Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 48<br />
Literatur<br />
9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG<br />
Zur Durchführung der Umweltprüfung wurden folgende Gutachten und Untersuchungen<br />
erarbeitet und sind den Aussagen der Umweltprüfung Kapitel 5 zugrunde gelegt worden:<br />
9.1.1 GUTACHTEN ARTENSCHUTZ<br />
Zur Ermittlung der Relevanz der Eingriffe für den Aspekt des Artenschutzes, insbesondere mit<br />
Blick auf die europarechtlich geschützten Arten, wurde das Untersuchungsgebiet abgeprüft. Es<br />
wurden gezielte Artenerhebungen zu Vögeln, Tagfalter, Großlaufkäfer und Reptilien<br />
durchgeführt.<br />
Bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen dervorgefundenen Arten konnte im Rahmen der<br />
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungfestgestellt werden, dass die Verbotstatbestände<br />
nach § 44 BNatSchG durch das geplante Gebiet nicht ausgelöst werden bzw. vermeidbar sind.<br />
Eine Ausnahmeprüfung und –genehmigung durch das Regierungspräsidium ist somit nicht<br />
notwendig.<br />
(ARTENSCHUTZRECHLICHE PRÜFUNG, ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL.-BIOL.<br />
DIETER VEILE, JUNI 2012)<br />
9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />
Besondere Schwierigkeiten haben sich bei der bisherigen Planung nicht ergeben.<br />
9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG<br />
Für die außerhalb des Plangebiets liegenden Ausgleichsmaßnahmen werden öffentlichrechtliche<br />
Verträge zwischen dem Landratsamt Ludwigsburg und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />
geschlossen.<br />
9.4. ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />
eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />
kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />
Flächen vorgesehen.<br />
Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />
Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden.<br />
Derzeit werden die noch unbebauten Flächen hauptsächlich extensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Artenschutzrechtliche Belange, die einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG auslösen<br />
können, sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />
Eine Eingrünung erfolgt durch Pflanzgebote für Einzelbäume und die Begrünung von<br />
Flachdächern.<br />
Durch die geplante Ausweisung weiterer Flächen für Gemeinbedarf findet eine<br />
Neuversiegelung und eine Befestigung von Boden, sowie ein Verlust und eine Beeinträchtigung<br />
von Biotopstrukturen statt. Dies führt zu einem Eingriff in das Schutzgut Boden, der nicht<br />
innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden können. Durch geeignete Vermeidungs-,<br />
Minimierungsmaßnahmen und durch Fesetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
können die Beeinträchtigungen für die anderen Schutzgüter soweit minimiert werden, dass die<br />
Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führt.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14