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Ausschreibung Kreismeisterschaft 2012 Kreis 11 1 RSB

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<strong>Kreis</strong> <strong>11</strong> 1 - Koblenz<br />

Rheinischer Schützenbund e.V. 1872<br />

A U S S C H R E I B U N G<br />

<strong><strong>Kreis</strong>meisterschaft</strong> <strong>2012</strong><br />

4.7 Die Startkarten der einzelnen Disziplinen sind an die entsprechenden Bearbeiter zu senden,<br />

siehe Anlage 3.<br />

4.8 Zur Vermeidung von Terminüberschneidungen bei Doppelstartern sind die entsprechenden<br />

Startkarten mit einem Vermerk zu kennzeichnen. Zwingend erforderlich ist dieser Hinweis<br />

wenn zwei Schützen auf eine Waffe angewiesen sind.<br />

4.9 Trap und Skeet, alle Schützen, die zur BM <strong>2012</strong> gemeldet werden, sind hiermit eingeladen, eine<br />

gesonderte Einladung erfolgt nicht mehr. Meldung der Schützen jeweils am Wettkampftag ( wird<br />

rechtzeitig bekannt gegeben )um 08.15 Uhr zwecks Einteilung der Rotten.<br />

4.10 Die KM ist entsprechend Regel 0.9.3.2.1 der SpO die Qualifikationsveranstaltung für die BM.<br />

Alle Einzelschützen und Mannschaften, die bei der KM die erforderlichen Ringzahlen erreichen,<br />

werden zur Teilnahme an den Bezirk weitergemeldet. Schützen, die an der BM nicht<br />

teilnehmen möchten, müssen dies bei der KM schriftlich, auf einem dafür bei der jeweiligen<br />

Wettkampfleitung erhältlichen Formular mitteilen.<br />

5. Benachrichtigung<br />

5.1 Die Zusendung der Startbenachrichtigungen erfolgt an die dem,<br />

<strong>Kreis</strong> vorliegende Vereinsanschrift.<br />

6. Start- und sonstige Gebühren<br />

6.1 Die Startgelder betragen für die Gewehr und Pistolendisziplinen einheitlich € 5,50 je Start<br />

und werden im Lastschriftverfahren seitens der Geschäftsstelle erhoben.<br />

Im Bogenbereich betragen die Gebühren € 5,50 je Start und werden per Lastschriftträger<br />

durch die <strong>Kreis</strong>geschäftsstelle erhoben.<br />

6.2 Startgeld ist Reuegeld.<br />

6.3 Bei Mannschaftsummeldung nach Regel 0.9.5 SpO ist eine Gebühr von € 3,00 vor Ort zu<br />

entrichten.<br />

6.4 Teilnehmer, die keinen gültigen Sportpass vorlegen können,<br />

müssen eine Gebühr von € 3,00 entrichten.<br />

6.5 Alle Teilnehmer haben unaufgefordert bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorzuzeigen.<br />

a) Startbenachrichtigung<br />

b) Sportpass<br />

und - ab der Schützen – bzw. – Damenklasse<br />

amtlicher Lichtbildausweis ( Personalausweis bzw. Reisepass )<br />

6.6 Teilnehmer, die keinen Lichtbildausweis vorlegen können, müssen eine Gebühr von € 3,00<br />

entrichten<br />

6.7 Für Einsprüche und ihre Behandlung ist eine Gebühr von € 25,00 zu entrichten.<br />

Bei einer Berufung gegen die Entscheidung des Kampfgerichtes ist ein Gebühr von<br />

€ 25,00 zu entrichten. Für die Einsprüche/Berufung müssen die bei der Wettkampfleitung<br />

erhältlichen Vordrucke in zweifacher Ausführung verwendet werden.<br />

Sportleitung <strong>Kreis</strong> Ulrich Jentzsch • Sebastianusstr. 41 • 56<strong>11</strong>2 Lahnstein<br />

02621-4553 e-mail: ulrich.jentzsch@web.de<br />

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