Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam
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80 Anlage 2/1 Auflistung von Dienstanweisungen u. Durchführungsbestimmungen des MfS, die zum Verständnis der Schriftgutorganisation u. der Schriftgutkategorien unabdingbar sind Dienstanweisung Nr. 1/80 vom 20.05.1980 über die Grundsätze der Aufbereitung, Erfassung und Speicherung operativ bedeutsamer Informationen durch die operativen Diensteinheiten des MfS – VVS MfS 00008-28/80. 1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 1/80 vom 20.05.1980 Organisation, Bereitstellung, Aufbereitung, Indexierung, Erfassung, Speicherung und Änderung operativ bedeutsamer Informationen zu Personen, Sachverhalten, Hinweisen und Merkmalen für die Zentrale Personendatenbank des MfS (ZPDB) – VVS MfS 0008-28/80. Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981 zur einheitlichen Gestaltung der Erfassung und Überprüfung von Personen und Objekten, der Registrierung von Vorgängen und Akten sowie der Archivierung politisch-operativen Schriftgutes in den Abteilungen XII, GVS – 0008-8/81. 1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981. Die Erfassung und Überprüfung von Personen und Objekten und die Registrierung von Vorgängen und Akten zu Personen und Objekten in den Abteilungen XII sowie die Aufgaben zur Durchsetzung einer einheitlichen Aktenführung. 2. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981. Die Überprüfung von Personen und Objekten in der Abt. XII des MfS und die Auskunftserteilung nach Überprüfungen – GVS MfS 0008 Nr. 8/81. 3. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 2/81. Die Archivierung politisch-operativen Schriftgutes in den Abteilungen XII und die Bereitstellung von und Auskunftserteilung aus Archivmaterialen – GVS MfS 0008-8/81. Prinzipien der Speicherführung in den Abteilungen XII und der Gestaltung dazu erforderlicher Informationsprozesse – Speicherführungsprinzipien XII – GVS MfS 0021-510/83. Änderungen bzw. Ergänzungen der „Speicherführungsprinzipien XII" vom 10.01.1986. Ordnung Nr. 3/90 zur Nutzung ausgewählter Informationsspeicher des MfS durch die operativen Diensteinheiten des MfS – Speichernutzungsordnung des MfS – GVS MfS 0008-3/89. Arbeitsorganisatorische Festlegungen zur Archivordnung XII, Ministerium für Staatssicherheit, Abteilung XII [von 1989].
[Abschrift] 118 81 Anlage 2/2 Die Nachweisführung und Aufbewahrung des Schriftgutes der Partei in der Kreisparteiorganisation ------------------------------------------------------------------------------------------ Die Nachweisführung des Schriftgutes erfolgt in der Kreisleitung auf der Grundlage - der "Richtlinie für den Umgang mit Schriftgut der GO der SED" (Beschluß des Sekretariats des ZK vom 7.7.1980) und der - "Ordnung über die Organisierung der VS-Arbeit im MfS" vom 1. Januar 1975. Die ein- und ausgehende Post wird in der Poststelle der Kreisleitung nachgewiesen. Für die Nachweisführung in den PO/GO gelten folgende Grundsätze - Alle Postein- und –ausgänge der PO/GO sind in Postbüchern (Posteingangs- und -ausgangsbuch) einzutragen und vom Empfänger zu quittieren. - Aus der Nachweisführung muß namentlich der gesamte Personenkreis, der dieses Material zur Kenntnis erhalten hat, hervorgehoben werden. - Parteiinternes Material ist getrennt von allgemeinem Schriftgut aufzubewahren und jederzeit lückenlos nachzuweisen. Es ist in Stahlschränken, Stahlkassetten oder in versiegelten Schränken aufzubewahren. - Allgemeines Schriftgut der Partei ist nach jeder Wahlperiode in den PO/GO selb- ständig zu prüfen und zu vernichten, wenn keine Rücksendetermine festgelegt sind. - Dokumente der PO/GO, die die Entwicklung und Geschichte des Parteikollektivs beinhalten, sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Darüber entscheidet die Leitung der jeweiligen PO/GO. - Für die Durchführung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Nachweisführung aller Parteimaterialien ist in den PO/GO der 2. Sekretär bzw. stellvertretende Sekretär verantwortlich. - Bei Funktionärswechsel ist entsprechend der "Richtlinie für org.-technische Arbeit der Partei" zu verfahren. (Beschluß des Sekretariats des ZK vom 15.9.1972). Es hat eine ordnungsgemäße Übergabe aller gültigen Parteiunterlagen zu erfolgen. - Darüber hinaus ist in den PO/GO ein Protokoll zu fertigen und eine Abschrift an die Poststelle der Kreisleitung zu senden. - Analoge Verfahrensweisen gelten auch für die GO/APO, wobei die Abschriften jeweils nur der nächsthöheren Leitung zu übergeben sind. Für den Schriftverkehr der Leitungen bzw. Vorstände der Massenorganisatio- nen gelten die Grundsätze analog. 118 MfS SED-KL Nr. 2268, BStU 001130f. Handbuch für die Funktionäre in den GO und APO in der Kreisparteiorganisation im MfS (Entwurf ohne Datum aus dem Jahre 1986 oder später). Auszug.
