Wasserschutzpolizei - beim 1.WSC Fürth
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Tanken von Sportbooten<br />
Boote-Magazin 1/2005<br />
Boote-magazin.de/news<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
Tank-Stopp für Trailerboote<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Brisant: Bleiben Straßentankstellen für Boote auf Anhängern tabu?<br />
Der Tankwart um die Ecke, bis dahin immer hilfsbereit und<br />
freundlich, hatte BOOTE-Leser Arnulf Thiemel die „Rote Karte<br />
gezeigt“, als er mit seinem Boot auf dem Anhänger zum<br />
Tanken kam. „Es gab ein Schreiben mit dem Hinweis,<br />
dass das Betanken von Kunststoffbooten verboten ist“ …<br />
Darin teilt der Mineralölkonzern seinen Partnern in dem<br />
„Verbot des Betankens von Sportbooten auf Anhängern<br />
an Tankstellen“mit:<br />
„Da in den zu Grunde liegenden Vorschriften/technischen Regeln eine eindeutige Regelung<br />
fehlt, haben sich die im MWV organisierten Tankstellenbetreiber darauf geeinigt, das<br />
Betanken von Sportbooten an den Tankstellen aus Sicherheitsgründen generell zu<br />
verbieten.“<br />
Was ist passiert? Schon im Januar dieses Jahres war an einer Kieler Straßentankstelle ein Boot<br />
<strong>beim</strong> Betanken in Brand geraten. Ob elektrostatische Aufladung die Brandursache gewesen ist,<br />
konnten wir nicht herausfinden.<br />
… und was jetzt?<br />
1
Tanken von Sportbooten<br />
… was soll der geplagte Trailerkapitän tun?<br />
<br />
<br />
Bootstankstellen an den Gewässern sind dünn gesät …<br />
Kanister schleppen? … oder mit dem Pkw fahren???<br />
Deshalb – gut zu wissen was erlaubt ist …<br />
www.adac.de/Recht_und_Rat<br />
08.09.2005<br />
Bayern heute 18.06.04<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die<br />
mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa<br />
20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen. Der Kanister muss<br />
der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Um eine<br />
Gefährdung die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit<br />
wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut<br />
werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter<br />
mitzunehmen !<br />
... Ein Kofferraum voller befüllter Reservekanister ist in Deutschland<br />
nicht erlaubt. Hier muss die außerhalb des Kraftstofftanks mitgeführte Menge<br />
eindeutig als "Reservemenge" zu erkennen sein – und das sind maximal 20<br />
Liter. ...<br />
…Dabei ist aus Sicht der Versicherungen auch der Kaskoschutz des eigenen<br />
Autos in Gefahr. Zwar bleibt der Schutz eines möglichen Unfallgegners durch<br />
die Haftpflichtversicherung gewährleistet. Doch es könnte bei einem Unfall, bei<br />
dem mehrere Kanister ein Auto zur Explosion bringen, herauskommen, dass<br />
der Kraftstoff "grob fahrlässig" gelagert wurde.<br />
2
Tanken von Sportbooten<br />
Maximal 60 – 20 – 10 Liter im Auto?<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
… doch Kanister schleppen?<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Was ist richtig??? … und dann noch den Kaskoschutz riskieren?<br />
Die Lösung:<br />
Wenn es nicht einfacher geht …!<br />
Fahren sie den Kraftstoff mit ihrem Auto an den Liegeplatz des Bootes<br />
und halten Sie dabei die einschlägigen Vorschriften ein!<br />
Sie müssen nur wissen<br />
- mit was Sie umgehen und<br />
- welche Vorschriften zu beachten sind.<br />
3
Tanken von Sportbooten<br />
Was ist Benzin?<br />
Das Sicherheitsdatenblatt gemäß 93/155/EWG gibt Auskunft:<br />
Sicherheitsrelevante Daten: Siedebereich: ca. 30 - 215 °C<br />
Flammpunkt:
Tanken von Sportbooten<br />
Was ist Diesel?<br />
Das Sicherheitsdatenblatt gemäß 93/155/EWG gibt Auskunft:<br />
Sicherheitsrelevante Daten: Siedebereich: 150 - 390 °C<br />
Flammpunkt: >55 °C<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Angaben zur Toxikologie<br />
Akute orale Toxizität: Einstufungsrelevante LD50/LC50-Werte: (Ratte) >2.000 mg/kg (Oral)<br />
