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Umweltbericht - Gemeinde Pleidelsheim

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Kreis: Ludwigsburg<br />

<strong>Gemeinde</strong>: <strong>Pleidelsheim</strong><br />

UMWELTBERICHT<br />

inkl. Umweltprüfung<br />

mit integriertem<br />

GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nach § 21 BNatSchG<br />

zum Bebauungsplan<br />

„Braunäcker II“<br />

Projektnummer 1501<br />

Ludwigsburg, den 11.10.2012 / 05.11.2012<br />

Bearbeiter/in:<br />

Sibylle Leibfritz, Landschaftsarchitektin / Andreas Tiefau, Landschaftsplaner i.A.<br />

U. Müller<br />

K M B<br />

Kerker, Müller + Braunbeck<br />

Freie Architekten<br />

Stadtplaner und<br />

beratende Ingenieure<br />

Architektur, Stadtplanung,<br />

Innenarchitektur, Vermessung,<br />

Landschaftsarchitektur,<br />

Tiefbauplanung, Strassenplanung<br />

Brenzstrasse 21<br />

71636 Ludwigsburg<br />

Telefon 07141 / 44 14 - 0<br />

Telefax 07141 / 44 14 - 14<br />

e-mail: mailbox@KMBonline.de


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 2<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN ...................................................................................................... 4<br />

1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS ............................................................... 4<br />

1.2. RECHTSGRUNDLAGEN .......................................................................................................................... 4<br />

1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .................................................................................... 4<br />

1.4. VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................ 4<br />

2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ................................................................................................................. 6<br />

2.1. REGIONALPLAN ...................................................................................................................................... 6<br />

2.2. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN .................................................................................................................... 6<br />

2.3. LANDSCHAFTSPLAN ............................................................................................................................... 6<br />

2.4. FFH-GEBIET / NATURA 2000 / SCHUTZGEBIETE ................................................................................. 6<br />

2.5. §32-BIOTOPE ........................................................................................................................................... 6<br />

3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................ 7<br />

3.1. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG ........................................................................................................ 7<br />

3.2. GEOLOGIE / RELIEF ................................................................................................................................ 7<br />

3.3. BODEN ..................................................................................................................................................... 8<br />

3.4. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 10<br />

3.5. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 12<br />

3.6. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 14<br />

3.7. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 19<br />

3.8. MENSCH/ERHOLUNG ........................................................................................................................... 19<br />

3.9. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 20<br />

3.10. EMISSIONEN/ABFÄLLE ......................................................................................................................... 20<br />

3.11. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 20<br />

3.12. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND<br />

IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 20<br />

4. GRÜNORDERISCHES KONZEPT - FACHZIELE DES UMWELT- UND NATURSCHUTZES /<br />

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG ..................................................................... 21<br />

4.1. BODEN ................................................................................................................................................... 21<br />

4.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 21<br />

4.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 22<br />

4.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 22<br />

4.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 22<br />

4.6. MENSCH / ERHOLUNG ......................................................................................................................... 23<br />

4.7. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 23<br />

4.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE ....................................................................................................................... 23<br />

4.9. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 23<br />

4.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND<br />

IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 23<br />

5. PROGNOSE ÜBER DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN - KONFLIKTANALYSE ............................................ 24<br />

5.1. BODEN ................................................................................................................................................... 25<br />

5.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER ................................................................................. 28<br />

5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT ........................................................................................................................ 30<br />

5.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN ............................................................................................ 31<br />

5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD ......................................................................................................... 34<br />

5.6. MENSCH ................................................................................................................................................. 34<br />

5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................................. 34<br />

5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE ....................................................................................................................... 34<br />

5.9. ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................................................. 35<br />

5.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND<br />

IMMISSIONSSCHUTZRECHTS.............................................................................................................. 35<br />

5.11. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN IM PLANGEBIET ................................. 35<br />

6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH ................................................................................................................ 36<br />

6.1. SCHUTZGUT BODEN ............................................................................................................................ 37<br />

6.2. SCHUTZGUT FLORA/FAUNA/ BIOTOPSTRUKTUREN ........................................................................ 40<br />

7. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH ..................................... 43<br />

7.1. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG ................................................................. 43<br />

7.2. BESCHREIBUNG DER AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ................................................... 43<br />

8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN ................................................ 45<br />

8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB) .................................................................. 45<br />

8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES KLEINKLIMAS (NACH § 74<br />

(1) 1 LBO) ............................................................................................................................................... 45<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 3<br />

8.3. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND<br />

LANDSCHAFT.(§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) – (BBP-TEXT A 10.2) ....................................................... 45<br />

8.4. GESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE (NACH § 74 (1) 1 UND 3 LBO) .......................................... 46<br />

8.5. PFLANZENLISTEN ................................................................................................................................. 46<br />

9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................................................................... 48<br />

9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG .................................... 48<br />

9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN .................................................................................................... 48<br />

9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ......................................................................... 48<br />

9.4. ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................................................... 48<br />

10. LITERATUR ................................................................................................................................................... 50<br />

ANLAGEN:<br />

Grünordnungsplan:<br />

1.1 Bestands- und Konfliktplan<br />

1.2 Maßnahmenplan<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 4<br />

1. VORHABEN UND VORGEHENSWEISEN<br />

1.1. INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />

eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />

kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />

Flächen vorgesehen.<br />

Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />

Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zuge soll<br />

eine Neuordnung des Quartiers erfolgen, in dem derzeit teilweise auch Mischgebietsnutzung<br />

vorliegt.<br />

Das Untersuchungsgebiet des <strong>Umweltbericht</strong>s umfasst eine Fläche von 12,25 ha. Die<br />

bestehende Höhenlage befindet sich auf einer Höhenlage von 257-277m ü.NN.<br />

In Kapitel 6, Bilanz Eingriff-Ausgleich wurde für die relevanten Schutzgüter eine Bilanz aufgestellt.<br />

1.2. RECHTSGRUNDLAGEN<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für die<br />

Belange des Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 Nr. 7 und §1a BauGB ermittelt und in einem<br />

<strong>Umweltbericht</strong> beschrieben und bewertet.<br />

Grünordnungsplan<br />

Als Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Grünordnungsplänen gilt § 18 NatSchG BW in<br />

Verbindung mit § 18 BNatSchG.<br />

Sind aufgrund von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, dann ist nach<br />

§ 18 Bundesnaturschutzgesetz über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften<br />

des BauGB zu entscheiden.<br />

Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird bereits auf der Ebene der Bauleitplanung der jeweilige<br />

Eingriff in den Naturhaushalt ermittelt.<br />

Um der gesetzlichen Situation gerecht zu werden, hat die Stadt Freibergden Auftrag erteilt,<br />

entsprechend der gesetzlichen Grundlage den Eingriff in Natur und Landschaft zu bilanzieren.<br />

1.3. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN<br />

Da es sich hier im Wesentlichen um eine Nachverdichtung im Bestand handelt, wurden keine alternativen<br />

Planungsmöglichkeiten untersucht.<br />

1.4. VORGEHENSWEISE<br />

Die bebauten Bereiche und der öffentliche Spielplatz überlagern sich mit dem rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan „Höpfigheimer Straße“ aus dem Jahr 1971. Die südlichen als Wiese und<br />

Grabeland genützten Flächen liegen im Innenbereich, es bestehen hier jedoch keine<br />

Bebauungspläne.<br />

Für die Beurteilung der Eingriffe werden die rechtskräftigen Festsetzungen des o.g.<br />

Bebauungsplanbereichs sowie die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt.<br />

Die Biotopstrukturen des Untersuchungsgebiets wurden bei einer Geländebegehung im Juli<br />

2012erfasst.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 4<br />

Zusätzlich zur floristischen Bestandsaufnahme wurdeeine Spezielle Artenschutzrechtliche<br />

Prüfung (Fauna)erstellt.<br />

Die Ökologische Bestandsaufnahme sowie das o.g. Gutachten werden als Grundlage für die<br />

Bewertung für das Schutzgut Flora, Fauna und Biotopstrukturen verwendet.<br />

Um die einzelnen Konflikte deutlich darstellen zu können wird der Komplex Natur und<br />

Landschaft in die folgenden Landschaftspotentiale bzw. Schutzgüter aufgeteilt:<br />

Naturhaushalt: Boden<br />

Grundwasser / Oberflächenwasser<br />

Luft und Klima<br />

Tiere und Pflanzen<br />

Landschaftsbild: Landschaftsbild<br />

Erholung / Mensch<br />

Darüber hinaus werden im Rahmen der Umweltprüfung die weiteren Aspekte gem. § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 BauGB ebenfalls berücksichtigt.<br />

Bei der Bestandsbeschreibung, -bewertung und Konfliktanalyse werden die Landschaftspotentiale<br />

getrennt behandelt.<br />

Die Bestandbewertung und die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt nach einem 5-Stufigen<br />

Bewertungsmodell, das aufden Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz<br />

EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER<br />

BAULEITPLANUNG SOWIE ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE<br />

DEREN UMSETZUNG TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNG OKTOBER 2005 basiert.<br />

Darüber hinaus wird der Beurteilung des Schutzgutes Boden die Arbeitshilfe des<br />

Umweltministeriums BEWERTUNG VON BÖDEN NACH IHRER LEISTUNGSFÄHIGKEIT, 2. ÜBERARBEITETE<br />

NEUAUFLAGE 2010 und DAS SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN<br />

EINGRIFFSREGELUNG, 1.AUFLAGE JUNI 2006 zugrunde gelegt.<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt vorzugsweise verbalargumentativ.<br />

Es werden nur für die Schutzgüter Boden und Tiere und Pflanzen, die als Indikator für die<br />

restlichen Schutzgüter gelten, Flächenbilanzen erstellt (vgl. Kap. 6)<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 6<br />

Übergeordnete Planungen<br />

2. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

2.1. REGIONALPLAN<br />

Im derzeit gültigen Regionalplan (Fortschreibung vom 22.07.2009, rechtsverbindlich am<br />

12.11.2010) ist <strong>Pleidelsheim</strong> als <strong>Gemeinde</strong> - beschränkt auf Eigenentwicklung, ausgewiesen.<br />

Das Plangebiet ist als Siedlungsfläche und als sonstige landwirtschaftliche Fläche festgesetzt.<br />

Weitere Festsetzungen sind nicht eingetragen.<br />

(REGIONALPLAN 2009, REGION STUTTGART)<br />

2.2. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan 2005-2020 (genehmigt am 18.12.2009, bekannt gemacht<br />

am 23./24.02.2012) der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / <strong>Pleidelsheim</strong> ist das Planungsgebiet<br />

als Wohnbaufläche und als Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.<br />

Des Weiteren sind Eintragungen für Kindergarten und Spielplatz im Bereich der Wohnbaufläche<br />

enthalten.<br />

Trotz der vorgesehenen Änderung der Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche von bisheriger<br />

„Parkfläche“ hin zu „Kindergarten/Spielplatz“ kann festgestellt werden, daß der Bebauungsplan<br />

aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.<br />

(FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2005-2020, KMB)<br />

2.3. LANDSCHAFTSPLAN<br />

Im Landschaftsplan sind die Fläche zur Nutzung als Kindergarten sowie als Parkanlage vorgesehen.<br />

(LANDSCHAFTSPLAN FREIBERG/PLEIDELSHEIM 2005-2020, KMB)<br />

2.4. FFH-GEBIET / NATURA 2000 / SCHUTZGEBIETE<br />

Im Bereich des Untersuchungsgebietes oder in der näheren Umgebung liegen keine FFH-Gebiete oder<br />

Vogelschutzgebiete.<br />

(Natura 2000, Gebietsmeldungen Januar 2005).<br />

2.5. §32-BIOTOPE<br />

Nach § 32 NatSchG BW geschützte Biotope finden sich nicht im Plangebiet.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 7<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3. BESTANDSBESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER<br />

UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

Für jedes einzelne Landschaftspotential wird eine Erfassung und Bewertung der einzelnen<br />

Elemente nach folgendem Schema durchgeführt:<br />

Beschreibung des derzeitigen Zustandes<br />

Ermittlung der bestehenden Vorbelastung<br />

Bewertung der Bedeutung der einzelnen Elemente innerhalb des Wirkungsgefüges<br />

Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen Elemente gegenüber der Planung<br />

Gesamtbewertung nach dem Wertstufensystem<br />

Für die Bedeutung und Bewertung nach dem Wertstufensystem wird eine 5-stufige Skala<br />

angewandt:<br />

sehr gering<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

sehr hoch<br />

Für die Bewertung der Empfindlichkeit wird folgende Skala verwendet:<br />

gering<br />

mittel<br />

hoch<br />

3.1. NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG<br />

Das Plangebiet ist ein Teil der südwestdeutschen Schichtstufenlandschaft, das Plangebiet ist<br />

der naturräumlichen Einheit Neckar- und Tauber-Gäuplatten zugeordnet. Der geographischen<br />

Gliederung zufolge gehört es zum Naturraum Neckarbecken.<br />

3.2. GEOLOGIE / RELIEF<br />

3.2.1 GEOLOGIE<br />

Das Plangebiet liegt in der <strong>Pleidelsheim</strong>er Mulde, einer das Neckartal querenden tektonischen<br />

Mulde mit erniedrigten Talhängen. Löß und Terrassenschotter bedecken hier die Lettenkohle.<br />

(LANDSCHAFTSPLAN FREIBERG/PLEIDELSHEIM, 2005-2020).<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 8<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3.2.2 RELIEF<br />

Betrachtet man die Geländemorphologie, so ist das Plangebiet weitgehend eben.<br />

