Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 41<br />
Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
Erläuterung zur Bilanz<br />
Aus vorstehender Gesamtbilanz lässt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu einer<br />
Aufwertung das Schutzgut-Teilaspekte FLORA führt.<br />
Der Teilaspekt FAUNA bleibt hierbei zunächst unbetrachtet.<br />
Für die Beurteilung der Eingriffe werden im bestehenden B-Plangebiet die Festsetzungen des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplans „Höpfigheimer Straße“ und außerhalb wird die tatsächliche<br />
Nutzung zugrunde gelegt. Das heißt, nicht der tatsächliche Bestand mit Werkstatt, Kindergarten,<br />
Spielplatz wird herangezogen, sondern die möglich Nutzung als Misch- oder Wohngebiet mit dem<br />
zulässigen Versiegelungsgrad wird in Anrechnung gebracht. Der Planung zufolge werden<br />
Mischgebiets- und Parkplatzflächen durch Wohnbauflächen ersetzt.<br />
Bei den Außenanlagen des bestehenden Wohngebiets (hiermit sind die Außenanlagen des<br />
Kindergartens gemeint) wurde aufgrund des Alters von ca. 40 Jahren der Basiswert von 6 um das<br />
dreifache auf insgesamt 18 Punkten erhöht. Hiermit wird versucht den bestehenden<br />
Baumbestand über die Fläche zu bewerten. Eine Einzelbewertung der bestehenden Bäume wäre<br />
rechtlich nicht nachvollziehbar, da diese sich zum Teil innerhalb von Bauflächen befinden.<br />
Im südlichen Bereich gehen bei Umsetzung der Planung Grabeland und Intensivgrünland mit<br />
geringer Wertigkeit verloren. Anstelle derer wird eine Fläche für Gemeinbedarf (ein Kindergarten<br />
mit Außenanlagen) entstehen.<br />
Aufgrund der Festsetzung von verschiedenen Pflanzgeboten führt die Planung zu keinen<br />
erheblichen Beeinträchtigungen. Es besteht sogar ein geringer Kompensationsüberschuss für<br />
das Schutzgut Flora, Biotopstrukturen.<br />
Um eine schutzgutübergreifende Bewertung zu ermöglichen, ist es notwendig hierfür eine<br />
gemeinsame "Einheit" festzulegen.<br />
Hierbei hat sich gezeigt, dass eine monetäre Gegenüberstellung eine solche Transformation<br />
ermöglicht.<br />
So wird, gemäß einem Fachbeitrag für Biotopwertpunkte folgender monetärer Betrag festgelegt:<br />
50.000 Biotopwertpunkte entsprechen 12.500 € monetärem Kompensationswert bzw.<br />
1 BWP entspricht 0,25 €<br />
Hieraus ergibt sich folgender Betrag:<br />
Fauna<br />
469<br />
BWP x 0,25 €/BWP = 124 €<br />
Auszug aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Juni 2012)<br />
von der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung<br />
Dipl.-Biol. Dieter Veile<br />
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />
Im Untersuchungsgebiet brüteten jeweils ein Paar von 8 Vogelarten, die sich durchweg auf den<br />
bestehenden Siedlungsbereich konzentrieren. Diese Arten könnten, sollten sie zukünftig weiterhin<br />
dort brüten, bei der Rodung von Gehölzen Tierverluste erleiden, wenn der Eingriff während der<br />
Bruttätigkeit erfolgt. Nester mit Eigelegen oder Jungvögeln könnten dabei direkt zerstört werden<br />
oder Altvögel aufgrund massiver Störungen zur Aufgabe ihrer Eigelege veranlasst werden. Diese<br />
Situation kann allerdings einfach dadurch vermieden werden, dass die Rodungsarbeiten nicht<br />
während der Brutsaison erfolgen und bereits vor Beginn der Brutsaison und der Revierabgrenzung<br />
abgeschlossen sind. Tierverluste unter den Vögeln zeichnen sich daher unter Beachtung<br />
der zeitliche Vorgaben (ab März keine Rodungen) nicht ab. Vergehen gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
BNatSchG werden dadurch vermieden.<br />
Weiterhin werden durch eine zeitliche Abstimmung der Arbeiten Störungen von Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase vermieden. Sollten kurzfristige baubedingte Störungen<br />
bestimmte Vogelarten veranlassen, zeitweilig in die weiter westlich angrenzenden, ebenfalls<br />
durchgrünten Siedlungsbereiche auszuweichen, so wird dies keine erhebliche und nachhaltige<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14