Akute dermale Toxizität: Für das Produkt sind keine Werte bekannt<br />
Nach GefStoffV Kategorie 3 (Stoff, der wegen möglicher krebserregender Wirkung <strong>beim</strong><br />
Menschen Anlass zur Besorgnis gibt) eingestuft.<br />
Umweltgefahren:<br />
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.<br />
Angaben zum Transport<br />
Landtransport ADR Klasse: 3<br />
Gefahr-Nr.: 30<br />
Verpackungsgruppe: III<br />
Stoff-Nr.: UN 1202<br />
Bezeichnung des Gutes: UN 1203 Dieselkraftstoff<br />
Kennzeichnung nach<br />
EU-Richtlinien/GefStoffV:<br />
Xn Gesundheitsschädlich<br />
N Umweltgefährlich<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Benzin bzw. Diesel sind nicht nur Kraftstoff,<br />
sondern auch<br />
Gefahrgut<br />
<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
im Sinn der Gefahrgut-Transportvorschriften,<br />
„Gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von<br />
denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im<br />
Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder<br />
Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben<br />
und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.“<br />
(§ 2 GGBefG)<br />
d. h. <strong>beim</strong> Transport von Kraftstoff sind die Gefahrgut-Transportvorschriften<br />
(ADR/GGVSE) zu beachten;.<br />
Gefährliche Güter dürfen nur dann befördert werden dürfen, wenn deren Beförderung<br />
nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 oder Anlage 2 Nr. 1.1 und 1.2 nicht<br />
ausgeschlossen und nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A zulässig ist.<br />
(§ 3 GGVSE)<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Benzin bzw. Diesel sind nicht nur Kraftstoff,<br />
sondern auch<br />
gefährliche Stoffe<br />
<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
im Sinn der Gefahrstoff-Verordnung.<br />
d. h. <strong>beim</strong> Umgang mit Kraftstoff sind die Gefahrstoff-Vorschriften<br />
(ChemG/GefStoffV) zu beachten;.<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Gefahrstoffe (im Sinne des ChemG) sind Stoffe und Zubereitungen mit mindestens<br />
einer gefährlichen Eigenschaft wie z.B. giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend,<br />
hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich.<br />
Umgang (im Sinne der GefStoffV) bedeutet u.a. das Verwenden.<br />
Verwenden meint das Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und<br />
Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und das<br />
innerbetriebliche Befördern.<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Denken Sie <strong>beim</strong> Umgang immer daran:<br />
Benzin und Dieselkraftstoff sind<br />
gefährliche<br />
Stoffe<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
giftig bzw. gesundheitsschädlich<br />
hochentzündlich bzw. brennbar<br />
umweltgefährlich<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Gefahrgut als Transportgut gefährlich für Sie und andere<br />
hochwertige „Verpackung“ erforderlich<br />
Transport nur unter bestimmten Umständen erlaubt<br />
Bewusster Umgang schützt Sie, andere und die<br />
Umwelt vor gesundheitlichen, sachlichen und<br />
finanziellen Schäden<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Welche Vorgänge laufen im Zusammenhang mit dem Tanken von<br />
Sportbooten ab, wenn keine „Bootstankstelle“ vorhanden ist?<br />
1. Befüllen von Transportgefäßen an der Tankstelle<br />
Für Tankstellen geltende Sicherheitsvorschriften müssen vom Tankwart und vom<br />
Kunden beachtet werden. (Lesen Sie einmal die Aufschriften an den Zapfsäulen!)<br />
2. (Kfz-) Transport von der Tankstelle zum Bootsliegeplatz<br />
Die eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer muss gewährleistet<br />
sein (Lesen Sie einmal die Haftungsausschlussklauseln ihrer Kfz-Versicherung!)<br />
3. Transport vom Kfz zum Boot<br />
Die die Sicherheit im Bootshafen und der Schutz der Umwelt muss beachtet<br />
werden sein (Lesen Sie einmal die Hafenordnung!)<br />
4. Befüllen des Bootstanks am Liegeplatz<br />
Die die Sicherheit ihres Bootes und der Gewässerschutz sollte Ihr Anliegen sein.<br />
(Lesen Sie einmal die den Abschnitt „Tanken“ ihres Boots-Handbuches!)<br />
Nur wenn Sie alles „richtig“ machen<br />
laufen Sie nicht in Gefahr, haftpflichtig zu werden!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
1. Befüllen von Transportgefäßen an der Tankstelle<br />
TRbF 40 - Tankstellen<br />
1.2 Abgabe von Kraftstoffen<br />
(1) An Tankstellen dürfen Kraftstoffe außer in Kraftstoffbehälter von Fahrzeugen<br />
nur in geeignete Gefäße abgegeben werden.<br />
(3) Geeignete Gefäße sind solche aus Stahl oder Polyethylen (PE). Sie können<br />
dann als geeignet im Sinne dieser TRbF angesehen werden, wenn sie z.B. die<br />
Anforderungen nach DIN 7274 (für Stahlkanister) bzw. die der Richtlinie für<br />
Reservekraftstoff-Kanister aus Polyethylen (PE) oder gleichwertige Anforderungen<br />
erfüllen.<br />
TRbF 60 – Ortbewegliche Behälter<br />
2.1 Allgemeines<br />
Ortsbewegliche Behälter sind Transportbehälter, die dazu bestimmt sind, dass in<br />
ihnen brennbaren Flüssigkeiten befördert werden. …<br />
Zu den ortsbeweglichen Behältern gehören: ortsbewegliche Gefäße (Verpackungen),<br />
Anhang 2: Vorschriften für den Bau und die Ausrüstung von ... ortsbeweglichen<br />
Gefäßen (Verpackungen) ... für die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf<br />
öffentlichen Straßen ...<br />
(1) Es gelten die gefahrgutrechtlichen Vorschriften über die Beförderung<br />
gefährlicher Güter auf der Straße (GGVSE/ADR).<br />
Schon an der Tankstelle ist die GGVSE/ADR zu beachten!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Welche Transportbehälter (Kanister) entsprechen der GGVSE/ADR?<br />
Reservekraftstoff-Kanister<br />
Entsprechend der Richtlinie für Reservekraftstoff-Kanister aus Polyethylen<br />
(PE) – Richtlinie RKK, 1983-12Ausgabe: Veröffentlicht in: AmtsMittBl BAM<br />
Achtung!<br />
Entsprechend den Anforderungen nach DIN 7274 (für Stahlkanister)<br />
Im Zusammenhang mit dem Betanken von Sportbooten soll kein<br />
Reservekraftstoff für das benutzte Kfz, sondern Gefahrgut der Klasse 3<br />
(Benzin/Diesel) befördert werden!<br />
Als Reservekraftstoff für das benutzte Kfz dürfen in Deutschland nur 20<br />
l (für Pkw) bzw. 60 l (für Lkw) während der Fahrt mitgeführt werden!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Welche Transportbehälter (Kanister) entsprechen der GGVSE/ADR?<br />
Auch andere<br />
Transportbehältnisse<br />
können benutzt werden,<br />
wenn sie Kapitel 4.1 des ADR entsprechen.<br />
Zugelassene Transportbehälter<br />
(Verpackungen)<br />
sind nach Kapitel 6.1. ADR gekennzeichnet.<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
Zulässige Transportbehälter (Kanister) nach GGVSE/ADR<br />
müssen entsprechend Kapitel 6.1 ADR gekennzeichnet sein.<br />
u<br />
n 3A1/X/1,6/150/90/D/AB123 (Stahlkanister)<br />
u<br />
n 3H1/Y/1,4/130/01/NL/AB123 (Kunststoffkanister)<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Die Kennzeichnung muss<br />
dauerhaft, lesbar, verhältnismäßig groß, gut sichtbar, oben oder auf der Seite sein.<br />
UN im Kreis (Buchstaben übereinander, auf Metall geprägt „UN“) oder RID/ADR<br />
Verpackungscode, der Art, Material und Beschaffenheit bezeichnet<br />
gültige Verpackungsgruppe (X = I, II, III, Y = II, III, Z = III)<br />
bei Flüssigkeitsverpackung zulässige Dichte (wenn höher als 1,2)<br />
bei Flüssigkeitsverpackung Prüfdruck in kPa (für feste Stoffe „S“)<br />
letzte beide Ziffer des Herstellungsjahres<br />
(bei Kunststoff zusätzlich Monatsangabe)<br />
Nat-Kennzeichnung des „Genehmigungsstaates“<br />
Name des Herstellers, auch codiert<br />
übliche Monatsangabe<br />
bei Kunststoffgebinden<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
2. (Kfz-) Transport von der Tankstelle zum Bootsliegeplatz<br />
