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Dokument_1.pdf (3044 KB) - OPUS Augsburg - Universität Augsburg

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V6 – Muster und Ordnung des sozialen Zusammenlebens: V6.2<br />

Die Vertreter der Frankfurter Schule interessieren sich für die Herrschaftsstrukturen der<br />

Gesellschaft: „Die dialektische Theorie der Gesellschaft geht auf Strukturgesetze, welche die<br />

Fakten bedingen, in ihnen sich manifestieren und von ihnen modifiziert werden.“ (Adorno<br />

1972, S. 356). Die Verfasserin geht deshalb davon aus, dass die Klassiker die Position V7b<br />

vertreten. So auch: Müller-Doohm 1999, S. 53.<br />

Anthropologie (II)<br />

V7 – Anthropologie: V7.2***; V7.1**<br />

Die Vertreter der Frankfurter Schule konstatieren, dass aufgrund der Totalität der Gesellschaft<br />

das Individuum nur unterdrückt werden kann. Im Begriff der „sozialen Rolle“ sehen<br />

die Klassiker sogar eine weitere Gefahr des Untergangs des Subjekts in der Wissenschaft (vgl.<br />

Adorno 1973, S. 185). Sie distanzieren sich vehement davon.<br />

Andererseits drücken die Klassiker durch ihre „Wendung aufs Subjekt“ (Adorno 1966, S.<br />

676) auch eine Affinität für das schutzlose Individuum aus und treten für seine Handlungsautonomie<br />

ein.<br />

„Der Druck des herrschenden Allgemeinen auf alles Besondere, die einzelnen Menschen und die einzelnen<br />

Institutionen, hat eine Tendenz, das Besondere und Einzelne samt seiner Widerstandskraft zu zertrümmern.“<br />

(Adorno 1966, S. 678).<br />

So auch: Weiss 1993, S. 187.<br />

Wissenschaftsforschung (III)<br />

V8 – Entdeckungszusammenhang: V8.1<br />

Die dialektische Theorie der Frankfurter Schule muss die Gesellschaft fortwährend kritisieren,<br />

um so zur Verbesserung der Lage der Menschen beizutragen. Gesellschaftliche und kulturelle<br />

Katastrophen, wie z.B. Auschwitz, dürfen sich nicht mehr wiederholen. Es liegt daher<br />

auf der Hand, dass ein wesentliches Motiv der Forschung die Verbesserung der Gesellschaft<br />

ist.<br />

V9 – Ontologisch: V9.2<br />

„Jedes Urteil, auch das negative ist versichernd. Wie sehr auch ein Urteil zur Selbstkorrektur seine eigene Isoliertheit<br />

und Relativität hervorkehren möge, es muß den eigenen wenn auch noch so vorsichtig formulierten<br />

Inhalt, das Behauptete, als nicht bloß isoliert und relativ behaupten. Darin besteht sein Wesen als Urteil, in der<br />

Klausel verschanzt sich bloß der Anspruch. Die Wahrheit hat keine Grade wie die Wahrscheinlichkeit.“ (Horkheimer/Adorno<br />

1987 [1949], S. 224).<br />

Die Frankfurter Schule unterstellt eine Einheit von Sollen und Sein (vgl. Mikl-Horke 2001,<br />

S. 168). Sie fordert eine über sich selbst aufgeklärte Aufklärung über die gesellschaftlichen<br />

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