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Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 42<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

Beeinträchtigung der Arten darstellen und nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands<br />

Arten führen. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG werden nicht erfüllt.<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine natürlichen Baumhöhlen, die der Aufzucht von<br />

Jungvögeln dienen könnten. Einmalig genutzte Vogelnester in Bäumen und Sträuchern (Amsel,<br />

Buchfink u. a.) spielen bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung bezüglich Brutstätten juristisch<br />

keine Rolle. Durch die Umsetzung des Planvorhabens tritt kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ein.<br />

4.2 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER REPTILIEN<br />

Im Untersuchungsgebiet stellte der Randbereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Abb. 2<br />

u. 3, S. 4) im südöstlichen Untersuchungsgebiet zwar kein optimales, doch ein mögliches Habitat<br />

dar. Potentielle Aufwärmplätze, an denen die Tiere ungestört verweilen könnten, sind hier in der<br />

lückenhaften Vegetation mit Übergang zur vegetationsfreien Gartenfläche ebenso vorhanden wie<br />

verlassene Mauslöcher und Spalten in der Erde, die als Überwinterungsquartier, Rückzugsplatz<br />

bei schlechtem Wetter oder als Versteck bei Störungen genutzt werden können. Als ungünstig erkennbar<br />

war in diesem Bereich allerdings ein gewisser Verfolgungsdruck durch freilaufende Katzen<br />

und Hunde.<br />

Trotz intensiven Beobachtungen wurde an keinem der beiden Termine ein Individuum der Zauneidechse<br />

oder einer anderen Reptilienart gefunden. Vor diesem Hintergrund werden durch die<br />

Umsetzung des Vorhabens keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.<br />

4.3 BESTAND UND BETROFFENHEIT WEITERER NATIONAL GESCHÜTZTER ARTEN<br />

Für die nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Pflanzen- und Tierarten sind Vorkommen<br />

innerhalb des Untersuchungsgebiets auszuschließen, da diese keine geeigneten Lebensbedingungen<br />

vorfinden. Die Gründe hierfür liegen z. B. an falschen Standortverhältnissen<br />

(Bodenchemismus, Klima, Feuchtigkeit), fehlenden Habitatstrukturen (Totholz, Gewässer) oder<br />

naturräumlichen Restriktionen.<br />

Bei den Begehungen wurden innerhalb des Plangebiets keine besonders geschützten Arten gefunden.<br />

Im Bereich der landwirtschaftliche genutzten Freifläche wären Vorkommen des Gemeinen<br />

Bläulings (Polyommatusicarus), des Kleinen Heufalters (Coenonymphapamphilus) oder des<br />

Schachbrettfalters (Melanargiagalathea) möglich gewesen, konnten jedoch nicht bestätigt werden,<br />

da die Vegetation zu artenarm aufgebaut ist und insektenblütige Kräuter weitestgehend fehlen.<br />

Vorkommen von Großlaufkäfern der Gattung Carabus wurden bei in Augenscheinnahme<br />

nicht nachgewiesen und sind auch aufgrund der defizitären Vegetationsstruktur (einhergehend<br />

mit einem Mangel an als Nahrung geeigneten Kleintieren) nicht wahrscheinlich.<br />

Somit werden im Hinblick auf national streng und besonders geschützte Arten durch das Vorhaben<br />

keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.<br />

(SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG, JUNI 2012, AWL)<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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