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Wasserschutzpolizei - beim 1.WSC Fürth

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Tanken von Sportbooten<br />

Boote-Magazin 1/2005<br />

Boote-magazin.de/news<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

Tank-Stopp für Trailerboote<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Brisant: Bleiben Straßentankstellen für Boote auf Anhängern tabu?<br />

Der Tankwart um die Ecke, bis dahin immer hilfsbereit und<br />

freundlich, hatte BOOTE-Leser Arnulf Thiemel die „Rote Karte<br />

gezeigt“, als er mit seinem Boot auf dem Anhänger zum<br />

Tanken kam. „Es gab ein Schreiben mit dem Hinweis,<br />

dass das Betanken von Kunststoffbooten verboten ist“ …<br />

Darin teilt der Mineralölkonzern seinen Partnern in dem<br />

„Verbot des Betankens von Sportbooten auf Anhängern<br />

an Tankstellen“mit:<br />

„Da in den zu Grunde liegenden Vorschriften/technischen Regeln eine eindeutige Regelung<br />

fehlt, haben sich die im MWV organisierten Tankstellenbetreiber darauf geeinigt, das<br />

Betanken von Sportbooten an den Tankstellen aus Sicherheitsgründen generell zu<br />

verbieten.“<br />

Was ist passiert? Schon im Januar dieses Jahres war an einer Kieler Straßentankstelle ein Boot<br />

<strong>beim</strong> Betanken in Brand geraten. Ob elektrostatische Aufladung die Brandursache gewesen ist,<br />

konnten wir nicht herausfinden.<br />

… und was jetzt?<br />

1


Tanken von Sportbooten<br />

… was soll der geplagte Trailerkapitän tun?<br />

<br />

<br />

Bootstankstellen an den Gewässern sind dünn gesät …<br />

Kanister schleppen? … oder mit dem Pkw fahren???<br />

Deshalb – gut zu wissen was erlaubt ist …<br />

www.adac.de/Recht_und_Rat<br />

08.09.2005<br />

Bayern heute 18.06.04<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die<br />

mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa<br />

20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen. Der Kanister muss<br />

der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Um eine<br />

Gefährdung die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit<br />

wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut<br />

werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter<br />

mitzunehmen !<br />

... Ein Kofferraum voller befüllter Reservekanister ist in Deutschland<br />

nicht erlaubt. Hier muss die außerhalb des Kraftstofftanks mitgeführte Menge<br />

eindeutig als "Reservemenge" zu erkennen sein – und das sind maximal 20<br />

Liter. ...<br />

…Dabei ist aus Sicht der Versicherungen auch der Kaskoschutz des eigenen<br />

Autos in Gefahr. Zwar bleibt der Schutz eines möglichen Unfallgegners durch<br />

die Haftpflichtversicherung gewährleistet. Doch es könnte bei einem Unfall, bei<br />

dem mehrere Kanister ein Auto zur Explosion bringen, herauskommen, dass<br />

der Kraftstoff "grob fahrlässig" gelagert wurde.<br />

2


Tanken von Sportbooten<br />

Maximal 60 – 20 – 10 Liter im Auto?<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

… doch Kanister schleppen?<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Was ist richtig??? … und dann noch den Kaskoschutz riskieren?<br />

Die Lösung:<br />

Wenn es nicht einfacher geht …!<br />

Fahren sie den Kraftstoff mit ihrem Auto an den Liegeplatz des Bootes<br />

und halten Sie dabei die einschlägigen Vorschriften ein!<br />

Sie müssen nur wissen<br />

- mit was Sie umgehen und<br />

- welche Vorschriften zu beachten sind.<br />

3


Tanken von Sportbooten<br />

Was ist Benzin?<br />

Das Sicherheitsdatenblatt gemäß 93/155/EWG gibt Auskunft:<br />

Sicherheitsrelevante Daten: Siedebereich: ca. 30 - 215 °C<br />

Flammpunkt:


Tanken von Sportbooten<br />

Was ist Diesel?<br />

Das Sicherheitsdatenblatt gemäß 93/155/EWG gibt Auskunft:<br />

Sicherheitsrelevante Daten: Siedebereich: 150 - 390 °C<br />

Flammpunkt: >55 °C<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Angaben zur Toxikologie<br />

Akute orale Toxizität: Einstufungsrelevante LD50/LC50-Werte: (Ratte) >2.000 mg/kg (Oral)<br />

