Ehrungsordnung für den ... - bsv-lueneburg.de
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<strong>Ehrungsordnung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Bezirksschützenverband Lüneburg e.V.<br />
1. Allgemeines<br />
Für Verdienste um das Schützenwesen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> als äußerlich sichtbare Anerkennung<br />
Auszeichnungen verliehen. (Ehrungen) Verdienste hat sich in <strong>de</strong>r Regel erworben, wer<br />
langjährig an verantwortlicher Stelle auf Vereins-, Kreis- o<strong>de</strong>r Bezirksebene <strong>für</strong> das<br />
Gemeinwohl <strong>de</strong>r Schützen gewirkt hat, durch persönlichen Einsatz eine Beson<strong>de</strong>re Leistung<br />
zum Wohle <strong>de</strong>r Schützen vollbracht hat, herausragen<strong>de</strong> sportliche Leistungen <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Bezirksschützenverband erbracht hat.<br />
Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht.<br />
Diese <strong>Ehrungsordnung</strong> regelt die Ehrungen durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Bezirksschützenverband und ergänzt,<br />
soweit zulässig, die <strong>Ehrungsordnung</strong>en <strong>de</strong>s Nordwest<strong>de</strong>utschen Schützenbun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s<br />
Deutschen Schützenbun<strong>de</strong>s in Bezug auf die Auszeichnungen jener Verbän<strong>de</strong>.<br />
Soweit <strong>de</strong>m Bezirksschützenverband <strong>für</strong> Urkun<strong><strong>de</strong>n</strong> und Ehrenzeichen Kosten entstehen,<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong> diese <strong>de</strong>m Antragsteller zuzüglich einem angemessenen Aufschlag <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />
Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.<br />
Aufgrund einer besseren Lesbarkeit <strong>de</strong>r <strong>Ehrungsordnung</strong> wird lediglich die männliche Form<br />
verwen<strong>de</strong>t. Gemeint sind jeweils sowohl weibliche als auch männliche Schützen.<br />
2. Verfahren<br />
Ehrungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Antragsberechtigt sind:<br />
das Präsidium <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s,<br />
das Präsidium <strong>de</strong>r Kreisschützenverbän<strong>de</strong>,<br />
die Vorstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vereine,<br />
die Sportleitung <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s<br />
Ehrungsanträge sind schriftlich bis zum 15.12. j. J. an <strong><strong>de</strong>n</strong> stv. Schriftführer <strong>de</strong>s<br />
Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s zu richten. Es sind die da<strong>für</strong> zur Verfügung gestellten Vordrucke<br />
zu verwen<strong><strong>de</strong>n</strong>. Sammelanträge getrennt nach Ehrungsart sind zulässig. Nicht<br />
ordnungsgemäß ausgefüllte Anträge wer<strong><strong>de</strong>n</strong> unter Hinweis auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Mangel zurückgesandt.<br />
Über die Ehrungsanträge entschei<strong>de</strong>t das Präsidium, soweit nicht <strong>de</strong>r NWDSB o<strong>de</strong>r DSB<br />
zuständig ist. Jubiläumsna<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s DSB wer<strong><strong>de</strong>n</strong> nach Erfüllung <strong>de</strong>r Voraussetzungen auf<br />
Antrag ausgegeben. Die Verantwortung <strong>für</strong> die Richtigkeit <strong>de</strong>r Mitgliedschaftsdauer im DSB<br />
trägt <strong>de</strong>r Verein. Das Präsidium kann <strong>für</strong> einzelne Ehrungsarten bestimmte Antragstermine<br />
festsetzen. Es kann in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen von allen Bestimmungen dieser<br />
<strong>Ehrungsordnung</strong> Abweichungen zulassen und selbst abweichen, soweit <strong>de</strong>m nicht die<br />
<strong>Ehrungsordnung</strong> <strong>de</strong>s NWDSB o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DSB entgegenstehen.<br />
1
Die Ehrungen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> zu <strong>de</strong>m gewünschten Anlass und Termin durch ein Mitglied <strong>de</strong>s<br />
Präsidiums o<strong>de</strong>r einem von ihm Beauftragten vorgenommen. Es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, das Präsidium<br />
<strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r NWDSB o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r DSB bestimmen einen an<strong>de</strong>rer Ort.<br />
Bezirksehrenkreuze, die gol<strong><strong>de</strong>n</strong>e Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s NWDSB sowie die Ehrenmitgliedschaft<br />
wer<strong><strong>de</strong>n</strong> grundsätzlich auf <strong>de</strong>r Delegiertentagung verliehen. Ausnahmen sind nur in<br />
begrün<strong>de</strong>ten Fällen zulässig.<br />
3. Ehrungsarten und Verleihungsvoraussetzungen<br />
3.1 Allgemeine Voraussetzungen und Erläuterungen<br />
Die nachstehend genannten Ehrungsvoraussetzungen sind Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen <strong>für</strong><br />