3.3. BODEN<br />

Im Plangebiet finden sich überwiegend Böden der <strong>Pleidelsheim</strong>er Sande und der Lehm/Löß<br />

und Lösslehme.<br />

Vorbelastung<br />

Es sind keine Altlastenvorkommen innerhalb des Plangebiets bekannt.<br />

Eine Vorbelastung durch Versiegelung ist vorwiegend innerhalb des bestehenden<br />

Bebauungsplangebiets gegeben. Hier befinden sich Gebäude, Parkplatzflächen, Nebenanlagen,<br />

Terrassen etc. Auch außerhalb des Bebauungsplangebiets bestehen Vorbelastungen durch<br />

Straßen.<br />

Die innerhalb des B-Plangebiets befindlichen unversiegelten Flächen gehören zu einer<br />

bestehenden Siedlungsfläche und werden daher bei allen Bodenfunktionen mit Stufe 1 – von<br />

geringer Bedeutung eingestuft.<br />

Die versiegelten Böden innerhalb und außerhalb des bestehenden rechtskräftigen<br />

Bebauungsplangebiets besitzen bei allen Bodenfunktionen keine Funktionserfüllung und<br />

erhalten Wertstufe 0.<br />

Die außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebiets liegenden nicht versiegelten Böden<br />

werden wie folgt bewertet:<br />

Bedeutung:<br />

Standort für Kulturpflanzen<br />

Die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden wird nach der Bodenzahl eingestuft.<br />

Die stark lehmigen Sand mit Ackerzahlen von 58/65 und 66/ 74 sind als Standorte für<br />

Kulturpflanzen von mittlerer bzw. von hoher Bedeutung (Wertstufe 2-3).<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf<br />

Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird durch die<br />

Aufnahme von Niederschlagswasser und die Abflussverzögerung bzw. -verminderung (mögliche<br />

Speicherleistung) bestimmt.<br />

Die Leistungsfähigkeit der unversiegelten stark lehmigen Sandböden im Untersuchungsgebiet<br />

ist von hoher Bedeutung (Wertstufe 3).<br />

Filter und Puffer<br />

Die Leistungsfähigkeit eines Bodens als Filter und Puffer für Schadstoffe ist hoch, wenn<br />

Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf entfernt, zurückgehalten und ggf. abgebaut werden können<br />

und wenn Böden eine hohe Säurepufferkapazität besitzen.<br />

Die im Gebiet auftretenden stark lehmigen Sandböden besitzen ein gutes Filter- und<br />

Puffervermögen und sind somit von hoher Bedeutung.<br />

Standort für die natürliche Vegetation<br />

Mit hoher Leistungsfähigkeit werden Böden mit extremer Ausprägung von<br />

Standorteigenschaften bewertet, da diese Böden günstige Voraussetzungen für spezialisierte<br />

und seltene Pflanzengesellschaften bieten. Diese Funktion ist in Zusammenhang mit der<br />

Funktion als Standort für Kulturpflanzen und die daraus resultierende Intensität in der Nutzung<br />

zu sehen. Sind die Böden hierfür von hoher Bedeutung, sind sie in der Regel intensiv genutzt<br />

und somit nicht von besonderer Bedeutung für die natürliche Vegetation.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 9<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Bodendenkmale<br />

Im Untersuchungsgebiet finden sich keine Bodendenkmale.<br />

Empfindlichkeit<br />

Generell sind alle Böden gegenüber Versiegelung hoch empfindlich, da ein vollständiger Verlust<br />

der Bodenfunktionen damit einhergeht.<br />

Gegenüber Verdichtung weisen sie lehmigen Sandböden eine mittlere Empfindlichkeit auf.<br />

Bodenverdichtung führt zur Veränderung des Bodengefüges und damit zur Reduzierung der<br />

Oberflächenwasserversickerung.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag kann bei den vorliegenden Böden (stark<br />

lehmiger Sand) als mittel eingestuft werden.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Flächenentzug aus landbauökologischer Sicht ist als mittel bis<br />

hoch einzustufen, da die Böden eine mittlere bis hohe Bodenfruchtbarkeit besitzen.<br />

Wertstufen<br />

Es werden nur die unversiegelten Böden bewertet.<br />

Die versiegelten Böden sind hinsichtlich aller Bodenfunktionen generell von sehr geringer<br />

Bedeutung. Flächen mit einer wasserdurchlässigen Befestigung (z. B. Schotterwege) besitzen<br />

für die Bodenfunktionen eine geringe Bedeutung<br />

BODENFUNKTIONSBEWERTUNG 1<br />

Bodenart Standort für Kul- Ausgleichkörper im Filter und<br />

turpflanzen Wasserkreislauf Puffer<br />

Sandböden, SL 3D58/64 2,5 3 3<br />

Sandböden, SL 2D66/74/ 3 3 3<br />

Böden der Siedlungsflächen 1 1 1<br />

1 Gem. Bodenfunktionsbewertung nach Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW LANDESANSTALT<br />

FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, 2010)<br />

Wertstufeneinteilung: 0=sehr gering, 1=gering, 2=mittel, 3=hoch, 4=sehr hoch<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 10<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3.4. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />

3.4.1 GRUNDWASSER<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzgebiets.<br />

Untersuchungen zum Grundwasserstand liegen nicht vor. Aufgrund der geographischen und<br />

morphologischen Lage wird ein Grundwasserflurabstand von mehr als 1,5 m angenommen.<br />

Bei der Bewertung der einzelnen Bodenfunktion werden nur die unversiegelten Flächen<br />

betrachtet. Die Bodenfunktionen bei bereits versiegelten Flächen (Verkehrsflächen, Bebauung)<br />

werden mit der Wertstufe 0 bewertet, d.h. sie besitzen keine Funktionserfüllung.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen für das Untersuchungsgebiet durch Altlasten sind nicht bekannt.<br />

Eine Vorbelastung durch Versiegelung ist durch die bestehende Bebauung und kleinen Straßenabschnitte<br />

zu verzeichnen.<br />

Bedeutung<br />

Grundwasserneubildung<br />

(Verfahren nach Dörhöfer und Josopait 1980):<br />

Mittlere Jahresverdunstung, potentielle Verdunstung (ETP)<br />

Hangneigung (im Duchschnitt ca. 7,5% )<br />

Flächennutzung (vorwiegend Acker, geringfügig Grünland)<br />

Böden (SL)<br />

Bei einer Niederschlagsmenge von rund 713 mm im Jahr wird im Planungsgebiet zwischen 201 mm und<br />

300 mm Grundwasser pro Jahr neu gebildet (Wertstufe 3).<br />

(EU – WASSERRAHMENRICHTLINIE BERICHT ZUR BESTANDSAUFNAHME - BEARBEITUNGSGEBIET NECKAR,<br />

TEILBEARBEITUNGSGEBIET 42 (NECKAR AB FILS OBERHALB ENZ))<br />

Grundwasserschutzfunktion<br />

(nach Marks R., Müller M-J., Leser H., Klink H-J Tab. 21, 22)<br />

Üblicherweise wird die Grundwasserschutzfunktion durch<br />

den Grundwasserflurabstand,<br />

die Wasserdurchlässigkeit der Grundwasserdeckschichten und<br />

der Grundwasserneubildungsrate bestimmt.<br />

Im Untersuchungsgebiet wird die Grundwasserschutzfunktion als mäßig (Wertstufe 3).<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 11<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Abflussregulation:<br />

Die Leistungsfähigkeit beruht darin, den Direktabfluss zu verringern und damit zu<br />

ausgeglichenen Abflussverhältnissen beizutragen. Als Bewertungsgrundlage dienen:<br />

Hangneigung (2 bis 6 °)<br />

Flächennutzung (Grünland, Ackerflächen)<br />

Böden (SL)<br />

Die Ermittlung der Ablussregulation nach Zepp in Marks et.al. (1992) ergibt auf allen<br />

unversiegelten Böden ein mittleres Abflussregulationsvermögen.<br />

Das Abflussregulationsvermögen ist über den vorhandenen stark lehmigen Sandböden als hoch zu<br />

bewerten.<br />

Die versiegelten Flächen können nicht zur Regulation des Abflusses beitragen.<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag wird aufgrund der vorhandenen stark lehmigen<br />

Sandböden mittel eingestuft. Das Risiko des Schadstoffeintrags erhöht sich dort, wo die<br />

schützenden Deckschichten abgetragen sind.<br />

Gegenüber Versiegelung und Verdichtung und der damit einhergehenden Verringerung der<br />

Grundwasserneubildung besteht eine geringe Empfindlichkeit.<br />

Wertstufen<br />

Grundwasserneubildungsrate <br />

Grundwasserschutzfunktion<br />

Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

Abflussregulation X<br />

3.4.2 OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />

Im Planungsgebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />

.<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Tel.: 07141/44 14- 0 Fax: 07141/44 14 14<br />

X<br />

X<br />

Kommentar [b1]: (Punkte:<br />

2+3+4+4=13 Punkte bei Acker, 13<br />

Punkte bei Grünland = mittel)


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 12<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3.5. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />

<strong>Pleidelsheim</strong> gehört zum Klimabereich Kraichgau und Neckarbecken.<br />

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 9° C und die jährliche Durchschnitts-Niederschlagsmenge bei ca.<br />

711 mm.<br />

Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest, bei einer mittleren Windstärke von 1,2 m/s (windschwach).<br />

Für den Erhalt des Klimas und der Sicherung einer guten Luftqualität sind kaltluftproduzierende<br />

Flächen (Grünland), luftreinigende Flächen (Gehölz- und Waldflächen) und ausreichend breite<br />

durchgängige Abflussbahnen für die Kalt- und Frischluft erforderlich.<br />

Kartenausschnitt: Klima-Analyse aus dem „Klimaatlas für den Nachbarschaftsverband Stuttgart“<br />

Vorbelastung<br />

Es sind keine Vorbelastungen im Plangebiet vorhanden.<br />

Bedeutung<br />

Kaltluftentstehung<br />

Das Untersuchungsgebiet zählt im Westen zu den Gartenstadt-Klimatopen (hellbraune Flächen<br />

im Kartensauschnitt), im Osten und im Süden zu den Freiland-Klimatopen mit ungestörtem<br />

stark ausgeprägtem Tagesgang von Temperatur und Feuchte (hellblaue Flächen im Kartenausschnitt).<br />

Zudem zählt es zu den Kaltluftsammelgebieten (diagonale Schraffur). Nur im östlichen Bereich<br />

gehört zu den Kaltluftproduktionsgebieten.<br />

Die Bedeutung des Plangebiets für die Kaltluftentstehung wird daher als mittel bewertet (Wertstufe<br />

3).<br />

Kaltluftleitbahn / Kaltluftsammelgebiet<br />

Von Ost nach West ist ein flächenhafter Kaltluftabfluss von denen im Osten angrenzend an das<br />

Plangebiet liegenden Acker- und Grünlandflächen in das bestehende Wohngebiet zu verzeichnen.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 13<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Das gesamte Plangebiets hat damit eine hohe Bedeutung als Kaltluftleitbahn (Wertstufe 4).<br />

Frischluftentstehung<br />

Die Ackerflächen besitzen für die Frischluftentstehung eine geringe Bedeutung. Die wenigen<br />

vorhandenen Obstbäume und Feldgehölze bewirken eine Reinigung der Luft, fallen jedoch nicht<br />

ins Gewicht aufgrund der geringen Anzahl. Insgesamt besitzt das Untersuchungsgebiet eine geringe<br />

Bedeutung für die Frischluftentstehung (Wertstufe 2).<br />

Kartenausschnitt: Analysekarte mit Planhinweisen aus dem „Klimaatlas für den Nachbarschaftsverband<br />

Stuttgart“<br />

Ausgleichsfunktion<br />

Der nördliche Bereich des Plangebiets (dunkelgrün dargestellt) wird im Klimaatlas als Freifläche<br />

mit bedeutender Klimaaktivität in direktem Bezug zum Siedlungsraum und hoher Empfindlichkeit<br />

gegenüber nutzungsändernden Eingriffen beschrieben.<br />

Das südliche und westliche Untersuchungsgebiet (braun bzw. rot dargestellt) gehört zu den Bebauten<br />

Gebieten mit klimarelevanter bzw. bedeutender klimarelevanter Funktion. Der gesamte<br />

Bereich hat eine hohe Bedeutung (Wertstufe 4) für den Luftaustausch und für die klimatische<br />

Ausgleichsfunktion (Wertstufe 4).<br />

Empfindlichkeit<br />

Der Flächenverlust durch zusätzliche Versiegelung wirkt sich auf die klimatischen Funktionen<br />

aus.<br />

Die Freiflächen mit bedeutender Klimaaktivität, sowie die Bebauten Flächen mit bedeutender<br />

klimarelevanter Funktion besitzen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber nutzungsändernden<br />

Eingriffen. Hier führen weitere Bau- und Versiegelungdsmaßnahmen zu negativen<br />

Auswirkungen.<br />

In den Bereichen der bebauten Flächen mit klimarelevanter Funktion liegt eine geringe<br />

Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzunginensivierung vor.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 14<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Wertstufen<br />

Kaltluftentstehungsflächen<br />

Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

Kaltluftleitbahnen X<br />

Frischluftentstehungsflächen<br />

Bereich mit Ausgleichsfunktion<br />

3.6. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />

3.6.1 SCHUTZGEBIETE<br />

Siehe Kapitel 2<br />

3.6.2 GEFÄHRDETE UND GESCHÜTZTE PFLANZENARTEN:<br />

Gefährdete und geschützte Pflanzenarten wurden bei der Kartierung nichtfestgestellt.<br />

