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Inhalt amtlich Inhalt - Landkreis Potsdam-Mittelmark

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eträgt seine Aufwandsentschädigung 110 € monatlich. Dasselbe gilt,<br />

wenn der ehren<strong>amtlich</strong>e Verbandsvorsteher hauptberuflich bei einem<br />

Amt beschäftigt ist, soweit mindestens eine diesem Amt angehörige<br />

Gemeinde Mitglied des Zweckverbandes ist.<br />

(3) Einem Stellvertreter des ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorstehers wird für<br />

die Dauer der Vertretung 50 % der Aufwandsentschädigung des Vertretenen<br />

gewährt, wenn die Vertretungsdauer innerhalb eines Zeitraumes<br />

von vier Wochen länger als zwei Wochen ist. Die Aufwandsentschädigung<br />

des ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorstehers gemäß Absatz 2<br />

wird dementsprechend gekürzt. Nimmt der Stellvertreter die Funktion<br />

des ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorstehers in vollem Umfang wahr, weil<br />

dessen Position nicht besetzt ist, so wird dem Stellvertreter für die<br />

Dauer der Wahrnehmung der Aufgabe eine Aufwandsentschädigung<br />

gemäß Abs. 2 gewährt.<br />

§ 2<br />

Sitzungsgeld<br />

Mitgliedern der Verbandsversammlung und Mitgliedern des Vorstands sowie<br />

dem ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorsteher wird für die Teilnahme an den<br />

Sitzungen der Verbandsversammlung bzw. des Vorstandes ein Sitzungsgeld<br />

in Höhe von 13 € je Sitzung gewährt.<br />

§ 3<br />

Fahrtkostenerstattung<br />

Kosten für Fahrten zu Sitzungen der Verbandsversammlung oder des Vorstandes<br />

werden erstattet, soweit die Grenzen des Wohnortes überschritten<br />

werden. Bei der Berechnung der Fahrtkosten sind die Sätze des § 6 Abs. 1<br />

Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung<br />

entsprechend anzuwenden. Ersatzweise können auch Fahrscheine für den<br />

öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt werden. Als<br />

Wohnort im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Ortsteil einer Gemeinde, der<br />

durch einen Zusammenschluss entstanden ist und das gesamte Gebiet der<br />

bisher selbstständigen Gemeinde umfasst.<br />

§ 4<br />

Zahlungsweise<br />

Die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld werden Quartalsweise<br />

nachträglich gezahlt.<br />

§ 5<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Zugleich tritt die Entschädigungssatzung<br />

vom 25.09.1995 (geändert durch Änderungssatzung vom<br />

11.03.1996) außer Kraft.<br />

Jeserig, den 25.03.2002<br />

Uwe Brückner Manfred Meske<br />

Vorsitzender der Bestellter ehren<strong>amtlich</strong>er<br />

Verbandsversammlung Verbandsvorsteher<br />

E i n l a d u n g<br />

Wasserversorgungsverband<br />

„Hoher Fläming“<br />

Sehr geehrtes Verbandsmitglied,<br />

hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserer Verbandsversammlung ein.<br />

Termin: 08.05.2002<br />

Ort: 14823 Rädigke, Hauptstraße 40 – Gasthof Moritz –<br />

Zeit: 19.00Uhr<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Erläuterungen zur Tagesordnung<br />

4. Vorschläge und Hinweise zur Tagesordnung<br />

5. Beschlussfassung über eventuelle Einwände zur Niederschrift der letzten<br />

Verbandsversammlung<br />

6. Bericht des Verbandsvorstehers und des Betriebsleiters<br />

7. Einwohnerfragestunde<br />

Beratung und Beschlussfassung zu:<br />

8. Beschluss 01-05/2002 Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers<br />

zur Prüfung des Jahresabschlusses 2001<br />

9. Beschluss 02-05/2002 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2002 – Änderung<br />

des Investitions- und Erfolgsplanes<br />

10. Beschluss 03-05/2002 Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der<br />

Verbandssatzung des WAV „Hoher Fläming“<br />

➭ Änderung der §§:<br />

§ 1 (1) Änderung der Verbandsmitglieder<br />

§ 3 (2) Stimmenverteilung in der<br />

Verbandsversammlung<br />

§ 3 (3) Vertreter der Mitgliedsgemeinden<br />

in der Verbandsversammlung<br />

§ 8 (3) g) Zuständigkeiten des Vorstandes<br />

(Umrechnung von DM in €)<br />

§ 15 Inkrafttreten<br />

11. Beschluss 04-05/2002 Festsetzung einer neuen Mengengebühr<br />

12. Beschluss 05-05/2002 Dritte Änderungssatzung zur Satzung des<br />

Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“<br />

über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren<br />

und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse<br />

➭ Änderung der §§<br />

§ 11 (1) Mengengebühr<br />

§ 18 (2) Kostenersatz für Frostzähler<br />

§ 21 (2) b) Bauwasserzählerverleih<br />

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund der dringend<br />

notwendigen Änderungen der Verbandssatzung Ihr Erscheinen unbedingt<br />

erforderlich ist.<br />

Falls Sie an der Teilnahme verhindert sein sollten, bitte ich um vorherige<br />

Mitteilung.<br />

Zugleich informieren Sie bitte Ihren Stellvertreter und geben die<br />

Sitzungsunterlagen weiter.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Best<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

Ende des <strong>amtlich</strong>en Teils<br />

Amtsblatt <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> 4/2002 7

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