langjährige Tätigkeiten in verantwortungsvoller Position auf Vereins-, Kreis- o<strong>de</strong>r<br />
Bezirksebene. Sie begrün<strong><strong>de</strong>n</strong> keinerlei Anspruch auf eventuelle Ehrung. In erster Linie<br />
sollen Persönlichkeiten und Einsatz <strong>de</strong>s Einzelnen <strong>für</strong> das Schützenwesen Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Ehrung sein. Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Jubiläumsna<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s DSB ist ein Zeitablauf allein nicht<br />
ausreichend.<br />
Die als Min<strong>de</strong>stvoraussetzung nachstehend angegebenen Zeiten gelten grundsätzlich nur,<br />
wenn sie auf verantwortungsvoller Position auf Vereins-, Kreis- o<strong>de</strong>r Bezirksebene geleistet<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Bei Übernahme eines höheren Amtes unter gleichzeitigem o<strong>de</strong>r späterem Ausschei<strong><strong>de</strong>n</strong> aus<br />
<strong>de</strong>m niedrigeren Amt wird die bis zur Übernahme zurückgelegte Zeit angerechnet, dieses gilt<br />
auch im umgekehrten Fall.<br />
3.2 Ehrungen <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s<br />
3.2.1 Allgemeine Ehrungen<br />
Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Bronze<br />
Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber<br />
Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold<br />
Bezirksehrenkreuz in Bronze<br />
Bezirksehrenkreuz in Silber<br />
Bezirksehrenkreuz in Gold<br />
3.2.2 Spezielle Ehrungen<br />
Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>tenna<strong>de</strong>l<br />
Ehrenmitgliedschaft<br />
Ehrenpräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t<br />
3.2.3 Zeitliche Voraussetzungen<br />
a) Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Bronze<br />
Min<strong>de</strong>sten 5 Jahre Mitglied in einem Schützenverein, und<br />
3 Jahre Vorstandstätigkeit auf Vereinsebene o<strong>de</strong>r<br />
3 Jahre Vorstandstätigkeit auf Kreisebene<br />
b) Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Bronze und<br />
Wartezeit 3 Jahre<br />
c) Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber und<br />
Wartezeit 3 Jahre<br />
2
Bezirksehrenkreuze<br />
Die Ehrenkreuze <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s können nur die Vorstän<strong>de</strong> und die Vertreter<br />
<strong>de</strong>r Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten/Vorsitzen<strong><strong>de</strong>n</strong> erhalten. Die sonstigen Stellvertreter in <strong><strong>de</strong>n</strong> Vorstän<strong><strong>de</strong>n</strong><br />
erhalten die Ehrenkreuze nicht. Min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Min<strong>de</strong>stzeit muss in<br />
<strong>de</strong>m berücksichtigungsfähigen Amt zurückgelegt sein.<br />
Als Träger kommen die Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten/Vorsitzen<strong><strong>de</strong>n</strong>, Vizepräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten/stv. Vorsitzen<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
Schriftführer, Schatzmeister, Vereinssportleiter, Jugendsportleiter, Damensportleiterin und<br />
Komman<strong>de</strong>ure in Betracht.<br />
Wer ein Ehrenkreuz <strong>de</strong>s DSB erhalten hat, kann kein gleichartiges Ehrenkreuz <strong>de</strong>s<br />
Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s erhalten, nur die nächste Stufe. Ehrungen <strong>de</strong>s DSB und <strong>de</strong>s<br />
Bezirkes sollen nicht im selben Jahr erfolgen. Ein zeitlicher Abstand von min<strong>de</strong>stens 3<br />
Jahren ist angemessen.<br />
d) Bezirksehrenkreuz in Bronze<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold und<br />
Wartezeit 3 Jahre<br />
e) Bezirksehrenkreuz in Silber<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenkreuz in Bronze o<strong>de</strong>r Ehrenkreuz Bronze <strong>de</strong>s DSB und<br />
Wartezeit 3 Jahre<br />
f) Bezirksehrenkreuz in Gold<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenkreuz in Silber o<strong>de</strong>r Ehrenkreuz Silber <strong>de</strong>s DSB und<br />
Wartezeit 3 Jahre<br />
g) Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>tenna<strong>de</strong>l<br />
12 Jahre Vereinspräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t/-vorsitzen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />
12 Jahre Kreispräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t o<strong>de</strong>r<br />
12 Jahre Bezirkspräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t<br />
Die Na<strong>de</strong>l ist in allen Fällen gleich und wird nur einmal verliehen.<br />
h) Ehrenpräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t und Ehrenmitgliedschaft<br />
Die Ehrenmitgliedschaft kann <strong><strong>de</strong>n</strong> Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Gesamtpräsidiums, die sich um das<br />
Schützenwesen hervorragen<strong>de</strong> Verdienste erworben haben, beim Ausschei<strong><strong>de</strong>n</strong> aus <strong>de</strong>m<br />