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- Seite 31 und 32: schauung führten über die militä
- Seite 33 und 34: „Die Diskussion erstreckte sich l
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- Seite 96 und 97: Prinzip des Findbuchzugriffs und de
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- Seite 100 und 101: &nb
- Seite 102 und 103: Anlage 9/4 Entwurf zur Erstellung e
- Seite 104 und 105: Beispiel zur Erstellung von Seiten
- Seite 106 und 107: Anlage 9/8 Browseransichten einer T
- Seite 108 und 109: lt. laut MARC Machine-readable cata
- Seite 110 und 111: 7. Bibliografie Lehrbücher, Darste
- Seite 112 und 113: Schumann, Silke. Die Parteiorganisa
- Seite 114 und 115: Arbeitsanweisung für die Bewertung
- Seite 116: Eidesstattliche Versicherung Hiermi
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Anlage 2/1<br />
Auflistung von Dienstanweisungen u. Durchführungsbestimmungen des MfS, die zum<br />
Verständnis der Schriftgutorganisation u. der Schriftgutkategorien unabdingbar sind<br />
Dienstanweisung Nr. 1/80 vom 20.05.1980 über die Grundsätze der Aufbereitung, Erfassung<br />
und Speicherung operativ bedeutsamer Informationen durch die operativen Diensteinheiten<br />
des MfS – VVS MfS 00008-28/80.<br />
1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 1/80 vom 20.05.1980<br />
Organisation, Bereitstellung, Aufbereitung, Indexierung, Erfassung, Speicherung und Änderung<br />
operativ bedeutsamer Informationen zu Personen, Sachverhalten, Hinweisen und<br />
Merkmalen für die Zentrale Personendatenbank des MfS (ZPDB) – VVS MfS 0008-28/80.<br />
Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981 zur einheitlichen Gestaltung der Erfassung und<br />
Überprüfung von Personen und Objekten, der Registrierung von Vorgängen und Akten sowie<br />
der Archivierung politisch-operativen Schriftgutes in den Abteilungen XII, GVS – 0008-8/81.<br />
1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981.<br />
Die Erfassung und Überprüfung von Personen und Objekten und die Registrierung von Vorgängen<br />
und Akten zu Personen und Objekten in den Abteilungen XII sowie die Aufgaben zur<br />
Durchsetzung einer einheitlichen Aktenführung.<br />
2. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 2/81 vom 01.07.1981.<br />
Die Überprüfung von Personen und Objekten in der Abt. XII des MfS und die Auskunftserteilung<br />
nach Überprüfungen – GVS MfS 0008 Nr. 8/81.<br />
3. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 2/81.<br />
Die Archivierung politisch-operativen Schriftgutes in den Abteilungen XII und die Bereitstellung<br />
von und Auskunftserteilung aus Archivmaterialen – GVS MfS 0008-8/81.<br />
Prinzipien der Speicherführung in den Abteilungen XII und der Gestaltung dazu erforderlicher<br />
Informationsprozesse – Speicherführungsprinzipien XII – GVS MfS 0021-510/83.<br />
Änderungen bzw. Ergänzungen der „Speicherführungsprinzipien XII" vom 10.01.1986.<br />
Ordnung Nr. 3/90 zur Nutzung ausgewählter Informationsspeicher des MfS durch die operativen<br />
Diensteinheiten des MfS – Speichernutzungsordnung des MfS – GVS MfS 0008-3/89.<br />
Arbeitsorganisatorische Festlegungen zur Archivordnung XII, Ministerium für Staatssicherheit,<br />
Abteilung XII [von 1989].