3.6.3 POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION<br />

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X<br />

Die potentiell natürliche Vegetation ist die Vegetation, die sich auf den vorliegenden Standorten langfristig<br />

ohne weitere Eingriffe des Menschen einstellen würde.<br />

Im Untersuchungsgebiet wäre die potentiell natürliche Vegetation der Waldlabkraut-<br />

Traubeneichen-Hainbuchenwald, Seggen-Buchenwald, Steinsamen-Eichenwald und Linden-<br />

Ahornwälder.<br />

Charakteristische Baumarten sind: Trauben-Eiche, Rotbuche, Hainbuche, Stiel-Eiche, Feld-<br />

Ahorn, Vogel-Kirsche, Elsbeere, Winter-Linde, Echte<br />

Mehlbeere, Sommer-Linde, Spitz-Ahorn, Esche, Bergulme.<br />

Charakteristische Sträucher sind: Hasel, Heckenkirsche, Purgier-Kreuzdorn, Eingriffliger<br />

Weißdorn, Großkelchiger Weißdorn, Feld-Rose, Stachelbeere,<br />

Roter Hartriegel, Schlehe, Liguster, Wolliger<br />

Schneeball, Hundsrose, Weinrose, Gemeiner Wacholder.<br />

Da die unbebauten Flächen des Planungsgebietes vorwiegend landwirtschaftlich als Acker und Nutzgarten<br />

genutzt werden, sind keine Strukturen vorhanden, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen.<br />

X<br />

X


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 15<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3.6.4 BIOTOPTYPEN (BIOTOPWERT)<br />

Die Bewertung der flächigen Biotoptypen erfolgt nach der "Biotoptypenbewertung Baden-<br />

Württemberg"<br />

Zur Bestimmung des Biotopwertes werden die Faktoren Naturnähe, die Bedeutung für<br />

gefährdete Arten und die Bedeutung als Indikator für standörtliche und naturräumliche Eigenart<br />

herangezogen.<br />

Die Grundlage für die Bewertung der Biotoptypen bilden die Festsetzungen im rechtsgültigen<br />

Bebauungsplan und die ökologische Bestandsaufnahme.<br />

WIESEN UND WEIDEN (33)<br />

Intensivgrünland 33.60<br />

Die südöstlichste Fläche im Untersuchungsgebeit wird derzeit als Intensivgrünland<br />

bewirtschaftet.<br />

ÄCKER, SONDERKULTUREN UND FELDGÄRTEN (37)<br />

Acker 37.11<br />

Im nördlichen Randbereich wird ein Teil der vorhandenen Ackerfläche für den Ausbau der<br />

bestehenden Verkehrswege in Anspruch genommen.<br />

Feldgarten / Grabeland 37.30<br />

Direkt nördlich an das im Süden gelegende Intesivgrünland schließt ein Feldgarten bzw.<br />

Grabeland an.<br />

ALLEEN, BAUMREIHEN, BAUMGRUPPEN, EINZELBÄUME UND STREUOBST<br />

Einzelbäume 45.30a<br />

Bei den Einzelbäumen handelt es sich um zwei Platanen und einen Berg-Ahorn. Die Platanen<br />

besitzen eine Stammumfang von 130 cm bzw. 160 cm, der Berg-Ahorn einen Stammumfang<br />

von 60 cm. Alle drei Bäume befinden sich im südlichen Bereich des Plangebiets entlang der<br />

Blumenstraße.<br />

BIOTOPTYPEN DER SIEDLUNGS-UND INFRASTRUKTURFLÄCHEN (60)<br />

Wohngebiet / Mischgebiet 60.10<br />

Zu den versiegelten Flächen gehören das Wohngebiet sowie das Mischgebiet zentral im<br />

Plangebiet gelegen.<br />

Straße, Weg oder Platz völlig versiegelt 60.21<br />

Sowohl von Südwesten nach Nordosten quer durch das Untersuchungsgebiet, als auch entlang<br />

der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs führt eine asphaltierte Straße Desweiteren besteht<br />

im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebiet ein asphaltierter Weg als Verbindung zwischen<br />

den zwei Straßen. Dieser Weg sollte als Zugangsweg zum geplanten Parkplatz dienen, welcher<br />

aber nie zur Ausführung gekommen ist.<br />

Kleine Grünflächen 60.50<br />

Im Nord-Osten im Bereich der geplanten Parkplätzen befinden sich zwei kleine Flächen von<br />

öffentlichem Grün.<br />

Außenanlage (Gärten) des Wohngebietes 60.60<br />

Im Bereich des bestehenden Kindergartens findet man Grünflächen des allgemeinen<br />

Wohngebiets vor. Dieser Biotoptyp wird durch den aktuellen Baumbestand aufgewertet.(s.<br />

Eingriff-Ausgleichs-Bilanz, Schutzgut Flora)<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 16<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Außenanlage (Gärten) des Mischgebiets 60.60<br />

Zentral im Plangebiet ist ein Teil der aktuellen Bebauung als Mischgebiet ausgewiesen. Die<br />

dazugehörigen Grünflächen sind somit als Grünflächen des Mischgebiets bewertet.<br />

Vorbelastung<br />

Eine Vorbelastung ist durch die überwiegend vorhandene Bebauung sowie durch das<br />

bestehende Wegenetz gegeben. Ein großer Anteil der Flächen des Plangbiets sind durch die<br />

Bebaaung und Versiegelung für Arten und Biotopen von geringer Bedeutung.<br />

Bedeutung /Wertstufen<br />

Biotopwert Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />

Intensivgrünland<br />

(33.60)<br />

Acker (37.11) X<br />

Feldgarten / Grabeland<br />

(33.30)<br />

Wohngebiet /<br />

Mischgebiet (60.10)<br />

Straße, Weg, Platz<br />

völlig versiegelt<br />

(60.21)<br />

Außenanlage (Gärten)<br />

des Wohngebiets<br />

(60.60) (inkl.<br />

Alter Baumbestand)<br />

Außenanlage (Gärten)<br />

des Mischgebiets<br />

(60.60)<br />

Empfindlichkeit:<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

X<br />

X<br />

X<br />

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X<br />

X<br />

Bei Biotopstrukturen von geringer / sehr geringer Bedeutung ist die Empfindlichkeit gegenüber<br />

vorhabensbedingten Veränderungen weitestgehend als gering anzusehen.<br />

X


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 17<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3.6.5 FAUNA (LEBENSRAUMQUALITÄT)<br />

Die Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Fauna bildet die Artenschutzrechtliche<br />

Prüfung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, vom<br />

Juni 2012.<br />

Untersucht wurden die Tiergruppen Vögel, Tagfalter, Großlaufkäfer und Reptilien. Das<br />

Untersuchungsgebiet ist deckungsgleich mit dem Plangebiet des Bebauungsplangebiets<br />

„Braunäcker II“.<br />

Vögel:<br />

Von den insgesamt 16 nachgewiesenen Vogelarten brüteten 8 Arten im Untersuchungsgebiet<br />

mit jeweils einem Brutpaar. Alle Brutvorkommen lagen im stark durchgrünten Siedlungsabschnitt<br />

zwischen Häselweg und Blumenstraße, v. a. im Umfeld des Kindergartens. Alle Vogelarten sind<br />

relativ anspruchslos und in Ortschaften allgemein verbreitet. Bei den meisten Vogelarten handelt<br />

es sich um Astbrüter, die ihre Nester in Astgabeln von Bäumen oder Sträuchern anlegen.<br />

Die höhlenbrütende Kohlmeise hatte einen Nistkasten als Brutplatz angenommen. Naturhöhlen,<br />

die einen potentiellen Brutplatz darstellen, standen in den Großbäumen augenscheinlich nicht<br />

zur Verfügung. Der Haussperling dürfte eine Gebäudelücke im Bereich des Kindergartens als<br />

Nistplatz besetzt haben, diese konnte jedoch nicht lokalisiert werden. Auf der Ackerfläche des<br />

Plangebiets waren aufgrund der großen Nähe zur bestehenden Bebauung keine Bodenbrüter<br />

wie die Feldlerche zu verzeichnen.<br />

Bewertung:<br />

Besondere Bedeutung kommt dabei den zentral im Untersuchungsgebiet gelegenen<br />

Gehölzstrukturen zu. Es handelt sich dabei u.a. um zum Teil große, alte Bäume. Diese<br />

Strukturen stellen wichtige Nist- und Nahrungshabitate für die relevanten Vogelarten.<br />

(siehe Bericht der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter<br />

Veile).<br />

Tagfalter:<br />

Es konnten keine Arten der besonders geschützten Arten gefunden werden.<br />

Bewertung:<br />

Aufgrund der artenarmen Vegetation und dem Fehlen von insektenblütigen Kräutern dient das<br />

Unterschungsgebiet nicht als Habitat für Tagfalter.<br />

Großlaufkäfer:<br />

Ein Vorkommen von Großlaufkäfern der Gattung Carabus wurden nicht nachgewiesen.<br />

Bewertung:<br />

Das Vorhandensein von Großlaufkäfern ist auch hier aufgrund der artenarmen Vegetation und<br />

dem Fehlen von als Nahrung geeigeneten Kleintieren auszuschliesen.<br />

Reptilien:<br />

Es wurde kein Individium der Zauneidechse oder einer anderen Reptilienart gefunden.<br />

Bewertung:<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im südöstlichen Bereich des Plangebiets stellen ein<br />

mögliches Habitat für Reptilien dar. Es sind potentielle Aufwärmplätze, lückenhafte<br />

Vegetationsturkturen, die als Ruhestätten dienen können und Überwinterungsquartiere in Form<br />

von verlassenen Mäuselöcher und Spalten in der Erde vorhanden. Allerdings findet eine<br />

Störung durch freilaufende Hunde und Katzen statt.<br />

(ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG, ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL.-BIOL.<br />

DIETER VEILE, JUNI 2012)<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 18<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Wertstufen<br />

Lebensraum-qualität Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />

Intensivgrünland<br />

Feldgarten / Grabeland<br />

Wohngebiet<br />

Außenanlage Wohngebiet<br />

(Gärten)<br />

Asphalt<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

Nist- und Nahrungshabitat<br />

für<br />

Vögel<br />

Nist- und Nahrungshabitat<br />

für<br />

Vögel<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 19<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

3.7. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />

<strong>Pleidelsheim</strong> liegt im Neckarbecken westlich der Autobahn 81 in der <strong>Pleidelsheim</strong>er Mulde.<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet zwischen bestehender Wohnbebauung im Westen und Süden und Anlagen<br />

für Sport- und Freizeitaktivitäten im Osten. Nach Norden hin ist die Landschaft offen und wird durch<br />

ackerbaulich genutzte Flächen geprägt.<br />

Die Einsehbarkeit des Untersuchungsgebiets ist aufgrund der umgebenden Bebauung gering. Nur im Süden<br />

ist das Plangebiet geringfügig einsehbar.<br />

Das Untersuchungsgebiet wird durch Landwirtschaftliche Flächen sowie durch die bestehende Bebauung<br />

geprägt. Die vorhandenen Gebäude sind nach Norden hin stark eingegrünt. Es sind keine, das Landschaftsbild<br />

besonders prägenden Strukturen vorhanden. Das gesamte Plangebiet ist deutlich anthropogen<br />

überformt.<br />

Vorbelastung<br />

Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht durch die umgebende Bebauung, sowie die<br />

im Plangebiet vorhandene Bebauung.<br />

Bedeutung<br />

Insgesamt wird die Bedeutung des Plangebietes als sehr gering für das Landschaftsbild<br />

eingestuft.<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Empfindlichkeit sowohl gegenüber Störungen des Landschaftsbildes als auch gegenüber<br />

Flächenentzug ist als gering einzustufen.<br />

Wertstufen<br />

Vielfalt / Eigenart<br />

des Landschaftsraumes<br />

3.8. MENSCH/ERHOLUNG<br />

Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

X<br />

Für das Schutzgut Mensch werden die Umweltbedingungen im Planungsraum insbesondere mit Blick auf<br />

das Wohnumfeld und die Erholung betrachtet.<br />

Die Blumenstraße läuft im Norden mit der von West nach Ost verlaufenden Höpfigheimer Straße zusammen.<br />

Beide führen in die freie Landschaft und dienen der Naherholung. Zudem bietet das angrenzende<br />

Sportgelände Möglichkeit für die Freizeitgestaltung.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen bestehen keine.<br />

Bedeutung<br />

Hinsichtlich der Erholungsnutzung kommt den Freiräumen innerhalb des Plangebiets eine<br />

geringe Bedeutung zu.<br />

Die Wegeverbindung in die offene Landschaft hat eine hohe Bedeutung.<br />

Das Planungsgebiet ist als potentielle Siedlungsfläche für Wohnbebaaung aufgrund der Lage<br />

gut geeignet.<br />

Die wirtschaftliche Nutzung ist von mittlerer Bedeutung, da die Flächen vorwiegend extensiv<br />

landwirtschaftlich genutzt werden.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 20<br />

Bestandsbeschreibung und Bewertung<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Verlust wird bezüglich der Erholungsnutzung im<br />

Untersuchungsgebiet selbst als gering eingestuft.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber dem Verlust der Wegebeziehung wird dagegen als hoch<br />

eingestuft.<br />

Wertstufen<br />

Wohnumfeld / Erholung<br />

Potentielle Siedlungsfläche<br />

Wirtschaftlicher Nutzen<br />

3.9. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Wertstufe 1 Wertstufe 2 Wertstufe 3 Wertstufe 4 Wertstufe 5<br />

sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />

Bei Kulturgütern, handelt es sich um Boden- und Baudenkmale. Für den Planungsbereich sind keine Bodendenkmale<br />

bekannt.<br />

Daneben zählen auch die Kulturlandschaft und Naturdenkmäler zu Kulturgütern. Im Untersuchungsgebiet<br />

sind keine besonders hervorzuhebenden Kulturgüter vorhanden. Weitere Ausführungen hierzu finden sich<br />

im vorhergehenden Kapitel.<br />

3.10. EMISSIONEN/ABFÄLLE<br />

Das Untersuchungsgebiet ist durch keine Emissionen von Gewerbe oder ähnlichem betroffen.<br />

