Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim
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Kreis: Ludwigsburg<br />
<strong>Gemeinde</strong>: <strong>Pleidelsheim</strong><br />
UMWELTBERICHT<br />
inkl. Umweltprüfung<br />
mit integriertem<br />
GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 21 BNatSchG<br />
zum Bebauungsplan<br />
„Braunäcker II“<br />
Projektnummer 1501<br />
Ludwigsburg, den 11.10.2012 / 05.11.2012<br />
Bearbeiter/in:<br />
Sibylle Leibfritz, Landschaftsarchitektin / Andreas Tiefau, Landschaftsplaner i.A.<br />
U. Müller<br />
K M B<br />
Kerker, Müller + Braunbeck<br />
Freie Architekten<br />
Stadtplaner und<br />
beratende Ingenieure<br />
Architektur, Stadtplanung,<br />
Innenarchitektur, Vermessung,<br />
Landschaftsarchitektur,<br />
Tiefbauplanung, Strassenplanung<br />
Brenzstrasse 21<br />
71636 Ludwigsburg<br />
Telefon 07141 / 44 14 - 0<br />
Telefax 07141 / 44 14 - 14<br />
e-mail: mailbox@KMBonline.de
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN ...................................................................................................... 4<br />
1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS ............................................................... 4<br />
1.2. RECHTSGRUNDLAGEN .......................................................................................................................... 4<br />
1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .................................................................................... 4<br />
1.4. VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................ 4<br />
2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ................................................................................................................. 6<br />
2.1. REGIONALPLAN ...................................................................................................................................... 6<br />
2.2. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN .................................................................................................................... 6<br />
2.3. LANDSCHAFTSPLAN ............................................................................................................................... 6<br />
2.4. FFH-GEBIET / NATURA 2000 / SCHUTZGEBIETE ................................................................................. 6<br />
2.5. §32-BIOTOPE ........................................................................................................................................... 6<br />
3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................ 7<br />
3.1. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG ........................................................................................................ 7<br />
3.2. GEOLOGIE / RELIEF ................................................................................................................................ 7<br />
3.3. BODEN ..................................................................................................................................................... 8<br />
3.4. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 10<br />
3.5. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 12<br />
3.6. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 14<br />
3.7. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 19<br />
3.8. MENSCH/ERHOLUNG ........................................................................................................................... 19<br />
3.9. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 20<br />
3.10. EMISSIONEN/ABFÄLLE ......................................................................................................................... 20<br />
3.11. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 20<br />
3.12. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND<br />
IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 20<br />
4. GRÜNORDERISCHES KONZEPT - FACHZIELE DES UMWELT- UND NATURSCHUTZES /<br />
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG ..................................................................... 21<br />
4.1. BODEN ................................................................................................................................................... 21<br />
4.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 21<br />
4.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 22<br />
4.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 22<br />
4.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 22<br />
4.6. MENSCH / ERHOLUNG ......................................................................................................................... 23<br />
4.7. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 23<br />
4.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE ....................................................................................................................... 23<br />
4.9. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 23<br />
4.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND<br />
IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 23<br />
5. PROGNOSE ÜBER DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN - KONFLIKTANALYSE ............................................ 24<br />
5.1. BODEN ................................................................................................................................................... 25<br />
5.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 28<br />
5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 30<br />
5.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 31<br />
5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 34<br />
5.6. MENSCH ................................................................................................................................................. 34<br />
5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 34<br />
5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE ....................................................................................................................... 34<br />
5.9. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 35<br />
5.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND<br />
IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 35<br />
5.11. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN IM PLANGEBIET ................................. 35<br />
6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH ................................................................................................................ 36<br />
6.1. SCHUTZGUT BODEN ............................................................................................................................ 37<br />
6.2. SCHUTZGUT FLORA/FAUNA/ BIOTOPSTRUKTUREN ........................................................................ 40<br />
7. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH ..................................... 43<br />
7.1. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG ................................................................. 43<br />
7.2. BESCHREIBUNG DER AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ................................................... 43<br />
8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN ................................................ 45<br />
8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB) .................................................................. 45<br />
8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES KLEINKLIMAS (NACH § 74<br />
(1) 1 LBO) ............................................................................................................................................... 45<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 3<br />
8.3. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND<br />
LANDSCHAFT.(§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) – (BBP-TEXT A 10.2) ....................................................... 45<br />
8.4. GESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE (NACH § 74 (1) 1 UND 3 LBO) .......................................... 46<br />
8.5. PFLANZENLISTEN ................................................................................................................................. 46<br />
9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................................... 48<br />
9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG .................................... 48<br />
9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN .................................................................................................... 48<br />
9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ......................................................................... 48<br />
9.4. ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 48<br />
10. LITERATUR ................................................................................................................................................... 50<br />
ANLAGEN:<br />
Grünordnungsplan:<br />
1.1 Bestands- und Konfliktplan<br />
1.2 Maßnahmenplan<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 4<br />
1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN<br />
1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />
eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />
kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />
Flächen vorgesehen.<br />
Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />
Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zuge soll<br />
eine Neuordnung des Quartiers erfolgen, in dem derzeit teilweise auch Mischgebietsnutzung<br />
vorliegt.<br />
Das Untersuchungsgebiet des <strong>Umweltbericht</strong>s umfasst eine Fläche von 12,25 ha. Die<br />
bestehende Höhenlage befindet sich auf einer Höhenlage von 257-277m ü.NN.<br />
In Kapitel 6, Bilanz Eingriff-Ausgleich wurde für die relevanten Schutzgüter eine Bilanz aufgestellt.<br />
1.2. RECHTSGRUNDLAGEN<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die<br />
Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB ermittelt und in einem<br />
<strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet.<br />
Grünordnungsplan<br />
Als Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Grünordnungsplänen gilt § 18 NatSchG BW in<br />
Verbindung mit § 18 BNatSchG.<br />
Sind aufgrund von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, dann ist nach<br />
§ 18 Bundesnaturschutzgesetz über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften<br />
des BauGB zu entscheiden.<br />
Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird bereits auf der Ebene der Bauleitplanung der jeweilige<br />
Eingriff in den Naturhaushalt ermittelt.<br />
Um der gesetzlichen Situation gerecht zu werden, hat die Stadt Freibergden Auftrag erteilt,<br />
entsprechend der gesetzlichen Grundlage den Eingriff in Natur und Landschaft zu bilanzieren.<br />
1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN<br />
Da es sich hier im Wesentlichen um eine Nachverdichtung im Bestand handelt, wurden keine alternativen<br />
Planungsmöglichkeiten untersucht.<br />
1.4. VORGEHENSWEISE<br />
Die bebauten Bereiche und der öffentliche Spielplatz überlagern sich mit dem rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan „Höpfigheimer Straße“ aus dem Jahr 1971. Die südlichen als Wiese und<br />
Grabeland genützten Flächen liegen im Innenbereich, es bestehen hier jedoch keine<br />
Bebauungspläne.<br />
Für die Beurteilung der Eingriffe werden die rechtskräftigen Festsetzungen des o.g.<br />
Bebauungsplanbereichs sowie die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt.<br />
Die Biotopstrukturen des Untersuchungsgebiets wurden bei einer Geländebegehung im Juli<br />
2012erfasst.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 4<br />
Zusätzlich zur floristischen Bestandsaufnahme wurdeeine Spezielle Artenschutzrechtliche<br />
Prüfung (Fauna)erstellt.<br />
Die Ökologische Bestandsaufnahme sowie das o.g. Gutachten werden als Grundlage für die<br />
Bewertung für das Schutzgut Flora, Fauna und Biotopstrukturen verwendet.<br />
Um die einzelnen Konflikte deutlich darstellen zu können wird der Komplex Natur und<br />
Landschaft in die folgenden Landschaftspotentiale bzw. Schutzgüter aufgeteilt:<br />
Naturhaushalt: Boden<br />
Grundwasser / Oberflächenwasser<br />
Luft und Klima<br />
Tiere und Pflanzen<br />
Landschaftsbild: Landschaftsbild<br />
Erholung / Mensch<br />
Darüber hinaus werden im Rahmen der Umweltprüfung die weiteren Aspekte gem. § 1 Abs. 6<br />
Nr. 7 BauGB ebenfalls berücksichtigt.<br />
Bei der Bestandsbeschreibung, -bewertung und Konfliktanalyse werden die Landschaftspotentiale<br />
getrennt behandelt.<br />
Die Bestandbewertung und die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt nach einem 5-Stufigen<br />
Bewertungsmodell, das aufden Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz<br />
EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER<br />
BAULEITPLANUNG SOWIE ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE<br />
DEREN UMSETZUNG TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNG OKTOBER 2005 basiert.<br />