Der Transport gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen ist durch die<br />
Gefahrgutverordnung-Straße (GGVSE) und die Internationale Vorschrift ADR geregelt.<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
Demnach dürfen gefährliche Güter befördert werden, wenn die Beförderung nach ADR nicht<br />
ausgeschlossen und unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.<br />
PHK Bernhard Huth<br />
1.1.3.1 ADR<br />
Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung<br />
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:<br />
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden,<br />
sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den<br />
persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt<br />
sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen<br />
Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche<br />
Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als<br />
einzelhandelsgerecht verpackt;<br />
Aufgrund dieser Vorschrift dürfen Sie mehr als 20 l Benzin/Diesel<br />
in ihrem Kfz befördern,<br />
wenn Sie die damit zusammenhängenden Bedingungen beachten!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Die Bedingungen:<br />
als Privatperson,<br />
d.h. nicht gewerblich (z.B. als Vercharterer), nicht als<br />
Funktionsträger eines Vereins (z.B. Vorstand, Hafenmeister, Sportwart o.ä.)<br />
einzelhandelsgerecht verpackt,<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
d.h. in nach Kap. 6.1 ADR gekennzeichneten<br />
Kanistern mit max. 60 l Volumen. Kunststoffkanister dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.<br />
für Freizeit und Sport bestimmt,<br />
d.h. das gefährliche Gut, nämlich das<br />
Benzin bzw der Diesel, muss für die Verwendung mit einem Freizeit-/Sportboot bestimmt<br />
sein.<br />
Maßnahmen für sicheren Transport, d.h. die Kanister müssen dicht<br />
verschlossen, außen sauber und gegen Umfallen, Verrutschten sicher verstaut sein.<br />
Der Fahrzeuginnenraum soll gut belüftet sein. Rauchen und offenes Licht ist<br />
verboten!<br />
Maximale Beförderungsmenge<br />
wenn nur Benzin, 333 l - nur Diesel, 1000 l.<br />
Wenn Benzin und Diesel zusammen befördert wird:<br />
Die Anzahl der Liter von Benzin mit 3 multiplizieren, der auf 1000 l verbleibende Rest<br />
darf Diesel sein. Bsp.: 100 l Benzin x 3 = 300; es dürfen noch 700 l Diesel befördert<br />
werden.<br />
Nur unter diesem Bedingungen<br />
ist der Transport von Benzin/Diesel zum Betanken eines Sportbootes<br />
nach 1.1.3.1 ADR freigestellt, d.h. nach GGVSE erlaubt!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
3. Transport vom Kfz zum Boot<br />
Beachten Sie die Hafenordnung!<br />
Tragen Sie nicht zuviel auf einmal!<br />
„Richtiges“ Schuhwerk?!<br />
Stolperfallen?<br />
Sichere Wege und Stege?<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Dringende Empfehlungen:<br />
Reizen Sie die erlaubten Höchstmengen nicht aus!<br />
Verwenden Sie nur 20 l-Stahlkanister!<br />
Meiden Sie <strong>beim</strong> Transport die Hauptverkehrszeit!<br />
Benutzen Sie sichere Straßen!<br />
Rechnen Sie immer damit, dass andere nicht so gut fahren wie Sie!<br />
Bedenken Sie die möglichen Folgen eines Auffahrunfalles!<br />
Es ist immer gut, keinen Ärger mit dem Hafenmeister<br />
zu haben bzw.zu bekomen.<br />
ADR-geprüfte 20 l-Kanister gewährleisten eine gute<br />
und sichere Handhabung<br />
„Flip-Flops“ sind möglicherweise bequem, aber<br />
untauglich, wenn ein sicherer „Auftritt“ nötig ist.<br />
Benutzen Sie Wege, die frei von Hindernissen sind. In<br />
den Häfen liegen oft Leinen, Schläuche und Kabel.<br />
Meiden Sie die Nähe von offenem Feuer und anderen<br />
Zündquellen. Schwimmstege bewegen sich!<br />
Nur wenn Sie alles „richtig“ machen<br />
laufen Sie nicht in Gefahr, haftpflichtig zu werden!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
