Bauch- zentrum. - SHG - Saarland-Heilstätten GmbH
Bauch- zentrum. - SHG - Saarland-Heilstätten GmbH
Bauch- zentrum. - SHG - Saarland-Heilstätten GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
datenschutz<br />
A k t u e l l e s<br />
Johannes Bolz<br />
Nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB<br />
wird derjenige, der „unbefugt ein<br />
fremdes Geheimnis, namentlich ein<br />
zum persönlichen Lebensbereich<br />
gehörendes Geheimnis oder ein<br />
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis,<br />
offenbart, das ihm als Arzt, … oder<br />
Angehörigen eines anderen Heilberufs,<br />
der für die Berufsausübung<br />
oder die Führung der Berufsbezeichnung<br />
eine staatlich geregelte<br />
Ausbildung erfordert, anvertraut<br />
worden oder sonst bekanntgeworden<br />
ist, mit Freiheitsstrafe bis zu<br />
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“<br />
„Geheimnisse“ sind demnach Tatsachen,<br />
die nur einem beschränkten<br />
Personenkreis bekannt sind und<br />
an deren Geheimhaltung derjenige,<br />
den sie betreffen, ein begründetes<br />
Interesse hat. Voraussetzung ist<br />
nicht, dass der Patient das Geheimnis<br />
kennt. Auch eine diesem gegenüber<br />
verschwiegene Krankheit ist<br />
ein solches Geheimnis. Erst wenn<br />
eine Tatsache einer nicht mehr<br />
überschaubaren Zahl von Personen<br />
bekannt ist, kann man nicht mehr<br />
von einem Geheimnis sprechen.<br />
Mit dem Patientengeheimnis werden<br />
verschiedene Schutzzwecke<br />
verfolgt. Vorrangig geht es um den<br />
Wie schützen wir die Daten<br />
unserer Patienten? das PatIentengeheImnIs.<br />
Schutz der Vertrauensbeziehung<br />
zwischen Arzt und Patient.<br />
Das Patientengeheimnis dient damit<br />
auch dazu, die effektive Berufsausübung<br />
des Arztes zu schützen. Mit<br />
ihm wird das Recht auf informationelle<br />
und medizinische Selbstbestimmung<br />
des Patienten gewahrt.<br />
Das Bundesverfassungsgericht hat<br />
aber auch zum Ausdruck gebracht,<br />
dass das Patientengeheimnis generell<br />
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung<br />
einer leistungsfähigen<br />
Gesundheitsfürsorge ist.<br />
Das Patientengeheimnis umfasst<br />
alle Informationen, die mit der ärztlichen<br />
Behandlung in Zusammenhang<br />
stehen. Dazu gehört die Art<br />
der Krankheit, deren Verlauf, Anamnese,<br />
Diagnose, Therapie und Prognose,<br />
körperliche und geistige Feststellungen,<br />
gehören Patientendaten<br />
in Akten und auf elektronischen<br />
Datenträgern, Untersuchungsmaterial<br />
und Untersuchungsergebnisse.<br />
Dazu gehören aber auch sämtliche<br />
im Rahmen der Behandlung bekannt<br />
gemachten Angaben über<br />
persönliche, familiäre, berufliche,<br />
wirtschaftliche und finanzielle<br />
Gegebenheiten, auch wenn diese<br />
keinen direkten Bezug zu einer<br />
Krankheit haben. Schon der Name<br />
oder die Tatsache der Behandlung<br />
des Patienten stellt ein Patientengeheimnis<br />
dar. Geschützt werden auch<br />
Informationen über Dritte, die der<br />
Patient dem Arzt anvertraut.<br />
Erfasst werden nur die Informationen,<br />
die dem Arzt in dessen<br />
Eigenschaft und Funktion anvertraut<br />
oder sonst bekannt geworden<br />
sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />
die Kenntniserlangung mündlich,<br />
schriftlich, durch Augenschein oder<br />
auf sonstige Weise erfolgte. Es genügt,<br />
wenn durch die ärztliche<br />
Berufsausübung die Möglichkeit<br />
der Kenntnisnahme entstanden ist,<br />
etwa durch beiläufige Bemerkungen<br />
des Patienten. Erfasst werden<br />
