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Ehrungsordnung für den ... - bsv-lueneburg.de

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<strong>Ehrungsordnung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong> Bezirksschützenverband Lüneburg e.V.<br />

1. Allgemeines<br />

Für Verdienste um das Schützenwesen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> als äußerlich sichtbare Anerkennung<br />

Auszeichnungen verliehen. (Ehrungen) Verdienste hat sich in <strong>de</strong>r Regel erworben, wer<br />

langjährig an verantwortlicher Stelle auf Vereins-, Kreis- o<strong>de</strong>r Bezirksebene <strong>für</strong> das<br />

Gemeinwohl <strong>de</strong>r Schützen gewirkt hat, durch persönlichen Einsatz eine Beson<strong>de</strong>re Leistung<br />

zum Wohle <strong>de</strong>r Schützen vollbracht hat, herausragen<strong>de</strong> sportliche Leistungen <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Bezirksschützenverband erbracht hat.<br />

Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht.<br />

Diese <strong>Ehrungsordnung</strong> regelt die Ehrungen durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Bezirksschützenverband und ergänzt,<br />

soweit zulässig, die <strong>Ehrungsordnung</strong>en <strong>de</strong>s Nordwest<strong>de</strong>utschen Schützenbun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>s<br />

Deutschen Schützenbun<strong>de</strong>s in Bezug auf die Auszeichnungen jener Verbän<strong>de</strong>.<br />

Soweit <strong>de</strong>m Bezirksschützenverband <strong>für</strong> Urkun<strong><strong>de</strong>n</strong> und Ehrenzeichen Kosten entstehen,<br />

wer<strong><strong>de</strong>n</strong> diese <strong>de</strong>m Antragsteller zuzüglich einem angemessenen Aufschlag <strong>für</strong> <strong><strong>de</strong>n</strong><br />

Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.<br />

Aufgrund einer besseren Lesbarkeit <strong>de</strong>r <strong>Ehrungsordnung</strong> wird lediglich die männliche Form<br />

verwen<strong>de</strong>t. Gemeint sind jeweils sowohl weibliche als auch männliche Schützen.<br />

2. Verfahren<br />

Ehrungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Antragsberechtigt sind:<br />

das Präsidium <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s,<br />

das Präsidium <strong>de</strong>r Kreisschützenverbän<strong>de</strong>,<br />

die Vorstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vereine,<br />

die Sportleitung <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s<br />

Ehrungsanträge sind schriftlich bis zum 15.12. j. J. an <strong><strong>de</strong>n</strong> stv. Schriftführer <strong>de</strong>s<br />

Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s zu richten. Es sind die da<strong>für</strong> zur Verfügung gestellten Vordrucke<br />

zu verwen<strong><strong>de</strong>n</strong>. Sammelanträge getrennt nach Ehrungsart sind zulässig. Nicht<br />

ordnungsgemäß ausgefüllte Anträge wer<strong><strong>de</strong>n</strong> unter Hinweis auf <strong><strong>de</strong>n</strong> Mangel zurückgesandt.<br />

Über die Ehrungsanträge entschei<strong>de</strong>t das Präsidium, soweit nicht <strong>de</strong>r NWDSB o<strong>de</strong>r DSB<br />

zuständig ist. Jubiläumsna<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s DSB wer<strong><strong>de</strong>n</strong> nach Erfüllung <strong>de</strong>r Voraussetzungen auf<br />

Antrag ausgegeben. Die Verantwortung <strong>für</strong> die Richtigkeit <strong>de</strong>r Mitgliedschaftsdauer im DSB<br />

trägt <strong>de</strong>r Verein. Das Präsidium kann <strong>für</strong> einzelne Ehrungsarten bestimmte Antragstermine<br />

festsetzen. Es kann in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen von allen Bestimmungen dieser<br />

<strong>Ehrungsordnung</strong> Abweichungen zulassen und selbst abweichen, soweit <strong>de</strong>m nicht die<br />

