Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 4<br />
1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN<br />
1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />
eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />
kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />
Flächen vorgesehen.<br />
Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />
Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zuge soll<br />
eine Neuordnung des Quartiers erfolgen, in dem derzeit teilweise auch Mischgebietsnutzung<br />
vorliegt.<br />
Das Untersuchungsgebiet des <strong>Umweltbericht</strong>s umfasst eine Fläche von 12,25 ha. Die<br />
bestehende Höhenlage befindet sich auf einer Höhenlage von 257-277m ü.NN.<br />
In Kapitel 6, Bilanz Eingriff-Ausgleich wurde für die relevanten Schutzgüter eine Bilanz aufgestellt.<br />
1.2. RECHTSGRUNDLAGEN<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die<br />
Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB ermittelt und in einem<br />
<strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet.<br />
Grünordnungsplan<br />
Als Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Grünordnungsplänen gilt § 18 NatSchG BW in<br />
Verbindung mit § 18 BNatSchG.<br />
Sind aufgrund von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, dann ist nach<br />
§ 18 Bundesnaturschutzgesetz über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften<br />
des BauGB zu entscheiden.<br />
Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird bereits auf der Ebene der Bauleitplanung der jeweilige<br />
Eingriff in den Naturhaushalt ermittelt.<br />
Um der gesetzlichen Situation gerecht zu werden, hat die Stadt Freibergden Auftrag erteilt,<br />
entsprechend der gesetzlichen Grundlage den Eingriff in Natur und Landschaft zu bilanzieren.<br />
1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
Da es sich hier im Wesentlichen um eine Nachverdichtung im Bestand handelt, wurden keine alternativen<br />
Planungsmöglichkeiten untersucht.<br />
1.4. VORGEHENSWEISE<br />
Die bebauten Bereiche und der öffentliche Spielplatz überlagern sich mit dem rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan „Höpfigheimer Straße“ aus dem Jahr 1971. Die südlichen als Wiese und<br />
Grabeland genützten Flächen liegen im Innenbereich, es bestehen hier jedoch keine<br />
Bebauungspläne.<br />
Für die Beurteilung der Eingriffe werden die rechtskräftigen Festsetzungen des o.g.<br />
Bebauungsplanbereichs sowie die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt.<br />
Die Biotopstrukturen des Untersuchungsgebiets wurden bei einer Geländebegehung im Juli<br />
2012erfasst.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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