4. Befüllen des Bootstanks am Liegeplatz<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Kennen Sie die Hinweise ihres Boots-Handbuches im Abschnitt „Tanken“?<br />
Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann im Schadensfall zur Haftpflicht führen und gefährdet<br />
ihren Versicherungsschutz!<br />
Ist das Boot gut vertäut?<br />
Entscheiden Sie sich im Zweifel für einen Standort auf dem Boot. Sie schließen damit Bewegungen<br />
relativ zum Boot aus.<br />
Sicherer Stand für „Tanker“ und Kanister?<br />
Suchen Sie sich einen sicheren (rutschfesten) Standort für sich und zum Absetzen des Kanisters aus. Ein<br />
offener Kanister kann schnell um- oder ins Wasser fallen.<br />
Wie viel passt in den Tank?<br />
Vergewissern Sie sich vor dem Betanken, dass auch die Menge in den Tank passt, die Sie einfüllen wollen..<br />
Trichter – Einfüllstutzen – Einfüllschlauch?<br />
Verwenden Sie eine geeignete und passende Einfüllhilfe. Beim Schütten „im freien Fall“ besteht die Gefahr der<br />
elektrostatischen Aufladung! Sorgen Sie für einen dauernden Kontakt zwischen Kanister und Tankeinfüllstutzen.<br />
Vorkehrungen gegen Spritzer/Überläufer?<br />
Legen Sie geeignetes Material zum Aufnehmen von Spritzern oder übergelaufenem Kraftstoff bereit.<br />
Nur wenn Sie alles „richtig“ machen<br />
laufen Sie nicht in Gefahr, haftpflichtig zu werden!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
Auch Kapitel 28 der BinSchStrO schreibt im Zusammenhang mit<br />
dem Betanken von (Wasser-) Fahrzeugen Verhaltensmaßregen vor.<br />
Diese Regeln gelten in allen an Bundeswasserstraßen anliegenden Häfen.<br />
Allgemeine Sorgfaltspflicht - § 28.02 BinSchStrO<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Der Schiffsführer (Bootsführer), die übrige Besatzung und sonstige Personen an Bord<br />
müssen die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, um eine Verschmutzung<br />
der Wasserstraße zu vermeiden.<br />
Sorgfaltspflicht <strong>beim</strong> Bunkern (Betanken) - § 28.02 BinSchStrO)<br />
Der Schiffsführer (Bootsführer) hat <strong>beim</strong> Bunkern von Brennstoffen dafür zu sorgen, dass<br />
- die zu bunkernde Menge nicht zu einer Überfüllung des Tanks führen kann,<br />
- bei separater Befüllung von Tanks die Absperrventile innerhalb der Tankverbindungsrohrleitungen<br />
geschlossen sind,<br />
- der Bunkervorgang überwacht wird,<br />
- die Einfüllleistung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Tankentlüftungsprobleme<br />
nicht zu hoch ist.<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Denkanstöße …<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
PHK Bernhard Huth<br />
Die Hafenordnung eines Bootsclubs könnte das Betanken per Kanister nur<br />
zulassen, wenn keine geeignete Tankstelle in zumutbarer Entfernung mit Booten<br />
erreicht werden kann.<br />
Wird in der Hafenordnung festgelegt, dass ggf. notwendiges Betanken nur mit<br />
nach den Gefahrgutvorschriften zugelassenen 20 l-Stahlkanistern erfolgen darf,<br />
wird ein erheblicher Beitrag zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Umwelt,<br />
Hafenanlage und Boote geleistet.<br />
Verfügt ein Bootsclub über Stahlkanister in entsprechender Zahl und können die<br />
Mitglieder (und ggf. Gäste) in eigener Verantwortung die Kanister benutzen, wird<br />
vermieden, dass untaugliche oder zu alte Kunststoffkanister verwendet werden.<br />
Es muss ja nicht gleich Edelstahl sein,<br />
der bewährte Stahlkanister tut´s auch.<br />
Er ist preiswert,<br />
alterungsbeständig und<br />
fast unkaputtbar.<br />
Denken Sie einmal<br />
darüber nach!<br />
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Tanken von Sportbooten<br />
Ein heißer Tipp …<br />
Bayerischer Motor-Yacht-Verband e.V.*<br />
<strong>Wasserschutzpolizei</strong> Würzburg<br />
und frommer Wunsch:<br />
Tun Sie nie etwas,<br />
PHK Bernhard Huth<br />
nur weil es nicht verboten ist!<br />
Allzeit gute Fahrt … !<br />
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