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Bauch- zentrum. - SHG - Saarland-Heilstätten GmbH

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datenschutz<br />

A k t u e l l e s<br />

Johannes Bolz<br />

Nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB<br />

wird derjenige, der „unbefugt ein<br />

fremdes Geheimnis, namentlich ein<br />

zum persönlichen Lebensbereich<br />

gehörendes Geheimnis oder ein<br />

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,<br />

offenbart, das ihm als Arzt, … oder<br />

Angehörigen eines anderen Heilberufs,<br />

der für die Berufsausübung<br />

oder die Führung der Berufsbezeichnung<br />

eine staatlich geregelte<br />

Ausbildung erfordert, anvertraut<br />

worden oder sonst bekanntgeworden<br />

ist, mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“<br />

„Geheimnisse“ sind demnach Tatsachen,<br />

die nur einem beschränkten<br />

Personenkreis bekannt sind und<br />

an deren Geheimhaltung derjenige,<br />

den sie betreffen, ein begründetes<br />

Interesse hat. Voraussetzung ist<br />

nicht, dass der Patient das Geheimnis<br />

kennt. Auch eine diesem gegenüber<br />

verschwiegene Krankheit ist<br />

ein solches Geheimnis. Erst wenn<br />

eine Tatsache einer nicht mehr<br />

überschaubaren Zahl von Personen<br />

bekannt ist, kann man nicht mehr<br />

von einem Geheimnis sprechen.<br />

Mit dem Patientengeheimnis werden<br />

verschiedene Schutzzwecke<br />

verfolgt. Vorrangig geht es um den<br />

Wie schützen wir die Daten<br />

unserer Patienten? das PatIentengeheImnIs.<br />

Schutz der Vertrauensbeziehung<br />

zwischen Arzt und Patient.<br />

Das Patientengeheimnis dient damit<br />

auch dazu, die effektive Berufsausübung<br />

des Arztes zu schützen. Mit<br />

ihm wird das Recht auf informationelle<br />

und medizinische Selbstbestimmung<br />

des Patienten gewahrt.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat<br />