Darüber hinaus wird der Beurteilung des Schutzgutes Boden die Arbeitshilfe des<br />
Umweltministeriums BEWERTUNG VON BÖDEN NACH IHRER LEISTUNGSFÄHIGKEIT, 2. ÜBERARBEITETE<br />
NEUAUFLAGE 2010 und DAS SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN<br />
EINGRIFFSREGELUNG, 1.AUFLAGE JUNI 2006 zugrunde gelegt.<br />
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt vorzugsweise verbalargumentativ.<br />
Es werden nur für die Schutzgüter Boden und Tiere und Pflanzen, die als Indikator für die<br />
restlichen Schutzgüter gelten, Flächenbilanzen erstellt (vgl. Kap. 6)<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 6<br />
Übergeordnete Planungen<br />
2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />
2.1. REGIONALPLAN<br />
Im derzeit gültigen Regionalplan (Fortschreibung vom 22.07.2009, rechtsverbindlich am<br />
12.11.2010) ist <strong>Pleidelsheim</strong> als <strong>Gemeinde</strong> - beschränkt auf Eigenentwicklung, ausgewiesen.<br />
Das Plangebiet ist als Siedlungsfläche und als sonstige landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.<br />
Weitere Festsetzungen sind nicht eingetragen.<br />
(REGIONALPLAN 2009, REGION STUTTGART)<br />
2.2. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2005-2020 (genehmigt am 18.12.2009, bekannt gemacht<br />
am 23./24.02.2012) der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / <strong>Pleidelsheim</strong> ist das Planungsgebiet<br />
als Wohnbaufläche und als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.<br />
Des Weiteren sind Eintragungen für Kindergarten und Spielplatz im Bereich der Wohnbaufläche<br />
enthalten.<br />
Trotz der vorgesehenen Änderung der Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche von bisheriger<br />
„Parkfläche“ hin zu „Kindergarten/Spielplatz“ kann festgestellt werden, daß der Bebauungsplan<br />
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />
(FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2005-2020, KMB)<br />
2.3. LANDSCHAFTSPLAN<br />
Im Landschaftsplan sind die Fläche zur Nutzung als Kindergarten sowie als Parkanlage vorgesehen.<br />
(LANDSCHAFTSPLAN FREIBERG/PLEIDELSHEIM 2005-2020, KMB)<br />
2.4. FFH-GEBIET / NATURA 2000 / SCHUTZGEBIETE<br />
Im Bereich des Untersuchungsgebietes oder in der näheren Umgebung liegen keine FFH-Gebiete oder<br />
Vogelschutzgebiete.<br />
(Natura 2000, Gebietsmeldungen Januar 2005).<br />
2.5. §32-BIOTOPE<br />
Nach § 32 NatSchG BW geschützte Biotope finden sich nicht im Plangebiet.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 7<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER<br />
UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
Für jedes einzelne Landschaftspotential wird eine Erfassung und Bewertung der einzelnen<br />
Elemente nach folgendem Schema durchgeführt:<br />
Beschreibung des derzeitigen Zustandes<br />
Ermittlung der bestehenden Vorbelastung<br />
Bewertung der Bedeutung der einzelnen Elemente innerhalb des Wirkungsgefüges<br />
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen Elemente gegenüber der Planung<br />
Gesamtbewertung nach dem Wertstufensystem<br />
Für die Bedeutung und Bewertung nach dem Wertstufensystem wird eine 5-stufige Skala<br />
angewandt:<br />
sehr gering<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
sehr hoch<br />
Für die Bewertung der Empfindlichkeit wird folgende Skala verwendet:<br />
gering<br />
mittel<br />
hoch<br />
3.1. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG<br />
Das Plangebiet ist ein Teil der südwestdeutschen Schichtstufenlandschaft, das Plangebiet ist<br />
der naturräumlichen Einheit Neckar- und Tauber-Gäuplatten zugeordnet. Der geographischen<br />
Gliederung zufolge gehört es zum Naturraum Neckarbecken.<br />
3.2. GEOLOGIE / RELIEF<br />
3.2.1 GEOLOGIE<br />
Das Plangebiet liegt in der <strong>Pleidelsheim</strong>er Mulde, einer das Neckartal querenden tektonischen<br />
Mulde mit erniedrigten Talhängen. Löß und Terrassenschotter bedecken hier die Lettenkohle.<br />
(LANDSCHAFTSPLAN FREIBERG/PLEIDELSHEIM, 2005-2020).<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 8<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3.2.2 RELIEF<br />
Betrachtet man die Geländemorphologie, so ist das Plangebiet weitgehend eben.<br />
3.3. BODEN<br />
Im Plangebiet finden sich überwiegend Böden der <strong>Pleidelsheim</strong>er Sande und der Lehm/Löß<br />
und Lösslehme.<br />
Vorbelastung<br />
Es sind keine Altlastenvorkommen innerhalb des Plangebiets bekannt.<br />
Eine Vorbelastung durch Versiegelung ist vorwiegend innerhalb des bestehenden<br />
Bebauungsplangebiets gegeben. Hier befinden sich Gebäude, Parkplatzflächen, Nebenanlagen,<br />
Terrassen etc. Auch außerhalb des Bebauungsplangebiets bestehen Vorbelastungen durch<br />
Straßen.<br />
Die innerhalb des B-Plangebiets befindlichen unversiegelten Flächen gehören zu einer<br />
bestehenden Siedlungsfläche und werden daher bei allen Bodenfunktionen mit Stufe 1 – von<br />
geringer Bedeutung eingestuft.<br />
Die versiegelten Böden innerhalb und außerhalb des bestehenden rechtskräftigen<br />
Bebauungsplangebiets besitzen bei allen Bodenfunktionen keine Funktionserfüllung und<br />
erhalten Wertstufe 0.<br />
Die außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebiets liegenden nicht versiegelten Böden<br />
werden wie folgt bewertet:<br />
Bedeutung:<br />
Standort für Kulturpflanzen<br />
Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden wird nach der Bodenzahl eingestuft.<br />
Die stark lehmigen Sand mit Ackerzahlen von 58/65 und 66/ 74 sind als Standorte für<br />
Kulturpflanzen von mittlerer bzw. von hoher Bedeutung (Wertstufe 2-3).<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />
Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird durch die<br />
Aufnahme von Niederschlagswasser und die Abflussverzögerung bzw. -verminderung (mögliche<br />
Speicherleistung) bestimmt.<br />
Die Leistungsfähigkeit der unversiegelten stark lehmigen Sandböden im Untersuchungsgebiet<br />
ist von hoher Bedeutung (Wertstufe 3).<br />
Filter und Puffer<br />
Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Filter und Puffer für Schadstoffe ist hoch, wenn<br />
Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf entfernt, zurückgehalten und ggf. abgebaut werden können<br />
und wenn Böden eine hohe Säurepufferkapazität besitzen.<br />
Die im Gebiet auftretenden stark lehmigen Sandböden besitzen ein gutes Filter- und<br />
Puffervermögen und sind somit von hoher Bedeutung.<br />
Standort für die natürliche Vegetation<br />
Mit hoher Leistungsfähigkeit werden Böden mit extremer Ausprägung von<br />
Standorteigenschaften bewertet, da diese Böden günstige Voraussetzungen für spezialisierte<br />
und seltene Pflanzengesellschaften bieten. Diese Funktion ist in Zusammenhang mit der<br />
Funktion als Standort für Kulturpflanzen und die daraus resultierende Intensität in der Nutzung<br />
zu sehen. Sind die Böden hierfür von hoher Bedeutung, sind sie in der Regel intensiv genutzt<br />
und somit nicht von besonderer Bedeutung für die natürliche Vegetation.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 9<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Bodendenkmale<br />
Im Untersuchungsgebiet finden sich keine Bodendenkmale.<br />
Empfindlichkeit<br />
Generell sind alle Böden gegenüber Versiegelung hoch empfindlich, da ein vollständiger Verlust<br />
der Bodenfunktionen damit einhergeht.<br />
Gegenüber Verdichtung weisen sie lehmigen Sandböden eine mittlere Empfindlichkeit auf.<br />
Bodenverdichtung führt zur Veränderung des Bodengefüges und damit zur Reduzierung der<br />
Oberflächenwasserversickerung.<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag kann bei den vorliegenden Böden (stark<br />
lehmiger Sand) als mittel eingestuft werden.<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Flächenentzug aus landbauökologischer Sicht ist als mittel bis<br />
hoch einzustufen, da die Böden eine mittlere bis hohe Bodenfruchtbarkeit besitzen.<br />
Wertstufen<br />
Es werden nur die unversiegelten Böden bewertet.<br />
Die versiegelten Böden sind hinsichtlich aller Bodenfunktionen generell von sehr geringer<br />
Bedeutung. Flächen mit einer wasserdurchlässigen Befestigung (z. B. Schotterwege) besitzen<br />
für die Bodenfunktionen eine geringe Bedeutung<br />
BODENFUNKTIONSBEWERTUNG 1<br />
Bodenart Standort für Kul- Ausgleichkörper im Filter und<br />
turpflanzen Wasserkreislauf Puffer<br />
Sandböden, SL 3D58/64 2,5 3 3<br />
Sandböden, SL 2D66/74/ 3 3 3<br />
Böden der Siedlungsflächen 1 1 1<br />
1 Gem. Bodenfunktionsbewertung nach Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW LANDESANSTALT<br />
FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, 2010)<br />
Wertstufeneinteilung: 0=sehr gering, 1=gering, 2=mittel, 3=hoch, 4=sehr hoch<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 10<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3.4. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />
3.4.1 GRUNDWASSER<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets.<br />
Untersuchungen zum Grundwasserstand liegen nicht vor. Aufgrund der geographischen und<br />
morphologischen Lage wird ein Grundwasserflurabstand von mehr als 1,5 m angenommen.<br />
Bei der Bewertung der einzelnen Bodenfunktion werden nur die unversiegelten Flächen<br />
betrachtet. Die Bodenfunktionen bei bereits versiegelten Flächen (Verkehrsflächen, Bebauung)<br />
werden mit der Wertstufe 0 bewertet, d.h. sie besitzen keine Funktionserfüllung.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen für das Untersuchungsgebiet durch Altlasten sind nicht bekannt.<br />
Eine Vorbelastung durch Versiegelung ist durch die bestehende Bebauung und kleinen Straßenabschnitte<br />
zu verzeichnen.<br />
Bedeutung<br />
Grundwasserneubildung<br />
(Verfahren nach Dörhöfer und Josopait 1980):<br />
Mittlere Jahresverdunstung, potentielle Verdunstung (ETP)<br />
Hangneigung (im Duchschnitt ca. 7,5% )<br />
Flächennutzung (vorwiegend Acker, geringfügig Grünland)<br />
Böden (SL)<br />
Bei einer Niederschlagsmenge von rund 713 mm im Jahr wird im Planungsgebiet zwischen 201 mm und<br />
300 mm Grundwasser pro Jahr neu gebildet (Wertstufe 3).<br />
(EU – WASSERRAHMENRICHTLINIE BERICHT ZUR BESTANDSAUFNAHME - BEARBEITUNGSGEBIET NECKAR,<br />
TEILBEARBEITUNGSGEBIET 42 (NECKAR AB FILS OBERHALB ENZ))<br />
Grundwasserschutzfunktion<br />
(nach Marks R., Müller M-J., Leser H., Klink H-J Tab. 21, 22)<br />
Üblicherweise wird die Grundwasserschutzfunktion durch<br />
den Grundwasserflurabstand,<br />
die Wasserdurchlässigkeit der Grundwasserdeckschichten und<br />
der Grundwasserneubildungsrate bestimmt.<br />
Im Untersuchungsgebiet wird die Grundwasserschutzfunktion als mäßig (Wertstufe 3).<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 11<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Abflussregulation:<br />
Die Leistungsfähigkeit beruht darin, den Direktabfluss zu verringern und damit zu<br />
ausgeglichenen Abflussverhältnissen beizutragen. Als Bewertungsgrundlage dienen:<br />
Hangneigung (2 bis 6 °)<br />
Flächennutzung (Grünland, Ackerflächen)<br />
Böden (SL)<br />
Die Ermittlung der Ablussregulation nach Zepp in Marks et.al. (1992) ergibt auf allen<br />
unversiegelten Böden ein mittleres Abflussregulationsvermögen.<br />
Das Abflussregulationsvermögen ist über den vorhandenen stark lehmigen Sandböden als hoch zu<br />
bewerten.<br />
Die versiegelten Flächen können nicht zur Regulation des Abflusses beitragen.<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag wird aufgrund der vorhandenen stark lehmigen<br />
Sandböden mittel eingestuft. Das Risiko des Schadstoffeintrags erhöht sich dort, wo die<br />
schützenden Deckschichten abgetragen sind.<br />
Gegenüber Versiegelung und Verdichtung und der damit einhergehenden Verringerung der<br />
Grundwasserneubildung besteht eine geringe Empfindlichkeit.<br />
Wertstufen<br />
Grundwasserneubildungsrate <br />
Grundwasserschutzfunktion<br />
Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
Abflussregulation X<br />
3.4.2 OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />
Im Planungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />
.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />
X<br />
X<br />
Kommentar [b1]: (Punkte:<br />
2+3+4+4=13 Punkte bei Acker, 13<br />
Punkte bei Grünland = mittel)
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 12<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3.5. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />
<strong>Pleidelsheim</strong> gehört zum Klimabereich Kraichgau und Neckarbecken.<br />
Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 9° C und die jährliche Durchschnitts-Niederschlagsmenge bei ca.<br />
711 mm.<br />
Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest, bei einer mittleren Windstärke von 1,2 m/s (windschwach).<br />
Für den Erhalt des Klimas und der Sicherung einer guten Luftqualität sind kaltluftproduzierende<br />
Flächen (Grünland), luftreinigende Flächen (Gehölz- und Waldflächen) und ausreichend breite<br />
durchgängige Abflussbahnen für die Kalt- und Frischluft erforderlich.<br />
Kartenausschnitt: Klima-Analyse aus dem „Klimaatlas für den Nachbarschaftsverband Stuttgart“<br />
Vorbelastung<br />
Es sind keine Vorbelastungen im Plangebiet vorhanden.<br />
Bedeutung<br />
Kaltluftentstehung<br />
