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Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam

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[Abschrift] 118<br />

81<br />

Anlage 2/2<br />

Die Nachweisführung und Aufbewahrung des Schriftgutes der Partei in der Kreisparteiorganisation<br />

------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Die Nachweisführung des Schriftgutes erfolgt in der Kreisleitung auf der Grundlage<br />

- der "Richtlinie für den Umgang mit Schriftgut der GO der SED"<br />

(Beschluß des Sekretariats des ZK vom 7.7.1980) und der<br />

- "Ordnung über die Organisierung der VS-Arbeit im MfS" vom 1. Januar 1975.<br />

Die ein- und ausgehende Post wird in der Poststelle der Kreisleitung nachgewiesen. Für<br />

die Nachweisführung in den PO/GO gelten folgende Grundsätze<br />

- Alle Postein- und –ausgänge der PO/GO sind in Postbüchern (Posteingangs- und<br />

-ausgangsbuch) einzutragen und vom Empfänger zu quittieren.<br />

- Aus der Nachweisführung muß namentlich der gesamte Personenkreis, der<br />

dieses Material zur Kenntnis erhalten hat, hervorgehoben werden.<br />

- Parteiinternes Material ist getrennt von allgemeinem Schriftgut aufzubewahren<br />

und jederzeit lückenlos nachzuweisen. Es ist in Stahlschränken, Stahlkassetten oder in<br />

versiegelten Schränken aufzubewahren.<br />

- Allgemeines Schriftgut der Partei ist nach jeder Wahlperiode in den PO/GO selb-<br />

ständig zu prüfen und zu vernichten, wenn keine Rücksendetermine festgelegt sind.<br />

- Dokumente der PO/GO, die die Entwicklung und Geschichte des Parteikollektivs<br />

beinhalten, sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Darüber entscheidet die Leitung<br />

der jeweiligen PO/GO.<br />

- Für die Durchführung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Nachweisführung<br />

aller Parteimaterialien ist in den PO/GO der 2. Sekretär bzw. stellvertretende Sekretär<br />

verantwortlich.<br />

- Bei Funktionärswechsel ist entsprechend der "Richtlinie für org.-technische<br />

Arbeit der Partei" zu verfahren. (Beschluß des Sekretariats des ZK vom 15.9.1972). Es<br />

hat eine ordnungsgemäße Übergabe aller gültigen Parteiunterlagen zu erfolgen.<br />

- Darüber hinaus ist in den PO/GO ein Protokoll zu fertigen und eine Abschrift<br />

an die Poststelle der Kreisleitung zu senden.<br />

- Analoge Verfahrensweisen gelten auch für die GO/APO, wobei die Abschriften<br />

jeweils nur der nächsthöheren Leitung zu übergeben sind.<br />

Für den Schriftverkehr der Leitungen bzw. Vorstände der Massenorganisatio-<br />

nen gelten die Grundsätze analog.<br />

118 MfS SED-KL Nr. 2268, BStU 001130f. Handbuch für die Funktionäre in den GO und APO in der Kreisparteiorganisation<br />

im MfS (Entwurf ohne Datum aus dem Jahre 1986 oder später). Auszug.

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