3.11. ERNEUERBARE ENERGIEN<br />

Eine Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb des Plangebiets ist derzeit nicht bekannt.<br />

3.12. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL-<br />

UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS<br />

Im Landschaftsplan sind die Flächen zur Nutzung als Kindergarten sowie als Parkanlage vorgesehen. Folgende<br />

Minimierungsmaßnahmen werden vorgeschlagen:<br />

Sparsamer Umgang mit flächenhafter Bodenversiegelung<br />

Wasserdurchlässige Beläge<br />

Ortsrandeingrünung und innere Durchgrünung<br />

Dachbegrünung (Mikroklima)<br />

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X<br />

X<br />

X


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 21<br />

Grünordnerisches Konzept<br />

4. GRÜNORDERISCHES KONZEPT - FACHZIELE DES UMWELT- UND<br />

NATURSCHUTZES / MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />

4.1. BODEN<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des NatSchG BW und des BBodSchG bzw. BodSchG BW ist Boden so<br />

zu erhalten, zu schützen und zu nutzen, daßseine Funktion im Naturhaushalt erfüllen können<br />

und als Lebensgrundlage des Menschen gesichert ist. Das BodSchG BW § 1 definiert die<br />

einzelnen Funktionen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Insgesamt schonender und sparsamer Umgang mit Boden<br />

Beschränkung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß<br />

Vermeidung von Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen<br />

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Unbelasteter Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnahmen abzuschieben und bis zur<br />

weiteren Verwendung getrennt zu lagern<br />

Begrünung von Flachdächern<br />

Warten, Reinigen und Betanken von Baufahrzeugen nur auf geeigneten Flächen<br />

Zur Vermeidung von unnötiger Bodenverdichtung ist ein Befahren mit schweren<br />

Maschinen auf Zeiträume mit geeigneten Boden- und Witterungsverhältnissen zu<br />

beschränken. Nach Abschluß der Baumaßnahmen sind Bodenverdichtungen<br />

entsprechend der DIN 19731 zu beseitigen.<br />

4.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des NatSchG BW und des WHG bzw. des WG BW ist die<br />

Nutzungsfähigkeit des Grundwassers zu schützen. Es ist so zu bewirtschaften, dass eine<br />

nachteilige Veränderung des mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird.<br />

Darüber hinaus ist eine dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser durch Versickerung<br />

oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer vorgegeben. Die Belange der<br />

Grundwasserneubildung sind zu berücksichtigen.<br />

Des Weiteren sind die Vorgaben des Regionalplanes für den Bereich zur Sicherung von Wasservorkommen<br />

zu beachten.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Verringerung des Oberflächenabflusses<br />

Sicherung der Grundwasserneubildung<br />

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für private PKW-Stellplätze<br />

Anlage von begrünten Dächern<br />

Trennsystem, falls möglich<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 22<br />

Grünordnerisches Konzept<br />

4.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW und des BImSchG soll<br />

Luftverunreinigungen entgegengewirkt werden. Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu<br />

entwickeln oder wiederherzustellen<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Sicherung eines ausgeglichenen Mikroklimas<br />

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Eingrünung und innere Durchgrünung in Form von Einzelgehölzen<br />

Dachbegrünung<br />

4.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW sind wild lebende Tiere und<br />

Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften, insbesondere die nach § 42 BNatSchG geschützten,<br />

zu schützen.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Minderung des Verlustes an Lebensraumstrukturen<br />

Erhalt / Schaffung von Biotopvernetzungsstrukturen<br />

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Eingrünung in Form von Einzelgehölzen, flächigen Gehölzpflanzungen<br />

Dachbegrünung<br />

Verwendung "insektenfreundlicher" Beleuchtung<br />

Zeitliche Beschränkung der Baufeldbereinigung von Oktober bis Februar<br />

4.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW soll sich Bebauung der Natur und<br />

Landschaft anpassen. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft sollen<br />

gesichert werden und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Neugestaltung und Eingrünung des zukünftigen Ortsrandes<br />

Grünordnerische Maßnahme / Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Herstellung von Grünstrukturen am langfristig angedachten Siedlungsrand<br />

Innere Durchgrünung in Form von Einzelgehölzen<br />

Dachbegrünung<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 23<br />

Grünordnerisches Konzept<br />

4.6. MENSCH / ERHOLUNG<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des BNatSchG bzw. des NatSchG BW sind unbebaute Bereiche für die<br />

Erholung zu erhalten und Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts sind zu<br />

vermeiden. Der Zugang zur freien Landschaft soll gewährleistet sein. Nach den Vorgaben des<br />

BImSchG in Verbindung mit der BImSchV und DIN 18005 soll Lärmeinwirkungen und<br />

Schadstoffbelastung entgegengewirkt werden.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Erhalt vorhandener Wegebeziehungen<br />

Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

S.o.<br />

4.7. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Gemäß den Vorgaben des BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile<br />

zu erhalten. Darüber hinaus sind gem. DSchG BW Kulturdenkmale zu erhalten.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Schutz vor Zerstörung<br />

Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Erkundung, falls bei den Bauarbeiten ein Kulturdenkmal gefunden wird.<br />

4.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Nach Vorgabe des BNatSchG sind hier die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu<br />

beachten.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung fachrechtlicher Anforderungen und<br />

Verfahren hingewiesen.<br />

Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

S. o.<br />

4.9. ERNEUERBARE ENERGIEN<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Nach Vorgabe des BNatSchG sowie des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) soll der Aufbau<br />

einer nachhaltiger Energieversorgung über erneuerbare Energien gefördert werden.<br />

Ziele bei Verwirklichung des Vorhabens / Vermeidung und Verringerung<br />

Einsatz von Methoden zur Gewinnung der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien<br />

Berücksichtigung der Zielvorgabe<br />

Regelung der Bauvorschriften, so dass die Errichtung von Solaranlagen möglich ist<br />

4.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL-<br />

UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS<br />

Hier wird auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 24<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5. PROGNOSE ÜBER DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN - KONFLIKTANALYSE<br />

In der Konfliktanalyse wird das komplexe Gefüge „Natur und Landschaft“ in Einzelkomponenten<br />

(Schutzgüter) zerlegt und hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Bebauung untersucht.<br />

(Konfliktdarstellung)<br />

In Verbindung mit der im Kapitel 3 ermittelten Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen<br />

Schutzgutes wird die vorhabensbedingte Wirkung ermittelt. Dabei führen erhebliche und<br />

nachhaltige Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu Eingriffen im Sinne<br />

des Naturschutzrechts (§ 14 BNatSchG).<br />

Ein Eingriff ist als erheblich einzustufen, wenn die Funktion eines Schutzgutes mit hoher<br />

Bedeutung betroffen ist. Bei Schutzgütern mittlerer Bedeutung ist die Erheblichkeit im<br />

Einzelfall zu prüfen.<br />

Bei der Wirkung des Vorhabens wird nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />

unterschieden. Diese Beschreibung erfolgt schutzgutbezogen.<br />

Nach §15 BNatSchG bzw. § 21 (1) NatSchG BW sind „vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft zu unterlassen“. Daher wurde zunächst in Kapitel 4 geprüft, ob sich bei<br />

einzelnen Auswirkungen durch eine bestimmte Anordnung oder Art der Bauausführung<br />

Beeinträchtigungen vermeiden oder vermindern lassen (Vermeidung/Minderung).<br />

Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege vorrangig auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren<br />

(Ausgleich / Ersatz).<br />

Ein Eingriff ist nicht zulässig, wenn Beeinträchtigungen nicht vermeidbar, in angemessener Frist<br />

ausgleichbar oder in anderer Weise kompensierbar sind und wenn die Belange von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege anderen Belangen im Range vorgehen.<br />

Im Folgenden wird für jeden Konflikt festgestellt, ob die Auswirkungen der neuen Bebauung<br />

trotz Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu erheblichen und nachhaltigen<br />

Beeinträchtigungen und somit zu einem nicht vermeidbaren Eingriff im Sinne des<br />

Naturschutzrechts führen (Eingriffsbewertung).<br />

Bei Nicht-Durchführung der Planung<br />

Bei einer Nicht-Durchführung gäbe es keine Möglichkeit zur Erweiterung des bestehenden<br />

Kindergartens und es gäbe keine Möglichkeit weitere Wohnbauflächen im bestehenden<br />

Ortsgebiet auszuweisen. In letzter Konsequenz müsste an anderer Stelle, eventuell auch im<br />

Außenbereich ein weiterer Kindergarten errrichtet und weitere Wohnbauflächen ausgewiesen<br />

werden, um den Bedarf zu decken.<br />

Bei einer Nicht-Durchführung der Planung würde das Plangebiet weiterhin vorwiegend<br />

ackerbaulich genutzt werden.<br />

Bei Durchführung der Planung<br />

Baubedingte Wirkfaktoren<br />

Vorübergehende zusätzliche Flächeninanspruchnahme, Verdichtung<br />

Vorübergehende erhöhte Lärm- und Staubbelastung<br />

Schadstoffeintrag<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 25<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Versiegelung<br />

Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Flora)<br />

Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Fauna)<br />

Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers<br />

Verringerung der Grundwasserneubildung<br />

Erhöhung des Oberflächenabflusses<br />

Beeinträchtigung des Kleinklimas<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Emissionen (Lärm, Staub, Licht, etc.)<br />

Schadstoffeintrag<br />

5.1. BODEN<br />

Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen vgl. Kap. 3.3.<br />

5.1.1 KONFLIKT B-1 VERSIEGELUNG (ANLAGEBEDINGT)<br />

Im Allgemeinen gilt, dass alle Böden eine sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Versiegelung<br />

besitzen und so eine Bebauung zu einer Neuversiegelung und damit zu einem vollständigen<br />

Verlust der Bodenfunktionen führt.<br />

Vermeidung / Minderung Zur Wiederherstellung eines Teils der Bodenfunktionen sind im Gebiet<br />

Flachdächer bzw. flach geneigte Dächer mit 0-15° Neigung zulässig,<br />

die zu 60% extensiv zu begrünen sind (mind. 15 cm Substrat).<br />

Hochwertiger Oberboden ist zu Beginn der Baumaßnahmen abzuschieben<br />

und bis zur weiteren Verwendung getrennt zu lagern.<br />

Bewertung Es erfolgt trotz der Minimierungsmaßnahmen eine erhebliche und<br />

nachhaltige Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit ein<br />

Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

Ausgleich Ein gleichartiger Ausgleich durch die Entsiegelung bisher befestigter<br />

Flächen ist nicht möglich.<br />

Ausgleichender Ersatz Kann der Ausgleich nicht im Schutzgut Boden ausgeglichen werden,<br />

besteht die Möglichkeit des schutzgutübergreifenden Ausgleichs.<br />

Der Umfang dieser Maßnahmen wird monetär quantifiziert<br />

(siehe Kapitel Bilanzierung).<br />

5.1.2 KONFLIKT B-2 VORÜBERGEHENDE ZUSÄTZLICHE FLÄCHENINANSPRUCHNAHME /<br />

VERDICHTUNG (BAUBEDINGT)<br />

Während der Bau- und Erschließungsphase werden die Böden auch später unbebauter Flächen<br />

durch den Einsatz von schweren Geräten im Arbeitsraum in Anspruch genommen und stark<br />

verdichtet.<br />

Vermeidung / Minderung Die Beeinträchtigung kann durch Vorkehrungen zum Schutz von<br />

Bodenflächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und<br />

der Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />

Zu erhaltende Grünflächen und Bäume sind mit Zäunen während<br />

der Bauphase zu schützen.<br />

Die Beeinträchtigung von Böden kann dadurch minimiert werden,<br />

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Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

dass die Wartung, Reinigung und Betankung von Baufahrzeugen<br />

nur auf geeigneten Flächen stattfindet oder daß das Befahren mit<br />

schweren Maschinen auf Zeiträume mit geeigneten Boden- und<br />

Witterungsverhältnissen beschränkt wird.<br />

Darüber hinaus sind nach Abschluß der Baumaßnahmen Bodenverdichtungen<br />

entsprechend der DIN 19731 zu beseitigen.<br />

Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen<br />

soweit minimiert werden, daß keine erhebliche und nachhaltige<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit kein Eingriff i. S.<br />

d. § 20 NatSchG BW verbleibt.<br />

5.1.3 KONFLIKT B-3 SCHADSTOFFEINTRAG (BAU- UND BETRIEBSBEDINGT)<br />

Die Erschließung und Bebauung kann den Eintrag von Schadstoffen in den Boden zur Folge<br />

haben. Die anstehenden Böden besitzen eine hohe Leistungsfähigkeit als Filter und Puffer.<br />

Vermeidung / Minderung Baubedingte Beeinträchtigungen können durch bereits unter Konflikt<br />

B-2 genannte Vorkehrungen beschränkt werden.<br />

Betriebsbedingte Schadstoffeinträge sind generell entsprechend<br />

des Bodenschutzgesetzes zu vermeiden. Bei der vorgesehenen<br />

Nutzung ist auf den Außenflächen kein Umgang mit den Boden gefährdenden<br />

Stoffen zu erwarten. Daher besteht keine erhöhte Gefahr<br />

eines Schadstoffeintrags in den Boden.<br />

Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen können die Beeinträchtigungen<br />

soweit minimiert werden, dass keine erhebliche und nachhaltige<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit kein Eingriff i.<br />

S. d. § 20 NatSchG BW verbleibt.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 27<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.1.4 KONFLIKTÜBERSICHT - BODEN<br />

2 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />

3 Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sind Bestandteil eines "Bodenmanagementkonzeptes", nähere Ausführungen<br />

hierzu s. Kap. 0<br />

Beeinträchtigungen / Konflikte 2 Nicht erheblich Erheblich<br />

B-1 Versiegelung X<br />

B-2 Vorübergehende Flächeninanspruchnahme / Verdichtung<br />

B-3 Schadstoffeintrag X<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung 3 Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

V 1 Dachbegrünung<br />

V 2 Sachgerechter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau<br />

von Oberboden<br />

V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebsbedingtem<br />

Schadstoffeintrag (Flächen für Wartung,<br />

etc., Bauarbeiten an Witterung anpassen)<br />

V 4 Schutzmaßnahmen für zu erhaltende Grünflächen<br />

und Einzelbäume<br />

V 5 Maßnahmen zur Bodenlockerung, Bodenregeneration<br />

Ausgleichsmaßnahme siehe Kapitel 7<br />

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X<br />

Ja


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 28<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.2. GRUNDWASSER / OBERFLÄCHENGEWÄSSER<br />

Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.4.<br />

5.2.1 KONFLIKT W-1 BEEINTRÄCHTIGUNG DES GRUNDWASSERKÖRPERS (BAU- UND<br />

ANLAGEBEDINGT)<br />

Ein dauerhafter Anschnitt von Grundwasser ist nicht zulässig.<br />

Vermeidung / Minderung Planungen sind dahingehend zu konzipieren, dass ein dauerhafter<br />

Anschnitt des Grundwassers nicht erfolgt.<br />

Bewertung Es verbleibt keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und<br />

somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

5.2.2 KONFLIKT W-2 SCHADSTOFFEINTRAG (BAU- UND BETRIEBSBEDINGT)<br />

In Bereichen, in denen die schützenden Lehm-Deckschichten abgetragen sind, besteht eine<br />

gewisse Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser.<br />

Vermeidung / Minderung Die baubedingte Beeinträchtigung kann dadurch vermieden werden,<br />

dass die Wartung, Reinigung und Betankung von Baufahrzeugen<br />

nur auf geeigneten Flächen und kein Umgang mit wassergefährdeten<br />

Stoffen stattfindet.<br />

Eine betriebsbedingte Beeinträchtigung wird durch den Ausschluss<br />

von Lagerflächen, Autohöfen, usw. vermindert.<br />

Flächen auf den mit das Grundwasser gefährdenden Stoffen umgegangen<br />

wird, sind wasserundurchlässig anzulegen. Die privaten<br />

Stellplätze, die mit wasserdurchlässigen Belägen auszubilden sind,<br />

stellen keine erhöhte Gefahr für den Eintrag von Schadstoffen in<br />

das Grundwasser dar.<br />

Bewertung Unter Annahme der Einhaltung o.g. Maßnahmen kann davon ausgegangen<br />

werden, dass keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung<br />

und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW entsteht.<br />

5.2.3 KONFLIKT W-3 VERRINGERUNG DER GRUNDWASSERNEUBILDUNG<br />

(ANLAGEBEDINGT)<br />

Durch die Flächenversiegelung (Straßen, Gebäude) und die Regulierung des<br />

Oberflächenabfluss wird die Grundwasserneubildung beeinträchtigt.<br />

Vermeidung / Minderung Die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung im Gebiet kann<br />

durch das Pflanzgebot zur Dachbegrünung bzw. durch die Einleitung<br />

des anfallenden Niederschlagswasser in die Riedbachverdolung<br />

und durch die Verpflichtung zur Verwendung wasserdurchlässiger<br />

Beläge für private PKW-Stellplätze verringert werden.<br />

Bewertung Die Böden im Plangebiet haben eine mittlere Grundwasserneubildungsrate.<br />

Aufgrund des flächenmäßig geringen Anteils an offenem<br />

Boden im Plangebiet wird die entstehende Verringerung der<br />

Grundwasserneubildung jedoch nicht als erhebliche und nachhaltige<br />

Beeinträchtigung eingestuft. Es entsteht kein Eingriff i. S. d. § 20<br />

NatSchG BW.<br />

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Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.2.4 KONFLIKT W-4 ERHÖHUNG DES OBERFLÄCHENABFLUSSES (ANLAGEBEDINGT)<br />

Durch die Erhöhung des Versiegelungsgrades besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung der<br />

Abflussregulation, da der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt wird.<br />

Vermeidung / Minderung Durch die extensive Begrünung von Flachdächern wird der Oberflächenabfluss<br />

von diesen Flächen verzögert.<br />

Bewertung Durch die Minimierungsmaßnahmen wird der Abfluss so weit möglich<br />

vermindert. Der verbleibende höhere Oberflächenabfluss kann<br />

vom bestehenden Mischsystem aufgenommen werden. Es verbleibt<br />

keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein<br />

Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

5.2.5 KONFLIKTÜBERSICHT - WASSER<br />

Beeinträchtigungen / Konflikte 4 Nicht erheblich Erheblich<br />

W-1 Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers X<br />

W-2 Schadstoffeintrag X<br />

W-3 Verringerung der Grundwasserneubildung X<br />

W-4 Erhöhung des Oberflächenabflusses X<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

V 1 Dachbegrünung<br />

V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebsbedingtem<br />

Schadstoffeintrag (Flächen für Wartung,<br />

etc., Bauarbeiten an Witterung anpassen)<br />

V6 Wasserdurchlässige Beläge für PKW-Stellplätze<br />

V 7 Bau eines Regenrückhaltebeckens und Versickerung<br />

des Oberflächenwassers im Muldensystem<br />

4 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />

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nein


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5.3. KLIMA / LUFTQUALITÄT<br />

Hinsichtlich der Bewertung des Schutzgutes vgl. Kap. 3.5.<br />

5.3.1 KONFLIKT K-1 EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, ETC.) (BAUBEDINGT)<br />

Während der Baumaßnahmen kann es zu baubedingten Emissionen wie Lärm oder Staub<br />

kommen.<br />

Bewertung Da die Emissionen nur temporär auftreten, kann davon ausgegangen<br />

werden, dass keine wesentlichen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

durch Emissionen anfallen.<br />

Insgesamt gesehen, entsteht keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung<br />

und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

5.3.2 KONFLIKT K-2 BEEINTRÄCHTIGUNG DESKLEINKLIMAS (ANLAGEBEDINGT)<br />

Für das Kleinklima relevante Flächen zur Frisch- und Kaltluftentstehung werden durch die<br />

Bebauung und Versiegelung verringert.<br />

Vermeidung / Minderung Um den Eingriff in das Kleinklima zu minimieren, werden Pflanzgebote<br />

für Bäume und Sträucher festgesetzt.<br />

Für Flachdächer wird eine extensive Begrünung festgesetzt.<br />

Bewertung In Folge der Planung verringern sich die Flächen mit Freilandklimatop<br />

und die Fläche mit Siedlungsklimatop wird vergrößert. Zusätzlich<br />

werden Bebaute Gebiete mit bedeutender klimarelevanter<br />

Funktion weiter verdichtet. Der flächenhafte Kaltluftabfluss von den<br />

Ackerflächen in das bestehende Siedlungsgebiet wird durch die<br />

Erweiterung des Wohngebiets beeinträchtigt.<br />

Da es sich hierbei aber um eine relativ kleine Fläche handelt, ist die<br />

Beeinträchtigung nicht maßgeblich. Es findet nach wie vor ein Kaltluftabfluss<br />

in das vorhandene Siedlungsgebiet statt.<br />

Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen verbleibt keine<br />

erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung und somit kein Eingriff<br />

i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

5.3.3 KONFLIKT K-3EMISSIONEN (LÄRM, STAUB, LICHT) (BETRIEBSBEDINGT)<br />

Im Vergleich mit der bisherigen Nutzung des Plangebiets werden die Emissionen in den<br />

geplanten Wohn- und Mischgebieten nicht höher liegen.<br />

Insgesamt werden durch die zukünftigen Emissionen die Grenzwerte für Wohngebiete<br />

hinsichtlich Lärmbelastungen eingehalten.<br />

Bewertung Durch die Umnutzung der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

entstehen keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

und somit kein Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

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Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.3.4 KONFLIKTÜBERSICHT KLIMA/LUFTQUALITÄT<br />

Beeinträchtigungen / Konflikte 5 Nicht erheblich Erheblich<br />

K-1 Belastung mit Luftschadstoffen X<br />

K-2 Beeinträchtigung der Lufthygiene X<br />

K-3 Belastung durch Emissionen X<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

V 1 Dachbegrünung<br />

V 8 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

5.4. FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />

Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Biotopstrukturen vgl. Kap. 3.6.<br />

Eine detaillierte Aufstellung der Biotopstrukturen in Bestand und Planung unter<br />

Berücksichtigung der Flächengröße und ihrer Wertigkeit erfolgt in Kapitel 6.<br />

5.4.1 KONFLIKT F-1 BEEINTRÄCHTIGUNG / VERLUST AN LEBENSRÄUMEN (FLORA)<br />

(ANLAGEBEDINGT)<br />

Durch die geplante Neubebauung gehen vorwiegend Ackerflächen, Feldgärten und<br />

Intensivgrünland mit einer geringen Wertigkeit verloren. Biotopstrukturen von hoher Wertigkeit<br />

sind nicht betroffen. Von der Umnutzung der bestehenden Bebauung sind auch Biotoptypen mit<br />

mittlerer Bedeutung (Außenanlagen des Kindergartens) betroffen.<br />

Vermeidung / Minderung Der Verlust an Biotopen kann durch Pflanzbindungen von Einzelbäumen<br />

entlang der Blumenstraße wie auch zentral entlang des<br />

neu angelegten Grünstreifens minimiert und durch Festsetzung<br />

verschiedener Pflanzgebote innerhalb des Plangebiets ausgeglichen<br />

werden. Es besteht ein geringes Defizit. Des Weiteren werden<br />

Pflanzgebote (Einzelbaumpflanzung, Dachbegrünung) in den<br />

Wohn- und Mischgebieten festgesetzt.<br />

Bewertung Aufgrund der Minimierungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen<br />

und nachhaltigen Beeinträchtigungen. Es entsteht somit kein<br />

Eingriff i. S. d. § 20 NatSchG BW.<br />

5 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />

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nein


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Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.4.2 KONFLIKT F-2 BEEINTRÄCHTIGUNG / VERLUST AN LEBENSRÄUMEN(FAUNA)<br />

(ANLAGEBEDINGT)<br />

Durch das geplante Vorhaben gehen für die Tierwelt vorwiegend Habitatbäume und<br />

landwirtschaftliche Fläche verloren. Damit keine erheblichen Beeinträchtigungen der<br />

vorhandenen Tierpopulationen entstehen und Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, siehe<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-<br />

Biol. Dieter Veile, vom Juni 2012.<br />

Vermeidungmaßnahmen: Maßnahme V7 (= V1 und V2 in der<br />

SAP)Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldfreimachung<br />

Im Zeitraum zwischen Ende September und Ende März kann davon<br />

ausgegangen werden, dass alle Tiere geschlüpft sind und Jungvögel<br />

das Nest verlassen haben, so dass im Falle der mobilen Artengruppe<br />

der Vögel nicht mit einer Tötung gerechnet werden muss.<br />

Der geeignete Zeitraum für eine Freimachung des Baufelds ist Oktober<br />

bis Februar.<br />

Bewertung Bei Einhaltung der vorgenannten Maßnahmen entstehen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen im Sinne des § 20 NatSchG BW<br />

i.V.m. § 44 BNatSchG.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 33<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.4.3 KONFLIKTÜBERSICHT – FLORA / FAUNA / BIOTOPSTRUKTUREN<br />

Beeinträchtigungen / Konflikte 6 Nicht erheblich Erheblich<br />

F-1 Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Flora) X<br />

F-2 Beeinträchtigung / Verlust an Lebensräumen (Fauna) X<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

V 1 Dachbegrünung<br />

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

V7<br />

Baufeldbereinigung in der Zeit von Oktober bis Februar<br />

vgl. Kapitel 7<br />

6 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen<br />

Nein<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 34<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.5. LANDSCHAFTSBILD / ORTSBILD<br />

Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.7.<br />

Bewertung Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner Lage zwischen Wohnbebauung<br />

und Flächen für Gemeinbedarf (Sportgelände, Parkplatz)<br />

und aufgrund seiner relativen Strukturarmut eine nur geringe Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild. Es ergeben sich keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen durch die zusätzliche Wohn- und Mischgebietsausweisungen.<br />

Zur besseren Durchgrünung wird ein Grünstreifen ausgewiesen,<br />

welcher von Südwesten nach Nordosten durch das Plangebiet verläuft.<br />

Dieser Grünstreifen beinhaltet Pflanzgebote und Pflanzbindungen<br />

von Einzelbäumen. Des Weiteren wird Dachbegrünung<br />

festgesetzt.<br />

5.5.1 KONFLIKTÜBERSICHT - LANDSCHAFTSBILD<br />

Beeinträchtigungen / Konflikte 7 Nicht erheblich Erheblich<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

5.6. MENSCH<br />

Hinsichtlich der Bewertung vgl. Kap. 3.8. Hierbei wird das Untersuchungsgebiet für das<br />

vorliegende Schutzgut als überwiegend mit mittlerer bis hoher Bedeutung eingestuft. Für den<br />

wirtschaftlichen Nutzen hat das Untersuchungsgebiet eine mittlere Bedeutung.<br />