Das Untersuchungsgebiet zählt im Westen zu den Gartenstadt-Klimatopen (hellbraune Flächen<br />
im Kartensauschnitt), im Osten und im Süden zu den Freiland-Klimatopen mit ungestörtem<br />
stark ausgeprägtem Tagesgang von Temperatur und Feuchte (hellblaue Flächen im Kartenausschnitt).<br />
Zudem zählt es zu den Kaltluftsammelgebieten (diagonale Schraffur). Nur im östlichen Bereich<br />
gehört zu den Kaltluftproduktionsgebieten.<br />
Die Bedeutung des Plangebiets für die Kaltluftentstehung wird daher als mittel bewertet (Wertstufe<br />
3).<br />
Kaltluftleitbahn / Kaltluftsammelgebiet<br />
Von Ost nach West ist ein flächenhafter Kaltluftabfluss von denen im Osten angrenzend an das<br />
Plangebiet liegenden Acker- und Grünlandflächen in das bestehende Wohngebiet zu verzeichnen.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 13<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Das gesamte Plangebiets hat damit eine hohe Bedeutung als Kaltluftleitbahn (Wertstufe 4).<br />
Frischluftentstehung<br />
Die Ackerflächen besitzen für die Frischluftentstehung eine geringe Bedeutung. Die wenigen<br />
vorhandenen Obstbäume und Feldgehölze bewirken eine Reinigung der Luft, fallen jedoch nicht<br />
ins Gewicht aufgrund der geringen Anzahl. Insgesamt besitzt das Untersuchungsgebiet eine geringe<br />
Bedeutung für die Frischluftentstehung (Wertstufe 2).<br />
Kartenausschnitt: Analysekarte mit Planhinweisen aus dem „Klimaatlas für den Nachbarschaftsverband<br />
Stuttgart“<br />
Ausgleichsfunktion<br />
Der nördliche Bereich des Plangebiets (dunkelgrün dargestellt) wird im Klimaatlas als Freifläche<br />
mit bedeutender Klimaaktivität in direktem Bezug zum Siedlungsraum und hoher Empfindlichkeit<br />
gegenüber nutzungsändernden Eingriffen beschrieben.<br />
Das südliche und westliche Untersuchungsgebiet (braun bzw. rot dargestellt) gehört zu den Bebauten<br />
Gebieten mit klimarelevanter bzw. bedeutender klimarelevanter Funktion. Der gesamte<br />
Bereich hat eine hohe Bedeutung (Wertstufe 4) für den Luftaustausch und für die klimatische<br />
Ausgleichsfunktion (Wertstufe 4).<br />
Empfindlichkeit<br />
Der Flächenverlust durch zusätzliche Versiegelung wirkt sich auf die klimatischen Funktionen<br />
aus.<br />
Die Freiflächen mit bedeutender Klimaaktivität, sowie die Bebauten Flächen mit bedeutender<br />
klimarelevanter Funktion besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden<br />
Eingriffen. Hier führen weitere Bau- und Versiegelungdsmaßnahmen zu negativen<br />
Auswirkungen.<br />
In den Bereichen der bebauten Flächen mit klimarelevanter Funktion liegt eine geringe<br />
Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzunginensivierung vor.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 14<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Wertstufen<br />
Kaltluftentstehungsflächen<br />
Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
Kaltluftleitbahnen X<br />
Frischluftentstehungsflächen<br />
Bereich mit Ausgleichsfunktion<br />
3.6. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />
3.6.1 SCHUTZGEBIETE<br />
Siehe Kapitel 2<br />
3.6.2 GEFÄHRDETE UND GESCHÜTZTE PFLANZENARTEN:<br />
Gefährdete und geschützte Pflanzenarten wurden bei der Kartierung nichtfestgestellt.<br />
3.6.3 POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />
X<br />
Die potentiell natürliche Vegetation ist die Vegetation, die sich auf den vorliegenden Standorten langfristig<br />
ohne weitere Eingriffe des Menschen einstellen würde.<br />
Im Untersuchungsgebiet wäre die potentiell natürliche Vegetation der Waldlabkraut-<br />
Traubeneichen-Hainbuchenwald, Seggen-Buchenwald, Steinsamen-Eichenwald und Linden-<br />
Ahornwälder.<br />
Charakteristische Baumarten sind: Trauben-Eiche, Rotbuche, Hainbuche, Stiel-Eiche, Feld-<br />
Ahorn, Vogel-Kirsche, Elsbeere, Winter-Linde, Echte<br />
Mehlbeere, Sommer-Linde, Spitz-Ahorn, Esche, Bergulme.<br />
Charakteristische Sträucher sind: Hasel, Heckenkirsche, Purgier-Kreuzdorn, Eingriffliger<br />
Weißdorn, Großkelchiger Weißdorn, Feld-Rose, Stachelbeere,<br />
Roter Hartriegel, Schlehe, Liguster, Wolliger<br />
Schneeball, Hundsrose, Weinrose, Gemeiner Wacholder.<br />
Da die unbebauten Flächen des Planungsgebietes vorwiegend landwirtschaftlich als Acker und Nutzgarten<br />
genutzt werden, sind keine Strukturen vorhanden, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen.<br />
X<br />
X
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 15<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3.6.4 BIOTOPTYPEN (BIOTOPWERT)<br />
Die Bewertung der flächigen Biotoptypen erfolgt nach der "Biotoptypenbewertung Baden-<br />
Württemberg"<br />
Zur Bestimmung des Biotopwertes werden die Faktoren Naturnähe, die Bedeutung für<br />
gefährdete Arten und die Bedeutung als Indikator für standörtliche und naturräumliche Eigenart<br />
herangezogen.<br />
Die Grundlage für die Bewertung der Biotoptypen bilden die Festsetzungen im rechtsgültigen<br />
Bebauungsplan und die ökologische Bestandsaufnahme.<br />
WIESEN UND WEIDEN (33)<br />
Intensivgrünland 33.60<br />
Die südöstlichste Fläche im Untersuchungsgebeit wird derzeit als Intensivgrünland<br />
bewirtschaftet.<br />
ÄCKER, SONDERKULTUREN UND FELDGÄRTEN (37)<br />
Acker 37.11<br />
Im nördlichen Randbereich wird ein Teil der vorhandenen Ackerfläche für den Ausbau der<br />
bestehenden Verkehrswege in Anspruch genommen.<br />
Feldgarten / Grabeland 37.30<br />
Direkt nördlich an das im Süden gelegende Intesivgrünland schließt ein Feldgarten bzw.<br />
Grabeland an.<br />
ALLEEN, BAUMREIHEN, BAUMGRUPPEN, EINZELBÄUME UND STREUOBST<br />
Einzelbäume 45.30a<br />
Bei den Einzelbäumen handelt es sich um zwei Platanen und einen Berg-Ahorn. Die Platanen<br />
besitzen eine Stammumfang von 130 cm bzw. 160 cm, der Berg-Ahorn einen Stammumfang<br />
von 60 cm. Alle drei Bäume befinden sich im südlichen Bereich des Plangebiets entlang der<br />
Blumenstraße.<br />
BIOTOPTYPEN DER SIEDLUNGS-UND INFRASTRUKTURFLÄCHEN (60)<br />
Wohngebiet / Mischgebiet 60.10<br />
Zu den versiegelten Flächen gehören das Wohngebiet sowie das Mischgebiet zentral im<br />
Plangebiet gelegen.<br />
Straße, Weg oder Platz völlig versiegelt 60.21<br />
Sowohl von Südwesten nach Nordosten quer durch das Untersuchungsgebiet, als auch entlang<br />
der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs führt eine asphaltierte Straße Desweiteren besteht<br />
im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebiet ein asphaltierter Weg als Verbindung zwischen<br />
den zwei Straßen. Dieser Weg sollte als Zugangsweg zum geplanten Parkplatz dienen, welcher<br />
aber nie zur Ausführung gekommen ist.<br />
Kleine Grünflächen 60.50<br />
Im Nord-Osten im Bereich der geplanten Parkplätzen befinden sich zwei kleine Flächen von<br />
öffentlichem Grün.<br />
Außenanlage (Gärten) des Wohngebietes 60.60<br />
Im Bereich des bestehenden Kindergartens findet man Grünflächen des allgemeinen<br />
Wohngebiets vor. Dieser Biotoptyp wird durch den aktuellen Baumbestand aufgewertet.(s.<br />
Eingriff-Ausgleichs-Bilanz, Schutzgut Flora)<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 16<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Außenanlage (Gärten) des Mischgebiets 60.60<br />
Zentral im Plangebiet ist ein Teil der aktuellen Bebauung als Mischgebiet ausgewiesen. Die<br />
dazugehörigen Grünflächen sind somit als Grünflächen des Mischgebiets bewertet.<br />
Vorbelastung<br />
Eine Vorbelastung ist durch die überwiegend vorhandene Bebauung sowie durch das<br />
bestehende Wegenetz gegeben. Ein großer Anteil der Flächen des Plangbiets sind durch die<br />
Bebaaung und Versiegelung für Arten und Biotopen von geringer Bedeutung.<br />
Bedeutung /Wertstufen<br />
Biotopwert Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />
Intensivgrünland<br />
(33.60)<br />
Acker (37.11) X<br />
Feldgarten / Grabeland<br />
(33.30)<br />
Wohngebiet /<br />
Mischgebiet (60.10)<br />
Straße, Weg, Platz<br />
völlig versiegelt<br />
(60.21)<br />
Außenanlage (Gärten)<br />
des Wohngebiets<br />
(60.60) (inkl.<br />
Alter Baumbestand)<br />
Außenanlage (Gärten)<br />
des Mischgebiets<br />
(60.60)<br />
Empfindlichkeit:<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
X<br />
X<br />
X<br />
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X<br />
X<br />
Bei Biotopstrukturen von geringer / sehr geringer Bedeutung ist die Empfindlichkeit gegenüber<br />
vorhabensbedingten Veränderungen weitestgehend als gering anzusehen.<br />
X
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 17<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3.6.5 FAUNA (LEBENSRAUMQUALITÄT)<br />
Die Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Fauna bildet die Artenschutzrechtliche<br />
Prüfung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, vom<br />
Juni 2012.<br />
Untersucht wurden die Tiergruppen Vögel, Tagfalter, Großlaufkäfer und Reptilien. Das<br />
Untersuchungsgebiet ist deckungsgleich mit dem Plangebiet des Bebauungsplangebiets<br />
„Braunäcker II“.<br />
Vögel:<br />
Von den insgesamt 16 nachgewiesenen Vogelarten brüteten 8 Arten im Untersuchungsgebiet<br />
mit jeweils einem Brutpaar. Alle Brutvorkommen lagen im stark durchgrünten Siedlungsabschnitt<br />
zwischen Häselweg und Blumenstraße, v. a. im Umfeld des Kindergartens. Alle Vogelarten sind<br />
relativ anspruchslos und in Ortschaften allgemein verbreitet. Bei den meisten Vogelarten handelt<br />
es sich um Astbrüter, die ihre Nester in Astgabeln von Bäumen oder Sträuchern anlegen.<br />
Die höhlenbrütende Kohlmeise hatte einen Nistkasten als Brutplatz angenommen. Naturhöhlen,<br />
die einen potentiellen Brutplatz darstellen, standen in den Großbäumen augenscheinlich nicht<br />
zur Verfügung. Der Haussperling dürfte eine Gebäudelücke im Bereich des Kindergartens als<br />
Nistplatz besetzt haben, diese konnte jedoch nicht lokalisiert werden. Auf der Ackerfläche des<br />
Plangebiets waren aufgrund der großen Nähe zur bestehenden Bebauung keine Bodenbrüter<br />
wie die Feldlerche zu verzeichnen.<br />
Bewertung:<br />
Besondere Bedeutung kommt dabei den zentral im Untersuchungsgebiet gelegenen<br />
Gehölzstrukturen zu. Es handelt sich dabei u.a. um zum Teil große, alte Bäume. Diese<br />
Strukturen stellen wichtige Nist- und Nahrungshabitate für die relevanten Vogelarten.<br />
(siehe Bericht der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter<br />
Veile).<br />
Tagfalter:<br />
Es konnten keine Arten der besonders geschützten Arten gefunden werden.<br />
Bewertung:<br />
Aufgrund der artenarmen Vegetation und dem Fehlen von insektenblütigen Kräutern dient das<br />
Unterschungsgebiet nicht als Habitat für Tagfalter.<br />
Großlaufkäfer:<br />
Ein Vorkommen von Großlaufkäfern der Gattung Carabus wurden nicht nachgewiesen.<br />
Bewertung:<br />
Das Vorhandensein von Großlaufkäfern ist auch hier aufgrund der artenarmen Vegetation und<br />
dem Fehlen von als Nahrung geeigeneten Kleintieren auszuschliesen.<br />
Reptilien:<br />
Es wurde kein Individium der Zauneidechse oder einer anderen Reptilienart gefunden.<br />
Bewertung:<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im südöstlichen Bereich des Plangebiets stellen ein<br />
mögliches Habitat für Reptilien dar. Es sind potentielle Aufwärmplätze, lückenhafte<br />
Vegetationsturkturen, die als Ruhestätten dienen können und Überwinterungsquartiere in Form<br />
von verlassenen Mäuselöcher und Spalten in der Erde vorhanden. Allerdings findet eine<br />
Störung durch freilaufende Hunde und Katzen statt.<br />
(ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG, ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL.-BIOL.<br />
DIETER VEILE, JUNI 2012)<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 18<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Wertstufen<br />
Lebensraum-qualität Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />
Intensivgrünland<br />
Feldgarten / Grabeland<br />
Wohngebiet<br />
Außenanlage Wohngebiet<br />
(Gärten)<br />
Asphalt<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
Nist- und Nahrungshabitat<br />
für<br />
Vögel<br />
Nist- und Nahrungshabitat<br />
für<br />
Vögel<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 19<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
3.7. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />
<strong>Pleidelsheim</strong> liegt im Neckarbecken westlich der Autobahn 81 in der <strong>Pleidelsheim</strong>er Mulde.<br />
Das Untersuchungsgebiet befindet zwischen bestehender Wohnbebauung im Westen und Süden und Anlagen<br />
für Sport- und Freizeitaktivitäten im Osten. Nach Norden hin ist die Landschaft offen und wird durch<br />
ackerbaulich genutzte Flächen geprägt.<br />
Die Einsehbarkeit des Untersuchungsgebiets ist aufgrund der umgebenden Bebauung gering. Nur im Süden<br />
ist das Plangebiet geringfügig einsehbar.<br />
Das Untersuchungsgebiet wird durch Landwirtschaftliche Flächen sowie durch die bestehende Bebauung<br />
geprägt. Die vorhandenen Gebäude sind nach Norden hin stark eingegrünt. Es sind keine, das Landschaftsbild<br />
besonders prägenden Strukturen vorhanden. Das gesamte Plangebiet ist deutlich anthropogen<br />
überformt.<br />
Vorbelastung<br />
Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht durch die umgebende Bebauung, sowie die<br />
im Plangebiet vorhandene Bebauung.<br />
Bedeutung<br />
