Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 30<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />
Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.5.<br />
5.3.1 KONFLIKT K-1 EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, ETC.) (BAUBEDINGT)<br />
Während der Baumaßnahmen kann es zu baubedingten Emissionen wie Lärm oder Staub<br />
kommen.<br />
Bewertung Da die Emissionen nur temporär auftreten, kann davon ausgegangen<br />
werden, dass keine wesentlichen erheblichen Beeinträchtigungen<br />
durch Emissionen anfallen.<br />
Insgesamt gesehen, entsteht keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung<br />
und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5.3.2 KONFLIKT K-2 BEEINTRÄCHTIGUNG DESKLEINKLIMAS (ANLAGEBEDINGT)<br />
Für das Kleinklima relevante Flächen zur Frisch- und Kaltluftentstehung werden durch die<br />
Bebauung und Versiegelung verringert.<br />
Vermeidung / Minderung Um den Eingriff in das Kleinklima zu minimieren, werden Pflanzgebote<br />
für Bäume und Sträucher festgesetzt.<br />
Für Flachdächer wird eine extensive Begrünung festgesetzt.<br />
Bewertung In Folge der Planung verringern sich die Flächen mit Freilandklimatop<br />
und die Fläche mit Siedlungsklimatop wird vergrößert. Zusätzlich<br />
werden Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter<br />
Funktion weiter verdichtet. Der flächenhafte Kaltluftabfluss von den<br />
Ackerflächen in das bestehende Siedlungsgebiet wird durch die<br />
Erweiterung des Wohngebiets beeinträchtigt.<br />
Da es sich hierbei aber um eine relativ kleine Fläche handelt, ist die<br />
Beeinträchtigung nicht maßgeblich. Es findet nach wie vor ein Kaltluftabfluss<br />
in das vorhandene Siedlungsgebiet statt.<br />
Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen verbleibt keine<br />
erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff<br />
i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5.3.3 KONFLIKT K-3EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, LICHT) (BETRIEBSBEDINGT)<br />
Im Vergleich mit der bisherigen Nutzung des Plangebiets werden die Emissionen in den<br />
geplanten Wohn- und Mischgebieten nicht höher liegen.<br />
Insgesamt werden durch die zukünftigen Emissionen die Grenzwerte für Wohngebiete<br />
hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten.<br />
Bewertung Durch die Umnutzung der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
entstehen keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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