Akute dermale Toxizität: Für das Produkt sind keine Werte bekannt<br />

Nach GefStoffV Kategorie 3 (Stoff, der wegen möglicher krebserregender Wirkung <strong>beim</strong><br />

Menschen Anlass zur Besorgnis gibt) eingestuft.<br />

Umweltgefahren:<br />

Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.<br />

Angaben zum Transport<br />

Landtransport ADR Klasse: 3<br />

Gefahr-Nr.: 30<br />

Verpackungsgruppe: III<br />

Stoff-Nr.: UN 1202<br />

Bezeichnung des Gutes: UN 1203 Dieselkraftstoff<br />

Kennzeichnung nach<br />

EU-Richtlinien/GefStoffV:<br />

Xn Gesundheitsschädlich<br />

N Umweltgefährlich<br />

5


Tanken von Sportbooten<br />

Benzin bzw. Diesel sind nicht nur Kraftstoff,<br />

sondern auch<br />

Gefahrgut<br />

<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

im Sinn der Gefahrgut-Transportvorschriften,<br />

„Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von<br />

denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im<br />

Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder<br />

Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben<br />

und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“<br />

(§ 2 GGBefG)<br />

d. h. <strong>beim</strong> Transport von Kraftstoff sind die Gefahrgut-Transportvorschriften<br />

(ADR/GGVSE) zu beachten;.<br />

Gefährliche Güter dürfen nur dann befördert werden dürfen, wenn deren Beförderung<br />

nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 oder Anlage 2 Nr. 1.1 und 1.2 nicht<br />

ausgeschlossen und nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A zulässig ist.<br />

(§ 3 GGVSE)<br />

6


Tanken von Sportbooten<br />

Benzin bzw. Diesel sind nicht nur Kraftstoff,<br />

sondern auch<br />

gefährliche Stoffe<br />

<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

im Sinn der Gefahrstoff-Verordnung.<br />

d. h. <strong>beim</strong> Umgang mit Kraftstoff sind die Gefahrstoff-Vorschriften<br />

(ChemG/GefStoffV) zu beachten;.<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Gefahrstoffe (im Sinne des ChemG) sind Stoffe und Zubereitungen mit mindestens<br />

einer gefährlichen Eigenschaft wie z.B. giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend,<br />

hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich.<br />

Umgang (im Sinne der GefStoffV) bedeutet u.a. das Verwenden.<br />

Verwenden meint das Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und<br />

Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und das<br />

innerbetriebliche Befördern.<br />

7


Tanken von Sportbooten<br />

Denken Sie <strong>beim</strong> Umgang immer daran:<br />

Benzin und Dieselkraftstoff sind<br />

gefährliche<br />

Stoffe<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

giftig bzw. gesundheitsschädlich<br />

hochentzündlich bzw. brennbar<br />

umweltgefährlich<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Gefahrgut als Transportgut gefährlich für Sie und andere<br />

hochwertige „Verpackung“ erforderlich<br />

Transport nur unter bestimmten Umständen erlaubt<br />

Bewusster Umgang schützt Sie, andere und die<br />

Umwelt vor gesundheitlichen, sachlichen und<br />

finanziellen Schäden<br />

8


Tanken von Sportbooten<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Welche Vorgänge laufen im Zusammenhang mit dem Tanken von<br />

Sportbooten ab, wenn keine „Bootstankstelle“ vorhanden ist?<br />

1. Befüllen von Transportgefäßen an der Tankstelle<br />

Für Tankstellen geltende Sicherheitsvorschriften müssen vom Tankwart und vom<br />

Kunden beachtet werden. (Lesen Sie einmal die Aufschriften an den Zapfsäulen!)<br />

2. (Kfz-) Transport von der Tankstelle zum Bootsliegeplatz<br />

Die eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer muss gewährleistet<br />

sein (Lesen Sie einmal die Haftungsausschlussklauseln ihrer Kfz-Versicherung!)<br />

3. Transport vom Kfz zum Boot<br />

Die die Sicherheit im Bootshafen und der Schutz der Umwelt muss beachtet<br />

werden sein (Lesen Sie einmal die Hafenordnung!)<br />

4. Befüllen des Bootstanks am Liegeplatz<br />

Die die Sicherheit ihres Bootes und der Gewässerschutz sollte Ihr Anliegen sein.<br />

(Lesen Sie einmal die den Abschnitt „Tanken“ ihres Boots-Handbuches!)<br />

Nur wenn Sie alles „richtig“ machen<br />

laufen Sie nicht in Gefahr, haftpflichtig zu werden!<br />

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Tanken von Sportbooten<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

