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Bausachen - Gemeinde Pleidelsheim

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SACHVORTRAG<br />

1. Wöhr Grundstücksverwaltung GbR 4, vertreten durch Herrn Alexander Wöhr,<br />

Gottlieb-Daimler-Straße 1, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

- Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Sozialbereich und Stellplätzen, Flst. 4158,<br />

Stuifenstraße, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong> -<br />

Beschlussantrag:<br />

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Bauherr plant den Neubau einer Lagerhalle mit Büro- und Sozialbereich und 5<br />

Stellplätzen. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet VI, 1.<br />

Änderung“ der im Jahr 1997 rechtskräftig wurde.<br />

Auf dem Grundstück Flst. 4158 soll eine Lagerhalle mit einer Höhe von insgesamt 11,25 m<br />

erstellt werden sowie ein Büro- und Sozialraum mit einer Höhe von 3,60 m. Laut<br />

Bebauungsplan ist eine zulässige Höhe von max. 9 m Höhe zulässig. Die Überschreitung ist<br />

städtebaulich vertretbar, da in der Umgebungsbebauung die maximale Gebäudehöhe von 9<br />

m auch nicht konsequent eingehalten wurde. Laut der Stellplatzberechnung müssen 4<br />

Stellplätze vorhanden sein, der Bauherr plant 5 Stellplätze seitlich des Gebäudes. Die GRZ<br />

von 0,8 und die GFZ von 1,6 werden eingehalten.<br />

Laut Bebauungsplan sind alle Dachflächen zu begrünen. Da die Halle in Leichtbauweise<br />

erstellt werden soll, ist eine Begrünung nicht möglich. Der Anbau mit Büro- und<br />

Sozialräumen wird dagegen extensiv begrünt.<br />

2. Herr Ilker Öktem, Grabenstraße 45, 7385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

- Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen für die Erstellung eines Carports,<br />

Flst. 4120/0, Grabenstraße 45, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Beschlussantrag:<br />

Dem Antrag auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiungen wird das gemeindliche<br />

Einvernehmen erteilt.<br />

Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Bauherr plant die Erstellung eines Carports. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Grabenstraße“ der im Jahr 1960 rechtskräftig wurde. Der Unterstellplatz<br />

für einen PKW soll in Holzbauweise erstellt und von beiden Seiten offen gehalten werden.<br />

Der Abstand vom Carport zur Straße hin soll ca. 60 cm sein.<br />

Eine Befreiung von der Baulinie ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.<br />

3. Herr Ulrich Schmidt, Grabenstraße 29, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

- Nutzungsänderung im OG des bestehenden Bürogebäudes – Einbau einer 3<br />

Zimmerwohnung, Flst. 4148/7, Ringstraße 7, 74385 <strong>Pleidelsheim</strong><br />

Beschlussantrag:<br />

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />

Sachdarstellung und Begründung:<br />

Der Bauherr hat eine 3-Zimmerwohnung in die Reservefläche „Büro“ im Obergeschoss<br />

seines Büroneubaus, der bereits genehmigt wurde, eingebaut. Die Wohnung ist für einen<br />

Mitarbeiter, der als Hausmeister tätig und auch für den Notfalldienst zuständig ist.<br />

Es wurden keine Änderungen am Baukörper vorgenommen.<br />

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet IX, 1. vereinf.<br />

Änderung“. Hier ist festgelegt, dass ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und<br />

Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen sind.<br />

Ein PKW-Stellplatz zur Wohnung ist vorhanden. Stellplätze sind gem. Bebauungsplan auch<br />

außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen.

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