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Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 34<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />

Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.7.<br />

Bewertung Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Lage zwischen Wohnbebauung<br />

und Flächen für Gemeinbedarf (Sportgelände, Parkplatz)<br />

und aufgrund seiner relativen Strukturarmut eine nur geringe Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild. Es ergeben sich keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen durch die zusätzliche Wohn- und Mischgebietsausweisungen.<br />

Zur besseren Durchgrünung wird ein Grünstreifen ausgewiesen,<br />

welcher von Südwesten nach Nordosten durch das Plangebiet verläuft.<br />

Dieser Grünstreifen beinhaltet Pflanzgebote und Pflanzbindungen<br />

von Einzelbäumen. Des Weiteren wird Dachbegrünung<br />

festgesetzt.<br />

5.5.1 KONFLIKTÜBERSICHT - LANDSCHAFTSBILD<br />

Beeinträchtigungen / Konflikte 7 Nicht erheblich Erheblich<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

5.6. MENSCH<br />

Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.8. Hierbei wird das Untersuchungsgebiet für das<br />

vorliegende Schutzgut als überwiegend mit mittlerer bis hoher Bedeutung eingestuft. Für den<br />

wirtschaftlichen Nutzen hat das Untersuchungsgebiet eine mittlere Bedeutung.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />

nein<br />

Die Vorgaben zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen werden durch im Kap. 5.3.1<br />

aufgeführten Maßnahmen eingehalten, so dass sich für den Menschen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen ergeben.<br />

Die vorhandenen Wegebeziehungen bleiben erhalten bzw. werden durch gleichwertige ersetzt.<br />

Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch.<br />

5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Für den Planungsbereich sind keine Bodendenkmale oder Kulturgüter bekannt.<br />

5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE<br />

Bezogen auf die Zunahme von Staub und Lichtemissionen wird an dieser Stelle auf Kap. 5.3<br />

verwiesen.<br />

7 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen

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