Insgesamt wird die Bedeutung des Plangebietes als sehr gering für das Landschaftsbild<br />
eingestuft.<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Empfindlichkeit sowohl gegenüber Störungen des Landschaftsbildes als auch gegenüber<br />
Flächenentzug ist als gering einzustufen.<br />
Wertstufen<br />
Vielfalt / Eigenart<br />
des Landschaftsraumes<br />
3.8. MENSCH/ERHOLUNG<br />
Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
X<br />
Für das Schutzgut Mensch werden die Umweltbedingungen im Planungsraum insbesondere mit Blick auf<br />
das Wohnumfeld und die Erholung betrachtet.<br />
Die Blumenstraße läuft im Norden mit der von West nach Ost verlaufenden Höpfigheimer Straße zusammen.<br />
Beide führen in die freie Landschaft und dienen der Naherholung. Zudem bietet das angrenzende<br />
Sportgelände Möglichkeit für die Freizeitgestaltung.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen bestehen keine.<br />
Bedeutung<br />
Hinsichtlich der Erholungsnutzung kommt den Freiräumen innerhalb des Plangebiets eine<br />
geringe Bedeutung zu.<br />
Die Wegeverbindung in die offene Landschaft hat eine hohe Bedeutung.<br />
Das Planungsgebiet ist als potentielle Siedlungsfläche für Wohnbebaaung aufgrund der Lage<br />
gut geeignet.<br />
Die wirtschaftliche Nutzung ist von mittlerer Bedeutung, da die Flächen vorwiegend extensiv<br />
landwirtschaftlich genutzt werden.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 20<br />
Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Verlust wird bezüglich der Erholungsnutzung im<br />
Untersuchungsgebiet selbst als gering eingestuft.<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust der Wegebeziehung wird dagegen als hoch<br />
eingestuft.<br />
Wertstufen<br />
Wohnumfeld / Erholung<br />
Potentielle Siedlungsfläche<br />
Wirtschaftlicher Nutzen<br />
3.9. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
Bei Kulturgütern, handelt es sich um Boden- und Baudenkmale. Für den Planungsbereich sind keine Bodendenkmale<br />
bekannt.<br />
Daneben zählen auch die Kulturlandschaft und Naturdenkmäler zu Kulturgütern. Im Untersuchungsgebiet<br />
sind keine besonders hervorzuhebenden Kulturgüter vorhanden. Weitere Ausführungen hierzu finden sich<br />
im vorhergehenden Kapitel.<br />
3.10. EMISSIONEN/ABFÄLLE<br />
Das Untersuchungsgebiet ist durch keine Emissionen von Gewerbe oder ähnlichem betroffen.<br />
3.11. ERNEUERBARE ENERGIEN<br />
Eine Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb des Plangebiets ist derzeit nicht bekannt.<br />
3.12. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL-<br />
UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS<br />
Im Landschaftsplan sind die Flächen zur Nutzung als Kindergarten sowie als Parkanlage vorgesehen. Folgende<br />
Minimierungsmaßnahmen werden vorgeschlagen:<br />
Sparsamer Umgang mit flächenhafter Bodenversiegelung<br />
Wasserdurchlässige Beläge<br />
Ortsrandeingrünung und innere Durchgrünung<br />
Dachbegrünung (Mikroklima)<br />
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X<br />
X<br />
X
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 21<br />
Grünordnerisches Konzept<br />
4. GRÜNORDERISCHES KONZEPT - FACHZIELE DES UMWELT- UND<br />
NATURSCHUTZES / MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />
4.1. BODEN<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des NatSchG BW und des BBodSchG bzw. BodSchG BW ist Boden so<br />
zu erhalten, zu schützen und zu nutzen, daßseine Funktion im Naturhaushalt erfüllen können<br />
und als Lebensgrundlage des Menschen gesichert ist. Das BodSchG BW § 1 definiert die<br />
einzelnen Funktionen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Insgesamt schonender und sparsamer Umgang mit Boden<br />
Beschränkung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß<br />
Vermeidung von Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen<br />
Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Unbelasteter Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnahmen abzuschieben und bis zur<br />
weiteren Verwendung getrennt zu lagern<br />
Begrünung von Flachdächern<br />
Warten, Reinigen und Betanken von Baufahrzeugen nur auf geeigneten Flächen<br />
Zur Vermeidung von unnötiger Bodenverdichtung ist ein Befahren mit schweren<br />
Maschinen auf Zeiträume mit geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen zu<br />
beschränken. Nach Abschluß der Baumaßnahmen sind Bodenverdichtungen<br />
entsprechend der DIN 19731 zu beseitigen.<br />
4.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des NatSchG BW und des WHG bzw. des WG BW ist die<br />
Nutzungsfähigkeit des Grundwassers zu schützen. Es ist so zu bewirtschaften, dass eine<br />
nachteilige Veränderung des mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird.<br />
Darüber hinaus ist eine dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser durch Versickerung<br />
oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer vorgegeben. Die Belange der<br />
Grundwasserneubildung sind zu berücksichtigen.<br />
Des Weiteren sind die Vorgaben des Regionalplanes für den Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen<br />
zu beachten.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Verringerung des Oberflächenabflusses<br />
Sicherung der Grundwasserneubildung<br />
Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für private PKW-Stellplätze<br />
Anlage von begrünten Dächern<br />
Trennsystem, falls möglich<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 22<br />
Grünordnerisches Konzept<br />
4.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW und des BImSchG soll<br />
Luftverunreinigungen entgegengewirkt werden. Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu<br />
entwickeln oder wiederherzustellen<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Sicherung eines ausgeglichenen Mikroklimas<br />
Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Eingrünung und innere Durchgrünung in Form von Einzelgehölzen<br />
Dachbegrünung<br />
4.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW sind wild lebende Tiere und<br />
Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften, insbesondere die nach § 42 BNatSchG geschützten,<br />
zu schützen.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Minderung des Verlustes an Lebensraumstrukturen<br />
Erhalt / Schaffung von Biotopvernetzungsstrukturen<br />
Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Eingrünung in Form von Einzelgehölzen, flächigen Gehölzpflanzungen<br />
Dachbegrünung<br />
Verwendung "insektenfreundlicher" Beleuchtung<br />
Zeitliche Beschränkung der Baufeldbereinigung von Oktober bis Februar<br />
4.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW soll sich Bebauung der Natur und<br />
Landschaft anpassen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft sollen<br />
gesichert werden und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Neugestaltung und Eingrünung des zukünftigen Ortsrandes<br />
Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Herstellung von Grünstrukturen am langfristig angedachten Siedlungsrand<br />
Innere Durchgrünung in Form von Einzelgehölzen<br />
Dachbegrünung<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 23<br />
Grünordnerisches Konzept<br />
4.6. MENSCH / ERHOLUNG<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW sind unbebaute Bereiche für die<br />
Erholung zu erhalten und Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts sind zu<br />
vermeiden. Der Zugang zur freien Landschaft soll gewährleistet sein. Nach den Vorgaben des<br />
BImSchG in Verbindung mit der BImSchV und DIN 18005 soll Lärmeinwirkungen und<br />
Schadstoffbelastung entgegengewirkt werden.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Erhalt vorhandener Wegebeziehungen<br />
Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
S.o.<br />
4.7. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Gemäß den Vorgaben des BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile<br />
zu erhalten. Darüber hinaus sind gem. DSchG BW Kulturdenkmale zu erhalten.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Schutz vor Zerstörung<br />
Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Erkundung, falls bei den Bauarbeiten ein Kulturdenkmal gefunden wird.<br />
4.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Nach Vorgabe des BNatSchG sind hier die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu<br />
beachten.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung fachrechtlicher Anforderungen und<br />
Verfahren hingewiesen.<br />
Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
S. o.<br />
4.9. ERNEUERBARE ENERGIEN<br />
Ziele des Umweltschutzes<br />
Nach Vorgabe des BNatSchG sowie des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) soll der Aufbau<br />
einer nachhaltiger Energieversorgung über erneuerbare Energien gefördert werden.<br />
Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />
Einsatz von Methoden zur Gewinnung der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien<br />
Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />
Regelung der Bauvorschriften, so dass die Errichtung von Solaranlagen möglich ist<br />
4.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL-<br />
UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS<br />
Hier wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 24<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5. PROGNOSE ÜBER DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN - KONFLIKTANALYSE<br />
In der Konfliktanalyse wird das komplexe Gefüge „Natur und Landschaft“ in Einzelkomponenten<br />
(Schutzgüter) zerlegt und hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Bebauung untersucht.<br />
(Konfliktdarstellung)<br />
In Verbindung mit der im Kapitel 3 ermittelten Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen<br />
Schutzgutes wird die vorhabensbedingte Wirkung ermittelt. Dabei führen erhebliche und<br />
nachhaltige Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu Eingriffen im Sinne<br />
des Naturschutzrechts (§ 14 BNatSchG).<br />
Ein Eingriff ist als erheblich einzustufen, wenn die Funktion eines Schutzgutes mit hoher<br />
Bedeutung betroffen ist. Bei Schutzgütern mittlerer Bedeutung ist die Erheblichkeit im<br />
Einzelfall zu prüfen.<br />
Bei der Wirkung des Vorhabens wird nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />
unterschieden. Diese Beschreibung erfolgt schutzgutbezogen.<br />
Nach §15 BNatSchG bzw. § 21 (1) NatSchG BW sind „vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />
Natur und Landschaft zu unterlassen“. Daher wurde zunächst in Kapitel 4 geprüft, ob sich bei<br />
einzelnen Auswirkungen durch eine bestimmte Anordnung oder Art der Bauausführung<br />
Beeinträchtigungen vermeiden oder vermindern lassen (Vermeidung/Minderung).<br />
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren<br />
(Ausgleich / Ersatz).<br />
Ein Eingriff ist nicht zulässig, wenn Beeinträchtigungen nicht vermeidbar, in angemessener Frist<br />
ausgleichbar oder in anderer Weise kompensierbar sind und wenn die Belange von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege anderen Belangen im Range vorgehen.<br />
Im Folgenden wird für jeden Konflikt festgestellt, ob die Auswirkungen der neuen Bebauung<br />
trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu erheblichen und nachhaltigen<br />
Beeinträchtigungen und somit zu einem nicht vermeidbaren Eingriff im Sinne des<br />
Naturschutzrechts führen (Eingriffsbewertung).<br />
Bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
Bei einer Nicht-Durchführung gäbe es keine Möglichkeit zur Erweiterung des bestehenden<br />
Kindergartens und es gäbe keine Möglichkeit weitere Wohnbauflächen im bestehenden<br />
Ortsgebiet auszuweisen. In letzter Konsequenz müsste an anderer Stelle, eventuell auch im<br />
Außenbereich ein weiterer Kindergarten errrichtet und weitere Wohnbauflächen ausgewiesen<br />
werden, um den Bedarf zu decken.<br />
Bei einer Nicht-Durchführung der Planung würde das Plangebiet weiterhin vorwiegend<br />
ackerbaulich genutzt werden.<br />
Bei Durchführung der Planung<br />
Baubedingte Wirkfaktoren<br />
Vorübergehende zusätzliche Flächeninanspruchnahme, Verdichtung<br />
Vorübergehende erhöhte Lärm- und Staubbelastung<br />
Schadstoffeintrag<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 25<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />
Versiegelung<br />
Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Flora)<br />
Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Fauna)<br />
Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers<br />
Verringerung der Grundwasserneubildung<br />
Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />
Beeinträchtigung des Kleinklimas<br />
Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />
Emissionen (Lärm, Staub, Licht, etc.)<br />
Schadstoffeintrag<br />
5.1. BODEN<br />
Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen vgl. Kap. 3.3.<br />
5.1.1 KONFLIKT B-1 VERSIEGELUNG (ANLAGEBEDINGT)<br />
Im Allgemeinen gilt, dass alle Böden eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung<br />
besitzen und so eine Bebauung zu einer Neuversiegelung und damit zu einem vollständigen<br />
Verlust der Bodenfunktionen führt.<br />
Vermeidung / Minderung Zur Wiederherstellung eines Teils der Bodenfunktionen sind im Gebiet<br />
Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer mit 0-15° Neigung zulässig,<br />
die zu 60% extensiv zu begrünen sind (mind. 15 cm Substrat).<br />
Hochwertiger Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnahmen abzuschieben<br />
und bis zur weiteren Verwendung getrennt zu lagern.<br />
Bewertung Es erfolgt trotz der Minimierungsmaßnahmen eine erhebliche und<br />
nachhaltige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit ein<br />
Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
Ausgleich Ein gleichartiger Ausgleich durch die Entsiegelung bisher befestigter<br />
Flächen ist nicht möglich.<br />
Ausgleichender Ersatz Kann der Ausgleich nicht im Schutzgut Boden ausgeglichen werden,<br />
besteht die Möglichkeit des schutzgutübergreifenden Ausgleichs.<br />
Der Umfang dieser Maßnahmen wird monetär quantifiziert<br />
(siehe Kapitel Bilanzierung).<br />
5.1.2 KONFLIKT B-2 VORÜBERGEHENDE ZUSÄTZLICHE FLÄCHENINANSPRUCHNAHME /<br />
VERDICHTUNG (BAUBEDINGT)<br />
Während der Bau- und Erschließungsphase werden die Böden auch später unbebauter Flächen<br />
durch den Einsatz von schweren Geräten im Arbeitsraum in Anspruch genommen und stark<br />
verdichtet.<br />
Vermeidung / Minderung Die Beeinträchtigung kann durch Vorkehrungen zum Schutz von<br />
Bodenflächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und<br />
der Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />
Zu erhaltende Grünflächen und Bäume sind mit Zäunen während<br />
der Bauphase zu schützen.<br />
Die Beeinträchtigung von Böden kann dadurch minimiert werden,<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 26<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
dass die Wartung, Reinigung und Betankung von Baufahrzeugen<br />
nur auf geeigneten Flächen stattfindet oder daß das Befahren mit<br />
schweren Maschinen auf Zeiträume mit geeigneten Boden- und<br />
Witterungsverhältnissen beschränkt wird.<br />
Darüber hinaus sind nach Abschluß der Baumaßnahmen Bodenverdichtungen<br />
entsprechend der DIN 19731 zu beseitigen.<br />
Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen<br />
soweit minimiert werden, daß keine erhebliche und nachhaltige<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit kein Eingriff i. S.<br />
d. § 20 NatSchG BW verbleibt.<br />
5.1.3 KONFLIKT B-3 SCHADSTOFFEINTRAG (BAU- UND BETRIEBSBEDINGT)<br />
Die Erschließung und Bebauung kann den Eintrag von Schadstoffen in den Boden zur Folge<br />
haben. Die anstehenden Böden besitzen eine hohe Leistungsfähigkeit als Filter und Puffer.<br />
Vermeidung / Minderung Baubedingte Beeinträchtigungen können durch bereits unter Konflikt<br />
B-2 genannte Vorkehrungen beschränkt werden.<br />
Betriebsbedingte Schadstoffeinträge sind generell entsprechend<br />
des Bodenschutzgesetzes zu vermeiden. Bei der vorgesehenen<br />
Nutzung ist auf den Außenflächen kein Umgang mit den Boden gefährdenden<br />
Stoffen zu erwarten. Daher besteht keine erhöhte Gefahr<br />
eines Schadstoffeintrags in den Boden.<br />
Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen<br />
soweit minimiert werden, dass keine erhebliche und nachhaltige<br />
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit kein Eingriff i.<br />
S. d. § 20 NatSchG BW verbleibt.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 27<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.1.4 KONFLIKTÜBERSICHT - BODEN<br />
2 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />
3 Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sind Bestandteil eines "Bodenmanagementkonzeptes", nähere Ausführungen<br />
hierzu s. Kap. 0<br />
Beeinträchtigungen / Konflikte 2 Nicht erheblich Erheblich<br />
B-1 Versiegelung X<br />
B-2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme / Verdichtung<br />
B-3 Schadstoffeintrag X<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung 3 Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
V 1 Dachbegrünung<br />
V 2 Sachgerechter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau<br />
von Oberboden<br />
V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebsbedingtem<br />
Schadstoffeintrag (Flächen für Wartung,<br />
etc., Bauarbeiten an Witterung anpassen)<br />
V 4 Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Grünflächen<br />
und Einzelbäume<br />
V 5 Maßnahmen zur Bodenlockerung, Bodenregeneration<br />
Ausgleichsmaßnahme siehe Kapitel 7<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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X<br />
Ja
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 28<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />
Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.4.<br />
5.2.1 KONFLIKT W-1 BEEINTRÄCHTIGUNG DES GRUNDWASSERKÖRPERS (BAU- UND<br />
ANLAGEBEDINGT)<br />
Ein dauerhafter Anschnitt von Grundwasser ist nicht zulässig.<br />
Vermeidung / Minderung Planungen sind dahingehend zu konzipieren, dass ein dauerhafter<br />
Anschnitt des Grundwassers nicht erfolgt.<br />
Bewertung Es verbleibt keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und<br />
somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5.2.2 KONFLIKT W-2 SCHADSTOFFEINTRAG (BAU- UND BETRIEBSBEDINGT)<br />
In Bereichen, in denen die schützenden Lehm-Deckschichten abgetragen sind, besteht eine<br />
gewisse Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser.<br />
Vermeidung / Minderung Die baubedingte Beeinträchtigung kann dadurch vermieden werden,<br />
dass die Wartung, Reinigung und Betankung von Baufahrzeugen<br />
nur auf geeigneten Flächen und kein Umgang mit wassergefährdeten<br />
Stoffen stattfindet.<br />
Eine betriebsbedingte Beeinträchtigung wird durch den Ausschluss<br />
von Lagerflächen, Autohöfen, usw. vermindert.<br />
Flächen auf den mit das Grundwasser gefährdenden Stoffen umgegangen<br />
wird, sind wasserundurchlässig anzulegen. Die privaten<br />
Stellplätze, die mit wasserdurchlässigen Belägen auszubilden sind,<br />
stellen keine erhöhte Gefahr für den Eintrag von Schadstoffen in<br />
das Grundwasser dar.<br />
Bewertung Unter Annahme der Einhaltung o.g. Maßnahmen kann davon ausgegangen<br />
werden, dass keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung<br />
und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW entsteht.<br />
5.2.3 KONFLIKT W-3 VERRINGERUNG DER GRUNDWASSERNEUBILDUNG<br />
(ANLAGEBEDINGT)<br />
Durch die Flächenversiegelung (Straßen, Gebäude) und die Regulierung des<br />
Oberflächenabfluss wird die Grundwasserneubildung beeinträchtigt.<br />
Vermeidung / Minderung Die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung im Gebiet kann<br />
durch das Pflanzgebot zur Dachbegrünung bzw. durch die Einleitung<br />
des anfallenden Niederschlagswasser in die Riedbachverdolung<br />
und durch die Verpflichtung zur Verwendung wasserdurchlässiger<br />
Beläge für private PKW-Stellplätze verringert werden.<br />
Bewertung Die Böden im Plangebiet haben eine mittlere Grundwasserneubildungsrate.<br />
Aufgrund des flächenmäßig geringen Anteils an offenem<br />
Boden im Plangebiet wird die entstehende Verringerung der<br />
Grundwasserneubildung jedoch nicht als erhebliche und nachhaltige<br />
Beeinträchtigung eingestuft. Es entsteht kein Eingriff i. S. d. § 20<br />
NatSchG BW.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.2.4 KONFLIKT W-4 ERHÖHUNG DES OBERFLÄCHENABFLUSSES (ANLAGEBEDINGT)<br />
Durch die Erhöhung des Versiegelungsgrades besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung der<br />
Abflussregulation, da der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt wird.<br />
Vermeidung / Minderung Durch die extensive Begrünung von Flachdächern wird der Oberflächenabfluss<br />
von diesen Flächen verzögert.<br />
Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen wird der Abfluss so weit möglich<br />
vermindert. Der verbleibende höhere Oberflächenabfluss kann<br />
vom bestehenden Mischsystem aufgenommen werden. Es verbleibt<br />
keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein<br />
Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5.2.5 KONFLIKTÜBERSICHT - WASSER<br />
Beeinträchtigungen / Konflikte 4 Nicht erheblich Erheblich<br />
W-1 Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers X<br />
W-2 Schadstoffeintrag X<br />
W-3 Verringerung der Grundwasserneubildung X<br />
W-4 Erhöhung des Oberflächenabflusses X<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
V 1 Dachbegrünung<br />
V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebsbedingtem<br />
Schadstoffeintrag (Flächen für Wartung,<br />
etc., Bauarbeiten an Witterung anpassen)<br />
V6 Wasserdurchlässige Beläge für PKW-Stellplätze<br />
V 7 Bau eines Regenrückhaltebeckens und Versickerung<br />
des Oberflächenwassers im Muldensystem<br />
4 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />
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nein
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Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />
Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.5.<br />
5.3.1 KONFLIKT K-1 EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, ETC.) (BAUBEDINGT)<br />
Während der Baumaßnahmen kann es zu baubedingten Emissionen wie Lärm oder Staub<br />
kommen.<br />
Bewertung Da die Emissionen nur temporär auftreten, kann davon ausgegangen<br />
werden, dass keine wesentlichen erheblichen Beeinträchtigungen<br />
durch Emissionen anfallen.<br />
Insgesamt gesehen, entsteht keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung<br />
und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5.3.2 KONFLIKT K-2 BEEINTRÄCHTIGUNG DESKLEINKLIMAS (ANLAGEBEDINGT)<br />
Für das Kleinklima relevante Flächen zur Frisch- und Kaltluftentstehung werden durch die<br />
Bebauung und Versiegelung verringert.<br />
Vermeidung / Minderung Um den Eingriff in das Kleinklima zu minimieren, werden Pflanzgebote<br />
für Bäume und Sträucher festgesetzt.<br />
Für Flachdächer wird eine extensive Begrünung festgesetzt.<br />
Bewertung In Folge der Planung verringern sich die Flächen mit Freilandklimatop<br />
und die Fläche mit Siedlungsklimatop wird vergrößert. Zusätzlich<br />
werden Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter<br />
Funktion weiter verdichtet. Der flächenhafte Kaltluftabfluss von den<br />
Ackerflächen in das bestehende Siedlungsgebiet wird durch die<br />
Erweiterung des Wohngebiets beeinträchtigt.<br />
Da es sich hierbei aber um eine relativ kleine Fläche handelt, ist die<br />
Beeinträchtigung nicht maßgeblich. Es findet nach wie vor ein Kaltluftabfluss<br />
in das vorhandene Siedlungsgebiet statt.<br />
Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen verbleibt keine<br />
erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff<br />
i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5.3.3 KONFLIKT K-3EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, LICHT) (BETRIEBSBEDINGT)<br />
Im Vergleich mit der bisherigen Nutzung des Plangebiets werden die Emissionen in den<br />
geplanten Wohn- und Mischgebieten nicht höher liegen.<br />
Insgesamt werden durch die zukünftigen Emissionen die Grenzwerte für Wohngebiete<br />
hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten.<br />
Bewertung Durch die Umnutzung der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
entstehen keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 31<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.3.4 KONFLIKTÜBERSICHT KLIMA/LUFTQUALITÄT<br />
Beeinträchtigungen / Konflikte 5 Nicht erheblich Erheblich<br />
K-1 Belastung mit Luftschadstoffen X<br />
K-2 Beeinträchtigung der Lufthygiene X<br />
K-3 Belastung durch Emissionen X<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
V 1 Dachbegrünung<br />
V 8 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
5.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />
Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Biotopstrukturen vgl. Kap. 3.6.<br />
Eine detaillierte Aufstellung der Biotopstrukturen in Bestand und Planung unter<br />
Berücksichtigung der Flächengröße und ihrer Wertigkeit erfolgt in Kapitel 6.<br />
5.4.1 KONFLIKT F-1 BEEINTRÄCHTIGUNG / VERLUST AN LEBENSRÄUMEN (FLORA)<br />
(ANLAGEBEDINGT)<br />
Durch die geplante Neubebauung gehen vorwiegend Ackerflächen, Feldgärten und<br />
Intensivgrünland mit einer geringen Wertigkeit verloren. Biotopstrukturen von hoher Wertigkeit<br />
sind nicht betroffen. Von der Umnutzung der bestehenden Bebauung sind auch Biotoptypen mit<br />
mittlerer Bedeutung (Außenanlagen des Kindergartens) betroffen.<br />
Vermeidung / Minderung Der Verlust an Biotopen kann durch Pflanzbindungen von Einzelbäumen<br />
entlang der Blumenstraße wie auch zentral entlang des<br />
neu angelegten Grünstreifens minimiert und durch Festsetzung<br />
verschiedener Pflanzgebote innerhalb des Plangebiets ausgeglichen<br />
werden. Es besteht ein geringes Defizit. Des Weiteren werden<br />
Pflanzgebote (Einzelbaumpflanzung, Dachbegrünung) in den<br />
Wohn- und Mischgebieten festgesetzt.<br />
Bewertung Aufgrund der Minimierungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen<br />
und nachhaltigen Beeinträchtigungen. Es entsteht somit kein<br />
Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />
5 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />
nein
