Inhalt amtlich Inhalt - Landkreis Potsdam-Mittelmark
Inhalt amtlich Inhalt - Landkreis Potsdam-Mittelmark
Inhalt amtlich Inhalt - Landkreis Potsdam-Mittelmark
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
eträgt seine Aufwandsentschädigung 110 € monatlich. Dasselbe gilt,<br />
wenn der ehren<strong>amtlich</strong>e Verbandsvorsteher hauptberuflich bei einem<br />
Amt beschäftigt ist, soweit mindestens eine diesem Amt angehörige<br />
Gemeinde Mitglied des Zweckverbandes ist.<br />
(3) Einem Stellvertreter des ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorstehers wird für<br />
die Dauer der Vertretung 50 % der Aufwandsentschädigung des Vertretenen<br />
gewährt, wenn die Vertretungsdauer innerhalb eines Zeitraumes<br />
von vier Wochen länger als zwei Wochen ist. Die Aufwandsentschädigung<br />
des ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorstehers gemäß Absatz 2<br />
wird dementsprechend gekürzt. Nimmt der Stellvertreter die Funktion<br />
des ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorstehers in vollem Umfang wahr, weil<br />
dessen Position nicht besetzt ist, so wird dem Stellvertreter für die<br />
Dauer der Wahrnehmung der Aufgabe eine Aufwandsentschädigung<br />
gemäß Abs. 2 gewährt.<br />
§ 2<br />
Sitzungsgeld<br />
Mitgliedern der Verbandsversammlung und Mitgliedern des Vorstands sowie<br />
dem ehren<strong>amtlich</strong>en Verbandsvorsteher wird für die Teilnahme an den<br />
Sitzungen der Verbandsversammlung bzw. des Vorstandes ein Sitzungsgeld<br />
in Höhe von 13 € je Sitzung gewährt.<br />
§ 3<br />
Fahrtkostenerstattung<br />
Kosten für Fahrten zu Sitzungen der Verbandsversammlung oder des Vorstandes<br />
werden erstattet, soweit die Grenzen des Wohnortes überschritten<br />
werden. Bei der Berechnung der Fahrtkosten sind die Sätze des § 6 Abs. 1<br />
Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung<br />
entsprechend anzuwenden. Ersatzweise können auch Fahrscheine für den<br />
öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung gestellt werden. Als<br />
Wohnort im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Ortsteil einer Gemeinde, der<br />
durch einen Zusammenschluss entstanden ist und das gesamte Gebiet der<br />
bisher selbstständigen Gemeinde umfasst.<br />
§ 4<br />
Zahlungsweise<br />
Die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld werden Quartalsweise<br />
nachträglich gezahlt.<br />
§ 5<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Zugleich tritt die Entschädigungssatzung<br />
vom 25.09.1995 (geändert durch Änderungssatzung vom<br />
11.03.1996) außer Kraft.<br />
Jeserig, den 25.03.2002<br />
Uwe Brückner Manfred Meske<br />
Vorsitzender der Bestellter ehren<strong>amtlich</strong>er<br />
Verbandsversammlung Verbandsvorsteher<br />
E i n l a d u n g<br />
Wasserversorgungsverband<br />
„Hoher Fläming“<br />
Sehr geehrtes Verbandsmitglied,<br />
hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserer Verbandsversammlung ein.<br />
Termin: 08.05.2002<br />
Ort: 14823 Rädigke, Hauptstraße 40 – Gasthof Moritz –<br />
Zeit: 19.00Uhr<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
3. Erläuterungen zur Tagesordnung<br />
4. Vorschläge und Hinweise zur Tagesordnung<br />
5. Beschlussfassung über eventuelle Einwände zur Niederschrift der letzten<br />
Verbandsversammlung<br />
6. Bericht des Verbandsvorstehers und des Betriebsleiters<br />
7. Einwohnerfragestunde<br />
Beratung und Beschlussfassung zu:<br />
8. Beschluss 01-05/2002 Vorschlag zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers<br />
zur Prüfung des Jahresabschlusses 2001<br />
9. Beschluss 02-05/2002 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2002 – Änderung<br />
des Investitions- und Erfolgsplanes<br />
10. Beschluss 03-05/2002 Zweite Änderungssatzung zur Neufassung der<br />
Verbandssatzung des WAV „Hoher Fläming“<br />
➭ Änderung der §§:<br />
§ 1 (1) Änderung der Verbandsmitglieder<br />
§ 3 (2) Stimmenverteilung in der<br />
Verbandsversammlung<br />
§ 3 (3) Vertreter der Mitgliedsgemeinden<br />
in der Verbandsversammlung<br />
§ 8 (3) g) Zuständigkeiten des Vorstandes<br />
(Umrechnung von DM in €)<br />
§ 15 Inkrafttreten<br />
11. Beschluss 04-05/2002 Festsetzung einer neuen Mengengebühr<br />
12. Beschluss 05-05/2002 Dritte Änderungssatzung zur Satzung des<br />
Wasserversorgungsverbandes „Hoher Fläming“<br />
über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren<br />
und Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse<br />
➭ Änderung der §§<br />
§ 11 (1) Mengengebühr<br />
§ 18 (2) Kostenersatz für Frostzähler<br />
§ 21 (2) b) Bauwasserzählerverleih<br />
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass auf Grund der dringend<br />
notwendigen Änderungen der Verbandssatzung Ihr Erscheinen unbedingt<br />
erforderlich ist.<br />
Falls Sie an der Teilnahme verhindert sein sollten, bitte ich um vorherige<br />
Mitteilung.<br />
Zugleich informieren Sie bitte Ihren Stellvertreter und geben die<br />
Sitzungsunterlagen weiter.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Best<br />
Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />
Ende des <strong>amtlich</strong>en Teils<br />
Amtsblatt <strong>Potsdam</strong>-<strong>Mittelmark</strong> 4/2002 7