Amt verliehen wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die Ehrenmitglie<strong>de</strong>r erhalten <strong><strong>de</strong>n</strong> Ehrenbrief und <strong><strong>de</strong>n</strong> Halsor<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>s<br />
Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s.<br />
Einem ausgeschie<strong><strong>de</strong>n</strong>en Bezirkspräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten mit Ehrenmitgliedschaft kann <strong>de</strong>r Titel<br />
„Ehrenpräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t“ zuerkannt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />
Über die Verleihung <strong>de</strong>r Ehrenmitgliedschaft entschei<strong>de</strong>t das Gesamtpräsidium.<br />
i) Vereinsehrungen<br />
Kreise und Vereine <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s die ein Jubiläum begehen, welches<br />
durch 25 teilbar ist, also 25 – 50 - 75 – 100 – 125 usw., erhalten einen Geldbetrag und eine<br />
Urkun<strong>de</strong>, als Geschenk durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Bezirksschützenverband Lüneburg überreicht.<br />
3.3 Ehrungen <strong>de</strong>s Nordwest<strong>de</strong>utschen Schützenbun<strong>de</strong>s (NWDSB)<br />
a) Gol<strong><strong>de</strong>n</strong>e Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s NWDSB<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber, und<br />
8 Jahre Vorstandstätigkeit auf Vereinsebene o<strong>de</strong>r<br />
8 Jahre Vorstandstätigkeit auf Kreisebene o<strong>de</strong>r<br />
4 Jahre Vorstandstätigkeit auf Bezirksebene (erste Auszeichnung)<br />
3
) Ehrenbrief <strong>de</strong>s NWDSB<br />
Den Ehrenbrief <strong>de</strong>s NWDSB erhalten beson<strong>de</strong>rs verdiente Mitglie<strong>de</strong>r, die keine<br />
Vorstandstätigkeit ausgeübt haben, sich aber <strong><strong>de</strong>n</strong>noch <strong>für</strong> die Belange <strong>de</strong>s Schützenwesen<br />
beson<strong>de</strong>rs eingesetzt haben, sofern sie min<strong>de</strong>stens 60 Jahre alt und min<strong>de</strong>stens 20 Jahre<br />
Mitglied <strong>de</strong>s NWDSB sind.<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r zu Ziffer 3.3 a) und b) genannten Ehrungsarten ist begrenzt. Die Verteilung<br />
erfolgt nach Zuweisung <strong>de</strong>s NWDSB.<br />
3.4 Ehrungen durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Deutschen Schützenbund<br />
a) Jubiläumsna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s DSB<br />
<strong>für</strong> 25 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
<strong>für</strong> 40 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
<strong>für</strong> 50 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
<strong>für</strong> 60 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
<strong>für</strong> 70 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
<strong>für</strong> 75 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
<strong>für</strong> 80 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />
b) Ehrenkreuz III. Stufe –Bronze-<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold, und<br />
12 Jahre Vorstandstätigkeit auf Kreisebene o<strong>de</strong>r<br />
9 Jahre Vorstandstätigkeit auf Bezirksebene<br />
c) Gol<strong><strong>de</strong>n</strong>e Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s DSB<br />
Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold<br />
Diese Auszeichnung ist <strong>für</strong> langjährige Tätigkeit als Sportleiter o<strong>de</strong>r Sportreferent auf<br />
Bezirks- o<strong>de</strong>r Kreisebene gedacht und wird vom DSB in die Ehrungen zu vorgenannten<br />
Ziffern 3.4 a) und b) nicht eingereiht.<br />
Höchstzahl <strong>für</strong> Ehrungen nach Ziffer 3.4 b).bis 3.4 c) nach Entscheidung <strong>de</strong>s NWDSB.<br />
4. Protektorabzeichen in Silber<br />
Für beson<strong>de</strong>re Verdienste um das Deutsche Schützenwesen wird das Protektorabzeichen in<br />
Silber an Personen, die min<strong>de</strong>stens 5 Jahre Mitglied in einem Verein sind, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />
Deutschen Schützenbund angeschlossen ist, und von ihrem Verein vorgeschlagen wer<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />
verliehen. Über <strong><strong>de</strong>n</strong> Vorschlag und <strong><strong>de</strong>n</strong> Verleihungstermin ist <strong>de</strong>r<br />
Bezirksschützenverband vorab zu informieren.<br />
4.1 Voraussetzung:<br />
Der Verein kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren <strong>für</strong> je angefangene 20 Mittglie<strong>de</strong>r<br />
ein (1) Abzeichen, <strong>de</strong>r Bezirksschützenverband <strong>für</strong> je 5 angefangene Mitgliedsvereine ein<br />
Abzeichen, beim DSB beantragen<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
Diese <strong>Ehrungsordnung</strong> tritt am 18. Oktober 2006 in Kraft und ersetzt die <strong>Ehrungsordnung</strong><br />
vom 12.02.1975, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 30.09.1999.<br />
Lüneburg, 18.Oktober 2006<br />
Erwin Rose<br />
Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t<br />
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