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 32<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.4.2 KONFLIKT F-2 BEEINTRÄCHTIGUNG / VERLUST AN LEBENSRÄUMEN(FAUNA)<br />
(ANLAGEBEDINGT)<br />
Durch das geplante Vorhaben gehen für die Tierwelt vorwiegend Habitatbäume und<br />
landwirtschaftliche Fläche verloren. Damit keine erheblichen Beeinträchtigungen der<br />
vorhandenen Tierpopulationen entstehen und Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, siehe<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-<br />
Biol. Dieter Veile, vom Juni 2012.<br />
Vermeidungmaßnahmen: Maßnahme V7 (= V1 und V2 in der<br />
SAP)Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldfreimachung<br />
Im Zeitraum zwischen Ende September und Ende März kann davon<br />
ausgegangen werden, dass alle Tiere geschlüpft sind und Jungvögel<br />
das Nest verlassen haben, so dass im Falle der mobilen Artengruppe<br />
der Vögel nicht mit einer Tötung gerechnet werden muss.<br />
Der geeignete Zeitraum für eine Freimachung des Baufelds ist Oktober<br />
bis Februar.<br />
Bewertung Bei Einhaltung der vorgenannten Maßnahmen entstehen keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen im Sinne des § 20 NatSchG BW<br />
i.V.m. § 44 BNatSchG.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 33<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.4.3 KONFLIKTÜBERSICHT – FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />
Beeinträchtigungen / Konflikte 6 Nicht erheblich Erheblich<br />
F-1 Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Flora) X<br />
F-2 Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Fauna) X<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
V 1 Dachbegrünung<br />
V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
V7<br />
Baufeldbereinigung in der Zeit von Oktober bis Februar<br />
vgl. Kapitel 7<br />
6 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />
Nein<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 34<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />
Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.7.<br />
Bewertung Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Lage zwischen Wohnbebauung<br />
und Flächen für Gemeinbedarf (Sportgelände, Parkplatz)<br />
und aufgrund seiner relativen Strukturarmut eine nur geringe Bedeutung<br />
für das Landschaftsbild. Es ergeben sich keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen durch die zusätzliche Wohn- und Mischgebietsausweisungen.<br />
Zur besseren Durchgrünung wird ein Grünstreifen ausgewiesen,<br />
welcher von Südwesten nach Nordosten durch das Plangebiet verläuft.<br />
Dieser Grünstreifen beinhaltet Pflanzgebote und Pflanzbindungen<br />
von Einzelbäumen. Des Weiteren wird Dachbegrünung<br />
festgesetzt.<br />
5.5.1 KONFLIKTÜBERSICHT - LANDSCHAFTSBILD<br />
Beeinträchtigungen / Konflikte 7 Nicht erheblich Erheblich<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
5.6. MENSCH<br />
Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.8. Hierbei wird das Untersuchungsgebiet für das<br />
vorliegende Schutzgut als überwiegend mit mittlerer bis hoher Bedeutung eingestuft. Für den<br />
wirtschaftlichen Nutzen hat das Untersuchungsgebiet eine mittlere Bedeutung.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />
nein<br />
Die Vorgaben zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen werden durch im Kap. 5.3.1<br />
aufgeführten Maßnahmen eingehalten, so dass sich für den Menschen keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen ergeben.<br />
Die vorhandenen Wegebeziehungen bleiben erhalten bzw. werden durch gleichwertige ersetzt.<br />
Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch.<br />
5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />
Für den Planungsbereich sind keine Bodendenkmale oder Kulturgüter bekannt.<br />
5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE<br />
Bezogen auf die Zunahme von Staub und Lichtemissionen wird an dieser Stelle auf Kap. 5.3<br />
verwiesen.<br />
7 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 35<br />
Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />
5.9. ERNEUERBARE ENERGIEN<br />
Zur Nutzung erneuerbarer Energien wird im Bebauungsplan ausdrücklich die Errichtung von<br />
Solaranlagen auf Dachflächen zugelassen.<br />
5.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL-<br />
UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS<br />
Die aus landschaftsplanerischer Sicht erforderlichen Minimierungsmaßnahmen sind bei der Planung im<br />
Rahmen dieses Bebauungsplanes berücksichtigt worden.<br />
5.11. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN IM PLANGEBIET<br />
Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es um die Wirkungen, die durch eine<br />
gegenseitige Beeinflussung der Umweltbelange entstehen.<br />
Weitere Wechselbeziehungen, als die im Rahmen der für die einzelnen Schutzgüter<br />
durchgeführten Konfliktanalyse bestehen nicht.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 36<br />
Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH<br />
Die Analyse von Bestand und Planung hat zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung bzw.<br />
deren Vollzug zu Eingriffen in den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG bzw. § 20 NatSchG BW<br />
führt.<br />
Im vorliegenden Fall ist der Eingriff erforderlich und insgesamt nicht vermeidbar. Soweit möglich<br />
sind Minimierungsmaßnahmenvorgesehen. Die Belange des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege sind auf der Gesamtfläche nicht vorrangig, da es sich im Untersuchungsgebiet<br />
nicht um naturschutzfachlich besonders hochwertige oder besonders schützenswerte Bereiche<br />
handelt.<br />
Für die Schutzgüter, bei denen Eingriffe entstehen, werden Einzelbilanzen aufgestellt.<br />
Für das Schutzgut Flora, Fauna, Biotopstrukturen werden immer Einzelbilanzen erstellt, da sie<br />
Indikatorfunktion besitzen.<br />
Die Beschreibung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt im weiteren<br />
Verfahren. Diese werden dem verbleibenden Eingriff gegenübergestellt.<br />
Durch den Eingriff ergeben sich erheblicheBeeinträchtigungen bei dem Schutzgut Boden.<br />
Im Rahmen der nachfolgenden Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt die Ermittlung des<br />
Kompensationsbedarfs<br />
für das Schutzgut Boden gemäß der Arbeitshilfe des Umweltministeriums – „DAS<br />
SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG“<br />
(1.Auflage, Juni 2006)<br />
für das Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen gemäß der Biotoptypenbewertung<br />
Baden-Württemberg nach der Biotopwerttabelle des Standardmoduls anhand der<br />
Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz - EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG<br />
VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG SOWIE<br />
ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE DEREN UMSETZUNG<br />
TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNGOKTOBER 2005.<br />
An dieser Stelle wird auf die Benutzerhinweise aus der o.g. Arbeitshilfe zur Biotoptypenbewertung<br />
hingewiesen. Im dortigen Kapitel 4.4.3 werden hinsichtlich der Grenzen der bilanzierenden<br />
Bewertung folgende Aussagen getroffen:<br />
"Die in einem Planungsgebiet ermittelten Biotopwertigkeiten lassen sich bilanzieren:<br />
für dieeinzelnen Biotoptypen oder als Gesamtbilanz des betrachteten Gebiets.<br />
Eine Gesamtbilanzkann insbesondere einer zusammenfassenden<br />
Ergebnisdarstellung im Verfahren derEingriffs-/ Ausgleichsregelung und somit einem<br />
Überblick und einer Orientierung dienen.<br />
Nicht geeignet ist sie jedoch als alleinige Basis für eine Konfliktanalyse oder<br />
für die Ableitunggeeigneter Kompensationsmaßnahmen.<br />
Ermittelt wird nämlich mit der Gesamtbilanz der „Durchschnittswert der Biotope“, der<br />
für sichallein aber nicht Ausdruck des Konfliktpotenzials ist, und aus dem allein sich<br />
auch keinekonkreten Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen ableiten lassen. Die<br />
Konfliktanalyseund die Ableitung von Kompensationsmaßnahmen muss daher stets<br />
auf Grundlage derbetroffenen Biotoptypen vorgenommen werden."<br />
Daraus abgeleitet werden in der Bilanzierung des Schutzgutes Flora/Fauna/Biotopstrukturen<br />
lediglich die von erheblichen Beeinträchtigungen betroffenen Biotopstrukturen bewertet.<br />
Da auch das Schutzgut Boden Indikatorfunktion für die übrigen Schutzgüter besitzt, ist diesem<br />
Sachverhalt insoweit Rechnung getragen, als dass ein Ausgleich innerhalb des Schutzgutes<br />
Boden in der Regel nicht erfolgen kann. Eine schutzgutübergreifende Ersatzmaßnahme wirkt sich<br />
somit auch auf die anderen betroffenen Funktionen der übrigen Schutzgüter positiv aus.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 37<br />
Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
6.1. SCHUTZGUT BODEN<br />
Zur Ermittlung der versiegelten Fläche wird von der maximal zulässigen überbaubaren<br />
Grundstücksfläche (Grundflächenzahl GRZ) ausgegangen. Das heißt im bestehenden<br />
Bebauungsplangebiet „Höpfigheimer Straße“ ist im Mischgebiet eine GRZ von 0,4 und im<br />
Wohngebiet eine GRZ von 0,6 zulässig und damit auch in die Bestandsbewertung eingeflossen.<br />
Außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebiets wurde der tatsächliche Versiegelungsgrad<br />
angerechnet.<br />
Im geplanten Wohn- und Mischgebiet ist die GRZ mit 0,4 festgesetzt. Eine Überschreitung ist bis<br />
0,6 möglich. Im geplanten Gebiet für Gemeinbedarf (Kindergarten) ist eine Bebauung auf 0,45 der<br />
Fläche möglich. Für Nebenanlagen (wie Spielgeräte, etc) wird von einer Überschreitung bis 0,7<br />
ausgegangen.<br />
Die Ermittlung des Eingriffs erfolgt gemäß der Arbeitshilfe – „Das Schutzgut Boden in der<br />
naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung“ (1.Auflage, Juni 2006) funktionsbezogen.<br />
Der Kompensationsbedarf wird anhand folgender Formel in Hektarwerteinheiten (haWE)<br />
berechnet:<br />
KB [haWE] = F [ha] x (BvE – BnE)<br />
Kompensationsbedarf<br />
[haWE]<br />
= Eingriffsfläche [ha] x (Bewertungsklasse<br />
vor<br />
Eingriff<br />
– Bewertungsklasse<br />
nach<br />
Eingriff)<br />
Schutzgut Boden<br />
Bestand Planung Bilanz<br />
in m² in m²<br />
Versiegelte Flächen 5.590 6.145 555<br />
teilversiegelte Flächen 0 2.025 2.025<br />
Unversiegelte Flächen<br />
nicht überbaubar im<br />
6.660 4.080 -2.580<br />
Siedlungsber. (WS1) 3.030 4.080 1.050<br />
natürliche Böden WS 2,5-3 3.630<br />
12250 ha<br />
-3.630<br />
Bodenfunktion Eingriffsfläche<br />
Wertstufe Kompensationsbedarf<br />
in ha in % vorher nachher Faktor in haWE<br />
Versiegelungsfläche<br />
Filter und Puffer<br />
nicht überbaubar im<br />
2,58<br />
Siedlungsber. (WS1) -0,11 1 0 1 -0,11<br />
natürliche Böden WS 2,5 0,36 2,5 0 2,5 0,91<br />
Summe 0,80<br />
Ausgleichskörper<br />
im Wasserkreislauf<br />
nicht überbaubar im<br />
Siedlungsber. (WS1) -0,11 1 0 1 -0,11<br />
natürliche Böden WS 4 0,36 3 0 3 1,09<br />
Summe 0,98<br />
Standort für<br />
Kulturpflanzen<br />
nicht überbaubar im<br />
Siedlungsber. (WS1) -0,11 1 0 1 -0,11<br />
natürliche Böden WS 4 0,36 3 0 3 1,09<br />
Summe 0,98<br />
Gesamtfunktionsverlust 2,77<br />
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Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
Schutzgut Boden Dachbegrünung<br />
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in m²<br />
Flachdächer oder flach geneigte Dächer 2.880<br />
60% der Dachflächen sind extensiv zu begrünen<br />
0 ha<br />
1.728<br />
Bodenfunktion Fläche begrünt Wertstufe Minimierungswirkung<br />
in ha vorher nachher Faktor in haWE<br />
0,17<br />
Filter und Puffer<br />
Dachbegrünung 0,17 0 1 1 0,17<br />
Summe 0,17<br />
Ausgleichskörper<br />
im Wasserkreislauf<br />
Dachbegrünung 0,17 0 1 1 0,17<br />
Summe 0,17<br />
Standort für<br />
Kulturpflanzen<br />
Dachbegrünung 0,17 0 1 1 0,17<br />
Summe 0,17<br />
Gesamtfunktions-Aufwertung 0,53<br />
Die mit extensiver Dachbegrünung versehenen Flächen wurden zuvor als bebaute, völlig<br />
versiegelte Flächen mit der Wertstufe 0 bewertet. Als dachbegrünte Flächen erhalten sie die<br />
Wertstufe 1. Die Dachbegrünung bewirkt somit die Aufwertung um eine Wertstufe. In<br />
haWerteinheiten beträgt dasPlus 0,53 haWe.<br />
Eingriffe, wie sie durch Verdichtung oder bauzeitliche Beeinträchtigungen entstehen, fließen in die<br />
Berechnung nicht mit ein, da zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Flächeninanspruchnahme<br />
nicht festgestellt werden kann.<br />
Es ergibt sich unter Anrechnung der Dachbegrünung ein Gesamtfunktionsverlust für Eingriffe von<br />
2,77 haWe -0,53 haWe = 2,24 haWe, der weder<br />
funktional im räumlichen Zusammenhang noch<br />
funktional ohne engeren räumlichen Zusammenhang noch<br />
funktionsübergreifend im Schutzgut Boden (Planextern, - intern)<br />
erfolgen kann.<br />
Um die schutzgutübergreifende Kompensation durchführen zu können, wird das Defizit im<br />
Schutzgut Boden monetär quantifiziert.<br />
Dies erfolgt in Anlehnung an die Rahmensätze der AAVO (Ausgleichsabgabenverordnung) (1 bis<br />
5 Euro pro m²).<br />
In Abstimmung mit dem Landratsamt ist der Maximalwert von 5 € in Ansatz zu bringen.<br />
Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die drei Bodenfunktionen<br />
natürliche Bodenfruchtbarkeit,<br />
