12.03.2013 Aufrufe

Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 45<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN<br />

8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB)<br />

§§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a,b) BauGB<br />

Pflanzgebot 1 (Pfg 1) – Einzelpflanzgebot<br />

An den im Plan gekennzeichneten Standorten sind hochstämmige Bäume zu pflanzen, zu<br />

pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />

Von den im Plan festgesetzten Standorten kann um bis zu 5 m abgewichen werden.<br />

Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />

Pflanzgebot 2 (Pfg 2) – Pflanzung auf Baugrundstücken<br />

Je angefangener 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obsthochstamm oder einheimischer<br />

Laubbaum zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />

Die im Plan per Planzeichen festgesetzten Bäume (Pflanzbindung, Pflanzgebot) oder<br />

erhaltene, hochstämmige Bäume werden angerechnet.<br />

Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />

Pflanzgebot 3 (Pfg 3) – Dachbegrünung<br />

Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60%<br />

der Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu<br />

begrünen. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen, anteilig ist Oberbodenmaterial<br />

zu verwenden.<br />

Zielbestand ist ein kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der Fels-<br />

und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften.<br />

Geeignete Arten sind in der Pflanzenliste 3 aufgeführt.<br />

Pflanzbindung für Einzelbäume (Pfb 1)<br />

Die im Lageplan eingezeichneten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.<br />

Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen (gleiche Anzahl) von einheimischen,<br />

standortgerechten Arten zu ersetzen.<br />

Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />

8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES<br />

KLEINKLIMAS (NACH § 74 (1) 1 LBO)<br />

Grundwasserschutz<br />

Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60% der<br />

Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu begrünen.<br />

Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen.<br />

8.3. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,<br />

NATUR UND LANDSCHAFT.(§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) – (BBP-TEXT A 10.2)<br />

Wasserdurchlässige Beläge:<br />

Offene PKW-Stellplätze, Zugänge, Zufahrten und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen<br />

Belägen herzustellen. Flächen, auf welchen mit Stoffen umgegangen wird, die den Boden und<br />

das Grundwasser gefährden können, sind aus wasserundurchlässigen Belägen herzustellen.<br />

Das Oberflächenwasser dieser Flächen ist über einen separaten Bodenablauf, der mit einem<br />

Öl- oder Fettabscheider ausgestattet ist, zu entwässern.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!