Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam
Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam
Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
[Abschrift] 118<br />
81<br />
Anlage 2/2<br />
Die Nachweisführung und Aufbewahrung des Schriftgutes der Partei in der Kreisparteiorganisation<br />
------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Die Nachweisführung des Schriftgutes erfolgt in der Kreisleitung auf der Grundlage<br />
- der "Richtlinie für den Umgang mit Schriftgut der GO der SED"<br />
(Beschluß des Sekretariats des ZK vom 7.7.1980) und der<br />
- "Ordnung über die Organisierung der VS-Arbeit im MfS" vom 1. Januar 1975.<br />
Die ein- und ausgehende Post wird in der Poststelle der Kreisleitung nachgewiesen. Für<br />
die Nachweisführung in den PO/GO gelten folgende Grundsätze<br />
- Alle Postein- und –ausgänge der PO/GO sind in Postbüchern (Posteingangs- und<br />
-ausgangsbuch) einzutragen und vom Empfänger zu quittieren.<br />
- Aus der Nachweisführung muß namentlich der gesamte Personenkreis, der<br />
dieses Material zur Kenntnis erhalten hat, hervorgehoben werden.<br />
- Parteiinternes Material ist getrennt von allgemeinem Schriftgut aufzubewahren<br />
und jederzeit lückenlos nachzuweisen. Es ist in Stahlschränken, Stahlkassetten oder in<br />
versiegelten Schränken aufzubewahren.<br />
- Allgemeines Schriftgut der Partei ist nach jeder Wahlperiode in den PO/GO selb-<br />
ständig zu prüfen und zu vernichten, wenn keine Rücksendetermine festgelegt sind.<br />
- Dokumente der PO/GO, die die Entwicklung und Geschichte des Parteikollektivs<br />
beinhalten, sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Darüber entscheidet die Leitung<br />
der jeweiligen PO/GO.<br />
- Für die Durchführung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Nachweisführung<br />
aller Parteimaterialien ist in den PO/GO der 2. Sekretär bzw. stellvertretende Sekretär<br />
verantwortlich.<br />
- Bei Funktionärswechsel ist entsprechend der "Richtlinie für org.-technische<br />
Arbeit der Partei" zu verfahren. (Beschluß des Sekretariats des ZK vom 15.9.1972). Es<br />
hat eine ordnungsgemäße Übergabe aller gültigen Parteiunterlagen zu erfolgen.<br />
- Darüber hinaus ist in den PO/GO ein Protokoll zu fertigen und eine Abschrift<br />
an die Poststelle der Kreisleitung zu senden.<br />
- Analoge Verfahrensweisen gelten auch für die GO/APO, wobei die Abschriften<br />
jeweils nur der nächsthöheren Leitung zu übergeben sind.<br />
Für den Schriftverkehr der Leitungen bzw. Vorstände der Massenorganisatio-<br />
nen gelten die Grundsätze analog.<br />
118 MfS SED-KL Nr. 2268, BStU 001130f. Handbuch für die Funktionäre in den GO und APO in der Kreisparteiorganisation<br />
im MfS (Entwurf ohne Datum aus dem Jahre 1986 oder später). Auszug.