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Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam

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Die IT-Abteilung der BStU besah sich vor einigen Monaten in Abstimmung mit der Archivschule<br />

Marburg die Möglichkeiten der Zusammenführung des SAE mit MIDOSA. Probleme<br />

bereitete der Umstand, dass die Informix-Daten des SAE nicht kompatibel sind mit der Datenstruktur<br />

von MIDOSA. Hier wurde eine Anpassung erwogen, und es sollten Testdaten<br />

bereitgestellt werden. Bis zur Programmeinführung war eine vorübergehende Veröffentlichung<br />

der bereits erarbeiteten Findbücher in einer Kleinstdatenbank erwogen worden oder<br />

eine schlichte HTML-Lösung oder eine im Portable Document Format (PDF). Die PDF-Datei<br />

wäre die am wenigsten attraktive, datenschutzrechtlich aber sehr gelegene Variante gewesen,<br />

da sie nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten einer elektronischen Weiterverarbeitung,<br />

wie das Springen zwischen den Informationen in der Art von Hypertext und das Suchen von<br />

Textstellen zuließe (siehe die Demonstration in der Anlage 9/1). Wie die Benutzeroberfläche<br />

einer auf Datenbanken basierenden Lösung aussehen könnte, zeigen mehrere Beispiele<br />

eines Entwurfs in den Anlagen 9/4-9/8.<br />

Vor Ort im Alltag einer großen Behörde wie der BStU, wo die neuen Möglichkeiten der EDVgestützten<br />

Erschließung als vorteilhaft erkannt werden, stellen sich auf dem Weg in die virtuellen<br />

Welten eine Reihe besonderer Probleme. Angesichts des laufenden Verfahrens gegen<br />

Dr. Kohl hat das Grundsatzreferat kürzlich eine schriftliche Stellungnahme zur Findbucherarbeitung<br />

abgegeben, die Namensnennungen von Betroffenen regelt, die Personen der Zeitgeschichte<br />

sind. Gehört wurde in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch die Datenschutzbeauftragte.<br />

Die Regelung ist eindeutig: Betroffenendaten dürfen, da sie unrechtmäßig<br />

erhoben wurden, in Findmitteln, die öffentlich zugänglich sind, nicht genannt werden.<br />

Die Nutzung entsprechender Angaben ist auf den archivinternen Gebrauch zu beschränken.<br />

Bislang erstellte Findbücher einschließlich der bereits druckfertig vorgelegten sind für die<br />

Außenwirkung entsprechend zu überarbeiten. Die betrübliche Zusatzbotschaft zu dieser Regelung<br />

kam wenig später und lautet: Alle Vorhaben der IT-gestützten Veröffentlichung von<br />

Findbüchern sind, beginnend bei der angedachten eher linearen Form als PDF-Datei über<br />

eine Ausgabe auf CD-ROM bis zum Konzept eines Online-Zugriffs mit Generierung der Daten<br />

aus einer Datenbank vorerst abgewiesen.<br />

Aufbau und äußere Gestaltung aller künftig zu erarbeitenden Findbücher, auch das zum<br />

Teilbestand SED-Kreisleitung im MfS angedachte, erfolgen deshalb in der Art und Weise,<br />

wie sie die Anlage 8 ausweist. Datenschutzrechtlich zulässig ist es, neben Angaben zu den<br />

hauptamtlichen Mitarbeitern auch einzelne Angaben zu Personen der Zeitgeschichte ins papierne<br />

Findbuch zu übernehmen. Hier kommt also der grundsätzliche datenschutzrechtliche<br />

Unterschied, ob dies in einer Ausgabe in Papier geschieht oder online, generiert aus einer<br />

Datenbank, voll zum Tragen.<br />

Es trifft zu, dass Datenbankenlösungen für die Recherche im Online-Findbuch auch Verknüpfungsmöglichkeiten<br />

böten, deren Ergebnisse nicht mehr einzeln absehbar wären und<br />

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