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Dokument_1.pdf (3044 KB) - OPUS Augsburg - Universität Augsburg

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Wissenschaftsforschung (III)<br />

V8 – Entdeckungszusammenhang: V8.1<br />

Habermas sieht sich, wie bereits erwähnt, in der Tradition der kritischen Theorie. Diese<br />

versucht er wissenschaftlich und normativ zu fundieren. Habermas´ Kritik an der kritischen<br />

Theorie dürfte jedoch als eine „positive“ verstanden werden, da sich der Klassiker dem historischen<br />

Materialismus und dem marxistischen Projekt der Befreiung des Menschen von seinen<br />

Abhängigkeiten nach wie vor verpflichtet fühlt (vgl. Outhwaite 1994, S. 17). Insofern<br />

könnte der Forschungszusammenhang, wie bei K. Marx und der Frankfurter Schule, in der<br />

Kritik bzw. Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse liegen. Folgende Darstellungen<br />

heben diesen Aspekt hervor: Honneth 1999, S. 242.<br />

V9 – Ontologisch: V9.3*<br />

Habermas hat sich intensiv mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen auseinandergesetzt.<br />

Ob die „Wirklichkeit“ erfasst werden kann, ist Habermas´ Theorie nicht einfach zu entnehmen.<br />

Verständigung zielt nicht nur auf Konsensbildung über moralische Beurteilungskriterien,<br />

sondern auch auf Sachverhalte ab. Was vom wissenschaftlichen Standpunkt als „wahr“<br />

gekennzeichnet wird, ist somit Resultat einer Verständigung in Diskursen darüber (vgl. Van<br />

Reijen 1984, S. 171). In seinem Nachwort zur 4. Auflage von „Erkenntnis und Interesse“ äußert<br />

sich der Klassiker:<br />

„Kurzum, der Sinn von ‚Tatsachen’ und ‚Sachverhalten’ kann nicht ohne Bezugnahme auf ‚Diskurse’ geklärt<br />

werden, in denen wir virtualisierte Geltungsansprüche von Behauptungen klären.“ (Habermas 1973 [1968], S.<br />

383).<br />

Dabei wird weniger nach dem Aspekt der möglichen Erfahrung („materiales Erfahrungsapriori“<br />

(Habermas 1973, S. 383)) – d.h. der Sinn, der sich durch den Gegenstand konstituiert<br />

– gefragt, sondern vielmehr nach dem „Geltungsanspruch“ – der Anspruch, dass eine<br />

Aussage wahr ist. Habermas unterscheidet einerseits zwischen der Gültigkeit und Geltung<br />

einer Aussage über die Wirklichkeit (vgl. Habermas 1976, S. 178), wirft die Differenz aber<br />

wieder über Bord, weil er gesellschaftliche Interessen explizit in wissenschaftliche Fragestellungen<br />

einbindet. Habermas könnte vermutlich der Kategorie „modifiziert relativistisch“ zugeordnet<br />

werden.<br />

V10 - Epistemologisch: V10.2*<br />

Habermas zeigt auf, dass keine Wissenschaft frei von Interessen ist. Als Forscher hat man<br />

nicht die Wahl zwischen einer wertenden und nicht-wertenden Position der Wissenschaft zu<br />

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