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Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 48<br />

Literatur<br />

9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG<br />

Zur Durchführung der Umweltprüfung wurden folgende Gutachten und Untersuchungen<br />

erarbeitet und sind den Aussagen der Umweltprüfung Kapitel 5 zugrunde gelegt worden:<br />

9.1.1 GUTACHTEN ARTENSCHUTZ<br />

Zur Ermittlung der Relevanz der Eingriffe für den Aspekt des Artenschutzes, insbesondere mit<br />

Blick auf die europarechtlich geschützten Arten, wurde das Untersuchungsgebiet abgeprüft. Es<br />

wurden gezielte Artenerhebungen zu Vögeln, Tagfalter, Großlaufkäfer und Reptilien<br />

durchgeführt.<br />

Bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen dervorgefundenen Arten konnte im Rahmen der<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungfestgestellt werden, dass die Verbotstatbestände<br />

nach § 44 BNatSchG durch das geplante Gebiet nicht ausgelöst werden bzw. vermeidbar sind.<br />

Eine Ausnahmeprüfung und –genehmigung durch das Regierungspräsidium ist somit nicht<br />

notwendig.<br />

(ARTENSCHUTZRECHLICHE PRÜFUNG, ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL.-BIOL.<br />

DIETER VEILE, JUNI 2012)<br />

9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />

Besondere Schwierigkeiten haben sich bei der bisherigen Planung nicht ergeben.<br />

9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG<br />

Für die außerhalb des Plangebiets liegenden Ausgleichsmaßnahmen werden öffentlichrechtliche<br />

Verträge zwischen dem Landratsamt Ludwigsburg und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />

geschlossen.<br />

9.4. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />

eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />

kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />

Flächen vorgesehen.<br />

Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />

Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Derzeit werden die noch unbebauten Flächen hauptsächlich extensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Artenschutzrechtliche Belange, die einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG auslösen<br />

können, sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Eine Eingrünung erfolgt durch Pflanzgebote für Einzelbäume und die Begrünung von<br />

Flachdächern.<br />

Durch die geplante Ausweisung weiterer Flächen für Gemeinbedarf findet eine<br />

Neuversiegelung und eine Befestigung von Boden, sowie ein Verlust und eine Beeinträchtigung<br />

von Biotopstrukturen statt. Dies führt zu einem Eingriff in das Schutzgut Boden, der nicht<br />

innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden können. Durch geeignete Vermeidungs-,<br />

Minimierungsmaßnahmen und durch Fesetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

können die Beeinträchtigungen für die anderen Schutzgüter soweit minimiert werden, dass die<br />

Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führt.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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