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Sachaktenerschließung - Fachhochschule Potsdam

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3. Die Erschließung des Teilbestandes „SED-Kreisleitung im MfS"<br />

3.1. Die Bestandsgeschichte und der Wert der Unterlagen für die Forschung<br />

Die überlieferten Unterlagen der SED-Kreisleitung im MfS hatten bei Auflösung des Dienstes<br />

einen Umfang von 166,5 lfm und lagerten im Zentralarchiv. 55 Sie wurden ab 1990/91 von<br />

Archivaren und archivarischen Hilfskräften grobgesichtet.<br />

Mit Beginn der Tätigkeit des BStU musste über den Verbleib der Unterlagen im Archiv der<br />

Zentralstelle und über die Erfassung von Unterlagen mit MfS-Bezug in anderen Archiven<br />

entschieden werden. Diesen Fragen wurde von April bis September 1992 nachgegangen.<br />

Dabei wurde für Zwecke der Rückführung von MfS-Unterlagen eine Kopie des Bestandsnachweises<br />

der Unterlagen und der Findhilfsmittel im Archiv der Partei des demokratischen<br />

Sozialismus (PDS) erstellt. 56<br />

In der Folgezeit wurden die Unterlagen des Teilbestandes SED-KL im MfS sehr intensiv<br />

durch die Forschungsabteilung des BStU angefordert und im Zusammenhang mit der Aushebung<br />

schrittweise verzeichnet. 1994 verfügte die Leitung der Abteilung Archivbestände die<br />

Bearbeitung des Teilbestandes in die alleinige Zuständigkeit eines Erschließungsreferates.<br />

Die Grobsichtungslisten wurden ausgewertet und es kam zu einer Prioritätensetzung im Hinblick<br />

auf die weitere inhaltliche Erschließung. Die Erschließungsergebnisse der nachfolgenden<br />

Jahre bildeten den Ausgangspunkt für eine Beratung zwischen der Abteilung Archiv,<br />

dem Grundsatzreferat und dem Leitungsbüro der Behörde. Am 22.9.98 wurde abschließend<br />

darüber befunden, ob der Teilbestand weiterhin bei den Unterlagen des MfS und damit beim<br />

BStU verbleibt oder an die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen im Bundesarchiv<br />

zu übergeben ist.<br />

Im Ergebnis der Rücksprachen wurde verfügt, dass der TB SED-KL bei dem BStU verbleibt.<br />

Die Entscheidung stellte darauf ab, dass eindeutige inhaltliche Bezüge zur Tätigkeit des MfS<br />

hergestellt werden können und es sich von daher um Unterlagen des MfS handelt. Ein sehr<br />

wichtiger Gesichtspunkt für die Entscheidungsfindung war der zu veranschlagende unverhältnismäßig<br />

hohe Aufwand für die Trennung der Informationen und Dokumente zur Parteiarbeit<br />

von den Informationen zur Tätigkeit des Ministeriums. Über inhaltliche Gesichtspunkte<br />

hinaus wurde die enge personelle Verflechtung innerhalb der Struktur des MfS und der in der<br />

SED-Kreisleitung im MfS als Begründung genannt. So war der 1. Sekretär der Kreisleitung<br />

der SED zugleich Mitglied des Kollegiums des MfS. Andererseits fanden Disziplinierungen<br />

innerhalb der Parteiorganisation selbst bei einfachen SED-Mitgliedern aus den unteren Rängen<br />

des Dienstes nie außerhalb des MfS statt. Schließlich wurde zu Gunsten des Verbleibs<br />

55<br />

Siehe: Büro des Sekretariats. Zuarbeit zur Konzeption zur organisierten Einstellung der Arbeit des Apparates<br />

der ehemaligen SED-Kreisleitung vom 13.12.1989. MfS SED-KL Nr. 1228, S. 2, BStU 000 898.<br />

56<br />

Siehe: BStU-Dienstregistratur. AR 1. Aktenvermerk vom 17.09.1992 betreffend die Unterlagen der SED nach<br />

StUG § 10, Anlage.<br />

23

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