Das Krefelder Entsorgungs-Magazin
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Bitte Bitte dieses dieses Formular Formular nur nur für für ein ein Grundstück Grundstück verwenden<br />
Grundstückseigentümer/in: Eigenkompostierung<br />
Name, Vorname Telefon<br />
Straße, Hausnummer PLZ/Ort<br />
Stadt Krefeld<br />
Tel.: 02151/86-2419, -2474<br />
Fachbereich Umwelt Fax: 02151/862430<br />
47792 Krefeld E-Mail:abfall@krefeld.de<br />
Hiermit zeige ich die Eigenkompostierung<br />
auf dem Grundstück an.<br />
Straße, Hausnummer<br />
Es werden alle auf dem o.g. Grundstück anfallenden Bioabfälle im Sinne des § 4 Abs. 1 Abfallsatzung<br />
der Stadt Krefeld (AbfS) (Gartenabfälle, Äste und Zweige, Obst, Gemüse, andere<br />
organische Hausabfälle „vor dem Kochtopf“) auf diesem Grundstück kompostiert.<br />
Auf dem o.g. Grundstück sind folgende Kompostiermöglichkeiten vorhanden:<br />
Komposthaufen/Kompostmiete Schnellkomposter<br />
sonstiges<br />
Der Kompost wird ausschließlich auf dem o.g. Grundstück auf einer Fläche von m2 Der Kompost wird ausschließlich auf dem o.g.<br />
o.g Grundstück auf einer Fläche von<br />
(Wege-, Terrassenfl ächen und andere befestigte Flächen müssen von der Gesamtfl äche des<br />
Grundstückes abgezogen sein) aufgebracht.<br />
Ich verpfl ichte mich, den Nachweis jederzeit zu erbringen, dass ich in der Lage bin, die<br />
Bioabfälle tatsächlich und vollständig auf dem o.g. Grundstück zu verwerten.<br />
Ich versichere, dass alle o.g. Angaben den Tatsachen entsprechen. Änderungen (z.B. Aufgabe<br />
der Eigenkompostierung) werde ich unaufgefordert und unverzüglich dem Fachbereich<br />
Umwelt bekannt geben. Mir ist bekannt, dass ordnungswidrig handelt, wer nicht richtige<br />
Auskünfte zum Abfallanfall und zur Eigenkompostierung erteilt. Dies kann gemäß § 25 AbfS<br />
mit einer Geldbuße bis zu e 50.000,- geahndet werden und darüber hinaus zur Aberkennung<br />
als Eigenkompostierer führen.<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift des Grundstückeigentümers<br />
Hinweise zur Anerkennung als Eigenkompostierer:<br />
Voraussetzung für die Anerkennung als Eigenkompostierer ist die Erbringung eines Nachweises darüber, dass alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle<br />
vollständig auf diesem Grundstück verwertet, das heißt aufgebracht und eingearbeitet werden. Hierbei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />
1. Auf dem Grundstück muß eine Möglichkeit zur Kompostierung der Bioabfälle (Komposthaufen, Schnellkomposter, o.ä.) vorhanden sein.<br />
2. Zur Verwertung muß eine ausreichend große Aufbringungsfl äche (unbefestigte Gartenfl äche) vorhanden sein, um eine schadlose Verwertung des er-<br />
zeugten Kompostes zu ermöglichen. Die Verwertung muß auf demselben an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück erfolgen, auf dem die<br />
Bioabfälle anfallen. Bei dem Aufbringen von Kompost außerhalb dieses Grundstückes, z.B. in Klein-/Schrebergärten ist diese Voraussetzung nicht<br />
erfüllt.<br />
3. Bei einer Weitergabe des Kompostes zur Verwertung an Dritte wird ebenfalls diese Voraussetzung (Nr. 2.) nicht erfüllt.<br />
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