e durch<br />

Vorlage eines Lebenslaufes erfolgen kann, in dem insbesondere auf die oben<br />

genannten Punkte eingegangen wird. Inwieweit die BaFin Berlin weitere Unterlagen<br />

(z.B. polizeiliches Führungszeugnis, Arbeitszeugnis,….) zur Prüfung der<br />

Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e eines Mitglieds des Aufsichtsrats einfordert, bleibt<br />

abzuwarten.<br />

Für die erstmalige Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds entsteht eine<br />

Anzeigepflicht an die BaFin gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, .d.h. Lebenslauf sowie<br />

ggf. weitere Unterlagen sind der BaFin nach Wahl vorzulegen.<br />

Eine Bestandsmeldung der zur Zeit im Amt befindlichen<br />

Aufsichtsratsmitglieder unter Angabe der zur Beurteilung der Zuverlässigkeit <strong>und</strong><br />

Sachk<strong>und</strong>e erforderlichen Tatsachen sowie der Aufsichtsratsmitglieder, die zur<br />

Wiederwahl stehen, ist nicht erforderlich. Die Anzeigenpflicht besteht ausschließlich<br />

bei erstmaliger Bestellung.


Im Ergebnis bitten wir Sie, sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren Vertreter,<br />

aufgr<strong>und</strong> der oben geschilderten Sachlage, Ihre Vorschläge von Kandidaten für eine<br />

Neuwahl in den Aufsichtsrat nach Möglichkeit schriftlich<br />

bis 15. Juni 2010<br />

an den Aufsichtsratsvorsitzer Peter Lauber<br />

c/o <strong>Spar</strong>- <strong>und</strong> <strong>Bauverein</strong> <strong>eG</strong><br />

Kampstraße 51, 44137 Dortm<strong>und</strong>,<br />

zu richten. Wir bitten dabei um einen Lebenslauf des Kandidaten, in dem auf die<br />

Aspekte Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Sachk<strong>und</strong>e eingegangen wird. Die Unterlagen würden<br />

dann nach ggf. erfolgter Wahl an die BaFin weitergeleitet (Stichwort: Anzeigepflicht).<br />

Kandidatenvorschläge in der Vertreterversammlung bleiben zwar weiterhin möglich,<br />

jedoch müssten die Kandidaten im Rahmen der Sitzung ausführlich zu oben<br />

genannten Themen berichten können.<br />

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehen wir für deren Beantwortung<br />

selbstverständlich gern zur Verfügung.<br />

Peter Lauber Franz-Bernd Große-Wilde<br />

Aufsichtsratsvorsitzer Vorstandsvorsitzender

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