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Hauptsatzung der Gemeinde Pleidelsheim

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Gemeine <strong>Pleidelsheim</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>größengruppe gemäß § 25 Absatz 2 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />

Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung ab <strong>der</strong> Kommunalwahl am 24.10.1999.<br />

lll.<br />

Ausschüsse des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

§ 4<br />

Beschließende Ausschüsse<br />

(1) Es wird folgen<strong>der</strong> Beschließen<strong>der</strong> Ausschuss in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gebildet :<br />

Der Umlegungsausschuss<br />

(2) Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und<br />

7 weiteren Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates.<br />

Für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausschüsse werden die gleiche Zahl von Stellvertretern<br />

bestellt, welche diese Mitglie<strong>der</strong> im Verhin<strong>der</strong>ungsfall vertreten.<br />

(3) Der Gemein<strong>der</strong>at wird über Entscheidungen des Umlegungsausschusses<br />

informiert.<br />

§ 5<br />

Zuständigkeit und Aufgaben des Umlegungsausschusses<br />

(1) Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die von <strong>der</strong> Umlegungsstelle bei <strong>der</strong><br />

Durchführung von Umlegungen nach §§ 45 ff. BauGB zu treffenden Entscheidungen.<br />

Er entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbstständig anstelle des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates.<br />

§ 6<br />

Beratende Ausschüsse<br />

(1) Es werden folgende Beratende Ausschüsse gebildet:<br />

1.1. <strong>der</strong> Verwaltungsausschuss<br />

1.2. <strong>der</strong> Technische Ausschuss<br />

Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 7<br />

weiteren Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates.<br />

(2) Für die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausschüsse werden die gleiche Anzahl von Stellvertretern<br />

bestellt, welche diese Mitglie<strong>der</strong> im Verhin<strong>der</strong>ungsfall vertreten.<br />

§ 7<br />

Zuständigkeiten und Aufgaben <strong>der</strong> Ausschüsse<br />

Die Ausschüsse sind zur Vorberatung von Verhandlungen des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

zuständig. Darüber hinaus beraten die Ausschüsse den Bürgermeister bei <strong>der</strong><br />

Entscheidung von Eilentscheidungsfällen. Der Zuständigkeitsbereich des<br />

Technischen Ausschusses umfasst insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgabengebiete:

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