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Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 41<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

Erläuterung zur Bilanz<br />

Aus vorstehender Gesamtbilanz lässt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu einer<br />

Aufwertung das Schutzgut-Teilaspekte FLORA führt.<br />

Der Teilaspekt FAUNA bleibt hierbei zunächst unbetrachtet.<br />

Für die Beurteilung der Eingriffe werden im bestehenden B-Plangebiet die Festsetzungen des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans „Höpfigheimer Straße“ und außerhalb wird die tatsächliche<br />

Nutzung zugrunde gelegt. Das heißt, nicht der tatsächliche Bestand mit Werkstatt, Kindergarten,<br />

Spielplatz wird herangezogen, sondern die möglich Nutzung als Misch- oder Wohngebiet mit dem<br />

zulässigen Versiegelungsgrad wird in Anrechnung gebracht. Der Planung zufolge werden<br />

Mischgebiets- und Parkplatzflächen durch Wohnbauflächen ersetzt.<br />

Bei den Außenanlagen des bestehenden Wohngebiets (hiermit sind die Außenanlagen des<br />

Kindergartens gemeint) wurde aufgrund des Alters von ca. 40 Jahren der Basiswert von 6 um das<br />

dreifache auf insgesamt 18 Punkten erhöht. Hiermit wird versucht den bestehenden<br />

Baumbestand über die Fläche zu bewerten. Eine Einzelbewertung der bestehenden Bäume wäre<br />

rechtlich nicht nachvollziehbar, da diese sich zum Teil innerhalb von Bauflächen befinden.<br />

Im südlichen Bereich gehen bei Umsetzung der Planung Grabeland und Intensivgrünland mit<br />

geringer Wertigkeit verloren. Anstelle derer wird eine Fläche für Gemeinbedarf (ein Kindergarten<br />

mit Außenanlagen) entstehen.<br />

Aufgrund der Festsetzung von verschiedenen Pflanzgeboten führt die Planung zu keinen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen. Es besteht sogar ein geringer Kompensationsüberschuss für<br />

das Schutzgut Flora, Biotopstrukturen.<br />

Um eine schutzgutübergreifende Bewertung zu ermöglichen, ist es notwendig hierfür eine<br />

gemeinsame "Einheit" festzulegen.<br />

Hierbei hat sich gezeigt, dass eine monetäre Gegenüberstellung eine solche Transformation<br />

ermöglicht.<br />

So wird, gemäß einem Fachbeitrag für Biotopwertpunkte folgender monetärer Betrag festgelegt:<br />

50.000 Biotopwertpunkte entsprechen 12.500 € monetärem Kompensationswert bzw.<br />

1 BWP entspricht 0,25 €<br />

Hieraus ergibt sich folgender Betrag:<br />

Fauna<br />

469<br />

BWP x 0,25 €/BWP = 124 €<br />

Auszug aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Juni 2012)<br />

von der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung<br />

Dipl.-Biol. Dieter Veile<br />

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

Im Untersuchungsgebiet brüteten jeweils ein Paar von 8 Vogelarten, die sich durchweg auf den<br />

bestehenden Siedlungsbereich konzentrieren. Diese Arten könnten, sollten sie zukünftig weiterhin<br />

dort brüten, bei der Rodung von Gehölzen Tierverluste erleiden, wenn der Eingriff während der<br />

Bruttätigkeit erfolgt. Nester mit Eigelegen oder Jungvögeln könnten dabei direkt zerstört werden<br />

oder Altvögel aufgrund massiver Störungen zur Aufgabe ihrer Eigelege veranlasst werden. Diese<br />

Situation kann allerdings einfach dadurch vermieden werden, dass die Rodungsarbeiten nicht<br />

während der Brutsaison erfolgen und bereits vor Beginn der Brutsaison und der Revierabgrenzung<br />

abgeschlossen sind. Tierverluste unter den Vögeln zeichnen sich daher unter Beachtung<br />

der zeitliche Vorgaben (ab März keine Rodungen) nicht ab. Vergehen gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

BNatSchG werden dadurch vermieden.<br />

Weiterhin werden durch eine zeitliche Abstimmung der Arbeiten Störungen von Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase vermieden. Sollten kurzfristige baubedingte Störungen<br />

bestimmte Vogelarten veranlassen, zeitweilig in die weiter westlich angrenzenden, ebenfalls<br />

durchgrünten Siedlungsbereiche auszuweichen, so wird dies keine erhebliche und nachhaltige<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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