Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 34<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />
Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.7.<br />
Bewertung Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Lage zwischen Wohnbebauung<br />
und Flächen für Gemeinbedarf (Sportgelände, Parkplatz)<br />
und aufgrund seiner relativen Strukturarmut eine nur geringe Bedeutung<br />
für das Landschaftsbild. Es ergeben sich keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen durch die zusätzliche Wohn- und Mischgebietsausweisungen.<br />
Zur besseren Durchgrünung wird ein Grünstreifen ausgewiesen,<br />
welcher von Südwesten nach Nordosten durch das Plangebiet verläuft.<br />
Dieser Grünstreifen beinhaltet Pflanzgebote und Pflanzbindungen<br />
von Einzelbäumen. Des Weiteren wird Dachbegrünung<br />
festgesetzt.<br />
5.5.1 KONFLIKTÜBERSICHT - LANDSCHAFTSBILD<br />
Beeinträchtigungen / Konflikte 7 Nicht erheblich Erheblich<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
5.6. MENSCH<br />
Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.8. Hierbei wird das Untersuchungsgebiet für das<br />
vorliegende Schutzgut als überwiegend mit mittlerer bis hoher Bedeutung eingestuft. Für den<br />
wirtschaftlichen Nutzen hat das Untersuchungsgebiet eine mittlere Bedeutung.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />
nein<br />
Die Vorgaben zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen werden durch im Kap. 5.3.1<br />
aufgeführten Maßnahmen eingehalten, so dass sich für den Menschen keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen ergeben.<br />
Die vorhandenen Wegebeziehungen bleiben erhalten bzw. werden durch gleichwertige ersetzt.<br />
Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch.<br />
5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Für den Planungsbereich sind keine Bodendenkmale oder Kulturgüter bekannt.<br />
5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE<br />
Bezogen auf die Zunahme von Staub und Lichtemissionen wird an dieser Stelle auf Kap. 5.3<br />
verwiesen.<br />
7 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen