Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam
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[Abschrift] 119<br />
Aufbewahrungsfristen der in den GO befindlichen Unterlagen:<br />
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- Duplikate der Beitragsquittungslisten 1/2 Jahr<br />
- alle Einnahme- und Ausgabebelege,<br />
die namentlichen Aufstellungen und<br />
Zusammenstellungen der Spendenlisten,<br />
die Beitragsjournale,<br />
die Nachweiskarten für die Partei-<br />
beiträge (blaue Strichelkarten) 5 Jahre<br />
- die Nachweiskarten für ausgegebene<br />
Beitragsquittungslisten und GO-Nr.-Stempel dauernd<br />
82<br />
Anlage 2/3<br />
Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfristen sind diese Unterlagen mit einem Übergabeprotokoll<br />
an den Sektor Parteifinanzen der Kreisleitung zurückzugeben.<br />
Die in den GO/APO befindlichen Nachweiskarten "Mittel GO" sind nach Jahres-<br />
abschluß von der Leitung der PO/GO einzuziehen und in eigener Zuständigkeit zu vernichten.<br />
Analog trifft dies auch für die monatlichen Meldungen "Mittelverbrauch" und für die in<br />
der PO/GO geführte Nachweiskarte "Mittel PO/GO" zu.<br />
Beschlüsse, Protokolle, Analysen und Berichte der Parteikollektive bzw. ihrer Leitungen<br />
sind 3 Wahlperioden aufzubewahren.<br />
Alle anderen zum Parteihaushalt gehörenden Unterlagen werden in den PO/GO/APO bis<br />
auf Abruf durch die Abteilung Parteiorgane der SED-Kreisleitung aufbewahrt.<br />
(siehe auch Punkt 5.19. Aufbewahrung von Schriftgut)<br />
119 MfS SED-KL Nr. 2268, BStU 001114. Handbuch für die Funktionäre in den GO und APO in der Kreisparteiorganisation<br />
im MfS (Entwurf ohne Datum aus dem Jahre 1986 oder später). Auszug