Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam
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Die IT-Abteilung der BStU besah sich vor einigen Monaten in Abstimmung mit der Archivschule<br />
Marburg die Möglichkeiten der Zusammenführung des SAE mit MIDOSA. Probleme<br />
bereitete der Umstand, dass die Informix-Daten des SAE nicht kompatibel sind mit der Datenstruktur<br />
von MIDOSA. Hier wurde eine Anpassung erwogen, und es sollten Testdaten<br />
bereitgestellt werden. Bis zur Programmeinführung war eine vorübergehende Veröffentlichung<br />
der bereits erarbeiteten Findbücher in einer Kleinstdatenbank erwogen worden oder<br />
eine schlichte HTML-Lösung oder eine im Portable Document Format (PDF). Die PDF-Datei<br />
wäre die am wenigsten attraktive, datenschutzrechtlich aber sehr gelegene Variante gewesen,<br />
da sie nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einer elektronischen Weiterverarbeitung,<br />
wie das Springen zwischen den Informationen in der Art von Hypertext und das Suchen von<br />
Textstellen zuließe (siehe die Demonstration in der Anlage 9/1). Wie die Benutzeroberfläche<br />
einer auf Datenbanken basierenden Lösung aussehen könnte, zeigen mehrere Beispiele<br />
eines Entwurfs in den Anlagen 9/4-9/8.<br />
Vor Ort im Alltag einer großen Behörde wie der BStU, wo die neuen Möglichkeiten der EDVgestützten<br />
Erschließung als vorteilhaft erkannt werden, stellen sich auf dem Weg in die virtuellen<br />
Welten eine Reihe besonderer Probleme. Angesichts des laufenden Verfahrens gegen<br />
Dr. Kohl hat das Grundsatzreferat kürzlich eine schriftliche Stellungnahme zur Findbucherarbeitung<br />
abgegeben, die Namensnennungen von Betroffenen regelt, die Personen der Zeitgeschichte<br />
sind. Gehört wurde in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch die Datenschutzbeauftragte.<br />
Die Regelung ist eindeutig: Betroffenendaten dürfen, da sie unrechtmäßig<br />
erhoben wurden, in Findmitteln, die öffentlich zugänglich sind, nicht genannt werden.<br />
Die Nutzung entsprechender Angaben ist auf den archivinternen Gebrauch zu beschränken.<br />
Bislang erstellte Findbücher einschließlich der bereits druckfertig vorgelegten sind für die<br />
Außenwirkung entsprechend zu überarbeiten. Die betrübliche Zusatzbotschaft zu dieser Regelung<br />
kam wenig später und lautet: Alle Vorhaben der IT-gestützten Veröffentlichung von<br />
Findbüchern sind, beginnend bei der angedachten eher linearen Form als PDF-Datei über<br />
eine Ausgabe auf CD-ROM bis zum Konzept eines Online-Zugriffs mit Generierung der Daten<br />
aus einer Datenbank vorerst abgewiesen.<br />
Aufbau und äußere Gestaltung aller künftig zu erarbeitenden Findbücher, auch das zum<br />
Teilbestand SED-Kreisleitung im MfS angedachte, erfolgen deshalb in der Art und Weise,<br />
wie sie die Anlage 8 ausweist. Datenschutzrechtlich zulässig ist es, neben Angaben zu den<br />
hauptamtlichen Mitarbeitern auch einzelne Angaben zu Personen der Zeitgeschichte ins papierne<br />
Findbuch zu übernehmen. Hier kommt also der grundsätzliche datenschutzrechtliche<br />
Unterschied, ob dies in einer Ausgabe in Papier geschieht oder online, generiert aus einer<br />
Datenbank, voll zum Tragen.<br />
Es trifft zu, dass Datenbankenlösungen für die Recherche im Online-Findbuch auch Verknüpfungsmöglichkeiten<br />
böten, deren Ergebnisse nicht mehr einzeln absehbar wären und<br />
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