Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 45<br />
Grünordnerische Festsetzungen<br />
8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN<br />
8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB)<br />
§§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a,b) BauGB<br />
Pflanzgebot 1 (Pfg 1) – Einzelpflanzgebot<br />
An den im Plan gekennzeichneten Standorten sind hochstämmige Bäume zu pflanzen, zu<br />
pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />
Von den im Plan festgesetzten Standorten kann um bis zu 5 m abgewichen werden.<br />
Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />
Pflanzgebot 2 (Pfg 2) – Pflanzung auf Baugrundstücken<br />
Je angefangener 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obsthochstamm oder einheimischer<br />
Laubbaum zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />
Die im Plan per Planzeichen festgesetzten Bäume (Pflanzbindung, Pflanzgebot) oder<br />
erhaltene, hochstämmige Bäume werden angerechnet.<br />
Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />
Pflanzgebot 3 (Pfg 3) – Dachbegrünung<br />
Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60%<br />
der Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu<br />
begrünen. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen, anteilig ist Oberbodenmaterial<br />
zu verwenden.<br />
Zielbestand ist ein kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der Fels-<br />
und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften.<br />
Geeignete Arten sind in der Pflanzenliste 3 aufgeführt.<br />
Pflanzbindung für Einzelbäume (Pfb 1)<br />
Die im Lageplan eingezeichneten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.<br />
Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen (gleiche Anzahl) von einheimischen,<br />
standortgerechten Arten zu ersetzen.<br />
Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />
8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES<br />
KLEINKLIMAS (NACH § 74 (1) 1 LBO)<br />
Grundwasserschutz<br />
Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60% der<br />
Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu begrünen.<br />
Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen.<br />
8.3. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,<br />
NATUR UND LANDSCHAFT.(§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) – (BBP-TEXT A 10.2)<br />
Wasserdurchlässige Beläge:<br />
Offene PKW-Stellplätze, Zugänge, Zufahrten und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen<br />
Belägen herzustellen. Flächen, auf welchen mit Stoffen umgegangen wird, die den Boden und<br />
das Grundwasser gefährden können, sind aus wasserundurchlässigen Belägen herzustellen.<br />
Das Oberflächenwasser dieser Flächen ist über einen separaten Bodenablauf, der mit einem<br />
Öl- oder Fettabscheider ausgestattet ist, zu entwässern.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14