auch schon Kenntnisse, die bei der<br />
Anbahnung des Behandlungsverhältnisses<br />
erlangt wurden.<br />
„Offenbaren“ ist im Sinne des Gesetzes<br />
jede Mitteilung des Geheimnisses<br />
an einen Dritten. Dies erfolgt bei<br />
einer mündlichen Mitteilung durch<br />
Kenntnisnahme des Dritten. Schon<br />
das Einräumen der Kenntnisnahme<br />
für einen Dritten genügt, wenn<br />
dem Dritten auch nur zeitweilig die<br />
Verfügungsmöglichkeit eingeräumt<br />
wird, z. B. durch Liegenlassen einer<br />
Akte oder durch Ermöglichung<br />
des elektronischen Zugriffs auf eine<br />
Speicherung. Offenbaren kann auch<br />
durch Unterlassen erfolgen, wenn<br />
der Arzt seine Patientendaten unbeaufsichtigt<br />
lässt.<br />
Das Patientengeheimnis hat zur<br />
Folge, dass nur diejenigen Personen<br />
Kenntnis von Behandlungsdaten<br />
erhalten dürfen, die diese im Rahmen<br />
des Behandlungsvorgangs benötigen.<br />
Das Patientengeheimnis ist<br />
allumfassend; es gilt auch gegenüber<br />
den in § 203 StGB genannten<br />
Personen und deren berufsmäßig<br />
tätigen Gehilfen. Die Schweigepflicht<br />
gilt auch gegenüber anderen<br />
Schweigepflichtigen. Die nicht erforderliche<br />
Weitergabe bzw. Offenbarung<br />
von Patientengeheimnissen<br />
an andere Ärzte oder Angehörige<br />
eines Heilberufes ist unzulässig.<br />
Johannes Bolz<br />
Koordinator Konzerndatenschutz<br />
in Abstimmung mit dem externen<br />
Datenschutzbeauftragten (DMC)<br />
Kniffliges<br />
1. TC Mainz 1. Bach 1. Anna<br />
2. TC Wiesbaden 2. Dampf 2. Christa<br />
3. TC Bad Vilbel 3. Flock 3. Nina<br />
4. Bad Harzburg1946 4. Hust 4. Silke<br />
5. TC Offenbach 5. Kachel 5. Ines<br />
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 5.<br />
k ö r p e r u n d G e i s t<br />
18 Forum am Puls der zeIt Forum am Puls der zeIt 19<br />
AUFGABE<br />
AUFGABE<br />
1 urlauBszeIt<br />
3<br />
Es war Urlaubszeit und ich habe meine Kusine besucht. Wir hatten eine wunderschöne Zeit zusammen.<br />
Morgens sind wir zusammen gejoggt und abends haben wir viel Tennis gespielt. Anstrengend wie es war,<br />
hatten wir jeden Tag nur eine Sache geschafft., d.h. entweder wir sind gejoggt oder wir haben Tennis<br />
gespielt. Manchmal haben wir gefaulenzt und blieben den ganzen Tag zu Hause.<br />
Das sind 15 Morgen, an denen wir nichts gemacht haben, 11 Abende, an denen wir zu Hause blieben und<br />
insgesamt 10 Tage, an denen wir gejoggt sind oder Tennis gespielt haben.<br />
Wie viele Tage habe ich mit meiner Kusine verbracht?<br />
tennIsturnIer<br />
Ina ist eine gute Tennisspielerin. Die ersten fünf Begegnungen der Saison hat sie alle gewonnen.<br />
In welcher Reihenfolge hat sie welche Gegnerin (Vor- und Nachname) von welchem Club geschlagen?<br />
1. Das Spiel gegen Ines fand irgendwann nach der Begegnung mit Frau Kachel statt<br />
und direkt vor dem Match gegen die Spielerin des TC Bad Vilbel.<br />
2. Silke war die vierte Gegnerin von Ina. Silke heisst mit Nachnamen nicht Hust;<br />
die Person mit diesem Nachnamen spielt nicht beim TC Offenbach.<br />
3. Die dritte Gegnerin von Ina war Frau Dampf.<br />
4. Christa heisst mit Nachnamen Bach.<br />
5. Die Spielerin des Vereins Bad Harzburg 1946 ist nicht Anna.<br />
6. Frau Flock spielt beim TC Mainz.<br />
1. Match<br />
2. Match<br />
3. Match<br />
4. Match<br />
5. Match<br />
Anna<br />
Christa<br />
Nina<br />
Sile<br />
Ines<br />
Bach<br />
Dampf<br />
Flock<br />
Hust<br />
Kachel<br />
AUFGABE<br />
2 KolumBus<br />
Wie viele Eier konnte<br />
Kolumbus nüchtern essen?<br />
Die Rätselauflösung finden Sie auf Seite 26.<br />
KnIfflIges