aber auch zum Ausdruck gebracht,<br />

dass das Patientengeheimnis generell<br />

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung<br />

einer leistungsfähigen<br />

Gesundheitsfürsorge ist.<br />

Das Patientengeheimnis umfasst<br />

alle Informationen, die mit der ärztlichen<br />

Behandlung in Zusammenhang<br />

stehen. Dazu gehört die Art<br />

der Krankheit, deren Verlauf, Anamnese,<br />

Diagnose, Therapie und Prognose,<br />

körperliche und geistige Feststellungen,<br />

gehören Patientendaten<br />

in Akten und auf elektronischen<br />

Datenträgern, Untersuchungsmaterial<br />

und Untersuchungsergebnisse.<br />

Dazu gehören aber auch sämtliche<br />

im Rahmen der Behandlung bekannt<br />

gemachten Angaben über<br />

persönliche, familiäre, berufliche,<br />

wirtschaftliche und finanzielle<br />

Gegebenheiten, auch wenn diese<br />

keinen direkten Bezug zu einer<br />

Krankheit haben. Schon der Name<br />

oder die Tatsache der Behandlung<br />

des Patienten stellt ein Patientengeheimnis<br />

dar. Geschützt werden auch<br />

Informationen über Dritte, die der<br />

Patient dem Arzt anvertraut.<br />

Erfasst werden nur die Informationen,<br />

die dem Arzt in dessen<br />

Eigenschaft und Funktion anvertraut<br />

oder sonst bekannt geworden<br />

sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />

die Kenntniserlangung mündlich,<br />

schriftlich, durch Augenschein oder<br />

auf sonstige Weise erfolgte. Es genügt,<br />

wenn durch die ärztliche<br />

Berufsausübung die Möglichkeit<br />

der Kenntnisnahme entstanden ist,<br />

etwa durch beiläufige Bemerkungen<br />

des Patienten. Erfasst werden<br />

auch schon Kenntnisse, die bei der<br />

Anbahnung des Behandlungsverhältnisses<br />

erlangt wurden.<br />

„Offenbaren“ ist im Sinne des Gesetzes<br />

jede Mitteilung des Geheimnisses<br />

an einen Dritten. Dies erfolgt bei<br />

einer mündlichen Mitteilung durch<br />

Kenntnisnahme des Dritten. Schon<br />

das Einräumen der Kenntnisnahme<br />

für einen Dritten genügt, wenn<br />

dem Dritten auch nur zeitweilig die<br />

Verfügungsmöglichkeit eingeräumt<br />

wird, z. B. durch Liegenlassen einer<br />

Akte oder durch Ermöglichung<br />

des elektronischen Zugriffs auf eine<br />

Speicherung. Offenbaren kann auch<br />

durch Unterlassen erfolgen, wenn<br />

der Arzt seine Patientendaten unbeaufsichtigt<br />

lässt.<br />

Das Patientengeheimnis hat zur<br />

Folge, dass nur diejenigen Personen<br />

Kenntnis von Behandlungsdaten<br />

erhalten dürfen, die diese im Rahmen<br />

des Behandlungsvorgangs benötigen.<br />

Das Patientengeheimnis ist<br />

allumfassend; es gilt auch gegenüber<br />

den in § 203 StGB genannten<br />

Personen und deren berufsmäßig<br />

tätigen Gehilfen. Die Schweigepflicht<br />

gilt auch gegenüber anderen<br />

Schweigepflichtigen. Die nicht erforderliche<br />

Weitergabe bzw. Offenbarung<br />

von Patientengeheimnissen<br />

an andere Ärzte oder Angehörige<br />

eines Heilberufes ist unzulässig.<br />

Johannes Bolz<br />

Koordinator Konzerndatenschutz<br />

in Abstimmung mit dem externen<br />

Datenschutzbeauftragten (DMC)<br />

Kniffliges<br />

1. TC Mainz 1. Bach 1. Anna<br />

2. TC Wiesbaden 2. Dampf 2. Christa<br />

3. TC Bad Vilbel 3. Flock 3. Nina<br />

4. Bad Harzburg1946 4. Hust 4. Silke<br />

5. TC Offenbach 5. Kachel 5. Ines<br />

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5.<br />

k ö r p e r u n d G e i s t<br />

18 Forum am Puls der zeIt Forum am Puls der zeIt 19<br />

AUFGABE<br />

AUFGABE<br />

1 urlauBszeIt<br />

3<br />

Es war Urlaubszeit und ich habe meine Kusine besucht. Wir hatten eine wunderschöne Zeit zusammen.<br />

Morgens sind wir zusammen gejoggt und abends haben wir viel Tennis gespielt. Anstrengend wie es war,<br />

hatten wir jeden Tag nur eine Sache geschafft., d.h. entweder wir sind gejoggt oder wir haben Tennis<br />

gespielt. Manchmal haben wir gefaulenzt und blieben den ganzen Tag zu Hause.<br />

Das sind 15 Morgen, an denen wir nichts gemacht haben, 11 Abende, an denen wir zu Hause blieben und<br />

insgesamt 10 Tage, an denen wir gejoggt sind oder Tennis gespielt haben.<br />

Wie viele Tage habe ich mit meiner Kusine verbracht?<br />

tennIsturnIer<br />

Ina ist eine gute Tennisspielerin. Die ersten fünf Begegnungen der Saison hat sie alle gewonnen.<br />

In welcher Reihenfolge hat sie welche Gegnerin (Vor- und Nachname) von welchem Club geschlagen?<br />

1. Das Spiel gegen Ines fand irgendwann nach der Begegnung mit Frau Kachel statt<br />

und direkt vor dem Match gegen die Spielerin des TC Bad Vilbel.<br />

2. Silke war die vierte Gegnerin von Ina. Silke heisst mit Nachnamen nicht Hust;<br />

die Person mit diesem Nachnamen spielt nicht beim TC Offenbach.<br />

3. Die dritte Gegnerin von Ina war Frau Dampf.<br />

4. Christa heisst mit Nachnamen Bach.<br />

5. Die Spielerin des Vereins Bad Harzburg 1946 ist nicht Anna.<br />

6. Frau Flock spielt beim TC Mainz.<br />

1. Match<br />

2. Match<br />

3. Match<br />

4. Match<br />

5. Match<br />

Anna<br />

Christa<br />

Nina<br />

Sile<br />

Ines<br />

Bach<br />

Dampf<br />

Flock<br />

Hust<br />

Kachel<br />

AUFGABE<br />

2 KolumBus<br />

Wie viele Eier konnte<br />

Kolumbus nüchtern essen?<br />

Die Rätselauflösung finden Sie auf Seite 26.<br />

KnIfflIges

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