1. Befüllen von Transportgefäßen an der Tankstelle<br />

TRbF 40 - Tankstellen<br />

1.2 Abgabe von Kraftstoffen<br />

(1) An Tankstellen dürfen Kraftstoffe außer in Kraftstoffbehälter von Fahrzeugen<br />

nur in geeignete Gefäße abgegeben werden.<br />

(3) Geeignete Gefäße sind solche aus Stahl oder Polyethylen (PE). Sie können<br />

dann als geeignet im Sinne dieser TRbF angesehen werden, wenn sie z.B. die<br />

Anforderungen nach DIN 7274 (für Stahlkanister) bzw. die der Richtlinie für<br />

Reservekraftstoff-Kanister aus Polyethylen (PE) oder gleichwertige Anforderungen<br />

erfüllen.<br />

TRbF 60 – Ortbewegliche Behälter<br />

2.1 Allgemeines<br />

Ortsbewegliche Behälter sind Transportbehälter, die dazu bestimmt sind, dass in<br />

ihnen brennbaren Flüssigkeiten befördert werden. …<br />

Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören: ortsbewegliche Gefäße (Verpackungen),<br />

Anhang 2: Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung von ... ortsbeweglichen<br />

Gefäßen (Verpackungen) ... für die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf<br />

öffentlichen Straßen ...<br />

(1) Es gelten die gefahrgutrechtlichen Vorschriften über die Beförderung<br />

gefährlicher Güter auf der Straße (GGVSE/ADR).<br />

Schon an der Tankstelle ist die GGVSE/ADR zu beachten!<br />

10


Tanken von Sportbooten<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Welche Transportbehälter (Kanister) entsprechen der GGVSE/ADR?<br />

Reservekraftstoff-Kanister<br />

Entsprechend der Richtlinie für Reservekraftstoff-Kanister aus Polyethylen<br />

(PE) – Richtlinie RKK, 1983-12Ausgabe: Veröffentlicht in: AmtsMittBl BAM<br />

Achtung!<br />

Entsprechend den Anforderungen nach DIN 7274 (für Stahlkanister)<br />

Im Zusammenhang mit dem Betanken von Sportbooten soll kein<br />

Reservekraftstoff für das benutzte Kfz, sondern Gefahrgut der Klasse 3<br />

(Benzin/Diesel) befördert werden!<br />

Als Reservekraftstoff für das benutzte Kfz dürfen in Deutschland nur 20<br />

l (für Pkw) bzw. 60 l (für Lkw) während der Fahrt mitgeführt werden!<br />

11


Tanken von Sportbooten<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Welche Transportbehälter (Kanister) entsprechen der GGVSE/ADR?<br />

Auch andere<br />

Transportbehältnisse<br />

können benutzt werden,<br />

wenn sie Kapitel 4.1 des ADR entsprechen.<br />

Zugelassene Transportbehälter<br />

(Verpackungen)<br />

sind nach Kapitel 6.1. ADR gekennzeichnet.<br />

12


Tanken von Sportbooten<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

Zulässige Transportbehälter (Kanister) nach GGVSE/ADR<br />

müssen entsprechend Kapitel 6.1 ADR gekennzeichnet sein.<br />

u<br />

n 3A1/X/1,6/150/90/D/AB123 (Stahlkanister)<br />

u<br />

n 3H1/Y/1,4/130/01/NL/AB123 (Kunststoffkanister)<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Die Kennzeichnung muss<br />

dauerhaft, lesbar, verhältnismäßig groß, gut sichtbar, oben oder auf der Seite sein.<br />

UN im Kreis (Buchstaben übereinander, auf Metall geprägt „UN“) oder RID/ADR<br />

Verpackungscode, der Art, Material und Beschaffenheit bezeichnet<br />

gültige Verpackungsgruppe (X = I, II, III, Y = II, III, Z = III)<br />

bei Flüssigkeitsverpackung zulässige Dichte (wenn höher als 1,2)<br />

bei Flüssigkeitsverpackung Prüfdruck in kPa (für feste Stoffe „S“)<br />

letzte beide Ziffer des Herstellungsjahres<br />

(bei Kunststoff zusätzlich Monatsangabe)<br />

Nat-Kennzeichnung des „Genehmigungsstaates“<br />

Name des Herstellers, auch codiert<br />

übliche Monatsangabe<br />

bei Kunststoffgebinden<br />

13


Tanken von Sportbooten<br />

2. (Kfz-) Transport von der Tankstelle zum Bootsliegeplatz<br />

Der Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen ist durch die<br />

Gefahrgutverordnung-Straße (GGVSE) und die Internationale Vorschrift ADR geregelt.<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

