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Dokument_1.pdf (3044 KB) - OPUS Augsburg - Universität Augsburg

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Klassiker einen Prozess der gesellschaftlichen Rationalisierung in Form einer Gesamtentwicklung<br />

mit unterschiedlichen Teilerscheinungen: Dazu gehören bspw. die Ausdifferenzierung<br />

der kapitalistischen Wirtschaft und des modernen Staates. Der organisatorische Kern des<br />

kapitalistischen Wirtschaftens besteht u. a. im effizienten Einsatz formell freier Arbeitskräfte<br />

und in der technischen Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (vgl. Habermas 1988, S.<br />

226f.). Die „kulturelle Rationalisierung“ erstreckt sich einerseits auf jede „Erweiterung des<br />

empirischen Wissens, der Prognosefähigkeit, der instrumentellen und organisatorischen Beherrschung<br />

empirischer Vorgänge“ (ebd., S. 228), andererseits auf eine spezifische methodische<br />

Lebensführung.<br />

„Handeln“ und „Soziales Handeln“ definiert Weber folgendermaßen:<br />

„‚Handeln’ soll […] ein menschliches Verhalten (einerlei ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder<br />

Dulden) heißen, wenn und insofern als der oder die Handlenden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden. ‚Soziales’<br />

Handeln soll ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn<br />

nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist.“ [Hervorheb. i. Orig.]<br />

(Weber 1980 [1922], S. 1).<br />

Die Komponente „subjektiv gemeinter Sinn“ meint weder ein „richtigkeitsrationales Handeln“<br />

(Weber 1973 [1913], S. 433), noch einen „metaphysisch wahren“ Sinn, sondern einen<br />

Sinn, der vom Urheber eines Verhaltens mit eben diesem verknüpft wird. D.h., der Akteur<br />

verfolgt mit seinem Verhalten eine bestimmte Absicht (vgl. ebd.). Soziales Handeln kann<br />

zweckrational, wertrational, affektuell und traditional bestimmt sein. Die vier Handlungstypen<br />

sind sog. „Idealtypen“ des Handelns, die begrifflich konstruierte reine Typen des Handelns<br />

darstellen und mit einem in der Realität tatsächlich abgelaufenen Handeln nicht übereinstimmen<br />

müssen (Genaueres dazu siehe S. 110).<br />

Eine soziale Beziehung ist ein wechselseitig aufeinander bezogenes soziales Handeln von<br />

mindestens zwei Akteuren, die ihr eigenes Handeln am Verhalten des jeweils anderen orientieren.<br />

Dies impliziert die gemeinsame Anwesenheit der Akteure und das Wissen vom Tun<br />

des jeweils anderen Akteurs. Soziale Beziehungen können eine gewisse Dauerhaftigkeit aufweisen,<br />

d.h. immer wiederkehren, und damit längerfristig bestehen. Eine wichtige Voraussetzung<br />

dafür ist, dass die Fortdauer der sozialen Beziehung auf der Ebene der Erwartbarkeit<br />

beziehungskonformen Handelns verankert ist (vgl. Schneider Wolfgang L. 2002, S. 59). 59<br />

59 Eine Freundschaft zwischen Akteuren, als Beispiel für eine dauerhafte soziale Beziehung, ist insbesondere<br />

dadurch gekennzeichnet, dass beide im Fall des Zusammentreffens Erwartungen an das Verhalten des jeweils<br />

anderen haben, die dem Sinn der sozialen Beziehung entspricht (vgl. ebd.). Die Erwartungen der Akteure an<br />

das Verhalten des jeweils anderen und der Sinn, den beide mit der sozialen Beziehung verknüpfen, können idealiter<br />

konform sein („objektiv beidseitig“), d.h. nicht divergieren. Eine genaue Übereinstimmung des wechselseitig<br />

unterstellten Sinns ist für das Bestehen einer sozialen Beziehung aber nicht notwendig (vgl. ebd.),<br />

„[...] dann verbinden eben die Beteiligten mit ihrem Handeln einen verschiedenen Sinn: die soziale Beziehung<br />

ist insoweit von beiden Seiten objektiv ‚einseitig’“ (Weber 1980 [1922], S. 14).<br />

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