Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim
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SACHVORTRAG<br />
1. Wöhr Grundstücksverwaltung GbR 4, vertreten durch Herrn Alexander Wöhr,<br />
Gottlieb-Daimler-Straße 1, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Sozialbereich und Stellplätzen, Flst. 4158,<br />
Stuifenstraße, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />
Beschlussantrag:<br />
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant den Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Sozialbereich und 5<br />
Stellplätzen. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet VI, 1.<br />
Änderung“ der im Jahr 1997 rechtskräftig wurde.<br />
Auf dem Grundstück Flst. 4158 soll eine Lagerhalle mit einer Höhe von insgesamt 11,25 m<br />
erstellt werden sowie ein Büro- und Sozialraum mit einer Höhe von 3,60 m. Laut<br />
Bebauungsplan ist eine zulässige Höhe von max. 9 m Höhe zulässig. Die Überschreitung ist<br />
städtebaulich vertretbar, da in der Umgebungsbebauung die maximale Gebäudehöhe von 9<br />
m auch nicht konsequent eingehalten wurde. Laut der Stellplatzberechnung müssen 4<br />
Stellplätze vorhanden sein, der Bauherr plant 5 Stellplätze seitlich des Gebäudes. Die GRZ<br />
von 0,8 und die GFZ von 1,6 werden eingehalten.<br />
Laut Bebauungsplan sind alle Dachflächen zu begrünen. Da die Halle in Leichtbauweise<br />
erstellt werden soll, ist eine Begrünung nicht möglich. Der Anbau mit Büro- und<br />
Sozialräumen wird dagegen extensiv begrünt.<br />
2. Herr Ilker Öktem, Grabenstraße 45, 7385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen für die Erstellung eines Carports,<br />
Flst. 4120/0, Grabenstraße 45, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Beschlussantrag:<br />
Dem Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen wird das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr plant die Erstellung eines Carports. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Grabenstraße“ der im Jahr 1960 rechtskräftig wurde. Der Unterstellplatz<br />
für einen PKW soll in Holzbauweise erstellt und von beiden Seiten offen gehalten werden.<br />
Der Abstand vom Carport zur Straße hin soll ca. 60 cm sein.<br />
Eine Befreiung von der Baulinie ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.<br />
3. Herr Ulrich Schmidt, Grabenstraße 29, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
- Nutzungsänderung im OG des bestehenden Bürogebäudes – Einbau einer 3<br />
Zimmerwohnung, Flst. 4148/7, Ringstraße 7, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />
Beschlussantrag:<br />
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />
Sachdarstellung und Begründung:<br />
Der Bauherr hat eine 3-Zimmerwohnung in die Reservefläche „Büro“ im Obergeschoss<br />
seines Büroneubaus, der bereits genehmigt wurde, eingebaut. Die Wohnung ist für einen<br />
Mitarbeiter, der als Hausmeister tätig und auch für den Notfalldienst zuständig ist.<br />
Es wurden keine Änderungen am Baukörper vorgenommen.<br />
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet IX, 1. vereinf.<br />
Änderung“. Hier ist festgelegt, dass ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und<br />
Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen sind.<br />
Ein PKW-Stellplatz zur Wohnung ist vorhanden. Stellplätze sind gem. Bebauungsplan auch<br />
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen.