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Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 4<br />

1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN<br />

1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />

eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />

kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />

Flächen vorgesehen.<br />

Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />

Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zuge soll<br />

eine Neuordnung des Quartiers erfolgen, in dem derzeit teilweise auch Mischgebietsnutzung<br />

vorliegt.<br />

Das Untersuchungsgebiet des <strong>Umweltbericht</strong>s umfasst eine Fläche von 12,25 ha. Die<br />

bestehende Höhenlage befindet sich auf einer Höhenlage von 257-277m ü.NN.<br />

In Kapitel 6, Bilanz Eingriff-Ausgleich wurde für die relevanten Schutzgüter eine Bilanz aufgestellt.<br />

1.2. RECHTSGRUNDLAGEN<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die<br />

Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB ermittelt und in einem<br />

<strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet.<br />

Grünordnungsplan<br />

Als Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Grünordnungsplänen gilt § 18 NatSchG BW in<br />

Verbindung mit § 18 BNatSchG.<br />

Sind aufgrund von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, dann ist nach<br />

§ 18 Bundesnaturschutzgesetz über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften<br />

des BauGB zu entscheiden.<br />

Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird bereits auf der Ebene der Bauleitplanung der jeweilige<br />

Eingriff in den Naturhaushalt ermittelt.<br />

Um der gesetzlichen Situation gerecht zu werden, hat die Stadt Freibergden Auftrag erteilt,<br />

entsprechend der gesetzlichen Grundlage den Eingriff in Natur und Landschaft zu bilanzieren.<br />

1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

Da es sich hier im Wesentlichen um eine Nachverdichtung im Bestand handelt, wurden keine alternativen<br />

Planungsmöglichkeiten untersucht.<br />

1.4. VORGEHENSWEISE<br />

Die bebauten Bereiche und der öffentliche Spielplatz überlagern sich mit dem rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan „Höpfigheimer Straße“ aus dem Jahr 1971. Die südlichen als Wiese und<br />

Grabeland genützten Flächen liegen im Innenbereich, es bestehen hier jedoch keine<br />

Bebauungspläne.<br />

Für die Beurteilung der Eingriffe werden die rechtskräftigen Festsetzungen des o.g.<br />

Bebauungsplanbereichs sowie die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt.<br />

Die Biotopstrukturen des Untersuchungsgebiets wurden bei einer Geländebegehung im Juli<br />

2012erfasst.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14

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