<strong>Ehrungsordnung</strong> <strong>de</strong>s NWDSB o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DSB entgegenstehen.<br />

1


Die Ehrungen wer<strong><strong>de</strong>n</strong> zu <strong>de</strong>m gewünschten Anlass und Termin durch ein Mitglied <strong>de</strong>s<br />

Präsidiums o<strong>de</strong>r einem von ihm Beauftragten vorgenommen. Es sei <strong><strong>de</strong>n</strong>n, das Präsidium<br />

<strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r NWDSB o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r DSB bestimmen einen an<strong>de</strong>rer Ort.<br />

Bezirksehrenkreuze, die gol<strong><strong>de</strong>n</strong>e Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s NWDSB sowie die Ehrenmitgliedschaft<br />

wer<strong><strong>de</strong>n</strong> grundsätzlich auf <strong>de</strong>r Delegiertentagung verliehen. Ausnahmen sind nur in<br />

begrün<strong>de</strong>ten Fällen zulässig.<br />

3. Ehrungsarten und Verleihungsvoraussetzungen<br />

3.1 Allgemeine Voraussetzungen und Erläuterungen<br />

Die nachstehend genannten Ehrungsvoraussetzungen sind Min<strong>de</strong>stvoraussetzungen <strong>für</strong><br />

langjährige Tätigkeiten in verantwortungsvoller Position auf Vereins-, Kreis- o<strong>de</strong>r<br />

Bezirksebene. Sie begrün<strong><strong>de</strong>n</strong> keinerlei Anspruch auf eventuelle Ehrung. In erster Linie<br />

sollen Persönlichkeiten und Einsatz <strong>de</strong>s Einzelnen <strong>für</strong> das Schützenwesen Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Ehrung sein. Mit Ausnahme <strong>de</strong>r Jubiläumsna<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>s DSB ist ein Zeitablauf allein nicht<br />

ausreichend.<br />

Die als Min<strong>de</strong>stvoraussetzung nachstehend angegebenen Zeiten gelten grundsätzlich nur,<br />

wenn sie auf verantwortungsvoller Position auf Vereins-, Kreis- o<strong>de</strong>r Bezirksebene geleistet<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Bei Übernahme eines höheren Amtes unter gleichzeitigem o<strong>de</strong>r späterem Ausschei<strong><strong>de</strong>n</strong> aus<br />

<strong>de</strong>m niedrigeren Amt wird die bis zur Übernahme zurückgelegte Zeit angerechnet, dieses gilt<br />

auch im umgekehrten Fall.<br />

3.2 Ehrungen <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s<br />

3.2.1 Allgemeine Ehrungen<br />

Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Bronze<br />

Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber<br />

Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold<br />

Bezirksehrenkreuz in Bronze<br />

Bezirksehrenkreuz in Silber<br />

Bezirksehrenkreuz in Gold<br />

3.2.2 Spezielle Ehrungen<br />

Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>tenna<strong>de</strong>l<br />

Ehrenmitgliedschaft<br />

Ehrenpräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t<br />

3.2.3 Zeitliche Voraussetzungen<br />

a) Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Bronze<br />

Min<strong>de</strong>sten 5 Jahre Mitglied in einem Schützenverein, und<br />

3 Jahre Vorstandstätigkeit auf Vereinsebene o<strong>de</strong>r<br />

3 Jahre Vorstandstätigkeit auf Kreisebene<br />

b) Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Bronze und<br />

Wartezeit 3 Jahre<br />

c) Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber und<br />

Wartezeit 3 Jahre<br />

2


Bezirksehrenkreuze<br />

Die Ehrenkreuze <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s können nur die Vorstän<strong>de</strong> und die Vertreter<br />

<strong>de</strong>r Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten/Vorsitzen<strong><strong>de</strong>n</strong> erhalten. Die sonstigen Stellvertreter in <strong><strong>de</strong>n</strong> Vorstän<strong><strong>de</strong>n</strong><br />

erhalten die Ehrenkreuze nicht. Min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Min<strong>de</strong>stzeit muss in<br />