Demnach dürfen gefährliche Güter befördert werden, wenn die Beförderung nach ADR nicht<br />

ausgeschlossen und unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.<br />

PHK Bernhard Huth<br />

1.1.3.1 ADR<br />

Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung<br />

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:<br />

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden,<br />

sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den<br />

persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt<br />

sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen<br />

Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche<br />

Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als<br />

einzelhandelsgerecht verpackt;<br />

Aufgrund dieser Vorschrift dürfen Sie mehr als 20 l Benzin/Diesel<br />

in ihrem Kfz befördern,<br />

wenn Sie die damit zusammenhängenden Bedingungen beachten!<br />

14


Tanken von Sportbooten<br />

Die Bedingungen:<br />

als Privatperson,<br />

d.h. nicht gewerblich (z.B. als Vercharterer), nicht als<br />

Funktionsträger eines Vereins (z.B. Vorstand, Hafenmeister, Sportwart o.ä.)<br />

einzelhandelsgerecht verpackt,<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

d.h. in nach Kap. 6.1 ADR gekennzeichneten<br />

Kanistern mit max. 60 l Volumen. Kunststoffkanister dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.<br />

für Freizeit und Sport bestimmt,<br />

d.h. das gefährliche Gut, nämlich das<br />

Benzin bzw der Diesel, muss für die Verwendung mit einem Freizeit-/Sportboot bestimmt<br />

sein.<br />

Maßnahmen für sicheren Transport, d.h. die Kanister müssen dicht<br />

verschlossen, außen sauber und gegen Umfallen, Verrutschten sicher verstaut sein.<br />

Der Fahrzeuginnenraum soll gut belüftet sein. Rauchen und offenes Licht ist<br />

verboten!<br />

Maximale Beförderungsmenge<br />

wenn nur Benzin, 333 l - nur Diesel, 1000 l.<br />

Wenn Benzin und Diesel zusammen befördert wird:<br />

Die Anzahl der Liter von Benzin mit 3 multiplizieren, der auf 1000 l verbleibende Rest<br />

darf Diesel sein. Bsp.: 100 l Benzin x 3 = 300; es dürfen noch 700 l Diesel befördert<br />

werden.<br />

Nur unter diesem Bedingungen<br />

ist der Transport von Benzin/Diesel zum Betanken eines Sportbootes<br />

nach 1.1.3.1 ADR freigestellt, d.h. nach GGVSE erlaubt!<br />

15


Tanken von Sportbooten<br />

3. Transport vom Kfz zum Boot<br />

Beachten Sie die Hafenordnung!<br />

Tragen Sie nicht zuviel auf einmal!<br />

„Richtiges“ Schuhwerk?!<br />

Stolperfallen?<br />

Sichere Wege und Stege?<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Dringende Empfehlungen:<br />

Reizen Sie die erlaubten Höchstmengen nicht aus!<br />

Verwenden Sie nur 20 l-Stahlkanister!<br />

Meiden Sie <strong>beim</strong> Transport die Hauptverkehrszeit!<br />

Benutzen Sie sichere Straßen!<br />

Rechnen Sie immer damit, dass andere nicht so gut fahren wie Sie!<br />

Bedenken Sie die möglichen Folgen eines Auffahrunfalles!<br />

Es ist immer gut, keinen Ärger mit dem Hafenmeister<br />

zu haben bzw.zu bekomen.<br />

ADR-geprüfte 20 l-Kanister gewährleisten eine gute<br />

und sichere Handhabung<br />

„Flip-Flops“ sind möglicherweise bequem, aber<br />

untauglich, wenn ein sicherer „Auftritt“ nötig ist.<br />

Benutzen Sie Wege, die frei von Hindernissen sind. In<br />

den Häfen liegen oft Leinen, Schläuche und Kabel.<br />

Meiden Sie die Nähe von offenem Feuer und anderen<br />

Zündquellen. Schwimmstege bewegen sich!<br />

Nur wenn Sie alles „richtig“ machen<br />

laufen Sie nicht in Gefahr, haftpflichtig zu werden!<br />

16


Tanken von Sportbooten<br />

4. Befüllen des Bootstanks am Liegeplatz<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Kennen Sie die Hinweise ihres Boots-Handbuches im Abschnitt „Tanken“?<br />

Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann im Schadensfall zur Haftpflicht führen und gefährdet<br />

ihren Versicherungsschutz!<br />

Ist das Boot gut vertäut?<br />

Entscheiden Sie sich im Zweifel für einen Standort auf dem Boot. Sie schließen damit Bewegungen<br />

relativ zum Boot aus.<br />

Sicherer Stand für „Tanker“ und Kanister?<br />

Suchen Sie sich einen sicheren (rutschfesten) Standort für sich und zum Absetzen des Kanisters aus. Ein<br />

offener Kanister kann schnell um- oder ins Wasser fallen.<br />

Wie viel passt in den Tank?<br />

Vergewissern Sie sich vor dem Betanken, dass auch die Menge in den Tank passt, die Sie einfüllen wollen..<br />

Trichter – Einfüllstutzen – Einfüllschlauch?<br />

Verwenden Sie eine geeignete und passende Einfüllhilfe. Beim Schütten „im freien Fall“ besteht die Gefahr der<br />

elektrostatischen Aufladung! Sorgen Sie für einen dauernden Kontakt zwischen Kanister und Tankeinfüllstutzen.<br />

Vorkehrungen gegen Spritzer/Überläufer?<br />

Legen Sie geeignetes Material zum Aufnehmen von Spritzern oder übergelaufenem Kraftstoff bereit.<br />

Nur wenn Sie alles „richtig“ machen<br />

laufen Sie nicht in Gefahr, haftpflichtig zu werden!<br />

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Tanken von Sportbooten<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

Auch Kapitel 28 der BinSchStrO schreibt im Zusammenhang mit<br />

dem Betanken von (Wasser-) Fahrzeugen Verhaltensmaßregen vor.<br />

Diese Regeln gelten in allen an Bundeswasserstraßen anliegenden Häfen.<br />

Allgemeine Sorgfaltspflicht - § 28.02 BinSchStrO<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Der Schiffsführer (Bootsführer), die übrige Besatzung und sonstige Personen an Bord<br />

müssen die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, um eine Verschmutzung<br />

der Wasserstraße zu vermeiden.<br />

Sorgfaltspflicht <strong>beim</strong> Bunkern (Betanken) - § 28.02 BinSchStrO)<br />

Der Schiffsführer (Bootsführer) hat <strong>beim</strong> Bunkern von Brennstoffen dafür zu sorgen, dass<br />

- die zu bunkernde Menge nicht zu einer Überfüllung des Tanks führen kann,<br />

- bei separater Befüllung von Tanks die Absperrventile innerhalb der Tankverbindungsrohrleitungen<br />

geschlossen sind,<br />

- der Bunkervorgang überwacht wird,<br />

- die Einfüllleistung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Tankentlüftungsprobleme<br />

nicht zu hoch ist.<br />

18


Tanken von Sportbooten<br />

Denkanstöße …<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

PHK Bernhard Huth<br />

Die Hafenordnung eines Bootsclubs könnte das Betanken per Kanister nur<br />

zulassen, wenn keine geeignete Tankstelle in zumutbarer Entfernung mit Booten<br />

erreicht werden kann.<br />

Wird in der Hafenordnung festgelegt, dass ggf. notwendiges Betanken nur mit<br />

nach den Gefahrgutvorschriften zugelassenen 20 l-Stahlkanistern erfolgen darf,<br />

wird ein erheblicher Beitrag zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Umwelt,<br />

Hafenanlage und Boote geleistet.<br />

Verfügt ein Bootsclub über Stahlkanister in entsprechender Zahl und können die<br />

Mitglieder (und ggf. Gäste) in eigener Verantwortung die Kanister benutzen, wird<br />

vermieden, dass untaugliche oder zu alte Kunststoffkanister verwendet werden.<br />

Es muss ja nicht gleich Edelstahl sein,<br />

der bewährte Stahlkanister tut´s auch.<br />

Er ist preiswert,<br />

alterungsbeständig und<br />

fast unkaputtbar.<br />

Denken Sie einmal<br />

darüber nach!<br />

19


Tanken von Sportbooten<br />

Ein heißer Tipp …<br />

Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />

<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />

und frommer Wunsch:<br />

Tun Sie nie etwas,<br />

PHK Bernhard Huth<br />

nur weil es nicht verboten ist!<br />

Allzeit gute Fahrt … !<br />

20

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