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und<br />
Filter und Puffer für Schadstoffe<br />
ein maximales Defizit von 12 Werteinheiten je Hektar (haWe) anfallen, und zwar von maximal<br />
Stufe 4 auf minimal Stufe 0, d.h. 4 Werteinheiten pro Bodenfunktion. Werden die drei
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 39<br />
Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das Schutzgut Boden insgesamt ein Defizit von 12 haWe<br />
entstehen.<br />
Unter Zugrundelegung der Rahmensätze der AAVO kann somit ein monetärer Wert von<br />
4.166 € je haWe (=50.000 € / 12) angesetzt werden.<br />
Bei dem vorliegenden Gesamtfunktionsverlust ergibt sich ein Defizit von rund<br />
2,24 haWe x 4.166 € = 9332<br />
Geplante Ausgleichsmaßnahme<br />
Schutzgutübergreifend könnte zum Ausgleich der Eingriffe in das Schutzgut Boden ein<br />
Teilabschnitt des Riedbachs renaturiert oder eine Großbaumverpflanzung von 2-3 Bäumen als<br />
Ersatzmaßnahme geltend gemacht werden, deren Kosten mit dem Defizit im Schutzgut Boden<br />
gegengerechnet werden könnte. Eine Abstimmung und Konkretiserung der Maßnahmen erfolgt<br />
im weiteren Verfahren.<br />
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€
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Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
6.2. SCHUTZGUT FLORA/FAUNA/ BIOTOPSTRUKTUREN<br />
Flora / Biotopstrukturen<br />
Bilanz<br />
Erläuterungen zur Bilanz<br />
Aus vorstehender Gesamtbilanz läßt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu einer<br />
Aufwertung des Schutzgut-Teilaspektes FLORA führt.<br />
Bestand Fläche Grund-<br />
Biotopwert<br />
Faktor Punkte<br />
Versiegelte Flächen<br />
in m² wert<br />
60.10 Wohngebiet (GRZ 0,6) 1675 1 1.675<br />
60.10 Mischgebiet (GRZ 0,4) 1.160 1 1.160<br />
60.21 Straße, Weg völlig versiegelt 2.330 1 2.330<br />
60.21 Parkplatz 420 1 420<br />
Unversiegelte Flächen<br />
33.60 Intensivgrünland 2.110 6 12.660<br />
37.11 Acker 120 4 480<br />
37.30 Feldgarten / Grabeland 1.400 4 5.600<br />
60.50 kleine Grünfläche 175 4 700<br />
60.60 Außenanlagen (Gärten) des<br />
Wohngebiets 1.120 6 3 20.160<br />
60.60 Außenanlagen (Gärten) des<br />
Mischgebiets 1745 6 10.470<br />
Einzelbäume im Straßenbereich Stück StU in cm<br />
45.30a Ahorn 1 60 6 360<br />
45.30a Platane 1 130 6 780<br />
45.30a Platane 1 160 6 960<br />
Summe in m² 12.255<br />
Summe in Biotopwertpunkten 57.755<br />
Planung Fläche Grundin<br />
m² wert<br />
Versiegelte/teilversiegelte Flächen<br />
60.10 Wohngebiet/Mischgebiet (GRZ<br />
0,4) 1.466 1 1.466<br />
60.10 Kindergarten (GRZ-0,45) 633 1 633<br />
60.21 Straße, Weg, Platz, völlig versiegelt 2.315 1 2.315<br />
60.23 wasserdurchlässige Beläge 2.025 2 4.050<br />
Unversiegelte Flächen<br />
33.41 Öffentliche Grünfläche 710 4 1 2800<br />
60.50 private Grünfläche (inkl.<br />
Dachbegrünung)<br />
2.005 4 8.020<br />
60.60 Hausgarten / Kindergarten 3300 6 19.800<br />
Einzelbäume im Straßenbereich Stück StU in cm<br />
45.30a Ahorn 1 60 6 360<br />
45.30a Platane 1 130 6 780<br />
45.30a Platane 1 160 6 960<br />
Pflanzgebote<br />
45.30a Einzelbäume im Straßenraum<br />
(Pfg1) 5 100 6 3.000<br />
45.30a Bäume auf Baugrundstücken 21 100 6 12.600<br />
45.30a Pflanzbindung für 3 Feldahorn und<br />
1 Vogelkirsche (Pfb1)<br />
4 60 6 1.440<br />
Summe in m² 12.454<br />
Summe in Biotopwertpunkten 58.224<br />
Differenz Planung - Bestand 469<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 41<br />
Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
Erläuterung zur Bilanz<br />
Aus vorstehender Gesamtbilanz lässt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu einer<br />
Aufwertung das Schutzgut-Teilaspekte FLORA führt.<br />
Der Teilaspekt FAUNA bleibt hierbei zunächst unbetrachtet.<br />
Für die Beurteilung der Eingriffe werden im bestehenden B-Plangebiet die Festsetzungen des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplans „Höpfigheimer Straße“ und außerhalb wird die tatsächliche<br />
Nutzung zugrunde gelegt. Das heißt, nicht der tatsächliche Bestand mit Werkstatt, Kindergarten,<br />
Spielplatz wird herangezogen, sondern die möglich Nutzung als Misch- oder Wohngebiet mit dem<br />
zulässigen Versiegelungsgrad wird in Anrechnung gebracht. Der Planung zufolge werden<br />
Mischgebiets- und Parkplatzflächen durch Wohnbauflächen ersetzt.<br />
Bei den Außenanlagen des bestehenden Wohngebiets (hiermit sind die Außenanlagen des<br />
Kindergartens gemeint) wurde aufgrund des Alters von ca. 40 Jahren der Basiswert von 6 um das<br />
dreifache auf insgesamt 18 Punkten erhöht. Hiermit wird versucht den bestehenden<br />
Baumbestand über die Fläche zu bewerten. Eine Einzelbewertung der bestehenden Bäume wäre<br />
rechtlich nicht nachvollziehbar, da diese sich zum Teil innerhalb von Bauflächen befinden.<br />
Im südlichen Bereich gehen bei Umsetzung der Planung Grabeland und Intensivgrünland mit<br />
geringer Wertigkeit verloren. Anstelle derer wird eine Fläche für Gemeinbedarf (ein Kindergarten<br />
mit Außenanlagen) entstehen.<br />
Aufgrund der Festsetzung von verschiedenen Pflanzgeboten führt die Planung zu keinen<br />
erheblichen Beeinträchtigungen. Es besteht sogar ein geringer Kompensationsüberschuss für<br />
das Schutzgut Flora, Biotopstrukturen.<br />
Um eine schutzgutübergreifende Bewertung zu ermöglichen, ist es notwendig hierfür eine<br />
gemeinsame "Einheit" festzulegen.<br />
Hierbei hat sich gezeigt, dass eine monetäre Gegenüberstellung eine solche Transformation<br />
ermöglicht.<br />
So wird, gemäß einem Fachbeitrag für Biotopwertpunkte folgender monetärer Betrag festgelegt:<br />
50.000 Biotopwertpunkte entsprechen 12.500 € monetärem Kompensationswert bzw.<br />
1 BWP entspricht 0,25 €<br />
Hieraus ergibt sich folgender Betrag:<br />
Fauna<br />
469<br />
BWP x 0,25 €/BWP = 124 €<br />
Auszug aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Juni 2012)<br />
von der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung<br />
Dipl.-Biol. Dieter Veile<br />
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />
Im Untersuchungsgebiet brüteten jeweils ein Paar von 8 Vogelarten, die sich durchweg auf den<br />
bestehenden Siedlungsbereich konzentrieren. Diese Arten könnten, sollten sie zukünftig weiterhin<br />
dort brüten, bei der Rodung von Gehölzen Tierverluste erleiden, wenn der Eingriff während der<br />
Bruttätigkeit erfolgt. Nester mit Eigelegen oder Jungvögeln könnten dabei direkt zerstört werden<br />
oder Altvögel aufgrund massiver Störungen zur Aufgabe ihrer Eigelege veranlasst werden. Diese<br />
Situation kann allerdings einfach dadurch vermieden werden, dass die Rodungsarbeiten nicht<br />
während der Brutsaison erfolgen und bereits vor Beginn der Brutsaison und der Revierabgrenzung<br />
abgeschlossen sind. Tierverluste unter den Vögeln zeichnen sich daher unter Beachtung<br />
der zeitliche Vorgaben (ab März keine Rodungen) nicht ab. Vergehen gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />
BNatSchG werden dadurch vermieden.<br />
Weiterhin werden durch eine zeitliche Abstimmung der Arbeiten Störungen von Vogelarten während<br />
der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase vermieden. Sollten kurzfristige baubedingte Störungen<br />
bestimmte Vogelarten veranlassen, zeitweilig in die weiter westlich angrenzenden, ebenfalls<br />
durchgrünten Siedlungsbereiche auszuweichen, so wird dies keine erhebliche und nachhaltige<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 42<br />
Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />
Beeinträchtigung der Arten darstellen und nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands<br />
Arten führen. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG werden nicht erfüllt.<br />
Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine natürlichen Baumhöhlen, die der Aufzucht von<br />
Jungvögeln dienen könnten. Einmalig genutzte Vogelnester in Bäumen und Sträuchern (Amsel,<br />
Buchfink u. a.) spielen bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung bezüglich Brutstätten juristisch<br />
keine Rolle. Durch die Umsetzung des Planvorhabens tritt kein Verbotstatbestand nach § 44<br />
Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ein.<br />
4.2 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER REPTILIEN<br />
Im Untersuchungsgebiet stellte der Randbereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Abb. 2<br />
u. 3, S. 4) im südöstlichen Untersuchungsgebiet zwar kein optimales, doch ein mögliches Habitat<br />
dar. Potentielle Aufwärmplätze, an denen die Tiere ungestört verweilen könnten, sind hier in der<br />
lückenhaften Vegetation mit Übergang zur vegetationsfreien Gartenfläche ebenso vorhanden wie<br />
verlassene Mauslöcher und Spalten in der Erde, die als Überwinterungsquartier, Rückzugsplatz<br />
bei schlechtem Wetter oder als Versteck bei Störungen genutzt werden können. Als ungünstig erkennbar<br />
war in diesem Bereich allerdings ein gewisser Verfolgungsdruck durch freilaufende Katzen<br />
und Hunde.<br />
Trotz intensiven Beobachtungen wurde an keinem der beiden Termine ein Individuum der Zauneidechse<br />
oder einer anderen Reptilienart gefunden. Vor diesem Hintergrund werden durch die<br />
Umsetzung des Vorhabens keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.<br />
4.3 BESTAND UND BETROFFENHEIT WEITERER NATIONAL GESCHÜTZTER ARTEN<br />
Für die nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Pflanzen- und Tierarten sind Vorkommen<br />
innerhalb des Untersuchungsgebiets auszuschließen, da diese keine geeigneten Lebensbedingungen<br />
vorfinden. Die Gründe hierfür liegen z. B. an falschen Standortverhältnissen<br />
(Bodenchemismus, Klima, Feuchtigkeit), fehlenden Habitatstrukturen (Totholz, Gewässer) oder<br />
naturräumlichen Restriktionen.<br />
Bei den Begehungen wurden innerhalb des Plangebiets keine besonders geschützten Arten gefunden.<br />
Im Bereich der landwirtschaftliche genutzten Freifläche wären Vorkommen des Gemeinen<br />
Bläulings (Polyommatusicarus), des Kleinen Heufalters (Coenonymphapamphilus) oder des<br />
Schachbrettfalters (Melanargiagalathea) möglich gewesen, konnten jedoch nicht bestätigt werden,<br />
da die Vegetation zu artenarm aufgebaut ist und insektenblütige Kräuter weitestgehend fehlen.<br />
Vorkommen von Großlaufkäfern der Gattung Carabus wurden bei in Augenscheinnahme<br />
nicht nachgewiesen und sind auch aufgrund der defizitären Vegetationsstruktur (einhergehend<br />
mit einem Mangel an als Nahrung geeigneten Kleintieren) nicht wahrscheinlich.<br />
Somit werden im Hinblick auf national streng und besonders geschützte Arten durch das Vorhaben<br />
keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.<br />
(SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG, JUNI 2012, AWL)<br />
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Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
7. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />
Soweit es technisch und wirtschaftlich möglich ist, werden Vermeidungs- und<br />
Minimierungsmaßnahmen durchgeführt, um Beeinträchtigungen zu verringern.<br />
Es sind jedoch Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes notwendig.<br />
Mit den vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die durch erhebliche<br />
Beeinträchtigungen infolge der Planung verursachten Eingriffe im Sinne des § 19 Abs. 2 und 4<br />
BNatSchG und § 21 Abs. 5 NatSchG BW ausgeglichen.<br />
7.1. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />
Die nachfolgende Tabelle führt die einzelnen Maßnahmen auf und stellt dar auf welche<br />
Schutzgüter sie sich positiv auswirken.<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Nr. Maßnahme<br />
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Boden<br />
Grund-/Oberflächenwasser<br />
V 1 Dachbegrünung X X X X<br />
V 2 Sachgerechter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau<br />
von Oberboden<br />
V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebsbedingtem<br />
Schadstoffeintrag (Flächen für<br />
Wartung, etc., Bauarbeiten an Witterung anpassen)<br />
V 4<br />
Maßnahmen zur Bodenlockerung, Bodenregeneration<br />
X<br />
X X<br />
V 5 Wasserdurchlässige Beläge für PKW-Stellplätze X X<br />
V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
V7<br />
Baufeldbereinigung in der Zeit von Oktober bis<br />
Februar<br />
7.2. BESCHREIBUNG DER AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN<br />
X<br />
Klima / Luftqualität<br />
Flora / Fauna<br />
Landschaftsbild/<br />
Erholung<br />
X X X<br />
Nachfolgend werden zwei mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt. Eine Konkretisierung<br />
erfolgt im laufenden Verfahren:<br />
Mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Maßnahme E 1: Renaturierung Riedbach<br />
Renaturierung eines Teilabschnitts des Riedbaches. Eine Abstimmung und Konkretisierung der<br />
Maßnahme erfolgt im weiteren Verfahren.<br />
Oder<br />
Maßnahme E 2: Großbaumverpflanzung<br />
Verpflanzung von zwei bis drei bestehenden, ca. 40 Jahre alten Bäumen auf das Gelände des<br />
geplanten Kindergartens.<br />
X<br />
Mensch
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 44<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
Boden<br />
.<br />
Verbleibende Beeinträchtigungen / Konflikte nach<br />
Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Nicht erheblich Erheblich<br />
B-1 Versiegelung X<br />
Mögliche Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen Verbleiben erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ?<br />
E 1 Renaturierung Riedbach / Großbaumverpflanzung<br />
nein<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 45<br />
Grünordnerische Festsetzungen<br />
8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN<br />
8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB)<br />
§§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a,b) BauGB<br />
Pflanzgebot 1 (Pfg 1) – Einzelpflanzgebot<br />
An den im Plan gekennzeichneten Standorten sind hochstämmige Bäume zu pflanzen, zu<br />
pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />
Von den im Plan festgesetzten Standorten kann um bis zu 5 m abgewichen werden.<br />
Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />
Pflanzgebot 2 (Pfg 2) – Pflanzung auf Baugrundstücken<br />
Je angefangener 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obsthochstamm oder einheimischer<br />
Laubbaum zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />
Die im Plan per Planzeichen festgesetzten Bäume (Pflanzbindung, Pflanzgebot) oder<br />
erhaltene, hochstämmige Bäume werden angerechnet.<br />
Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />
Pflanzgebot 3 (Pfg 3) – Dachbegrünung<br />
Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60%<br />
der Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu<br />
begrünen. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen, anteilig ist Oberbodenmaterial<br />
zu verwenden.<br />
Zielbestand ist ein kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der Fels-<br />
und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften.<br />
Geeignete Arten sind in der Pflanzenliste 3 aufgeführt.<br />
Pflanzbindung für Einzelbäume (Pfb 1)<br />
Die im Lageplan eingezeichneten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.<br />
Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen (gleiche Anzahl) von einheimischen,<br />
standortgerechten Arten zu ersetzen.<br />
Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />
8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES<br />
KLEINKLIMAS (NACH § 74 (1) 1 LBO)<br />
Grundwasserschutz<br />
Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60% der<br />
Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu begrünen.<br />
Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen.<br />
8.3. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,<br />
NATUR UND LANDSCHAFT.(§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) – (BBP-TEXT A 10.2)<br />
Wasserdurchlässige Beläge:<br />
Offene PKW-Stellplätze, Zugänge, Zufahrten und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen<br />
Belägen herzustellen. Flächen, auf welchen mit Stoffen umgegangen wird, die den Boden und<br />
das Grundwasser gefährden können, sind aus wasserundurchlässigen Belägen herzustellen.<br />
Das Oberflächenwasser dieser Flächen ist über einen separaten Bodenablauf, der mit einem<br />
Öl- oder Fettabscheider ausgestattet ist, zu entwässern.<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 46<br />
Grünordnerische Festsetzungen<br />
Insektenfreundliche Beleuchtung:<br />
Für die Beleuchtung von öffentlichen und privaten Flächen sind umweltverträgliche Leuchtmittel<br />
nach dem Stand der Technik zu verwenden.<br />
Artenschutzmaßnahmen<br />
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind erforderlich, um eine Gefährdung der nach<br />
§ 44 BNatSchG geschützten Arten zu vermeiden:<br />
Die Baufeldfreimachung darf nur in der Zeit zwischen Oktober und Februar erfolgen<br />
8.4. GESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE (NACH § 74 (1) 1 UND 3 LBO)<br />
Tote Einfriedigungen sind bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig.<br />
Bei Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Gehweg oder Sicherheitsstreifen<br />
ist ein Abstand von 0,5 m zur Verkehrsfläche einzuhalten.<br />
Die Zäune müssen zur Durchlässigkeit von Kleintieren einen Mindestabstand von 10 cm zum Boden<br />
haben.<br />
8.5. PFLANZENLISTEN<br />
8.5.1 PFLANZENLISTE 1 LAUBBÄUME<br />
Pflanzgröße: Stammumfang mind. 18-20 cm<br />
Geeignete großkronige Arten<br />
Spitzahorn Acer platanoides<br />
Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />
Rotbuche Fagus sylvatica<br />
gem. Esche Fraxinus excelsior<br />
Trauben-Eiche Quercus petraea<br />
Sommerlinde Tilia platyphyllos<br />
Geeignete mittelkronige Arten<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Vogel-Kirsche Prunus avium<br />
Eberesche Sorbus aucuparia<br />
8.5.2 PFLANZENLISTE 2 OBSTBÄUME<br />
Pflanzgröße: Hochstamm<br />
Lokal verbreitete und geeignete Sorten, wie z.B.:<br />
Apfel: Bittenfelder, Bohnapfel, Brettacher, Engelsberger, Gewürzluiken,<br />
Hauxapfel, Jakob Fischer<br />
Birne : Alexander Lucas, Gellerts Butterbirne, Köstliche aus Charneux<br />
Mostbirne : Gelbmöstler, Oberösterreichische Weinbirne, Palmischbirne,<br />
Schweizer Wasserbirne, Wildling von Einsiedel<br />
Kirsche: Büttners rote Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche,<br />
Große schwarze Knorpelkirsche<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 47<br />
Grünordnerische Festsetzungen<br />
8.5.3 PFLANZENLISTE 3 DACHBEGRÜNUNG<br />
Geeignete Kräuter:<br />
Schnittlauch Allium schoenoprasum<br />
Berg-Lauch Allium senescens<br />
Gemeiner Wundklee Anthyllis vulneraria<br />
Rundbl. Glockenblume Campanula rotundifolia<br />
Karthäusernelke Dianthus carthusianorum<br />
Natternkopf Echium vulgare<br />
Zypressen-Wolfsmilch Euphorbia cyparissias<br />
Gemeines Sonnenröschen Helianthemum nummularium<br />
Kleines Habichtskraut Hieracium pilosella<br />
Hornklee Lotus corniculatus<br />
Felsennelke Petrorhagia saxifraga<br />
Scharfer Mauerpfeffer Sedum acre<br />
Weißer Mauerpfeffer Sedum album<br />
Feld-Thymian Thymus pulegioides<br />
Sand-Thymian<br />
Thymus serpyllum<br />
Geeignete Gräser:<br />
Zittergras Briza media<br />
Dach-Trespe Bromus tectorum<br />
Schaf-Schwingel Festuca ovina<br />
Schillergras Koeleria glauca<br />
Zwiebel-Rispengras Poa bulbosa<br />
Flaches Rispengras Poa compressa<br />
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Literatur<br />
9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG<br />
Zur Durchführung der Umweltprüfung wurden folgende Gutachten und Untersuchungen<br />
erarbeitet und sind den Aussagen der Umweltprüfung Kapitel 5 zugrunde gelegt worden:<br />
9.1.1 GUTACHTEN ARTENSCHUTZ<br />
Zur Ermittlung der Relevanz der Eingriffe für den Aspekt des Artenschutzes, insbesondere mit<br />
Blick auf die europarechtlich geschützten Arten, wurde das Untersuchungsgebiet abgeprüft. Es<br />
wurden gezielte Artenerhebungen zu Vögeln, Tagfalter, Großlaufkäfer und Reptilien<br />
durchgeführt.<br />
Bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen dervorgefundenen Arten konnte im Rahmen der<br />
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungfestgestellt werden, dass die Verbotstatbestände<br />
nach § 44 BNatSchG durch das geplante Gebiet nicht ausgelöst werden bzw. vermeidbar sind.<br />
Eine Ausnahmeprüfung und –genehmigung durch das Regierungspräsidium ist somit nicht<br />
notwendig.<br />
(ARTENSCHUTZRECHLICHE PRÜFUNG, ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL.-BIOL.<br />
DIETER VEILE, JUNI 2012)<br />
9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />
Besondere Schwierigkeiten haben sich bei der bisherigen Planung nicht ergeben.<br />
9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG<br />
Für die außerhalb des Plangebiets liegenden Ausgleichsmaßnahmen werden öffentlichrechtliche<br />
Verträge zwischen dem Landratsamt Ludwigsburg und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />
geschlossen.<br />
9.4. ZUSAMMENFASSUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />
eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />
kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />
Flächen vorgesehen.<br />
Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />
Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden.<br />
Derzeit werden die noch unbebauten Flächen hauptsächlich extensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />
Artenschutzrechtliche Belange, die einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG auslösen<br />
können, sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />
Eine Eingrünung erfolgt durch Pflanzgebote für Einzelbäume und die Begrünung von<br />
Flachdächern.<br />
Durch die geplante Ausweisung weiterer Flächen für Gemeinbedarf findet eine<br />
Neuversiegelung und eine Befestigung von Boden, sowie ein Verlust und eine Beeinträchtigung<br />
von Biotopstrukturen statt. Dies führt zu einem Eingriff in das Schutzgut Boden, der nicht<br />
innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden können. Durch geeignete Vermeidungs-,<br />
Minimierungsmaßnahmen und durch Fesetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />
können die Beeinträchtigungen für die anderen Schutzgüter soweit minimiert werden, dass die<br />
Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führt.<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 49<br />
Literatur<br />
Ein Ausgleich bzw. ein Ersatz des entstehenden Eingriffs wird über eine<br />
Großbaumverpflanzung oder alternativ über die Renaturierung eines Teilabschnitts des<br />
Riedbachs angestrebt. Eine Konkretisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und<br />
Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg erfolgt im weiteren Verfahren<br />
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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 50<br />
Literatur<br />
10. LITERATUR<br />
BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in<br />
der freien Landschaft (NatSchG BW) in der Fassung vom 13. Dezember 2005<br />
Gesetz zum Schutz des Bodens (BodSchG BW) in der Fassung vom 24. Juni 1991, zuletzt geändert<br />
am 12. Dezember 1994<br />
Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG BW) in der Fassung vom 31. August 1995, zuletzt<br />
geändert am 20. November 2001<br />
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) in der Fassung vom 01.01.1999, zuletzt geändert<br />
am 22.12.2003<br />
BASTIAN O., SCHREIBER K-F. (1994):<br />
Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft, 502 S; Gustav Fischer Verlag Jena-<br />
Stuttgart,<br />
BUNDESREGIERUNG<br />
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09., zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 31.07.2009<br />
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Fassung vom 19. August 2002, zuletzt<br />
geändert am 06. Januar 2004<br />
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in der Fassung vom 27. März 1998, zuletzt geändert<br />
am 09. September 2001<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am<br />
23. Oktober 2007<br />
EU – WASSERRAHMENRICHTLINIE<br />
Bericht zur Bestandsaufnahme - Bearbeitungsgebiet Neckar, Teilbearbeitungsgebiet 42<br />
(Neckar ab Fils oberhalb Enz)<br />
GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) DETZEL & MATTHÄUS<br />
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, August 2012<br />
HUTTENLOCHER UND DONGUS<br />
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 170 Stuttgart, 1967<br />
KMB, KERKER, MÜLLER + BRAUNBECK, FREIE ARCHITEKTEN, STADTPLANER UND<br />
BERATENDE INGENIEURE<br />
Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020, Verwaltungsgemeinschaft Freiberg,<br />
Stand zur3. Änderung (Stand 07.02.2011)<br />
Landschaftsplan zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020, Verwaltungsgemeinschaft<br />
Freiberg, Fassung vom 27.03.2006<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14
<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 51<br />
Literatur<br />
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) / LANDESANSTALT FÜR UMWELT;<br />
MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN_WÜRTTEMBERG (LUBW)<br />
32-Biotopkartierung des Landkreises Böblingen (Geodatendownload)<br />
Internetseite http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/<br />
Potentielle natürliche Vegetation und naturräumliche Einheiten, Karlsruhe 1992<br />
Bewertung der Biotoptypen Baden-Württemberg zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs<br />
in der Eingriffsregelung, Abgestimmte Fassung August 2005.<br />
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Naturschutz-Praxis, Eingriffsregelung<br />
3, 2000<br />
MARKS R., MÜLLER M.J., LESER H., KLINK H.J. (1992):<br />
Anleitung zur Bewertung des Leistungsvermögens des Landschaftshaushaltes (BA LVL) Forschungen<br />
zur Deutschen Landeskunde, Band 229. 222 S; Zentralausschuss für deutsche Landeskunde<br />
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM, BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Natura 2000, Gebietsmeldung vom Januar 2005,<br />
UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren,<br />
Heft 31, 1995<br />
Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Arbeitshilfe, Juni 2006,<br />
1.Auflage<br />
VERBAND REGION STUTTGART<br />
Regionalplan Region Stuttgart, Stuttgart 2009<br />
KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />
Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14