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nein<br />

Die Vorgaben zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen werden durch im Kap. 5.3.1<br />

aufgeführten Maßnahmen eingehalten, so dass sich für den Menschen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen ergeben.<br />

Die vorhandenen Wegebeziehungen bleiben erhalten bzw. werden durch gleichwertige ersetzt.<br />

Insgesamt ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch.<br />

5.7. KULTUR- UND SACHGÜTER<br />

Für den Planungsbereich sind keine Bodendenkmale oder Kulturgüter bekannt.<br />

5.8. EMISSIONEN / ABFÄLLE<br />

Bezogen auf die Zunahme von Staub und Lichtemissionen wird an dieser Stelle auf Kap. 5.3<br />

verwiesen.<br />

7 Unter Einbeziehung der Minimierungsmaßnahmen


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 35<br />

Prognose über die Umweltauswirkungen - Konfliktanalyse<br />

5.9. ERNEUERBARE ENERGIEN<br />

Zur Nutzung erneuerbarer Energien wird im Bebauungsplan ausdrücklich die Errichtung von<br />

Solaranlagen auf Dachflächen zugelassen.<br />

5.10. LANDSCHAFTSPLAN / SONSTIGE PLÄNE, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL-<br />

UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS<br />

Die aus landschaftsplanerischer Sicht erforderlichen Minimierungsmaßnahmen sind bei der Planung im<br />

Rahmen dieses Bebauungsplanes berücksichtigt worden.<br />

5.11. WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN IM PLANGEBIET<br />

Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es um die Wirkungen, die durch eine<br />

gegenseitige Beeinflussung der Umweltbelange entstehen.<br />

Weitere Wechselbeziehungen, als die im Rahmen der für die einzelnen Schutzgüter<br />

durchgeführten Konfliktanalyse bestehen nicht.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 36<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

6. BILANZ EINGRIFF - AUSGLEICH<br />

Die Analyse von Bestand und Planung hat zum Ergebnis, dass die geplante Bebauung bzw.<br />

deren Vollzug zu Eingriffen in den Naturhaushalt gemäß §14 BNatSchG bzw. § 20 NatSchG BW<br />

führt.<br />

Im vorliegenden Fall ist der Eingriff erforderlich und insgesamt nicht vermeidbar. Soweit möglich<br />

sind Minimierungsmaßnahmenvorgesehen. Die Belange des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege sind auf der Gesamtfläche nicht vorrangig, da es sich im Untersuchungsgebiet<br />

nicht um naturschutzfachlich besonders hochwertige oder besonders schützenswerte Bereiche<br />

handelt.<br />

Für die Schutzgüter, bei denen Eingriffe entstehen, werden Einzelbilanzen aufgestellt.<br />

Für das Schutzgut Flora, Fauna, Biotopstrukturen werden immer Einzelbilanzen erstellt, da sie<br />

Indikatorfunktion besitzen.<br />

Die Beschreibung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt im weiteren<br />

Verfahren. Diese werden dem verbleibenden Eingriff gegenübergestellt.<br />

Durch den Eingriff ergeben sich erheblicheBeeinträchtigungen bei dem Schutzgut Boden.<br />

Im Rahmen der nachfolgenden Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt die Ermittlung des<br />

Kompensationsbedarfs<br />

für das Schutzgut Boden gemäß der Arbeitshilfe des Umweltministeriums – „DAS<br />

SCHUTZGUT BODEN IN DER NATURSCHUTZRECHTLICHEN EINGRIFFSREGELUNG“<br />

(1.Auflage, Juni 2006)<br />

für das Schutzgut Flora / Fauna / Biotopstrukturen gemäß der Biotoptypenbewertung<br />

Baden-Württemberg nach der Biotopwerttabelle des Standardmoduls anhand der<br />

Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz - EMPFEHLUNGEN FÜR DIE BEWERTUNG<br />

VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFTSPLANUNG IN DER BAULEITPLANUNG SOWIE<br />

ERMITTLUNG VON ART UND UMFANG VON KOMPENSATIONSMAßNAHMEN SOWIE DEREN UMSETZUNG<br />

TEIL A + TEIL B, ABGESTIMMTE FASSUNGOKTOBER 2005.<br />

An dieser Stelle wird auf die Benutzerhinweise aus der o.g. Arbeitshilfe zur Biotoptypenbewertung<br />

hingewiesen. Im dortigen Kapitel 4.4.3 werden hinsichtlich der Grenzen der bilanzierenden<br />

Bewertung folgende Aussagen getroffen:<br />

"Die in einem Planungsgebiet ermittelten Biotopwertigkeiten lassen sich bilanzieren:<br />

für dieeinzelnen Biotoptypen oder als Gesamtbilanz des betrachteten Gebiets.<br />

Eine Gesamtbilanzkann insbesondere einer zusammenfassenden<br />

Ergebnisdarstellung im Verfahren derEingriffs-/ Ausgleichsregelung und somit einem<br />

Überblick und einer Orientierung dienen.<br />

Nicht geeignet ist sie jedoch als alleinige Basis für eine Konfliktanalyse oder<br />

für die Ableitunggeeigneter Kompensationsmaßnahmen.<br />

Ermittelt wird nämlich mit der Gesamtbilanz der „Durchschnittswert der Biotope“, der<br />

für sichallein aber nicht Ausdruck des Konfliktpotenzials ist, und aus dem allein sich<br />

auch keinekonkreten Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen ableiten lassen. Die<br />

Konfliktanalyseund die Ableitung von Kompensationsmaßnahmen muss daher stets<br />

auf Grundlage derbetroffenen Biotoptypen vorgenommen werden."<br />

Daraus abgeleitet werden in der Bilanzierung des Schutzgutes Flora/Fauna/Biotopstrukturen<br />

lediglich die von erheblichen Beeinträchtigungen betroffenen Biotopstrukturen bewertet.<br />

Da auch das Schutzgut Boden Indikatorfunktion für die übrigen Schutzgüter besitzt, ist diesem<br />

Sachverhalt insoweit Rechnung getragen, als dass ein Ausgleich innerhalb des Schutzgutes<br />

Boden in der Regel nicht erfolgen kann. Eine schutzgutübergreifende Ersatzmaßnahme wirkt sich<br />

somit auch auf die anderen betroffenen Funktionen der übrigen Schutzgüter positiv aus.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 37<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

6.1. SCHUTZGUT BODEN<br />

Zur Ermittlung der versiegelten Fläche wird von der maximal zulässigen überbaubaren<br />

Grundstücksfläche (Grundflächenzahl GRZ) ausgegangen. Das heißt im bestehenden<br />

Bebauungsplangebiet „Höpfigheimer Straße“ ist im Mischgebiet eine GRZ von 0,4 und im<br />

Wohngebiet eine GRZ von 0,6 zulässig und damit auch in die Bestandsbewertung eingeflossen.<br />

Außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplangebiets wurde der tatsächliche Versiegelungsgrad<br />

angerechnet.<br />

Im geplanten Wohn- und Mischgebiet ist die GRZ mit 0,4 festgesetzt. Eine Überschreitung ist bis<br />

0,6 möglich. Im geplanten Gebiet für Gemeinbedarf (Kindergarten) ist eine Bebauung auf 0,45 der<br />

Fläche möglich. Für Nebenanlagen (wie Spielgeräte, etc) wird von einer Überschreitung bis 0,7<br />

ausgegangen.<br />

Die Ermittlung des Eingriffs erfolgt gemäß der Arbeitshilfe – „Das Schutzgut Boden in der<br />

naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung“ (1.Auflage, Juni 2006) funktionsbezogen.<br />

Der Kompensationsbedarf wird anhand folgender Formel in Hektarwerteinheiten (haWE)<br />

berechnet:<br />

KB [haWE] = F [ha] x (BvE – BnE)<br />

Kompensationsbedarf<br />

[haWE]<br />

= Eingriffsfläche [ha] x (Bewertungsklasse<br />

vor<br />

Eingriff<br />

– Bewertungsklasse<br />

nach<br />

Eingriff)<br />

Schutzgut Boden<br />

Bestand Planung Bilanz<br />

in m² in m²<br />

Versiegelte Flächen 5.590 6.145 555<br />

teilversiegelte Flächen 0 2.025 2.025<br />

Unversiegelte Flächen<br />

nicht überbaubar im<br />

6.660 4.080 -2.580<br />

Siedlungsber. (WS1) 3.030 4.080 1.050<br />

natürliche Böden WS 2,5-3 3.630<br />

12250 ha<br />

-3.630<br />

Bodenfunktion Eingriffsfläche<br />

Wertstufe Kompensationsbedarf<br />

in ha in % vorher nachher Faktor in haWE<br />

Versiegelungsfläche<br />

Filter und Puffer<br />

nicht überbaubar im<br />

2,58<br />

Siedlungsber. (WS1) -0,11 1 0 1 -0,11<br />

natürliche Böden WS 2,5 0,36 2,5 0 2,5 0,91<br />

Summe 0,80<br />

Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf<br />

nicht überbaubar im<br />

Siedlungsber. (WS1) -0,11 1 0 1 -0,11<br />

natürliche Böden WS 4 0,36 3 0 3 1,09<br />

Summe 0,98<br />

Standort für<br />

Kulturpflanzen<br />

nicht überbaubar im<br />

Siedlungsber. (WS1) -0,11 1 0 1 -0,11<br />

natürliche Böden WS 4 0,36 3 0 3 1,09<br />

Summe 0,98<br />

Gesamtfunktionsverlust 2,77<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 38<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

Schutzgut Boden Dachbegrünung<br />

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in m²<br />

Flachdächer oder flach geneigte Dächer 2.880<br />

60% der Dachflächen sind extensiv zu begrünen<br />

0 ha<br />

1.728<br />

Bodenfunktion Fläche begrünt Wertstufe Minimierungswirkung<br />

in ha vorher nachher Faktor in haWE<br />

0,17<br />

Filter und Puffer<br />

Dachbegrünung 0,17 0 1 1 0,17<br />

Summe 0,17<br />

Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf<br />

Dachbegrünung 0,17 0 1 1 0,17<br />

Summe 0,17<br />

Standort für<br />

Kulturpflanzen<br />

Dachbegrünung 0,17 0 1 1 0,17<br />

Summe 0,17<br />

Gesamtfunktions-Aufwertung 0,53<br />

Die mit extensiver Dachbegrünung versehenen Flächen wurden zuvor als bebaute, völlig<br />

versiegelte Flächen mit der Wertstufe 0 bewertet. Als dachbegrünte Flächen erhalten sie die<br />

Wertstufe 1. Die Dachbegrünung bewirkt somit die Aufwertung um eine Wertstufe. In<br />

haWerteinheiten beträgt dasPlus 0,53 haWe.<br />

Eingriffe, wie sie durch Verdichtung oder bauzeitliche Beeinträchtigungen entstehen, fließen in die<br />

Berechnung nicht mit ein, da zum jetzigen Zeitpunkt der Umfang der Flächeninanspruchnahme<br />

nicht festgestellt werden kann.<br />

Es ergibt sich unter Anrechnung der Dachbegrünung ein Gesamtfunktionsverlust für Eingriffe von<br />

2,77 haWe -0,53 haWe = 2,24 haWe, der weder<br />

funktional im räumlichen Zusammenhang noch<br />

funktional ohne engeren räumlichen Zusammenhang noch<br />

funktionsübergreifend im Schutzgut Boden (Planextern, - intern)<br />

erfolgen kann.<br />

Um die schutzgutübergreifende Kompensation durchführen zu können, wird das Defizit im<br />

Schutzgut Boden monetär quantifiziert.<br />

Dies erfolgt in Anlehnung an die Rahmensätze der AAVO (Ausgleichsabgabenverordnung) (1 bis<br />

5 Euro pro m²).<br />

In Abstimmung mit dem Landratsamt ist der Maximalwert von 5 € in Ansatz zu bringen.<br />

Ausgehend von der 5-stufigen Bewertungsskala kann für die drei Bodenfunktionen<br />

natürliche Bodenfruchtbarkeit,<br />

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und<br />

Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

ein maximales Defizit von 12 Werteinheiten je Hektar (haWe) anfallen, und zwar von maximal<br />

Stufe 4 auf minimal Stufe 0, d.h. 4 Werteinheiten pro Bodenfunktion. Werden die drei


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 39<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

Bodenfunktionen aggregiert, so kann für das Schutzgut Boden insgesamt ein Defizit von 12 haWe<br />

entstehen.<br />

Unter Zugrundelegung der Rahmensätze der AAVO kann somit ein monetärer Wert von<br />

4.166 € je haWe (=50.000 € / 12) angesetzt werden.<br />

Bei dem vorliegenden Gesamtfunktionsverlust ergibt sich ein Defizit von rund<br />

2,24 haWe x 4.166 € = 9332<br />

Geplante Ausgleichsmaßnahme<br />

Schutzgutübergreifend könnte zum Ausgleich der Eingriffe in das Schutzgut Boden ein<br />

Teilabschnitt des Riedbachs renaturiert oder eine Großbaumverpflanzung von 2-3 Bäumen als<br />

Ersatzmaßnahme geltend gemacht werden, deren Kosten mit dem Defizit im Schutzgut Boden<br />

gegengerechnet werden könnte. Eine Abstimmung und Konkretiserung der Maßnahmen erfolgt<br />

im weiteren Verfahren.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 40<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

