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Hauptsatzung der Gemeinde Pleidelsheim

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Gemeine <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Entscheidungen bei Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und an<strong>der</strong>en<br />

in Ausbildung stehenden Personen sowie Beschäftigten bis einschließlich<br />

Entgeltgruppe 6 TVöD.<br />

2.4. Die Bestellung von Aushilfsangestellten auf Dauer von längstens 12 Monaten im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsplanansätze.<br />

2.5. Die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigiebigkeitsleitungen<br />

bis zu 1.000,- € im Einzelfall.<br />

2.6. Die Stundung von For<strong>der</strong>ungen im Einzelfall,<br />

2.6.1. bis zu 4 Monaten in unbeschränkter Höhe,<br />

2.6.2. bis zu 12 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,- €.<br />

2.7. Den Verzicht auf Ansprüche <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> und die Nie<strong>der</strong>schlagung solcher<br />

Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von<br />

Vergleichen, wenn <strong>der</strong> Verzicht o<strong>der</strong> die Nie<strong>der</strong>schlagung, <strong>der</strong> Streitwert o<strong>der</strong> bei<br />

Vergleichen das Zugeständnis <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> im Einzelfall nicht mehr als 5.000,- €<br />

betragen. Hiervon wird <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at unterrichtet.<br />

2.8. Die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von<br />

<strong>Gemeinde</strong>-eigentum o<strong>der</strong> grundstücksgleichen Rechten, einschließlich <strong>der</strong> Ausübung<br />

von Vorkaufsrechten im Wert von bis zu 15.000,- € im Einzelfall. Hiervon wird <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at unterrichtet.<br />

2.9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken o<strong>der</strong> beweglichem Vermögen bis<br />

zu einem jährlich Miet- o<strong>der</strong> Pachtwert von 10.000,- € im Einzelfall.<br />

2.10. Die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 5.000,- € im Einzelfall.<br />

2.11. Die Bestellung von Bürgern zur ehrenamtlichen Mitwirkung sowie die<br />

Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehung einer solchen<br />

wichtigen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt.<br />

2.12. Die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den<br />

Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemein<strong>der</strong>at und in beratenden<br />

Ausschüssen.<br />

2.13. Die Abgabe von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen <strong>der</strong> Nachbargemeinden<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Baugesetzbuch,<br />

soweit sie aus genehmigten Flächennutzungsplänen entwickelt werden.<br />

2.14. Die Übernahme von Bürgschaften beim Verkauf gemeindeeigener<br />

Baugrundstücke bis zur dinglichen Sicherstellung im Grundbuch bis zu 150.000,- €<br />

im Einzelfall.<br />

2.15. Die Feststellung <strong>der</strong> Nichtausübung von Vorkaufsrechten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> nach<br />

dem Baugesetzbuch.<br />

§ 10<br />

Stellvertreter des Bürgermeisters

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