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Dokument_1.pdf (3044 KB) - OPUS Augsburg - Universität Augsburg

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sellschaft aus und rekonstruiert in seinen historischen Schriften verschiedene Herrschaftstypen.<br />

Der Klassiker betont nicht ausdrücklich, dass sich die Gesellschaft revolutionärdiskontinuierlich<br />

wandelt. Machtgegensätze spielen aber andererseits eine unübersehbar wichtige<br />

Rolle in seiner Soziologie.<br />

V4 – Gesetzmäßigkeiten des sozialen Wandels: V4.2<br />

Der Klassiker hat sich in seinen Forschungsarbeiten häufig mit Kreisläufen auseinandergesetzt,<br />

allerdings hat er alle zyklischen und linearen Theorien abgelehnt (Kalberg 1989, S.<br />

434). In seinen Werken behauptet Weber nirgendwo, dass er den gesellschaftlichen Wandel in<br />

einer hierarchisch aufsteigenden Reihenfolge auffasst (vgl. Sukale 1995, S. 11). Gestützt wird<br />

dies durch Webers Standpunkt, dass Wissenschaft nicht mit dem Aufspüren von Gesetzen<br />

identisch ist. Andererseits stellt er eine gesellschaftliche Tendenz zur Rationalisierung fest,<br />

die sämtliche Teilbereiche ergreift. Damit könnte Weber eine relativ konkrete Vorstellung<br />

haben, in welche Richtung sich die Gesellschaft wandeln könnte.<br />

V5 – Bewertung des Wandels: V5.2<br />

Der Tendenz der zunehmenden Rationalisierung und dem stärker werdenden Kapitalismus<br />

steht Weber skeptisch gegenüber. Dies wird von vielen Autoren betont: Kaesler 1995, S. 201;<br />

Münch 2002, S. 47f.; Wehrspaun 1994, S. 19.<br />

V6 – Muster und Ordnung des sozialen Zusammenlebens: V6.2<br />

Weber hat sich weniger mit fortwährend-wechselnden Austauschprozessen zwischen Individuen<br />

auseinander gesetzt, sondern eher mit grundsätzlichen und dauerhaften Gesetzmäßigkeiten<br />

des sozialen Zusammenlebens. So weist z.B. Kalberg (1989) auf den Weberschen<br />

Begriff der „Eigengesetzlichkeit“ 61 hin. Dieser Begriff impliziert „eine bestimmte Kontinuität<br />

des Handelns, die zufälligem Handeln oder anderen, konkurrierenden Handlungsorientierungen<br />

Widerstand entgegensetzt“ (Kalberg 1989, S. 430). In seinen historischen Studien untersucht<br />

der Klassiker die Bedingungen des Kapitalismus und spürt unter anderem die Gesetzmäßigkeiten<br />

des okzidentalen Rationalismus auf. Sein Interesse gilt den langfristigen historischen<br />

Entwicklungen der Gesellschaft und den Strukturregelmäßigkeiten von Handeln. So<br />

auch: Kaesler 1995, S. 198; Münch 2002, S. 148.<br />

Anthropologie (II)<br />

V7 – Anthropologie: V7.1<br />

61<br />

„Eigengesetzlichkeit“ kennzeichnet regelmäßiges, relativ zielgerichtetes und dauerhaft wiederkehrendes Handeln<br />

(vgl. Kalberg 1989, S. 430).<br />

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