6.2. SCHUTZGUT FLORA/FAUNA/ BIOTOPSTRUKTUREN<br />

Flora / Biotopstrukturen<br />

Bilanz<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Aus vorstehender Gesamtbilanz läßt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu einer<br />

Aufwertung des Schutzgut-Teilaspektes FLORA führt.<br />

Bestand Fläche Grund-<br />

Biotopwert<br />

Faktor Punkte<br />

Versiegelte Flächen<br />

in m² wert<br />

60.10 Wohngebiet (GRZ 0,6) 1675 1 1.675<br />

60.10 Mischgebiet (GRZ 0,4) 1.160 1 1.160<br />

60.21 Straße, Weg völlig versiegelt 2.330 1 2.330<br />

60.21 Parkplatz 420 1 420<br />

Unversiegelte Flächen<br />

33.60 Intensivgrünland 2.110 6 12.660<br />

37.11 Acker 120 4 480<br />

37.30 Feldgarten / Grabeland 1.400 4 5.600<br />

60.50 kleine Grünfläche 175 4 700<br />

60.60 Außenanlagen (Gärten) des<br />

Wohngebiets 1.120 6 3 20.160<br />

60.60 Außenanlagen (Gärten) des<br />

Mischgebiets 1745 6 10.470<br />

Einzelbäume im Straßenbereich Stück StU in cm<br />

45.30a Ahorn 1 60 6 360<br />

45.30a Platane 1 130 6 780<br />

45.30a Platane 1 160 6 960<br />

Summe in m² 12.255<br />

Summe in Biotopwertpunkten 57.755<br />

Planung Fläche Grundin<br />

m² wert<br />

Versiegelte/teilversiegelte Flächen<br />

60.10 Wohngebiet/Mischgebiet (GRZ<br />

0,4) 1.466 1 1.466<br />

60.10 Kindergarten (GRZ-0,45) 633 1 633<br />

60.21 Straße, Weg, Platz, völlig versiegelt 2.315 1 2.315<br />

60.23 wasserdurchlässige Beläge 2.025 2 4.050<br />

Unversiegelte Flächen<br />

33.41 Öffentliche Grünfläche 710 4 1 2800<br />

60.50 private Grünfläche (inkl.<br />

Dachbegrünung)<br />

2.005 4 8.020<br />

60.60 Hausgarten / Kindergarten 3300 6 19.800<br />

Einzelbäume im Straßenbereich Stück StU in cm<br />

45.30a Ahorn 1 60 6 360<br />

45.30a Platane 1 130 6 780<br />

45.30a Platane 1 160 6 960<br />

Pflanzgebote<br />

45.30a Einzelbäume im Straßenraum<br />

(Pfg1) 5 100 6 3.000<br />

45.30a Bäume auf Baugrundstücken 21 100 6 12.600<br />

45.30a Pflanzbindung für 3 Feldahorn und<br />

1 Vogelkirsche (Pfb1)<br />

4 60 6 1.440<br />

Summe in m² 12.454<br />

Summe in Biotopwertpunkten 58.224<br />

Differenz Planung - Bestand 469<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 41<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

Erläuterung zur Bilanz<br />

Aus vorstehender Gesamtbilanz lässt sich ersehen, dass die Planung rein rechnerisch zu einer<br />

Aufwertung das Schutzgut-Teilaspekte FLORA führt.<br />

Der Teilaspekt FAUNA bleibt hierbei zunächst unbetrachtet.<br />

Für die Beurteilung der Eingriffe werden im bestehenden B-Plangebiet die Festsetzungen des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans „Höpfigheimer Straße“ und außerhalb wird die tatsächliche<br />

Nutzung zugrunde gelegt. Das heißt, nicht der tatsächliche Bestand mit Werkstatt, Kindergarten,<br />

Spielplatz wird herangezogen, sondern die möglich Nutzung als Misch- oder Wohngebiet mit dem<br />

zulässigen Versiegelungsgrad wird in Anrechnung gebracht. Der Planung zufolge werden<br />

Mischgebiets- und Parkplatzflächen durch Wohnbauflächen ersetzt.<br />

Bei den Außenanlagen des bestehenden Wohngebiets (hiermit sind die Außenanlagen des<br />

Kindergartens gemeint) wurde aufgrund des Alters von ca. 40 Jahren der Basiswert von 6 um das<br />

dreifache auf insgesamt 18 Punkten erhöht. Hiermit wird versucht den bestehenden<br />

Baumbestand über die Fläche zu bewerten. Eine Einzelbewertung der bestehenden Bäume wäre<br />

rechtlich nicht nachvollziehbar, da diese sich zum Teil innerhalb von Bauflächen befinden.<br />

Im südlichen Bereich gehen bei Umsetzung der Planung Grabeland und Intensivgrünland mit<br />

geringer Wertigkeit verloren. Anstelle derer wird eine Fläche für Gemeinbedarf (ein Kindergarten<br />

mit Außenanlagen) entstehen.<br />

Aufgrund der Festsetzung von verschiedenen Pflanzgeboten führt die Planung zu keinen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen. Es besteht sogar ein geringer Kompensationsüberschuss für<br />

das Schutzgut Flora, Biotopstrukturen.<br />

Um eine schutzgutübergreifende Bewertung zu ermöglichen, ist es notwendig hierfür eine<br />

gemeinsame "Einheit" festzulegen.<br />

Hierbei hat sich gezeigt, dass eine monetäre Gegenüberstellung eine solche Transformation<br />

ermöglicht.<br />

So wird, gemäß einem Fachbeitrag für Biotopwertpunkte folgender monetärer Betrag festgelegt:<br />

50.000 Biotopwertpunkte entsprechen 12.500 € monetärem Kompensationswert bzw.<br />

1 BWP entspricht 0,25 €<br />

Hieraus ergibt sich folgender Betrag:<br />

Fauna<br />

469<br />

BWP x 0,25 €/BWP = 124 €<br />

Auszug aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Juni 2012)<br />

von der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung<br />

Dipl.-Biol. Dieter Veile<br />

Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG<br />

Im Untersuchungsgebiet brüteten jeweils ein Paar von 8 Vogelarten, die sich durchweg auf den<br />

bestehenden Siedlungsbereich konzentrieren. Diese Arten könnten, sollten sie zukünftig weiterhin<br />

dort brüten, bei der Rodung von Gehölzen Tierverluste erleiden, wenn der Eingriff während der<br />

Bruttätigkeit erfolgt. Nester mit Eigelegen oder Jungvögeln könnten dabei direkt zerstört werden<br />

oder Altvögel aufgrund massiver Störungen zur Aufgabe ihrer Eigelege veranlasst werden. Diese<br />

Situation kann allerdings einfach dadurch vermieden werden, dass die Rodungsarbeiten nicht<br />

während der Brutsaison erfolgen und bereits vor Beginn der Brutsaison und der Revierabgrenzung<br />

abgeschlossen sind. Tierverluste unter den Vögeln zeichnen sich daher unter Beachtung<br />

der zeitliche Vorgaben (ab März keine Rodungen) nicht ab. Vergehen gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

BNatSchG werden dadurch vermieden.<br />

Weiterhin werden durch eine zeitliche Abstimmung der Arbeiten Störungen von Vogelarten während<br />

der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase vermieden. Sollten kurzfristige baubedingte Störungen<br />

bestimmte Vogelarten veranlassen, zeitweilig in die weiter westlich angrenzenden, ebenfalls<br />

durchgrünten Siedlungsbereiche auszuweichen, so wird dies keine erhebliche und nachhaltige<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 42<br />

Bilanz Eingriff - Ausgleich<br />

Beeinträchtigung der Arten darstellen und nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands<br />

Arten führen. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG werden nicht erfüllt.<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine natürlichen Baumhöhlen, die der Aufzucht von<br />

Jungvögeln dienen könnten. Einmalig genutzte Vogelnester in Bäumen und Sträuchern (Amsel,<br />

Buchfink u. a.) spielen bei der artenschutzrechtlichen Betrachtung bezüglich Brutstätten juristisch<br />

keine Rolle. Durch die Umsetzung des Planvorhabens tritt kein Verbotstatbestand nach § 44<br />

Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ein.<br />

4.2 BESTAND UND BETROFFENHEIT DER REPTILIEN<br />

Im Untersuchungsgebiet stellte der Randbereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Abb. 2<br />

u. 3, S. 4) im südöstlichen Untersuchungsgebiet zwar kein optimales, doch ein mögliches Habitat<br />

dar. Potentielle Aufwärmplätze, an denen die Tiere ungestört verweilen könnten, sind hier in der<br />

lückenhaften Vegetation mit Übergang zur vegetationsfreien Gartenfläche ebenso vorhanden wie<br />

verlassene Mauslöcher und Spalten in der Erde, die als Überwinterungsquartier, Rückzugsplatz<br />

bei schlechtem Wetter oder als Versteck bei Störungen genutzt werden können. Als ungünstig erkennbar<br />

war in diesem Bereich allerdings ein gewisser Verfolgungsdruck durch freilaufende Katzen<br />

und Hunde.<br />

Trotz intensiven Beobachtungen wurde an keinem der beiden Termine ein Individuum der Zauneidechse<br />

oder einer anderen Reptilienart gefunden. Vor diesem Hintergrund werden durch die<br />

Umsetzung des Vorhabens keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.<br />

4.3 BESTAND UND BETROFFENHEIT WEITERER NATIONAL GESCHÜTZTER ARTEN<br />

Für die nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Pflanzen- und Tierarten sind Vorkommen<br />

innerhalb des Untersuchungsgebiets auszuschließen, da diese keine geeigneten Lebensbedingungen<br />

vorfinden. Die Gründe hierfür liegen z. B. an falschen Standortverhältnissen<br />

(Bodenchemismus, Klima, Feuchtigkeit), fehlenden Habitatstrukturen (Totholz, Gewässer) oder<br />

naturräumlichen Restriktionen.<br />

Bei den Begehungen wurden innerhalb des Plangebiets keine besonders geschützten Arten gefunden.<br />

Im Bereich der landwirtschaftliche genutzten Freifläche wären Vorkommen des Gemeinen<br />

Bläulings (Polyommatusicarus), des Kleinen Heufalters (Coenonymphapamphilus) oder des<br />

Schachbrettfalters (Melanargiagalathea) möglich gewesen, konnten jedoch nicht bestätigt werden,<br />

da die Vegetation zu artenarm aufgebaut ist und insektenblütige Kräuter weitestgehend fehlen.<br />

Vorkommen von Großlaufkäfern der Gattung Carabus wurden bei in Augenscheinnahme<br />

nicht nachgewiesen und sind auch aufgrund der defizitären Vegetationsstruktur (einhergehend<br />

mit einem Mangel an als Nahrung geeigneten Kleintieren) nicht wahrscheinlich.<br />

Somit werden im Hinblick auf national streng und besonders geschützte Arten durch das Vorhaben<br />

keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.<br />

(SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG, JUNI 2012, AWL)<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 43<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

7. MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH<br />

Soweit es technisch und wirtschaftlich möglich ist, werden Vermeidungs- und<br />

Minimierungsmaßnahmen durchgeführt, um Beeinträchtigungen zu verringern.<br />

Es sind jedoch Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes notwendig.<br />

Mit den vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden die durch erhebliche<br />

Beeinträchtigungen infolge der Planung verursachten Eingriffe im Sinne des § 19 Abs. 2 und 4<br />

BNatSchG und § 21 Abs. 5 NatSchG BW ausgeglichen.<br />

7.1. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERRINGERUNG<br />

Die nachfolgende Tabelle führt die einzelnen Maßnahmen auf und stellt dar auf welche<br />

Schutzgüter sie sich positiv auswirken.<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Nr. Maßnahme<br />

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Boden<br />

Grund-/Oberflächenwasser<br />

V 1 Dachbegrünung X X X X<br />

V 2 Sachgerechter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau<br />

von Oberboden<br />

V 3 Schutzmaßnahmen vor baubedingtem und betriebsbedingtem<br />

Schadstoffeintrag (Flächen für<br />

Wartung, etc., Bauarbeiten an Witterung anpassen)<br />

V 4<br />

Maßnahmen zur Bodenlockerung, Bodenregeneration<br />

X<br />

X X<br />

V 5 Wasserdurchlässige Beläge für PKW-Stellplätze X X<br />

V 6 Festsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

V7<br />

Baufeldbereinigung in der Zeit von Oktober bis<br />

Februar<br />

7.2. BESCHREIBUNG DER AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN<br />

X<br />

Klima / Luftqualität<br />

Flora / Fauna<br />

Landschaftsbild/<br />

Erholung<br />

X X X<br />

Nachfolgend werden zwei mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt. Eine Konkretisierung<br />

erfolgt im laufenden Verfahren:<br />

Mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Maßnahme E 1: Renaturierung Riedbach<br />

Renaturierung eines Teilabschnitts des Riedbaches. Eine Abstimmung und Konkretisierung der<br />

Maßnahme erfolgt im weiteren Verfahren.<br />

Oder<br />

Maßnahme E 2: Großbaumverpflanzung<br />

Verpflanzung von zwei bis drei bestehenden, ca. 40 Jahre alten Bäumen auf das Gelände des<br />

geplanten Kindergartens.<br />

X<br />

Mensch


<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 44<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

Boden<br />

.<br />

Verbleibende Beeinträchtigungen / Konflikte nach<br />

Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Nicht erheblich Erheblich<br />

B-1 Versiegelung X<br />

Mögliche Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen Verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ?<br />

E 1 Renaturierung Riedbach / Großbaumverpflanzung<br />

nein<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 45<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

8. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN<br />

8.1. PFLANZGEBOTE (PFG) UND PFLANZBINDUNGEN (PFB)<br />

§§ 1 (5) u. 9, (1) Nr. 25 a,b) BauGB<br />

Pflanzgebot 1 (Pfg 1) – Einzelpflanzgebot<br />

An den im Plan gekennzeichneten Standorten sind hochstämmige Bäume zu pflanzen, zu<br />

pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />

Von den im Plan festgesetzten Standorten kann um bis zu 5 m abgewichen werden.<br />

Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />

Pflanzgebot 2 (Pfg 2) – Pflanzung auf Baugrundstücken<br />

Je angefangener 300 qm Grundstücksfläche ist ein Obsthochstamm oder einheimischer<br />

Laubbaum zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu unterhalten.<br />

Die im Plan per Planzeichen festgesetzten Bäume (Pflanzbindung, Pflanzgebot) oder<br />

erhaltene, hochstämmige Bäume werden angerechnet.<br />

Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />

Pflanzgebot 3 (Pfg 3) – Dachbegrünung<br />

Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60%<br />

der Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu<br />

begrünen. Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen, anteilig ist Oberbodenmaterial<br />

zu verwenden.<br />

Zielbestand ist ein kräuterreicher, trockenheitsverträglicher Bewuchs mit Arten der Fels-<br />

und Schuttfluren, der Halbtrockenrasen und der warmen Saumgesellschaften.<br />

Geeignete Arten sind in der Pflanzenliste 3 aufgeführt.<br />

Pflanzbindung für Einzelbäume (Pfb 1)<br />

Die im Lageplan eingezeichneten Einzelbäume sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.<br />

Abgängige Bäume sind durch Neupflanzungen (gleiche Anzahl) von einheimischen,<br />

standortgerechten Arten zu ersetzen.<br />

Für die Bepflanzung geeignete Arten und Sorten sind in der Pflanzenlisten 1 und 2 aufgeführt.<br />

8.2. MASSNAHMEN ZUR SCHONUNG DES WASSERHAUSHALTS UND DES<br />

KLEINKLIMAS (NACH § 74 (1) 1 LBO)<br />

Grundwasserschutz<br />

Flach geneigte Dächer bis 15° Dachneigung sind mindestens mit einem Anteil von 60% der<br />

Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - extensiv zu begrünen.<br />

Die Substratstärke muss mindestens 15 cm betragen.<br />

8.3. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,<br />

NATUR UND LANDSCHAFT.(§ 9 ABS.1 NR. 20 BAUGB ) – (BBP-TEXT A 10.2)<br />

Wasserdurchlässige Beläge:<br />

Offene PKW-Stellplätze, Zugänge, Zufahrten und Hofflächen sind mit wasserdurchlässigen<br />

Belägen herzustellen. Flächen, auf welchen mit Stoffen umgegangen wird, die den Boden und<br />

das Grundwasser gefährden können, sind aus wasserundurchlässigen Belägen herzustellen.<br />

Das Oberflächenwasser dieser Flächen ist über einen separaten Bodenablauf, der mit einem<br />

Öl- oder Fettabscheider ausgestattet ist, zu entwässern.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 46<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

Insektenfreundliche Beleuchtung:<br />

Für die Beleuchtung von öffentlichen und privaten Flächen sind umweltverträgliche Leuchtmittel<br />

nach dem Stand der Technik zu verwenden.<br />

Artenschutzmaßnahmen<br />

Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind erforderlich, um eine Gefährdung der nach<br />

§ 44 BNatSchG geschützten Arten zu vermeiden:<br />

Die Baufeldfreimachung darf nur in der Zeit zwischen Oktober und Februar erfolgen<br />

8.4. GESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE (NACH § 74 (1) 1 UND 3 LBO)<br />

Tote Einfriedigungen sind bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig.<br />

Bei Einfriedungen entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ohne Gehweg oder Sicherheitsstreifen<br />

ist ein Abstand von 0,5 m zur Verkehrsfläche einzuhalten.<br />

Die Zäune müssen zur Durchlässigkeit von Kleintieren einen Mindestabstand von 10 cm zum Boden<br />

haben.<br />

8.5. PFLANZENLISTEN<br />

8.5.1 PFLANZENLISTE 1 LAUBBÄUME<br />

Pflanzgröße: Stammumfang mind. 18-20 cm<br />

Geeignete großkronige Arten<br />

Spitzahorn Acer platanoides<br />

Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />

Rotbuche Fagus sylvatica<br />

gem. Esche Fraxinus excelsior<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea<br />

Sommerlinde Tilia platyphyllos<br />

Geeignete mittelkronige Arten<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Vogel-Kirsche Prunus avium<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

8.5.2 PFLANZENLISTE 2 OBSTBÄUME<br />

Pflanzgröße: Hochstamm<br />

Lokal verbreitete und geeignete Sorten, wie z.B.:<br />

Apfel: Bittenfelder, Bohnapfel, Brettacher, Engelsberger, Gewürzluiken,<br />

Hauxapfel, Jakob Fischer<br />

Birne : Alexander Lucas, Gellerts Butterbirne, Köstliche aus Charneux<br />

Mostbirne : Gelbmöstler, Oberösterreichische Weinbirne, Palmischbirne,<br />

Schweizer Wasserbirne, Wildling von Einsiedel<br />

Kirsche: Büttners rote Knorpelkirsche, Hedelfinger Riesenkirsche,<br />

Große schwarze Knorpelkirsche<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 47<br />

Grünordnerische Festsetzungen<br />

8.5.3 PFLANZENLISTE 3 DACHBEGRÜNUNG<br />

Geeignete Kräuter:<br />

Schnittlauch Allium schoenoprasum<br />

Berg-Lauch Allium senescens<br />

Gemeiner Wundklee Anthyllis vulneraria<br />

Rundbl. Glockenblume Campanula rotundifolia<br />

Karthäusernelke Dianthus carthusianorum<br />

Natternkopf Echium vulgare<br />

Zypressen-Wolfsmilch Euphorbia cyparissias<br />

Gemeines Sonnenröschen Helianthemum nummularium<br />

Kleines Habichtskraut Hieracium pilosella<br />

Hornklee Lotus corniculatus<br />

Felsennelke Petrorhagia saxifraga<br />

Scharfer Mauerpfeffer Sedum acre<br />

Weißer Mauerpfeffer Sedum album<br />

Feld-Thymian Thymus pulegioides<br />

Sand-Thymian<br />

Thymus serpyllum<br />

Geeignete Gräser:<br />

Zittergras Briza media<br />

Dach-Trespe Bromus tectorum<br />

Schaf-Schwingel Festuca ovina<br />

Schillergras Koeleria glauca<br />

Zwiebel-Rispengras Poa bulbosa<br />

Flaches Rispengras Poa compressa<br />

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Literatur<br />

9. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

9.1. VORGEHENSWEISE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER UMWELTPRÜFUNG<br />

Zur Durchführung der Umweltprüfung wurden folgende Gutachten und Untersuchungen<br />

erarbeitet und sind den Aussagen der Umweltprüfung Kapitel 5 zugrunde gelegt worden:<br />

9.1.1 GUTACHTEN ARTENSCHUTZ<br />

Zur Ermittlung der Relevanz der Eingriffe für den Aspekt des Artenschutzes, insbesondere mit<br />

Blick auf die europarechtlich geschützten Arten, wurde das Untersuchungsgebiet abgeprüft. Es<br />

wurden gezielte Artenerhebungen zu Vögeln, Tagfalter, Großlaufkäfer und Reptilien<br />

durchgeführt.<br />

Bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen dervorgefundenen Arten konnte im Rahmen der<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungfestgestellt werden, dass die Verbotstatbestände<br />

nach § 44 BNatSchG durch das geplante Gebiet nicht ausgelöst werden bzw. vermeidbar sind.<br />

Eine Ausnahmeprüfung und –genehmigung durch das Regierungspräsidium ist somit nicht<br />

notwendig.<br />

(ARTENSCHUTZRECHLICHE PRÜFUNG, ARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER UND LANDSCHAFTSPLANUNG, DIPL.-BIOL.<br />

DIETER VEILE, JUNI 2012)<br />

9.2. HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />

Besondere Schwierigkeiten haben sich bei der bisherigen Planung nicht ergeben.<br />

9.3. MONITORING / MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG<br />

Für die außerhalb des Plangebiets liegenden Ausgleichsmaßnahmen werden öffentlichrechtliche<br />

Verträge zwischen dem Landratsamt Ludwigsburg und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong>.<br />

geschlossen.<br />

9.4. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pleidelsheim</strong> plant den Ausbau der Kleinkindbetreuung und hierfür den Neubau<br />

eines Kindergartengebäudes. Da der derzeitige Standort des „Regenbogen-Kindergartens“<br />

kaum Erweiterungsfläche bietet, ist der Neubau in räumlicher Nähe auf bisher unbebauten<br />

Flächen vorgesehen.<br />

Die aus diesem Grund frei werdenden bisherigen Kindergartenflächen sollen daraufhin der<br />

Wohnbebauung sowie einer Mischbebauung zur Verfügung gestellt werden.<br />

Derzeit werden die noch unbebauten Flächen hauptsächlich extensiv landwirtschaftlich genutzt.<br />

Artenschutzrechtliche Belange, die einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG auslösen<br />

können, sind von dem Vorhaben nicht betroffen.<br />

Eine Eingrünung erfolgt durch Pflanzgebote für Einzelbäume und die Begrünung von<br />

Flachdächern.<br />

Durch die geplante Ausweisung weiterer Flächen für Gemeinbedarf findet eine<br />

Neuversiegelung und eine Befestigung von Boden, sowie ein Verlust und eine Beeinträchtigung<br />

von Biotopstrukturen statt. Dies führt zu einem Eingriff in das Schutzgut Boden, der nicht<br />

innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden können. Durch geeignete Vermeidungs-,<br />

Minimierungsmaßnahmen und durch Fesetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen<br />

können die Beeinträchtigungen für die anderen Schutzgüter soweit minimiert werden, dass die<br />

Planung zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führt.<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 49<br />

Literatur<br />

Ein Ausgleich bzw. ein Ersatz des entstehenden Eingriffs wird über eine<br />

Großbaumverpflanzung oder alternativ über die Renaturierung eines Teilabschnitts des<br />

Riedbachs angestrebt. Eine Konkretisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und<br />

Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg erfolgt im weiteren Verfahren<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 50<br />

Literatur<br />

10. LITERATUR<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in<br />

der freien Landschaft (NatSchG BW) in der Fassung vom 13. Dezember 2005<br />

Gesetz zum Schutz des Bodens (BodSchG BW) in der Fassung vom 24. Juni 1991, zuletzt geändert<br />

am 12. Dezember 1994<br />

Waldgesetz für Baden-Württemberg (LWaldG BW) in der Fassung vom 31. August 1995, zuletzt<br />

geändert am 20. November 2001<br />

Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) in der Fassung vom 01.01.1999, zuletzt geändert<br />

am 22.12.2003<br />

BASTIAN O., SCHREIBER K-F. (1994):<br />

Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft, 502 S; Gustav Fischer Verlag Jena-<br />

Stuttgart,<br />

BUNDESREGIERUNG<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09., zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 31.07.2009<br />

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Fassung vom 19. August 2002, zuletzt<br />

geändert am 06. Januar 2004<br />

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in der Fassung vom 27. März 1998, zuletzt geändert<br />

am 09. September 2001<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), vom 26. September 2002, zuletzt geändert am<br />

23. Oktober 2007<br />

EU – WASSERRAHMENRICHTLINIE<br />

Bericht zur Bestandsaufnahme - Bearbeitungsgebiet Neckar, Teilbearbeitungsgebiet 42<br />

(Neckar ab Fils oberhalb Enz)<br />

GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) DETZEL & MATTHÄUS<br />

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, August 2012<br />

HUTTENLOCHER UND DONGUS<br />

Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 170 Stuttgart, 1967<br />

KMB, KERKER, MÜLLER + BRAUNBECK, FREIE ARCHITEKTEN, STADTPLANER UND<br />

BERATENDE INGENIEURE<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020, Verwaltungsgemeinschaft Freiberg,<br />

Stand zur3. Änderung (Stand 07.02.2011)<br />

Landschaftsplan zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020, Verwaltungsgemeinschaft<br />

Freiberg, Fassung vom 27.03.2006<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

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<strong>Umweltbericht</strong> inkl. Grünordnungsplan "Braunäcker II" Seite 51<br />

Literatur<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) / LANDESANSTALT FÜR UMWELT;<br />

MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN_WÜRTTEMBERG (LUBW)<br />

32-Biotopkartierung des Landkreises Böblingen (Geodatendownload)<br />

Internetseite http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/<br />

Potentielle natürliche Vegetation und naturräumliche Einheiten, Karlsruhe 1992<br />

Bewertung der Biotoptypen Baden-Württemberg zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs<br />

in der Eingriffsregelung, Abgestimmte Fassung August 2005.<br />

Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Naturschutz-Praxis, Eingriffsregelung<br />

3, 2000<br />

MARKS R., MÜLLER M.J., LESER H., KLINK H.J. (1992):<br />

Anleitung zur Bewertung des Leistungsvermögens des Landschaftshaushaltes (BA LVL) Forschungen<br />

zur Deutschen Landeskunde, Band 229. 222 S; Zentralausschuss für deutsche Landeskunde<br />

MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM, BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Natura 2000, Gebietsmeldung vom Januar 2005,<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren,<br />

Heft 31, 1995<br />

Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Arbeitshilfe, Juni 2006,<br />

1.Auflage<br />

VERBAND REGION STUTTGART<br />

Regionalplan Region Stuttgart, Stuttgart 2009<br />

KMB Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten, Stadtplaner und beratende Ingenieure<br />

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