<strong>de</strong>m berücksichtigungsfähigen Amt zurückgelegt sein.<br />

Als Träger kommen die Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten/Vorsitzen<strong><strong>de</strong>n</strong>, Vizepräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten/stv. Vorsitzen<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />

Schriftführer, Schatzmeister, Vereinssportleiter, Jugendsportleiter, Damensportleiterin und<br />

Komman<strong>de</strong>ure in Betracht.<br />

Wer ein Ehrenkreuz <strong>de</strong>s DSB erhalten hat, kann kein gleichartiges Ehrenkreuz <strong>de</strong>s<br />

Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s erhalten, nur die nächste Stufe. Ehrungen <strong>de</strong>s DSB und <strong>de</strong>s<br />

Bezirkes sollen nicht im selben Jahr erfolgen. Ein zeitlicher Abstand von min<strong>de</strong>stens 3<br />

Jahren ist angemessen.<br />

d) Bezirksehrenkreuz in Bronze<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold und<br />

Wartezeit 3 Jahre<br />

e) Bezirksehrenkreuz in Silber<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenkreuz in Bronze o<strong>de</strong>r Ehrenkreuz Bronze <strong>de</strong>s DSB und<br />

Wartezeit 3 Jahre<br />

f) Bezirksehrenkreuz in Gold<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenkreuz in Silber o<strong>de</strong>r Ehrenkreuz Silber <strong>de</strong>s DSB und<br />

Wartezeit 3 Jahre<br />

g) Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>tenna<strong>de</strong>l<br />

12 Jahre Vereinspräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t/-vorsitzen<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r<br />

12 Jahre Kreispräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t o<strong>de</strong>r<br />

12 Jahre Bezirkspräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t<br />

Die Na<strong>de</strong>l ist in allen Fällen gleich und wird nur einmal verliehen.<br />

h) Ehrenpräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t und Ehrenmitgliedschaft<br />

Die Ehrenmitgliedschaft kann <strong><strong>de</strong>n</strong> Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Gesamtpräsidiums, die sich um das<br />

Schützenwesen hervorragen<strong>de</strong> Verdienste erworben haben, beim Ausschei<strong><strong>de</strong>n</strong> aus <strong>de</strong>m<br />

Amt verliehen wer<strong><strong>de</strong>n</strong>. Die Ehrenmitglie<strong>de</strong>r erhalten <strong><strong>de</strong>n</strong> Ehrenbrief und <strong><strong>de</strong>n</strong> Halsor<strong><strong>de</strong>n</strong> <strong>de</strong>s<br />

Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s.<br />

Einem ausgeschie<strong><strong>de</strong>n</strong>en Bezirkspräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>ten mit Ehrenmitgliedschaft kann <strong>de</strong>r Titel<br />

„Ehrenpräsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t“ zuerkannt wer<strong><strong>de</strong>n</strong>.<br />

Über die Verleihung <strong>de</strong>r Ehrenmitgliedschaft entschei<strong>de</strong>t das Gesamtpräsidium.<br />

i) Vereinsehrungen<br />

Kreise und Vereine <strong>de</strong>s Bezirksschützenverban<strong>de</strong>s die ein Jubiläum begehen, welches<br />

durch 25 teilbar ist, also 25 – 50 - 75 – 100 – 125 usw., erhalten einen Geldbetrag und eine<br />

Urkun<strong>de</strong>, als Geschenk durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Bezirksschützenverband Lüneburg überreicht.<br />

3.3 Ehrungen <strong>de</strong>s Nordwest<strong>de</strong>utschen Schützenbun<strong>de</strong>s (NWDSB)<br />

a) Gol<strong><strong>de</strong>n</strong>e Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s NWDSB<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Silber, und<br />

8 Jahre Vorstandstätigkeit auf Vereinsebene o<strong>de</strong>r<br />

8 Jahre Vorstandstätigkeit auf Kreisebene o<strong>de</strong>r<br />

4 Jahre Vorstandstätigkeit auf Bezirksebene (erste Auszeichnung)<br />

3


) Ehrenbrief <strong>de</strong>s NWDSB<br />

Den Ehrenbrief <strong>de</strong>s NWDSB erhalten beson<strong>de</strong>rs verdiente Mitglie<strong>de</strong>r, die keine<br />

Vorstandstätigkeit ausgeübt haben, sich aber <strong><strong>de</strong>n</strong>noch <strong>für</strong> die Belange <strong>de</strong>s Schützenwesen<br />

beson<strong>de</strong>rs eingesetzt haben, sofern sie min<strong>de</strong>stens 60 Jahre alt und min<strong>de</strong>stens 20 Jahre<br />

Mitglied <strong>de</strong>s NWDSB sind.<br />

Die Anzahl <strong>de</strong>r zu Ziffer 3.3 a) und b) genannten Ehrungsarten ist begrenzt. Die Verteilung<br />

erfolgt nach Zuweisung <strong>de</strong>s NWDSB.<br />

3.4 Ehrungen durch <strong><strong>de</strong>n</strong> Deutschen Schützenbund<br />

a) Jubiläumsna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s DSB<br />

<strong>für</strong> 25 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

<strong>für</strong> 40 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

<strong>für</strong> 50 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

<strong>für</strong> 60 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

<strong>für</strong> 70 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

<strong>für</strong> 75 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

<strong>für</strong> 80 Jahre Mitgliedschaft im DSB<br />

b) Ehrenkreuz III. Stufe –Bronze-<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold, und<br />

12 Jahre Vorstandstätigkeit auf Kreisebene o<strong>de</strong>r<br />

9 Jahre Vorstandstätigkeit auf Bezirksebene<br />

c) Gol<strong><strong>de</strong>n</strong>e Ehrenna<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s DSB<br />

Mind. Voraussetzung: Bezirksehrenna<strong>de</strong>l in Gold<br />

Diese Auszeichnung ist <strong>für</strong> langjährige Tätigkeit als Sportleiter o<strong>de</strong>r Sportreferent auf<br />

Bezirks- o<strong>de</strong>r Kreisebene gedacht und wird vom DSB in die Ehrungen zu vorgenannten<br />

Ziffern 3.4 a) und b) nicht eingereiht.<br />

Höchstzahl <strong>für</strong> Ehrungen nach Ziffer 3.4 b).bis 3.4 c) nach Entscheidung <strong>de</strong>s NWDSB.<br />

4. Protektorabzeichen in Silber<br />

Für beson<strong>de</strong>re Verdienste um das Deutsche Schützenwesen wird das Protektorabzeichen in<br />

Silber an Personen, die min<strong>de</strong>stens 5 Jahre Mitglied in einem Verein sind, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

Deutschen Schützenbund angeschlossen ist, und von ihrem Verein vorgeschlagen wer<strong><strong>de</strong>n</strong>,<br />

verliehen. Über <strong><strong>de</strong>n</strong> Vorschlag und <strong><strong>de</strong>n</strong> Verleihungstermin ist <strong>de</strong>r<br />

Bezirksschützenverband vorab zu informieren.<br />

4.1 Voraussetzung:<br />

Der Verein kann <strong>für</strong> einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren <strong>für</strong> je angefangene 20 Mittglie<strong>de</strong>r<br />

ein (1) Abzeichen, <strong>de</strong>r Bezirksschützenverband <strong>für</strong> je 5 angefangene Mitgliedsvereine ein<br />

Abzeichen, beim DSB beantragen<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

Diese <strong>Ehrungsordnung</strong> tritt am 18. Oktober 2006 in Kraft und ersetzt die <strong>Ehrungsordnung</strong><br />

vom 12.02.1975, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 30.09.1999.<br />

Lüneburg, 18.Oktober 2006<br />

Erwin Rose<br />

Präsi<strong><strong>de</strong>n</strong>t<br />

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